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Was bringt mir eine Klage!? BILDKLAU!

See schrieb:
hey,

na wer sagts denn... Haben sich entschuldigt und es wäre noch mehr schief gegangen bei einer Mitarbeitering mit ein paar anderen Photos.

Bekomme eine Gegendarstellung auf der Homepage. (Bringt wohl weniger was)
Jetz kommts:

In einem anderen Magazin des Verlages (erscheint alle 2 Monate mit 30.000 Auflage) erhalte ich ein mehrseitiges ausführliches Portrait über meine Arbeit und meine Person....

Was will man mehr? Das ist mindestens gleichwertig, wenn nicht besser...

viele Grüße & Dank

See

Prima. Siehst Du, manchmal helfen ein Anruf und ein paar nette Worte mehr als gleich ein Brief vom Anwalt (den kann man hinterher immer noch schicken).

Bei der Gegendarstellung wäre ich etwas vorsichtig. Das hat immer einen negativen Beigeschmack, auch wenn es in der Sache richtig ist. Wenn die also einsichtig sind lieber einen Hinweis auf die HP und nicht als 'Gegendarstellung' deklarieren. Abgesehen davon wüsste ich gar nicht, gegen was die Gegendarstellung gehen soll. Gegendarstellung ist ein ziemlich genau definierter Begriff im Presserecht und zielt darauf ab, dass eine (juristische) Person oder Firma die Möglichkeit und das Recht darauf hat sich zu einem Bericht über sie an gleicher Stelle zu äußern.

Der Bericht in dem anderen Magazin ist sicher wertvoller, und vermutlich auch mehr Wert als ein Urheberrechtshinweis irgendwo im Impressum.

Gruß,
Günter
 
Guenter H. schrieb:
Ich an Deiner Stelle würde mit dem Verlag in einem eingeschriebenen Brief Kontakt aufnehmen, erst einmal eine Honorarforderung definieren und auf diese einen Zuschlag von 100% wegen Weglassung des Urhebernamens aufschlagen.
Vorher solltest Du aber unbedingt klären, was genau mit dem Sportler vereinbart war. Es ist bei Eigen+PR-Bildern gängige Praxis, den Urheber zu nennen oder Honorar zu zahlen. Viele Printmedien verwenden hier den Vermerk "Foto: privat". Wie genau es rechtlich damit aussieht, weiß ich nicht. Jedenfalls sollten wir nicht vergessen, dass es hier nicht um Kunst geht, sondern um eine dienende Abbildung. Bedenke auch, dass Du dem Sportler unter Umständen schadest, wenn Du nun Stunk machst. Der wird im nächsten Jahrbuch vermutlich nicht mehr auftauchen, und Fotos von Dir auch nicht. Warum also nicht freundlich reden? Dann entwickelt sich vielleicht etwas!

Lass Dir einen Stapel Belegexemplare schicken (zehn Stück sind nicht zu viel verlangt). Auch wenn es nicht daneben steht, bleiben es Deine Fotos und Du kannst mit Ihnen Dein Können belegen! Fotovermerke werden eh meist nur von Fotografen selbst gelesen. Falls jemand das Foto nachdrucken möchte, kommt er via Verlag und Sportler auch an Deinen Namen, ohne dass dieser daneben steht.

Es scheint mir, nebenbei bemerkt, typisch deutsch, hier erstmal rumzubrüllen, anstatt Dich über den Abdruck zu freuen. Wer weiß, vielleicht bist Du in fünf Jahren ja sogar schweinefroh, dass Dein Name nicht unter diesen Bildern stand.
Guenter H. schrieb:
Der Verlag wäre übrigens -sobald er zusätzlich zur Urheberrechtsverletzung auch noch zickt- bei weiteren Anfragen für mich für alle Zeit gestorben.
Ob ihm das weh tut? Wir sollten unsere Wenigkeit nicht immer so aufblasen.

Guenter H. schrieb:
Die Selbstbedienungsmentalität nach dem Motto "vielleicht merkt es der Rechteinhaber ja nicht" nimmt weltweit überhand. Bilder werden vorbehaltlos geklaut oder widerrechtlich verwendet, weil man selbst im Falle des Entdeckens meist weniger zahlt, als in der Summe aller Vergehen an Honorarforderungen zu begleichen gewesen wäre.
Von Selbstbedienungsmentalität kannst Du in diesem Fall wahrlich nicht sprechen. Und Bildrechte wurden noch nie besser geschützt als in unserer Zeit. Längst werden sie knallhart durchgesetzt (freilich oft von den Falschen).

Wir dürfen nicht vergessen, das Fotos in erster Linie Medien sind. Dass sie oft genug auch Ware sind, lässt sich nicht vermeiden, ist aber oft genug auch sehr schade.
Guenter H. schrieb:
Ich sah auch neulich ein Spanntransparent quer über die Hauptstrasse einer mittleren Stadt, auf dem für ein Mehrtages-Event (Open-Air) geworben wurde. 80% der Fläche des Riesentransparentes war ein Bild von mir. Ohne Genehmigung genutzt, ohne Honoraranfrage und natuerlich ohne jeden Urheberhinweis. Zur Verfügung gestellt von einer von mir mit Auftrag fotografierten Band -auch von dort ohne Rückfrage.
Momentan sind wir im sehr ernsthaften Gespräch.
Was glaubst Du, warum sich die Band von Dir hat fotografieren lassen - um das Foto über den Kamin zu hängen? Nein, um damit für sich zu werben! Sie hat Dich dafür bezahlt, denke ich. Offenbar habt ihr nicht hinreichend geklärt, wie weit die Nutzungsrechte reichen.

[Edit: Da bin ich wieder viel zu spät. Alles schon in Butter. Es gibt doch noch Vernunft auf der Welt.]
 
Zuletzt bearbeitet:
darkstar schrieb:
Prima. Siehst Du, manchmal helfen ein Anruf und ein paar nette Worte mehr als gleich ein Brief vom Anwalt (den kann man hinterher immer noch schicken).

Bei der Gegendarstellung wäre ich etwas vorsichtig. Das hat immer einen negativen Beigeschmack, auch wenn es in der Sache richtig ist. Wenn die also einsichtig sind lieber einen Hinweis auf die HP und nicht als 'Gegendarstellung' deklarieren. Abgesehen davon wüsste ich gar nicht, gegen was die Gegendarstellung gehen soll. Gegendarstellung ist ein ziemlich genau definierter Begriff im Presserecht und zielt darauf ab, dass eine (juristische) Person oder Firma die Möglichkeit und das Recht darauf hat sich zu einem Bericht über sie an gleicher Stelle zu äußern.

Der Bericht in dem anderen Magazin ist sicher wertvoller, und vermutlich auch mehr Wert als ein Urheberrechtshinweis irgendwo im Impressum.

Gruß,
Günter

ah.. gegendarstellung falsches wort.. sorry! die bringen nur nen hinweis bzw. ne fehlerübersicht.. ;)

Der Bericht is Gold Wert!

grüße

See
 
See schrieb:
ah.. gegendarstellung falsches wort.. sorry! die bringen nur nen hinweis bzw. ne fehlerübersicht.. ;)

Der Bericht is Gold Wert!

grüße

See

Na, ist doch fein.
Da ist deren Fehler ja noch zu Deinem Vorteil geworden! :)

Andreas
 
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