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Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? (Bilder)

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hefetrinker

Themenersteller
Hallo Gemeinde,

gerade eben ist meine hier im Forum erworbene 50D angekommen.

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?
Die Kamera wurde verkauft mit "Originalverpackung"!

Wie Ihr seht, war die Verpackung das Paket.
Innen drin die Kamera absolut OHNE Polsterung!

Die Kamera soll vom Juni sein, aber auch eine Rechnung war nicht dabei!

Ehrlich gesagt hab ich gar keinen Bock die Cam zu testen!

Geld zurück verlangen, und zurückschicken, oder?

Gruss
 
Ich nenne jetzt Mal noch keinen Namen, aber auf meine Aufforderung,
das Geld zurückzuüberweisen, kam folgende email:
"Ich habe das Geld nicht mehr und ich werde bestimmt kein Geld überweisen .. den das Paket wurde versichert abgeschickt ... und da wird kein schaden dran sein es wird ohne weiteres klappen ..zufällig studiere ich Jura also bitte gehen Sie zu ihrem Anwalt ich kenn auch einige .. die Wahl der Verpackung ist kein recklamationsgrund.. weil an der Kamera kein schaden sein wird"
 
Du heulst jetzt hier rum und nörgelst über die Verpackung und willst die Cam zurückschicken obwohl du die noch nicht mal getestet hast? Es ist zwar eine etwas ungewöhnliche Methode direkt die Kameraverpackung als Paket zu nehmen aber wieso sollte sie nich funktionieren?
Was hättest du gemacht wenn er die Verpackung einfach nochmal in nen Karton gepackt hätte? Wärste dann zufrieden und würdeste garnix sagen? Probier doch erstmal aus und heul dann rum wenn irgendwas nicht funktioniert.
Am besten kauf nichts mehr gebraucht sondern alles neu.
Manchmal denk ich die Leute kaufen Sachen um sich dann zu beschweren und das Geld zurückzuverlangen :ugly:
 
Die Frage ist aus meiner Sicht nicht die schlechte Verpackung (fehlende Polsterung, nicht Klebebandspuren an der OVP). Wenn beim Verkauf versprochen wurde, dass die Originalrechnung beiliegt, dann sollte sie das auch. Sonst kann man ja nicht nachprüfen, ob die Kamera auch wirklich vom Juni stammt.

Was wurde denn alles zugesagt? Alter, Rechnung, Auslösungen... (?). Das sind Dinge, die Du monieren kannst. Wenn diese Angaben unwahr sind oder aufgrund der fehlenden Dokumente nicht überprüft werden können, dann würde ich die Sache rückgängig machen.

PS: Auf "ich studiere zufällig Jura" würd ich nichts geben. Auch wenn er tatsächlich Jura studieren würde, was ich nicht glaube (siehe sprachlicher Ausdruck), dann könnte auch er die Gesetze nicht verbiegen.

Gruss
JulesK
 
Selten sowas schlampiges gesehen,und dazu noch weithin sichtbar was der Inhalt ist.Ich tät würgen...aber leider weiss ich nicht wie man sich in so einem Fall verhält
Und Jura studiert der bestimmt nicht, !recklamationsgrund! :ugly:
 
Laut Post ist es übrigens gar nicht zulässig, dass von der Verpackung auf den Inhalt geschlossen werden kann. Das ist der Versicherungsschutz schon mal dahin.

Der Verkäufer hat ja im Inserattext geschrieben, die Kamera wurde bei Neckermann im Juni 2010 gekauft. Das ist schon einmal ein Anhaltspunkt und auch eine präzise Zusage. Wer bei Neckermann kauft, der muss per Ueberweisung oder per Kreditkarte bezahlen. Verlange von Ihm einen Nachweis zu seiner Zahlung oder er soll bei Neckermann eine Kopie der Rechnung anfordern. Das ist kein Problem. Wenn der Verkäufer das nicht will, dann kannst Du davon ausgehen, dass mit der Kamera etwas nicht stimmt, dh. möglicherweise ist es kein Neukauf von Neckermann.

JulesK
 
Hallo,

ohne zusätzliche Umverpackung (+ Polsterung) ist die gewählte Verpackung eher ungeeignet zum weitgehend risikolosen Versand. Es gibt von den Paketdiensten recht genaue Angaben zu den erforderlichen Verpackungen, auf die insbesondere gerne verwiesen wird, falls es zu Transportschäden gekommen ist.

Dein Problem ist nun einen tatsächlichen Transportschaden nachzuweisen, der durchaus auch versteckt (z.B. Dejustierung der Kamera und auch des Objektivs) vorhanden sein könnte. Um da halbwegs Sicherheit zu haben, müsstest Du die Kamera sofort zur Überprüfung an Canon schicken, was natürlich mit Kosten verbunden ist.

Ich würde mich allerdings auch fragen, wie der Verkäufer mit der Kamera insgesamt umgegangen ist, wenn er sie so verschickt. :rolleyes:

Es ist schon erschreckend, wie lieblos und naiv (hinsichtlich der Behandlung des Pakets durch den Paketdienst) manche Verkäufer den Versand betreiben, da hilft nur eine klärende Absprache des Versandes im Vorwege mit dem Verkäufer.

MfG, Jürgen
 
Hammerhart wie grob fahrlässig die Kamera hier verpackt wurde. Solche Idioten gehören so hart wie es klingt an die Wand gestellt. :mad:

Aber, bevor man hier weitere Schlüsse zulässt, ich würde die Kamera erst mal gründlich begutachten auf äußere Beschädigungen und dann auf Funktion prüfen. Wenn alles in Ordnung - > Glück gehabt, Thema abhaken.

Wenn Schäden vorhanden sind, der Verkäufer jegliche Schuld abweist, Anwalt nehmen und die Sache regeln lassen. Würde mich wundern wenn man wegen grob fahrlässigem Verhalten (also die unverantwortliche Verpackung) nichts unternehmen könnte. Ärger zieht es aber in jedem Falle nach sich.

Ein Grund mehr weshalb ich Kameraequipment nicht gebraucht über irgendwelche Foren beziehe.
 
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?
Die Kamera wurde verkauft mit "Originalverpackung"!

Wie Ihr seht, war die Verpackung das Paket.
Innen drin die Kamera absolut OHNE Polsterung!

Canon macht da auch nur eine Tütchen mehr um die Kamera selbst drum und stellt dann mehrere diese Pakete in einen größeren Karton und die OVP ist ja unstrittig Teil der Lieferung.


Die Kamera soll vom Juni sein, aber auch eine Rechnung war nicht dabei!


War zugesagt, daß eine Rechnung dabei ist, oder ist das was, von dem Du einfach ausgehst, weil Du es gut finden würdest, wenn es so wäre?


Ehrlich gesagt hab ich gar keinen Bock die Cam zu testen!


Dann mußt Du Dich mal fragen, was Du eigentlich haben wolltest. Einen neuwertigen Karton, eine tolle Leistung beim Verpacken oder eine Kamera.


Übrigens ist es ziemlich unklug, nicht zu schauen, ob die Kamera umbeschadet angekommen ist, denn erstens wäre das was, das Du wirklich bemängeln könntest und zweitens wird es mit jedem Tag schwieriger einen Transportschaden geltend zu machen.


Geld zurück verlangen, und zurückschicken, oder?


Auf welcher rechtlichen Grundlage willst Du das tun?
 
Ich habe jetzt grad einen Blick aufs Inserat geworfen. Der Verkäufer hat die Rücknahme nach Fernabsatzgesetz nicht mal ausgeschlossen. Das heisst, er ist gesetzlich zur Rücknahme und Rücküberweisung verpflichtet. Du kannst also ohne irgendeine Begründung vom Kauf zurücktreten, innert einer gewissen Frist.

Die Rechtslage ist sonnenklar. Das würde ich tun. Ware zurück nach Bedburg - Geld zurück, und nächstes Mal besser aufpassen.



PS: Jura-Student, das ich nicht lache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Schäden vorhanden sind, der Verkäufer jegliche Schuld abweist, Anwalt nehmen und die Sache regeln lassen. Würde mich wundern wenn man wegen grob fahrlässigem Verhalten (also die unverantwortliche Verpackung) nichts unternehmen könnte.


Die Kamera ist, von einer fehlenden Plastiktüte um die Kamera mal abgesehen, ähnlich verpackt wie der Hersteller selbst sie zum Transport verpackt.

Wo willst Du da eine grobe Fahrlässigkeit konstruieren?

Und obendrein ist ja bislang kein Schaden festgestellt worden, was soll der Anwalt denn da machen?

Eine Schadenersatzklage wegen Fahrlässigkeit ohne Schaden wird wohl nichts werden.
 
Diese "Tütchen" sind luftgepolstert,zudem hats noch ne Menge Karton um stabile Fächer zu gestalten,damit nichts im Karton rappelt

Und? Wenn die Kamera unbeschadet angekommen ist es doch egal wie sie eingepackt war. Wenn man sich weigert die Kamera auf Funktion zu prüfen tut man sich da keinen Gefallen.

Wenn es übrigens die Kamera aus der Anzeige von einem v.....r ist, die man findet, wenn man nach einer EOS 50D mit 50er Objektiv schaut, dann hätte man schon beim Stil der Anzeige Vorbehalte entwickeln können...
 
Die Kamera ist, von einer fehlenden Plastiktüte um die Kamera mal abgesehen, ähnlich verpackt wie der Hersteller selbst sie zum Transport verpackt.

Wo willst Du da eine grobe Fahrlässigkeit konstruieren?

Und obendrein ist ja bislang kein Schaden festgestellt worden, was soll der Anwalt denn da machen?

Eine Schadenersatzklage wegen Fahrlässigkeit ohne Schaden wird wohl nichts werden.

Ich sag ja, Anwalt nur für den Fall dass Schäden überhaupt vorhanden sind und der Verkäufer sich quer stellt, vielleicht hat der TO ja Glück.

Auch der Hersteller schmeißt das Zeugs nicht ungeschützt in den blanken Karton und verschickt es einfach mal so. Die Kamera wie auch Objektive sind zusätzlich in Styropor verpackt, so sollte es zumindest sein.

Nach wie vor finde ich es vom Verkäufer einfach unverantwortlich. Etwas Schaumstoff, Packmaterial kostet wirklich nicht die Welt und auch keine große Mühe. Den Käufer freut es aber wenn er eine gewissenhaft verpackte Ware erhält.
 
Die Kamera ist, von einer fehlenden Plastiktüte um die Kamera mal abgesehen, ähnlich verpackt wie der Hersteller selbst sie zum Transport verpackt.
Canon wird sicherlich nicht einen einzelnen Karton derart ungeschützt versenden.
Der Transport einer Palette aus 25(?) dieser Kartons ist wohl kaum mit dem DHL-Versand vergleichbar.

MfG, Jürgen
 
Ich habe jetzt grad einen Blick aufs Inserat geworfen. Der Verkäufer hat die Rücknahme nach Fernabsatzgesetz nicht mal ausgeschlossen. Das heisst, er ist gesetzlich zur Rücknahme und Rücküberweisung verpflichtet. Du kannst also vom Kauf zurücktreten, innert einer gewissen Frist.


Tja, das Fernabsatzrecht gilt nur für gewerbliche Händler.

Sagt dir der nicht-Jurastudent.

Die Rechtslage ist sonnenklar. Das würde ich tun. Ware zurück nach Bedburg Geld zurück.

Gut, dass sich die Sonne nicht nach solchen Aussagen richten muss. Sonst wäre es jetzt stockfinster.
 
Ich habe jetzt grad einen Blick aufs Inserat geworfen. Der Verkäufer hat die Rücknahme nach Fernabsatzgesetz nicht mal ausgeschlossen. Das heisst, er ist gesetzlich zur Rücknahme und Rücküberweisung verpflichtet. Du kannst also vom Kauf zurücktreten, innert einer gewissen Frist.

Tja, das Fernabsatzrecht gilt nur für gewerbliche Händler.

So ist es. Der Privatverkäufer muss diese unsinnige Klausel nirgends verwenden, auch nicht bei Ebay.
 
Tja, das Fernabsatzrecht gilt nur für gewerbliche Händler.

Ach ja? Und was ist mit der Anmkerung: "Dies ist ein Privatverkauf, ich schiesse jegliche Gewähr und Rücknahme aus", die man überall finden kann? Soweit ich informiert bin, gilt es auch für den Privatverkauf, nur kann es hier ausgeschlossen werden (was es ja nicht wurde).

Aha, ich sehe, ich scheine im Irrtum zu sein. Aber das macht nichts. Die Ware wurde trotzdem nicht den Zusagen entsprechend geliefert (siehe Originalrechnung fehlt...)
 
Der Verkäufer hat die Rücknahme nach Fernabsatzgesetz nicht mal ausgeschlossen.

Ist der Verkäufer gewerblich? Dann besteht für den TO ja eh kein Problem Eintüten, diesmal richtig, und zurückschicken - am besten über eine Retour Marke des Verkäufers, dann trägt dieser das Versandrisiko.

Bei Privatverkauf greift das Fernabgabegesetz nicht.

Im letzteren Fall bleibt nur in den sauern Apfel beissen, denn egal wie die Versandverpackung aussah, wenn kein nachweislicher Versandschaden entstanden ist, dann wurde ja eine 50D geliefert.

Ist ein Versandschaden vorhanden ist dieser erst mal beim Transportunternehmen anzuzeigen und geltend zu machen, wenn dieser die Verpackung als unzureichend einstuft, dann hat der Verkäufer ein Problem und muss für den Versandschaden selbst grad stehen.

Gerald
 
Ach ja? Und was ist mit der Anmkerung: "Dies ist ein Privatverkauf, ich schiesse jegliche Gewähr und Rücknahme aus", die man überall finden kann?

Unwirksam, auch und gerade, weil man eine Rücknahme/Schadenersatz z.B. beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft garnicht ausschließen kann.


Aha, ich sehe, ich scheine im Irrtum zu sein. Aber das macht nichts. Die Ware wurde trotzdem nicht den Zusagen entsprechend geliefert (siehe Originalrechnung fehlt...)


War die denn überhaupt zugesagt. In der einzigen passenden Anzeige die ich bislang fand, war nur die Rede davon, wann und wo die Kamera gekauft wurde. Daraus kann man schlecht den Schluß ziehen die Rechnung läge bei, oder?
 
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