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d was ist mit der Anmkerung: "Dies ist ein Privatverkauf, ich schiesse jegliche Gewähr und Rücknahme aus", die man überall finden kann?

Unsinnig.
 
Ich habe jetzt grad einen Blick aufs Inserat geworfen. Der Verkäufer hat die Rücknahme nach Fernabsatzgesetz nicht mal ausgeschlossen. Das heisst, er ist gesetzlich zur Rücknahme und Rücküberweisung verpflichtet. Du kannst also ohne irgendeine Begründung vom Kauf zurücktreten, innert einer gewissen Frist.

Die Rechtslage ist sonnenklar. Das würde ich tun. Ware zurück nach Bedburg - Geld zurück, und nächstes Mal besser aufpassen.



PS: Jura-Student, das ich nicht lache.

Das Fernabsatzgesetz gibt es schon viele Jahre nicht mehr, aber es geistert immer noch herum. Die entsprechenden Regelungen sind im BGB aufgegangen.

Die Rücknahme muss er als Privater nicht ausschliessen, eine Gewährleistungspflicht hat er aber, wenn er diese nicht ausgeschlossen hat.

Das Hauptaugenmerk liegt hier aber wohl auf der Cam. Wenn die Cam jünger als zwei Jahre ist bestünde aber evtl. noch ein Gewährleistungsanspruch gegen den Händler, sprich Neckerm. Hier wäre also auch der Kaufnachweis relevant und könnte zur Minderung/Wandlung führen.
Die Garantie von Canon geht ja nicht auf den Gebrauchtkäufer über.
 
Unwirksam, auch und gerade, weil man eine Rücknahme/Schadenersatz z.B. beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft garnicht ausschließen kann.
Da würde ich auch einen möglichen Ansatzpunkt sehen.
Es wäre also vom Käufer zu prüfen, ob die zugesicherte Eigenschaft "Keine einzigen Gebrauchsspuren" tatsächlich erfüllt ist.

MfG, Jürgen
 
Hier wäre also auch der Kaufnachweis relevant und könnte zur Minderung/Wandlung führen.


Nur, wenn er Bestandteil des Kaufvertrages ist. Wenn die Rechnung (Kaufnachweis) nicht zum Lieferumfang gehört, dann kann man die auch schlecht einfordern.
 
Och Leute,
bitte nicht streiten!

Mal ganz ehrlich:
Verschickt man ein teures, technisches Gerät so?

Was, wenn die Kamera dejustiert ist, oder ähnliches? Muss auch nicht gleich auffallen!

KEIN Paketdienst der Welt akzeptiert dies als ausreichende Verpackung!
Das Paket ist von aussen ja unbeschädigt!

Gruss
 
Was, wenn die Kamera dejustiert ist, oder ähnliches? Muss auch nicht gleich auffallen!


Ich denke, dann ist Gebrauchtware aber doch eher generell nichts für Dich, denn die Kamera hat ja schon jemand benutzt, die kann schon aus 2m Höhe auf Teppichboden gefallen sein ohne einen Kratzer zu bekommen, die kann in der Sauna benutzt worden sein und so weiter...
 
Ich denke, dann ist Gebrauchtware aber doch eher generell nichts für Dich, denn die Kamera hat ja schon jemand benutzt, die kann schon aus 2m Höhe auf Teppichboden gefallen sein ohne einen Kratzer zu bekommen, die kann in der Sauna benutzt worden sein und so weiter...

:top: Darüber muss man sich beim Gebrauchtkauf immer im klaren sein! Nachdem ich auch schon mal auf die Schnauze gefallen bin (in der eBucht) bin ich sehr vorsichtig geworden. Am liebsten nur noch durch persönliche Abholung, da kann ich VOR dem Kauf testen.
 
Nachdem ich nun den ganzen Thread durch habe glaube ich wirklich nicht was manche Leute hier auf dem Threadersteller rumhacken :mad: euch möchte ich mal alle sehen wenn ihr eure Kamera so verpackt zugeschickt bekommt. Das ist eine Frechheit vom Verkäufer - nicht mehr nicht weniger !

Zum eigentlichem Thema.
Auch WENN du event. Ansprüche aufgrund einiger Detailfehler hast (wie zB die Sache mit den Gebrauchsspuren) ist die Durchsetzung immer eine andere Sache. Wenn der Verkäufer auf sturr schaltet - und davon gehe ich aus nach seiner ersten Mail - hast du ein langes hin und her vor dir. Sinn macht das wohl nur wenn wirklich was kaputt ist. Also schnapp dir das Ding und teste - ich hoffe für dich, dass der Ärger dann wegen fehlerfreier Funktion erstmal ein wenig verfliegt....
 
Och Leute,
bitte nicht streiten!

Dann sorg doch bitte mal selbst für Klarheit. Die Diskussion geht nun bereits über 3 Threadseiten ohne hier weitere Fakten zu kennen.
Hast Du die Kamera nun näher angesehen auf äußere Auffälligkeiten ?
Hast Du die Kamera getestet ? Sollten irgendwelche Dejustierungen vorhanden sein, dürfte sich das bei gewissenhafter Prüfung der Ware ja relativ schnell bemerkbar machen.

Ohne weitere Infos ist jegliche Diskussion hier zwecklos..
 
Moin,

Mal ganz ehrlich: Verschickt man ein teures, technisches Gerät so?

Ich würd's nicht, für den Empfänger eine Zumutung, aber leider nicht verboten. Leider ergibt sich aus der mangelhaften Verpackung an sich erst mal keine Handhabe.

Was, wenn die Kamera dejustiert ist, oder ähnliches? Muss auch nicht gleich auffallen!

Das wäre dann ein versteckter Mangel, ausprobieren, sehen ob man was sieht, wenn sich daraus was ergibt hat man ggf. eine Handhabe.

KEIN Paketdienst der Welt akzeptiert dies als ausreichende Verpackung!

Das ist erst mal irrelevant, sofern kein offensichtlicher Versandschaden vorliegt.

Es bleibt wie's ist, die Ware ist da, solltest du kein Schaden nachweisen können hast du keinerlei Handhabe. Es wird schwer hier etwas auszurichten sofern du nicht einen Mangel an der Sache festellen kannst. Eine suboptimale Verpackung alleine ist kein Mangel an sich.

Du kannst die Cam zur Überprüfung geben, sollte sich dabei ein Transportschaden festellen lassen, dann könntest du diesen Schaden gegenüber dem Verkäufer geltend machen, falls nicht bleibst du auf den Kosten für die Überprüfung sitzen.

Nimm das Teil, probier es aus, wenn nix dran ist abhaken unter Lebenserfahrung, wenn was dran ist bleibt dir, nach der Mail des Verkäufers, wohl nur der Weg zum RA.

Gerald
 
Jetzt mal ganz langsam!

Das mit dem kein Paketdienst der Welt stimmt schon!

Lies Dir mal die Anforderungen, welche die an ein Paket haben durch.

Natürlich nehmen die das Paket an, aber bei einem Schaden haften sie eben nicht, weil die Ware nicht gepolstert ist.

Und jetzt mal ganz ehrlich:
Wenn ich Euch ne Kamera mit OVP verkaufe, und die ist dann vollgeklebt,
findet Ihr das doch auch sche..., oder etwa nicht?

Und doch, gebraucht kaufen ist was für mich (schau mal in meinen Posts, was ich schon verkauft habe hier, fast alles habe ich auch gebraucht gekauft).

Aber so verschickt man eine teure Kamera einfach nicht, basta!
 
Wäre das "Paket" bei mir angekommen, wäre ich ausgerastet und würde alles machen, um das ungeschehen zu machen...es gibt echt Leute, die gibt es gar nicht, eine Unverschämtheit! :eek: So verschickt man nicht mal Altpapier! :D
 
Ich peil das auch nicht warum man den TO hier ansiggt von wegen probier doch erstmal aus blablabla
Die versendete Ware ist unter aller Sau verpackt,es rappelte im Karton
ist ähnlich wie einer schmeisst mir ein Brot vor die Füsse.."hier- friss"
Ich möchte den sehen der da noch probieren will
 
Ich peil das auch nicht warum man den TO hier ansiggt von wegen probier doch erstmal aus blablabla ...

Weil es keine Alternative zum Ausprobieren gibt! Dass der Versender hier fahrlässig und unter aller Sau gehandelt hat ist ja unstrittig ändert aber an der rechtlichen Situation nix und der TO wollte ja wissen "Geld zurück verlangen, und zurückschicken, oder?"!

Die ersten beiden Optionen gibt es nur, wenn ein konkreter Mangel vorliegt und "oder?" heist nun mal ausprobieren und hoffen, dass der Versand gut ging.

Gerald
 
Mal ganz ehrlich:
Verschickt man ein teures, technisches Gerät so?

Nein

Was, wenn die Kamera dejustiert ist, oder ähnliches?

Dann kannst du reklamieren. Aber du musst es erstmal feststellen.

Es hilft nichts: die Art des Versendens war zwar unter aller Sau, aber wenn die Kamera ok ist, hast du keine Handhabe. Es bleibt dir also nichts, als sie zu testen. Einfach so zurück muss der Verkäufer nicht akzeptieren (wird er auch nicht, dem Zitat nach. Und noch etwas: so, wie der sich artikuliert, kannst du nur hoffen, dass alles ok ist und du nie wieder etwas mit dem Typen zu tun hast).
 
Ich peil das auch nicht warum man den TO hier ansiggt von wegen probier doch erstmal aus blablabla


Ganz einfach: Weil man ohne einen Schaden zu haben auch keinen Anspruch auf Schadenersatz haben kann.

Wenn Du einem Freund Deine Kamera leihst und der nimmt die mit zum Segeln (was Du dich selbst nie trauen würdest) und sie fällt ins Wasser, dann besteht ein Schaden und er ist Dir zu Schadenersatz verpflichtet.

Wenn Du einem Freund Deine Kamera leihst und der nimmt die mit zum Segeln (was Du dich selbst nie trauen würdest) und Du willst sie garnicht erst zurückhaben oder sie ansehen ob sie ok ist, weil sie ins Wasser gefallen sein könnte, dann sagt, Dein Freund vielleicht sogar, daß Du einen Schaden hast, aber das ist nichts wo er schadenersatzpflichtig wäre.
 
Die Kamera wurde verkauft mit "Originalverpackung"!

Moin!
»In der Originalverpackung«, oder »original verpackt«?!
Sie ist im Originalkarton, aber schlecht verpackt, gekommen.

Kaufen wolltst Du eine funktionierende Kamera mit allem Zubehör!
Die hat Du bekommen - oder?

Alles andere sind eigentlich Spiegelfechtereien.

Trotzdem finde ich,
daß sich der Verkäufer unangemessen verhält, verhalten hat.

Ach ja, die zugesagte Kopie der Rechnung würde ich nachfordern.
Du mußt sichergehen können, daß man Dir kein Diebesgut verkauft hat.

mfg hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach ja, die zugesagte Kopie der Rechnung würde ich nachfordern.



Ich würde mich wirklich freuen, wenn sich der TO jetzt ma äußern würde, ob ihm diese Rechnung überhaupt jemals zugesagt worden ist oder ob er einfach nur angenommen hat, daß die dabei ist, wenn der Verkäufer sagt die Kamera wäre im Juni beim Versandhaus XYZ gekauft worden.

Apropos Warenhaus. Wer kauft schon eine Kamera bei N....mann?

Vielleicht hat er ja garkeine Rechnung sondern nur die Unterlagen von irgendeinem Kauf auf Raten.

Du mußt sichergehen können, daß man Dir kein Diebesgut verkauft hat.

Dann dürfte niemand irgendwas aus 2. Hand kaufen, denn dann wird es mit Rechnungen schon schwer.
 
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