• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Wem gehört welches Bild in welcher Auflösung?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
ok, wenn das Recht es so besagt dann kann man halt nix machen, aber die Beispiele zeigen imho nur, dass das dringend überarbeitet gehört :)

Als Programmierer habe ich vermutlich am Kundenauftrag keine Rechte, es gibt zigtausende Freelancer und Angestellt in Boddyleasingfirmen, die das so jedenfalls schon immer praktizieren.

tja, weiß ich auch nicht, aber unsere Auftraggeber sind z.T. große Konzerne, die können doch ihre von mir teuer erstellte Software urheberrechtlich nicht mir überlassen, sonst könnte ich nachdem ich warum auch immer raus bin die Weiterentwicklung durch andere Dienstleister verbieten, so wie der Architekt :eek: also das halte ich für sehr unrealistisch
 
Jetzt wollen wir mal alle die Kirche im Dorf lassen.

Hier geht es rein um Auftragsarbeit die ICH für MICH in Auftrag gebe.

Keiner kann mir wirklich schlüssig erklären wo der Unterschied liegt ob ich einen Gärtner, einen Fliesenleger oder einen Dachdecken kommen lasse um etwas für MICH zu machen.

ER mach die Arbeit ICH bezahle ihn dafür. Damit ist alles geregelt. Das Dach und die Dachziegel gehören mir, die Fliesen im Bad gehören mir und das Grünzeug im Garten gehört mir.

Und wenn es mir in den Kram passt kann ich meinen Garten öffentlich zugänglich machen und Eintritt verlangen ohne dafür den Gärtner um Erlaubnis fragen zu müssen. Oder den Fliesenleger weil jemand "fremdes" auf die Toilette möchte.

Es gibt keinen Unterschied zu einem Fotografen der explizit für mich eine ganz bestimmte Sache "herstellt". Wenn er damit fertig ist, bekommt er sein Geld und ich das Arbeitsergebnis.

Dieser ganze Unsinn mit "Geschäftsgrundlage" und "Urheberrecht" usw. ist bei einer Auftragsarbeit meiner Meinung nach nicht haltbar.

Und wenn die Verfechter, die sich hier so entrüstend zu Wort melden, das mal wirklich ernsthaft betrachten würden, kämen sie zu dem selben Schluß.

Wenn es um Auftragsarbeit geht, sind Fotografen genauso Dienstleister wie jeder Klempner, Maler oder Mauerer.


--------------


Mal eine andere Frage. Hier und da an Bahnhöfen stehen noch diese Fotoknipsautomaten. Ich bezahle den Automaten (Aufsteller), der Automat macht "knips" und ich bekomme die Aufnahmen. Liegen da die Rechte dann bei der Blechkiste?
 
tja, weiß ich auch nicht, aber unsere Auftraggeber sind z.T. große Konzerne, die können doch ihre von mir teuer erstellte Software urheberrechtlich nicht mir überlassen, sonst könnte ich nachdem ich warum auch immer raus bin die Weiterentwicklung durch andere Dienstleister verbieten, so wie der Architekt :eek: also das halte ich für sehr unrealistisch
Ich weiß nicht, wie es bei Software um das Urheberrecht bestellt ist.
In der Fotografie gibt es zu diesem Zweck die Möglichkeit eines Buyouts.
Damit trittst du sämtlich Rechte an deinem Werk ab.
 
Ich weiß nicht, wie es bei Software um das Urheberrecht bestellt ist.
In der Fotografie gibt es zu diesem Zweck die Möglichkeit eines Buyouts.
Damit trittst du sämtlich Rechte an deinem Werk ab.
Möglicherweise ist es in der IT auch so, habe mir da ansonsten ehrlich gesagt nie Gedanken diesbezüglich gemacht.
 
ER mach die Arbeit ICH bezahle ihn dafür. Damit ist alles geregelt.

Genau - was willst Du darüberhinaus? Wenn Du mit der Arbeit Deines Gärtners/Fliesenlegers nicht zufrieden bist, dann red mit ihm & laß nacharbeiten.
Aber nachträglich verlangen daß der Handwerker Dir noch kostenlos eine Palette Fliesen zusätzlich hinstellt falls was kaputtgeht: das mußt Du schon vor dem Auftrag regeln.
So ist das allgemeiner Brauch; funktioniert bei mir bisher bestens.
 
Hier geht es rein um Auftragsarbeit die ICH für MICH in Auftrag gebe.
Richtig. Und der Auftrag lautete, dass du Fotos anfertigen lässt und die bearbeiteten Bilder im Dateiformat x erhältst.

Keiner kann mir wirklich schlüssig erklären wo der Unterschied liegt ob ich einen Gärtner, einen Fliesenleger oder einen Dachdecken kommen lasse um etwas für MICH zu machen.
Den Fliesenleger bezahlst du, damit er dir den Boden fliest.
Den Fotografen bezahlst du, damit er Fotos anfertigt, an denen du Nutzungsrechte erwirbst.
Und der Unterschied ist zudem, dass der Fliesenleger keine Leistung erbringt, die urheberrechtlichen Schutz geniest. In der Regel zumindest, auch hier wird es Ausnahmen geben.

ER mach die Arbeit ICH bezahle ihn dafür. Damit ist alles geregelt. Das Dach und die Dachziegel gehören mir, die Fliesen im Bad gehören mir und das Grünzeug im Garten gehört mir.
Und genau das ist der Denkfehler, den du begehst: Du bezahlst den Fotografen für die Arbeitszeit und erwirbst zudem Nutzungsrecht am Ergebnis.
Und ja, du hast recht: Damit ist alles geregelt.
Dein letzter Satz ist hanebüchen.

Und wenn es mir in den Kram passt kann ich meinen Garten öffentlich zugänglich machen und Eintritt verlangen ohne dafür den Gärtner um Erlaubnis fragen zu müssen. Oder den Fliesenleger weil jemand "fremdes" auf die Toilette möchte.
Jaja, die Äpfel und die Birnen. ;)

Es gibt keinen Unterschied zu einem Fotografen der explizit für mich eine ganz bestimmte Sache "herstellt". Wenn er damit fertig ist, bekommt er sein Geld und ich das Arbeitsergebnis.
Doch, den Unterschied gibt es. Auch wenn du ihn nicht verstehen willst.
Und du hast doch das Arbeitsergebnis erhalten, für er von dir das Geld erhalten hat: Nutzungsrechte im Umfang x.


Dieser ganze Unsinn mit "Geschäftsgrundlage" und "Urheberrecht" usw. ist bei einer Auftragsarbeit meiner Meinung nach nicht haltbar.
Deine Meinung. Und die ist hier in der Tat nicht haltbar. ;)



Mal eine andere Frage. Hier und da an Bahnhöfen stehen noch diese Fotoknipsautomaten. Ich bezahle den Automaten (Aufsteller), der Automat macht "knips" und ich bekomme die Aufnahmen. Liegen da die Rechte dann bei der Blechkiste?
Ich sagte es bereits: Informier dich bzgl. dem Urheberrecht.
Und zu deiner Frage: Du bist Urheber. Allerdings eines Lichtbildes, keines Lichtbildwerkes.
 
Bei unserer hohczeit habe ich einen Fotograf hier aus dem Forum beauftragt.
Wir haben vereibnart, dass ich die RAWs bekomme und so wares auch.

Wenn es um Auftragsarbeit geht, sind Fotografen genauso Dienstleister wie jeder Klempner, Maler oder Mauerer.

Mal eine andere Frage. Hier und da an Bahnhöfen stehen noch diese Fotoknipsautomaten. Ich bezahle den Automaten (Aufsteller), der Automat macht "knips" und ich bekomme die Aufnahmen. Liegen da die Rechte dann bei der Blechkiste?

Rechtlich sind sie es nicht, es sei denn, es wird so vereinbart. Du siehst, dass es in deinem Sinne hätte geregelt werden können. Was du halt nicht wusstest, ist, dass es nicht AUTOMATISCH so sein muss.

Ich sehe es ähnlich wie du: Bei Auftragsarbeiten gehört das Recht geändert - alle Rechte beim Kunden, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Im Moment ist es anders herum. Es kann nicht sein, dass ein Kunde eines Studios für ein 0815 Bewerbungsbild gemolken wird, bloß weil er das Bild auf Xing auch verwenden möchte. Die Geschäftsmodelle verändern sich aber langsam, die "alten" sterben aus.

Beim Automaten sorgt der Kunde für die Gestaltung des Bildes, der Automat stellt nur die Technik zur Verfügung.

Gebe ich die Kamera fertig eingestellt einem Assi, den ich instruiert habe, wie er das Bild zu machen hat, liegen die Rechte bei mir.

Was du auch siehst: Die Berufsfotografen verteidigen ihre Pfründe mit aller Macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe es ähnlich wie du: Bei Auftragsarbeiten gehört das Recht geändert - alle Rechte beim Kunden, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
Das dürfte dann aber teuer werden.
Und wenn nicht: Würdest du dich als Fotograf nicht ärgern, wenn du beispielsweise für einen Kommunalpolitiker Passfotos für ein paar Kröten anfertigst, du diese (die Passfotos, nicht die Kröten) im Anschluss aber in der ganzen Stadt auf den Wahlplakaten wiederfindest?
 
Rechtlich sind sie es nicht, es sei denn, es wird so vereinbart. Du siehst, dass es in deinem Sinne hätte geregelt werden können. Was du halt nicht wusstest, ist, dass es nicht AUTOMATISCH so sein muss.

Ich sehe es ähnlich wie du: Bei Auftragsarbeiten gehört das Recht geändert - alle Rechte beim Kunden, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Im Moment ist es anders herum. Es kann nicht sein, dass ein Kunde eines Studios für ein 0815 Bewerbungsbild gemolken wird, bloß weil er das Bild auf Xing auch verwenden möchte. Die Geschäftsmodelle verändern sich aber langsam, die "alten" sterben aus.

Beim Automaten sorgt der Kunde für die Gestaltung des Bildes, der Automat stellt nur die Technik zur Verfügung.

Gebe ich die Kamera fertig eingestellt einem Assi, den ich instruiert habe, wie er das Bild zu machen hat, liegen die Rechte bei mir.

Was du auch siehst: Die Berufsfotografen verteidigen ihre Pfründe mit aller Macht.

Was da geändert gehört ist der Leistungsumfang beim Bewerbungsfoto. Da sollte XING mit drinnen sein.
Wieso sollte im Preis eines Bewerbungsfotos das Buchcover der Memoarien enthalten sein?
Bzw. Ein "alle Rechte" müsste dann anders kalkuliert werden.

Gruss

Lars
 
Das dürfte dann aber teuer werden.
Und wenn nicht: Würdest du dich als Fotograf nicht ärgern, wenn du beispielsweise für einen Kommunalpolitiker Passfotos für ein paar Kröten anfertigst, du diese (die Passfotos, nicht die Kröten) im Anschluss aber in der ganzen Stadt auf den Wahlplakaten wiederfindest?
So isses. Und für den buyout kriegst auch keine Laufkundschaft mehr in die Hütte.

Aber wahrscheinlich wird sich hier über vielleicht 100 Kröten der Kopp heissgeredet.
Soll der TO einfach einen Anwalt des Vertrauens fragen, wie die Rechtslage ist. Spukulationen helfen ihm nicht weiter. Dass die Erstberatung beim Fledermauskostümträger eventuell teurer wird, als das nach seinem Geschmack vermurkste Bild, steht dabei auf einem anderen Blatt.

Wie ganz zu eingangs schon gesagt, ich würd mich benehmen wie ein normaler, erwachsener Mensch und statt mich hier sinnlos zu echauffieren, einfach mal zum Telefon greifen. Scheint aber reichlich Überwindung zu kosten. Krieg der Gartenzwerge. :ugly:
 
Ich habe das Bild in Auftrag gegeben, also gehört es meiner Meinung nach auch mir.

Bei jeder anderen Auftragsleistung ist es ja auch so.

Nein, eben nicht. Dann lass doch deine Freunde dich knipsen, wenn es bei dir alles so einfach ist. Dann kannst du mit den Bildern alles möglche machen.
 
Hallo, ich habe mit meinem Fotografen ein Nacktbild seiner Freundin vereinbart, aber er will mir einfach nicht das RAW geben. Auf wieviel kann ich ihn verklagen?
 
Das dürfte dann aber teuer werden.
Und wenn nicht: Würdest du dich als Fotograf nicht ärgern, wenn du beispielsweise für einen Kommunalpolitiker Passfotos für ein paar Kröten anfertigst, du diese (die Passfotos, nicht die Kröten) im Anschluss aber in der ganzen Stadt auf den Wahlplakaten wiederfindest?

Ich sage ja nicht, dass nichts anderes vereinbart werden darf/sollte. Nur ist es im Moment u.a. durch die Zunahme an Digitalfotografie so, dass der unbeleckte Kunde mehr erwartet, als ihm rechtlich zusteht. In 10 Jahren ist das Thema durch, dann wird es sich gewandelt haben.

Es ist eine andere Art der Kalkulation gefragt. Ein Innenarchitekt wird mit einem Stundensatz bezahlt. Da ist es egal, ob er die Eingangshalle des Adlon oder mein Wohnzimmer gestaltet. Er partizipiert im ersten Fall nicht am Unternehmenserfolg (es sei denn, er handelt sich das heraus).
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten