Gast_409653
Guest
ok, wenn das Recht es so besagt dann kann man halt nix machen, aber die Beispiele zeigen imho nur, dass das dringend überarbeitet gehört
Als Programmierer habe ich vermutlich am Kundenauftrag keine Rechte, es gibt zigtausende Freelancer und Angestellt in Boddyleasingfirmen, die das so jedenfalls schon immer praktizieren.
tja, weiß ich auch nicht, aber unsere Auftraggeber sind z.T. große Konzerne, die können doch ihre von mir teuer erstellte Software urheberrechtlich nicht mir überlassen, sonst könnte ich nachdem ich warum auch immer raus bin die Weiterentwicklung durch andere Dienstleister verbieten, so wie der Architekt
also das halte ich für sehr unrealistisch

Als Programmierer habe ich vermutlich am Kundenauftrag keine Rechte, es gibt zigtausende Freelancer und Angestellt in Boddyleasingfirmen, die das so jedenfalls schon immer praktizieren.
tja, weiß ich auch nicht, aber unsere Auftraggeber sind z.T. große Konzerne, die können doch ihre von mir teuer erstellte Software urheberrechtlich nicht mir überlassen, sonst könnte ich nachdem ich warum auch immer raus bin die Weiterentwicklung durch andere Dienstleister verbieten, so wie der Architekt
