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Was bringt mir eine Klage!? BILDKLAU!

See

Themenersteller
Moin,

bin in Rage wie noch nie...

In einem Jahrbuch, farbig, ein wenig über A4 groß, mit einer Erst-Auflage von 5.000 Stück sind zwei Photos von mir verwendet worden und mein Name taucht NIRGENDS auf!

Die Photos sind 6x6 und 20x30 cm groß und befinden sich auf einer Seite.

Die Photos habe ich persönlich hingeschickt und wurden in insgesamt 4 Emails (teils nicht von mir versendet) ausdrücklich mit meinem Namen, teils sogar rot markiert, als Photograf betitelt!

Das das nicht rechtens ist, is klar! Aber was bringt mir eine Klage?
Von dieser Veröffentlichung, für die ich nicht einmal eine Honorierung bekomme, habe ich mir sehr viel erwartet. Da ich gerade erst in dieser Branche einsteige und soetwas sehr viel Feedback bringt! Wäre also ein ideeller Wert... Verscherzen kann ich es mir jetzt Anfangs aber eigentlich auch nicht gleich...

Was tun?!
Was bringt eine Klage? Kann ich überhaupt?

viele Grüße

Seb
 
See schrieb:
..Was bringt eine Klage? Kann ich überhaupt?..

zu 1. Ein Urteil oder eine Abweisung - im ersten Fall kann dir dies gefallen und mit deinem Verständnis von Rechtsprechung übereinstimmen oder auch nicht, bei einer Abweisung die Kosten (ohne einen Fachanwalt würde ich so etwas nicht angehen).

zu 2. So Du hier etwas intelligent unterwegs wars und die Urheberschaft trivial nachweisen kannst (zum Beispiel in dem Du die vollständigen RAWs hast und bei den weitergegebenen Bildern einen Millimeter am Rand weggeschnitten hast - der Verlag kann nur die beschnittenen Bilder vorlegen, Du aber die unbeschnittenen und der Richter deshalb keinen Gutachter sehen möchte) kommst Du hier schneller zu einem Ergebnis.

Vorher solltest Du aber noch abkären, auf welcher Grundlage Du ganz persönlich ohne jeden Zwang deine Bilder dorthin geschickt hast - hier spielt der Text der Ausschreibung, respektive Wettbewerbs eine Rolle, eventuell auch irgendwelche AGBs, wobei diese auch u.U. nichtig sein können, wenn Du schlechter gestellt wirst - dies kann dir aber auch der Anwalt beantworten.

Und noch einmal Fachanwalt bedeutet nicht unbedingt, daß er schräg über die Straße sein Büro hat - hier sollte Dir jemand aus deiner räumlichen Nähe weiterhelfen - so Du es denn wirklich durchziehen möchtest.

Jemand, der zwei meiner Bilder mehr oder weniger klaut, wäre für mich eher unten durch, als daß ich noch Aufwand in einen Prozeß stecken möchte (und dann kommt noch so ein auf Harmonie bedachter Richter, der dich in einen Vergleich einstimmt und dann hast Du die Jokerkarte gezogen, die eigenen Kosten bleiben an dir kleben).

Ich ganz persönlich würde es einfach auf das Konto Erfahrung buchen und um diesen Personenkreis zukünftig einen Bogen machen. Die nicht erfüllten persönlichen Erwartungen ersetzt dir sowieso niemand. Andererseits muß ich von der Photographie auch nicht hauptberuflich leben und wenn das, was ich verkaufe auch nur einen bescheidenen Teil meiner Kosten deckt (oder decken würde), kann (könnte :angel:) zumindest ich damit noch leben.

Grüße, Rainulf.
 
alles was oa ist stimmt, aber ich würde auf jeden fall klagen, hast du keinen rechtsschutz????

das urheberrechtsschutzgesetz ist eines der klarsten und best ausgearbeitesten und da solltest du kein problem haben dein recht zu bekommen, aber die agb würde ich mal durchlesen, war das ein wettbewerb, wirds halt schwer werden wegen entschädigung, denk ich mal...

aber am besten mal zum anwalt, und schauen was sich machen lässt...
 
See schrieb:
Moin,

bin in Rage wie noch nie...

In einem Jahrbuch, farbig, ein wenig über A4 groß, mit einer Erst-Auflage von 5.000 Stück sind zwei Photos von mir verwendet worden und mein Name taucht NIRGENDS auf!

Die Photos sind 6x6 und 20x30 cm groß und befinden sich auf einer Seite.

Die Photos habe ich persönlich hingeschickt und wurden in insgesamt 4 Emails (teils nicht von mir versendet) ausdrücklich mit meinem Namen, teils sogar rot markiert, als Photograf betitelt!

Das das nicht rechtens ist, is klar! Aber was bringt mir eine Klage?
Von dieser Veröffentlichung, für die ich nicht einmal eine Honorierung bekomme, habe ich mir sehr viel erwartet. Da ich gerade erst in dieser Branche einsteige und soetwas sehr viel Feedback bringt! Wäre also ein ideeller Wert... Verscherzen kann ich es mir jetzt Anfangs aber eigentlich auch nicht gleich...

Was tun?!
Was bringt eine Klage? Kann ich überhaupt?

viele Grüße

Seb

Hallo Seb,

um was für ein Jahrbuch handelt es sich denn, und als was bist du derzeit Tätig? Wo hast du diese Fotos gemacht? War es ein Auftrag, warst du auf irgendeiner Party und hast dort Fotos gemacht, etc?

Nette Grüße
Menta
 
sorry, aber habt ihr das posting mal ganz gelesen?
der OP hat die bilder dem verlag zur veröffentlichung überlassen, lediglich sein name als urheber der bilder wird nicht erwähnt.
bilderklau ist das wohl eher nicht.
 
See schrieb:
bin in Rage wie noch nie...
[...]
Was tun?!
Was bringt eine Klage? Kann ich überhaupt?
Erstmal entspannen, dann kommunizieren. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann schriftlich. Aber ich würde wetten, es findet sich auch telefonisch eine Lösung. Das übliche Honorar wirst Du bestimmt problemlos bekommen. Für den fehlenden Urhebervermerk steht Dir aber auch ein satter Aufschlag zu, 100 Prozent oder so. Das durchzusetzen, würde schwieriger.

Um was für ein Jahrbuch handelt es sich denn? Warum hast Du dort Fotos hingeschickt? Wie gehen die mit den Fotos anderer um?

[Pardon, da komme ich ja viel zu spät mit meiner Antwort]
 
Sorry, auch wenn ich mich jetzt mit einem SuperMod anlege

Rainulf Thon schrieb:
Vorher solltest Du aber noch abkären, auf welcher Grundlage Du ganz persönlich ohne jeden Zwang deine Bilder dorthin geschickt hast ..

genau das habe ich doch geschrieben - niemand hat ihn gezwungen, seine Bilder dorthin zu senden. Auf welcher Grundlage und mit welcher Zusicherung diese eingeschickt wurden kann ich nicht abschätzen (auch gab es hier keinen Link vom Autor zum "Jahrbuch") - hier könnte etwas mehr aus der Ausschreibung, Wettbewerb, .. hervorgehen.

Wenn dies dort nicht eindeutig beschrieben ist, dann könnte der Autor jetzt aufatmen.

Aber wie schon einmal gesagt, den Aufwand würde ich persönlich hinterfragen - ein Bild fast Vollfomat, das zweite nicht einmal in Postkartengröße bei 5.000 Kopien und viele nicht erfüllte Hoffnungen.

Also ich habe einen "bürgerlichen" Beruf und der (respektive dessen Stundensatz) würde mich persönlich wieder auf den Boden zurück und von einer Klage weg bringen.

Grüße, Rainulf.
 
Also, warum denn gleich den Knüppel auspacken? Ich würde zunächst versuchen, mit dem Verlag, oder wer auch immer verantwortlich zeichnet, Kontakt aufzunehmen und die Sache gütlich zu regeln. Dazu musst du dir allerdings erstmal drüber klar werden, was du eigentlich hinsichtlich einer "Wiedergutmachung" genau erwartest!? Auch bei einer Klage müsstest du ja einen bestimmten Antrag stellen.
Gruß
Gerhard
 
der verlag ist nicht verpflichtet, dich in der caption zu nennen auch nicht im impressum. die honoarfrage läßt sich schnell klären. hasst du wenigstens die iptc daten ordentlich ausgefüllt????
 
frankyboy. schrieb:
der verlag ist nicht verpflichtet, dich in der caption zu nennen auch nicht im impressum. die honoarfrage läßt sich schnell klären. hasst du wenigstens die iptc daten ordentlich ausgefüllt????

Ein Bildverwender ist nach dem Urheberrechtsgesetz sehr wohl verpflichtet, den Urheber am Foto zu vermerken - solange der Urheber nicht ausdrücklich (z.B. im Kaufvertrag) darauf verzichtet.
Das ist klar geregelt.

Hier ist nur die Frage, auf was der Urheber hier genau klagen will, da er die Bilder unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat, ihm also kein finanzieller Nachteil durch die Nichtnennung entstanden ist.
Wenn als Honorar z.B. 200 Euro vereinbart worden wäre, dann könnte er jetzt ohne weiteres mind. 400 Euro dafür erstreiten (nach der gängigen Praxis bei fehlendem Urheberrechtsvermerk). Aber so .....?
Vielleicht irgendeinen Schadensersatz? :confused:

Mit "Bilderklau" hat der Fall aber tatsächlich nichts zu tun! :rolleyes:

Andreas
 
ok, dann ist es eine Urheberrechtsverletzung?

Das Buch kommt aus dem Sportbereich und die beiden Bilder sind von einem Profisportler. Die haben ihn angeschrieben, ob er gute Bilder hat und er kam auf mich zu. Daraufhin habe ich und er verschiedene Bilder, die von mir geschossen sind, zur Auswahl geschickt. Immer mit dem deutlichen Vermerk meines Namens.

Werde nachher mal bei dem Verlag anrufen und sehen was die sagen.

MfG

See
 
See schrieb:
ok, dann ist es eine Urheberrechtsverletzung?

Das Buch kommt aus dem Sportbereich und die beiden Bilder sind von einem Profisportler. Die haben ihn angeschrieben, ob er gute Bilder hat und er kam auf mich zu. Daraufhin habe ich und er verschiedene Bilder, die von mir geschossen sind, zur Auswahl geschickt. Immer mit dem deutlichen Vermerk meines Namens.

Werde nachher mal bei dem Verlag anrufen und sehen was die sagen.

MfG

See

wenn du in den iptc daten nicht ausdrücklich die copyrightvermerke/caption/urheber hinterlegt hast kannst du dich an den sportler wenden
 
AndreasB schrieb:
Ein Bildverwender ist nach dem Urheberrechtsgesetz sehr wohl verpflichtet, den Urheber am Foto zu vermerken - solange der Urheber nicht ausdrücklich (z.B. im Kaufvertrag) darauf verzichtet.
Das ist klar geregelt.

Hier ist nur die Frage, auf was der Urheber hier genau klagen will, da er die Bilder unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat, ihm also kein finanzieller Nachteil durch die Nichtnennung entstanden ist.
Wenn als Honorar z.B. 200 Euro vereinbart worden wäre, dann könnte er jetzt ohne weiteres mind. 400 Euro dafür erstreiten (nach der gängigen Praxis bei fehlendem Urheberrechtsvermerk). Aber so .....?
Vielleicht irgendeinen Schadensersatz? :confused:

Mit "Bilderklau" hat der Fall aber tatsächlich nichts zu tun! :rolleyes:



Andreas

dann kuck dir mal die briefmarken in den tageszeitungen an, nur so btw. es ist immer eine frage des entgeldes und rechteabtretung. im o.a. fall erhielt der verlag ja die bilder vom sportler selbst. hat dieser den verlag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen und die iptc daten sind nicht beschriftet, dann kann man lange betteln. hier liegt der fehler m.e. eindeutig beim fotografen selbst, sollte er dies nich berücksichtigt haben und er kann letzendlich nur auf den good will des verlages hoffen, oder sich an den surfer wenden
 
frankyboy. schrieb:
dann kuck dir mal die briefmarken in den tageszeitungen an, nur so btw. es ist immer eine frage des entgeldes und rechteabtretung. im o.a. fall erhielt der verlag ja die bilder vom sportler selbst. hat dieser den verlag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen und die iptc daten sind nicht beschriftet, dann kann man lange betteln. hier liegt der fehler m.e. eindeutig beim fotografen selbst, sollte er dies nich berücksichtigt haben und er kann letzendlich nur auf den good will des verlages hoffen, oder sich an den surfer wenden

Sorry, aber das hat mit IPTC-Daten überhaupt nichts zu tun, auch nicht mit dem Sportler (wieso sollte er sich an den wenden??).
We gesagt, laut Urheberrechtsgesetz ist der Bildnutzer verpflichtet, einen Urhebervermerk anzubringen.
Auch in seriösen Zeitungen stehen auch bei kleinen Abbildungen die Vermerke dabei.
Wenn nichts dabei steht, dann kann man davon ausgehen, dass der Urheber beim Verkauf der Nutzungsrechte am Bild ausdrücklich auf diese Benennung verzichtet hat (was z.B. meistens der Fall ist, wenn der Fotograf seine Bilder an einen Anbieter sog. lizenzfreier Bilder verkauft).

Andreas
 
frankyboy. schrieb:
wenn du in den iptc daten nicht ausdrücklich die copyrightvermerke/caption/urheber hinterlegt hast kannst du dich an den sportler wenden

Wie gesagt, rechtlich hat das mit IPTC-Daten überhaupt nichts zu tun.
Das Urheberrecht gilt mit oder ohne IPTC-Daten ............ :D

Andreas
 
Ob Dir ein Honorar zusteht, ist derzeit zweifelhaft, da der Verlag davon ausgegangen sein könnte, dass der Sportler oder Du als mit ihm zusammenarbeitende Person die Bilder kostenlos zur Verfügung stellen wolltest (Eigen-Promotion des Sportlers).
Hier kommt es demzufolge auf die im Rahmen der Anfrage bzw. Zusendung abgegebenen direkten oder indirekten Willenserklärungen bzw. Zusagen an.

Dass die Nennung Deines -dem Verlag ja offenbar zweifelsfrei bekannten- Namens als Urheber dieser Fotos jedoch zwingend ist, geht aus dem Urhebergesetz hervor und lässt sich nur umgehen, wenn Du als Fotograf ausdrücklich und nachweisbar darauf verzichtest. Da dieser Verzicht nicht ausgesprochen wurde, kannst Du daraus einen Anspruch geltend machen, der im Extremfalle (!!) unter Wahrung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse rein theoretisch bis zum Einstampfen des Buches führen könnte. Rein theoretisch!
Solltest Du Dir aus der Veröffentlichung unter Nennung Deines Namens einen wie immer auch gearteten -auch zukuenftigen- wirtschaftlichen Vorteil versprochen haben, so steht Dir eine Entschädigung für den Wegfall desselben zu.
Dieser lässt sich jedoch nicht auf Basis eines realen Honorars als 100%-Zuschlag errechnen, da gerade die Frage einer grundsätzlichen Honorierungspflicht offen zu sein scheint.

Ich an Deiner Stelle würde mit dem Verlag in einem eingeschriebenen Brief Kontakt aufnehmen, erst einmal eine Honorarforderung definieren und auf diese einen Zuschlag von 100% wegen Weglassung des Urhebernamens aufschlagen.
Dann ist erst einmal grundsätzlich geklärt, dass Du aus Deiner Sicht ein Honorar erwartest und auch die Gesamthöhe des aus deiner Sicht bestehenden Anspruches für weitere Gespräche bzw. Verhandlungen definiert.
Sollte das Honorar als Solches nicht zu zahlen sein, könnte dann trotzdem zumindest über eine dann aus Deiner Sicht klar definierte Summe aus der Urheberrechtsverletzung diskutiert werden.

Daher als erster Schritt: Kontaktaufnahme und Definition eines (Deines) geldwerten Anspruches.
Wenn man das Ganze realistisch sieht, dann wird mehr als eine vernuenftige Entschädigung nicht drin sein - und die würde ich versuchen auf gütlichem Weg zu erreichen.

Damit dies nicht falsch verstanden wird: dies soll keine Rechtsberatung sein, es ist lediglich die aufgezeigte Abfolge, wie ich als Berufsfotograf mit der Situation umgehen würde.

Der Verlag wäre übrigens -sobald er zusätzlich zur Urheberrechtsverletzung auch noch zickt- bei weiteren Anfragen für mich für alle Zeit gestorben.

Grundsätzlich finde ich, dass man solche Vorgehensweisen nicht hinnehmen sollte. Die Selbstbedienungsmentalität nach dem Motto "vielleicht merkt es der Rechteinhaber ja nicht" nimmt weltweit überhand. Bilder werden vorbehaltlos geklaut oder widerrechtlich verwendet, weil man selbst im Falle des Entdeckens meist weniger zahlt, als in der Summe aller Vergehen an Honorarforderungen zu begleichen gewesen wäre.
So machen viele entsprechende Täter ein hervorragendes Geschäft.
Und dem sollte man strikt entgegnen, denn es geht zu Lasten des Kleinsten in der Kette, zu Lasten des Fotografen und Urhebers, dem oft garnicht auffällt, dass seine Werke ungenehmigt und unhonoriert genutzt werden.
Ich sah auch neulich ein Spanntransparent quer über die Hauptstrasse einer mittleren Stadt, auf dem für ein Mehrtages-Event (Open-Air) geworben wurde. 80% der Fläche des Riesentransparentes war ein Bild von mir. Ohne Genehmigung genutzt, ohne Honoraranfrage und natuerlich ohne jeden Urheberhinweis. Zur Verfügung gestellt von einer von mir mit Auftrag fotografierten Band -auch von dort ohne Rückfrage.
Momentan sind wir im sehr ernsthaften Gespräch.

Gruss
Guenter
 
Zuletzt bearbeitet:
Prinzipiell zeigt das halt nur wieder einmal, dass man Bilder nicht einfach mal so aus "Gefälligkeit" kostenlos hergeben sollte, sondern die Übertragung der Nutzungsrechte immer in irgendeiener vertraglichen Form regeln sollte.
Dann hat man bei irgendwelchen Problemen eine klare Grundlage und solche Unklarheiten können kaum groß vorkommen.

Fehlte ja bloß noch, dass der Sportler auch nch irgendwie verärgert wird und er plötzlich nicht mehr einverstanden wäre, dass Du seine Aufnahmen einfach so weitergegeben hast und er sagt, dass er von einer mündlichen Zustimmumng nichts wüsste.
Was Schriftliches (model release) wirst Du von dem wahrscheinlich auch nicht haben .....?

Andreas
 
AndreasB schrieb:
Wie gesagt, rechtlich hat das mit IPTC-Daten überhaupt nichts zu tun.
Das Urheberrecht gilt mit oder ohne IPTC-Daten ............ :D

Andreas

stimmt ohne jede Frage,
eine Verknüpfung "IPTC-Eintrag" und "Urheberrecht" gibt es im Gesetz nicht, daraus kann sich auch keine entspr. Folge bei Weglassung der IPTC-Daten ableiten lassen. Zudem war dem Verlag ja offenbar nachweislich die Identität des Urhebers auf anderem Wege bekanntgemacht worden.

Gruss
Guenter
 
hey,

na wer sagts denn... Haben sich entschuldigt und es wäre noch mehr schief gegangen bei einer Mitarbeitering mit ein paar anderen Photos.

Bekomme eine Gegendarstellung auf der Homepage. (Bringt wohl weniger was)
Jetz kommts:

In einem anderen Magazin des Verlages (erscheint alle 2 Monate mit 30.000 Auflage) erhalte ich ein mehrseitiges ausführliches Portrait über meine Arbeit und meine Person....

Was will man mehr? Das ist mindestens gleichwertig, wenn nicht besser...

viele Grüße & Dank

See
 
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