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Was ist ein Profifotograf?

Ja. Weil "Die Qualität von Bildern" ein so extrem weites Feld ist, dass darüberhinaus noch extrem subjektiv ist. Du kannst natürlich sagen " ich finde die Qualität..."

Dem einen gefällt dieses, dem anderen jenes - Das macht es objektiv nich schlechter oder besser. Und wenn Tante-Erna vom Kiosk für ihr Werbeblättchen dieses Bild haben will dann will sie es eben, weil sie es für Richtig hält.


Und kommerziell erfolgreiche Produkte sind für ihren Zweck (Geld zu bringen) natürlich perfekt. Ob sie für andere Zwecke (Kunst sein etc / Höchsten Ansprüchen genügen) perfekt sind ist natürlich die Frage.
 
Ich traue mir schon zu, die Qualität von Bildern besser bewerten zu können als Tante Emma vom Eck-Kiosk. Du dir anscheinend nicht :confused: Wenn jemand mehr Ahnung hat von etwas, dann ist das nach deiner Definition elitäres Getue?

Was man sich zutraut und was man dann wirklich kann sind mitunter zwei Paar Schuhe.

Dein Problem fängt schon damit an, daß Du für Dich in Anspruch nimmst im Besitz der einzigen Wahrheit zur Definition des Begriffes "Qualität" zu sein.
 
In der Realität sehe ich leider tonnenweise schlechte Kalendermotive und Postkarten, um jetzt nur mal 2 kleine Beispiele aus dem Fotobereich zu nennen.

Kein Mensch zwingt jemanden, einen "schlechten" Kalender oder "schlechte" Postkarten zu kaufen. Da wird sich wohl der Markt von selbst regeln. Wenn ich "schlechte" Musik im Radio höre, schalte ich auf einen anderen Sender um. Interessant ist nur, dass es genug Leute gibt, die die Musik, die ich nicht hören will als "gut" empfinden und umgekehrt....
Wem steht es eigentlich zu, bei Fotos zwischen "gut" und "schlecht" zu urteilen?
 
@Sascha: Du willst mir doch nicht erzählen, das du Qualität nicht von Schrott unterscheiden kannst? Und auch sonst keiner?
Dann scheinen Bildkritiken (und Testberichte und Filmkritiken und und und) ja nur elitäres Getue zu sein. Oder Besserwisser? Oder Neider? :top:
 
@Sascha: Du willst mir doch nicht erzählen, das du Qualität nicht von Schrott unterscheiden kannst? Und auch sonst keiner?
Dann scheinen Bildkritiken (und Testberichte und Filmkritiken und und und) ja nur elitäres Getue zu sein. Oder Besserwisser? Oder Neider? :top:

Ganz nüchtern betrachtet ist Qualität das Erreichen bestimmter Anforderungen (sagt ISO 9000).
Deine Anforderungen an Bilder sind andere als die Anforderungen der von Dir als Beispiel gebrachten Tante-Emma-Laden Besitzerin.

Damit lösen sich auch die Konflikte auf
:)
 
Wem steht es eigentlich zu, bei Fotos zwischen "gut" und "schlecht" zu urteilen?

Wenns ein Auftrag war dann dem Kunde, ansonsten ist es wohl nur schwer zu beurteilen.

Letztens habe ich Bilder von unserem Betriebsfotografen gesehen. War von einer Ehrung. Ich hätte ihn die Bilder nochmal machen lassen, er hat sie rausgegeben.

Gruss makau
 
Meine Frage wurde wohl etwas falsch verstanden. Mir geht es nicht darum wer die Berufsbezeichnung Fotograf oder so führen darf sondern mehr um die Qualität die man erwarten können sollte bzw. das Wissen der "Profis".

Gruss makau

Hallo,

die Frage ist einfach- und verbindlich- zu beantworten (jedenfalls für Österreich).

Damit sind auch die fachlichen Voraussetzungen (sprich, das technische Wissen, und letztlich das Können geklärt).

Da ich selbst seit 29 Jahren "Fotograf" bin, krieg ich immer wieder die Krise, wenn "selbsternannte" Profis die Geschäfte mit ihren oft katastrophalen Bildergebnissen und Preiskalkulationen die Branche in Verruf bringen (Ausnahmen bestätigen die Regel).

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2003 Ausgegeben am 28. Jänner 2003 Teil II
45. Verordnung: Fotografen-Verordnung
45. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangs- voraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fotografen (Fotografen-Verord- nung)
Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:
Zugangsvoraussetzungen
§ 1. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fotografen (§ 94 Z 20 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
1. Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder 2. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren
Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das reglementierte Gewerbe spezifischen Schwerpunkt liegt, und eine mindestens eineinhalbjährige fachliche Tätig- keit, oder
3. Zeugnisse über eine ununterbrochene sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, oder
4. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn für die Tätigkeit als Fotograf die vorher erfolgreich absolvierte Lehraus- bildung oder eine andere vorherige, mindestens dreijährige erfolgreich absolvierte Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachgewiesen wird, oder
5. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger, wenn für die betreffende Tätigkeit eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbststän- diger nachgewiesen wird, oder
6. Zeugnisse über eine ununterbrochene fünfjährige fachspezifische Tätigkeit in leitender Stellung, davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit technischen Aufgaben und mit der Verantwor- tung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens, wenn für die Tätigkeit als Fotograf die vorher erfolgreich absolvierte Lehrausbildung oder eine andere vorherige mindestens dreijährige erfolgreich absolvierte Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachgewiesen wird.
§ 2. Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fotografen eingeschränkt auf die Herstellung von Passbildern oder eingeschränkt auf den Betrieb eines Minilab ist als erfüllt anzusehen nach einer einjähri- gen fachlichen Tätigkeit und einer erfolgreich abgelegten mündlichen Prüfung.
§ 3. Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fotografen eingeschränkt auf die digitale Bildbe- arbeitung ist als erfüllt anzusehen nach Absolvierung eines fachlich einschlägigen Lehrganges im Aus- maß von 40 Stunden und erfolgreicher Ablegung einer mündlichen Prüfung über einschlägige Urheber- rechtsbestimmungen.
Übergangsbestimmungen
§ 4. Das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte (Meister-)Befähigungsprüfung gemäß der Fotogra- fen-Meisterprüfungsordnung, BGBl. Nr. 52/1994, gilt als Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß § 1 Z 1.
 
Was sich gut verkauft ist kein Schrott, sondern ein erfolgreiches Produkt.

One man's trash is another one's treasure. Deshalb darf man in einer freien Gesellschaft aber durchaus seinen eigenen Maßstab von "künstlerisch wertvoll" an die Werke anderer anlegen. Und da kommt IMHO Bohlen nunmal nach Brahms, auch wenn ersterer das momentan erfolgreichere Produkt-Portfolio hat.
 
In der Realität sehe ich leider tonnenweise schlechte Kalendermotive und Postkarten, um jetzt nur mal 2 kleine Beispiele aus dem Fotobereich zu nennen.

Aber gerade dieser Bereich wird doch sehr oft mit "Amaterufotos" bestückt. Schau Dir doch mal die Bildnachweise an: Kalender- und Postkartenverlage kaufen vermehrt bei Stockagenturen ein, die Produkte sind oft ein bunt zusammengewürfeltes Sammelsurium an Fotos.
 
Gibt es nicht einfach einen anderen Grund? Dass man mit Arbeit (= in diesem Fall Fotografie) Geld verdient, seine Miete bezahlt, seine Familie ernährt? so wie der andere Geld damit verdient, indem er Brot bäckt, Autos repariert, Häuser baut oder einfach nur Dienst hat.....
Geld wächst in der Regel nicht auf dem Baum und wird nicht ohne Gegenleistung aufs Konto überwiesen.

Profit ist doch nichts anderes als Geld verdienen, nur weil das Wort in Deutschland recht negativ belegt ist, ist es doch nichts schlechtes - bzw. sogar zwingend notwendig.
 
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