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Warum regen sich hier soviele über "Bilderklau" auf?

  • Themenersteller Themenersteller AHW
  • Erstellt am Erstellt am
:)

Naja, immer noch jein. Das ist aber eher eine Frage der Auslegung, was Domeru gemeint hat. "Nur" die Tatsache, dass ein neues Werk entsteht, sagt nichts darüber aus, ob die Bearbeitung frei oder unfrei ist. Das sagt ja gerade § 3 UrhG, dass nämlich auch bloße unfreie Bearbeitungen eigene Werkqualität haben kann, dennoch aber zur Nutzung dieses Werkes auch die zugrundeliegenden Rechte benötigt werden.

Erst wenn die Bearbeitung frei wird, das "Quellwerk" nicht mehr oder nur noch als Inspiration durchscheint, dann bin ich auch frei in der Verwendung. Vielleicht hat Domerus das so gemeint, aber es ist interpretabel. Aber lass uns keine Haare spalten, ich denke in der Sache sind wir uns ja einig... :)

...und auch eine Bearbeitung bedarf des Einverständnisses des Urhebers ;)... Anders als z.B. eine Interpretation wenns um die Musik geht... Ich darf jeden Song (gut jeden ausser "tears in heaven", und Stücke der ernsten Musik), den die Gema gelistet hat selber Nachspielen, hab an dieser eigenen Interpetation dann die Leistungsschutzrechte, UND darf die Aufnahme davon sogar verkaufen! Nur, das die Gema dann 10% von Meinem Geld an den Urheber des Stückes abführt ;)
Was ich aber nicht darf, ist den Song bearbeiten, ohne das ich vom Urheber die Erlaubnis habe. Wobei das bei der Musik noch relativ locker gefasst ist...

An einer Bearbeitung habe ich am Ende zwar wie Tom schon richtig bemerkt hat, das Urheberrecht, nur darf ich die Bearbeitung nicht Anfertigen, ohne das Einverständnis des Ursprünglichen Urhebers... Sonst Warte ich bis der nächste Harry Potter in UK erscheint, Schnapp mir ne Kopie, Übersetze das Ding mal schnell, habe dann an dieser Bearbeitung (Übersetzung is ne Typische Bearbeitung) das Urheberrecht, und werde steinreich! ;) :D
 
Das ist nicht richtig.

Das umgehen oder entfernen eines WIRKSAMEN Kopierschutzes ist unzulässig. Dadurch wird die Kopie aber nicht zur Raubkopie, sondern das entfernen des Kopierschutzes ist eine getrennt zu bewertende unerlaubte Handlung - das is ja der Trick an der Sache...

Dann kommt aber noch die Frage: was ist ein WIRKSAMER Kopierschutz?
Das blose vorhandensein eines schriftlichen Hinweises auf der CD reicht nicht aus. Und auch wenn dein iTunes oder dein Mediaplayer das Ding ripped, ohne irgendwelches sonstiges zutun, dann ist der Kopierschutz ebenso imho nicht wirksam.
Also ich finde Gummigesetze generell eine feine Sache.
Du auch?
 
Also ich finde Gummigesetze generell eine feine Sache.
Du auch?

Das is kein Gummigesetz, das is absolute Farce! Weil man der behinderten Musiklobby gefallen muss (weil die mal wieder die technische Entwicklung verschlafen hat, und jetzt um ihre goldenen Toilettenschüsseln fürchten muss), man aber auch dem Bürger nicht seine Grundrechte rauben kann, setzt man einfach ein blödisinniges und rein auf Auslegungssache basierendes Scheingesetz auf...

Joa... und dafür zahlen wir unter anderem auch Steuern ;)
 
In diesem Land läuft noch mehr schief als nur die Musikindustrie mit ihrem Raub-Kopier-Wahnsinn. Ganz aktuell dazu eine Rede von Herrn Tauss im Bundestag: http://www.youtube.com/watch?v=WqMPSmW1CPY

Applaus bekam er keinen, meinen Beifall hat er aber.


Viele Grüße Ralph
 
Das interessiert mich mal, jetzt ganz ernsthaft.
Dauernd regen sich hier Knipser auf, dass von Ihnen gemachte Bildchen irgendwo verwendet werden.
Ich würde nie auf die Idee kommen da jetzt einen Aufriss zu machen, oder gar Geld zu fordern.
Da ist die Aufgeregtheit verständlich, wenn ich hier ständig lese von irgendwelchen Hobbyknipsern, "Wieviel kann ich verlangen", was ist der Preis für so ein Bild?
Würde nur mal gerne wissen was die Beweggründe sind, so ein gewese um einen Druck auf den Auslöser zu machen, bei den meisten dürfte es purer Zufall sein, das da was brauchbares bei rausgekommen ist.:evil: So erzählt mal die Beweggründe.
Bin gespannt.

Natürlich fotografiere ich aus Spaß. Aber ich würde mich auch darüber aufregen wenn irgend jemand meine Bilder veröffentlicht ohne mich zu fragen, ohne dafür zu bezahlen. Wenn die ein Bild mir veröffentlichen, muss es doch eine gewisse Qualität etc haben. Schließlich verdient die Zeitung damit Geld.
 
Hi,

mal aus Sicht eines Berufsfotografen:

es ist absolut überhaupt kein Unterschied, ob irgend jemand einem Hobbygärtner oder einer professionellen Gärtnerei die Rosen aus dem Garten klaut und zum eigenen Nutzen verwendet!

Als schöpferischer Urheber möchte ich am Nutzen meiner Fotos beteiligt werden. Dahinter steckt Kreativität - und vor allem Arbeit. Und das gilt auch für die Bilder der nicht kommerziell arbeitenden Amateure.

Wenn also jemand glaubt, dass ihm die Nutzung eines Bildes Vorteile verspricht, dann soll er dafür auch ein Honorar zahlen.

Das ist ganz einfach und auf nicht abgesprochene Nutzungen reagiere ich äußerst bissig.

"Freiheit im Internet" usw. ist ein schöner Gedanke, und ich finde es auch absolut OK, wenn jemand seine Bilder als "open source" deklariert und anbietet. Wenn das aber nicht geschieht, muss über ein Nutzungshonorar verhandelt werden.

VG
Christian
 
Hi,

mal aus Sicht eines Berufsfotografen:

es ist absolut überhaupt kein Unterschied, ob irgend jemand einem Hobbygärtner oder einer professionellen Gärtnerei die Rosen aus dem Garten klaut und zum eigenen Nutzen verwendet!

Als schöpferischer Urheber möchte ich am Nutzen meiner Fotos beteiligt werden. Dahinter steckt Kreativität - und vor allem Arbeit. Und das gilt auch für die Bilder der nicht kommerziell arbeitenden Amateure.

Wenn also jemand glaubt, dass ihm die Nutzung eines Bildes Vorteile verspricht, dann soll er dafür auch ein Honorar zahlen.

Das ist ganz einfach und auf nicht abgesprochene Nutzungen reagiere ich äußerst bissig.

"Freiheit im Internet" usw. ist ein schöner Gedanke, und ich finde es auch absolut OK, wenn jemand seine Bilder als "open source" deklariert und anbietet. Wenn das aber nicht geschieht, muss über ein Nutzungshonorar verhandelt werden.

VG
Christian


Das sehe ich ebenso.

Mir wurde einmal zwecks kommerzieller Nutzung ein digitales Bild geklaut. Ich habe das durch Zufall entdeckt und eine Rechnung geschickt, die wurde ignoriert.
Anschließend gab's dann die harte Tour mit allem Drum und Dran. Dazu gehörte die unterzeichnete Unterlassungserklärung, Schadenersatz und fette Anwaltskosten - und DIE wurden dann bezahlt. :evil:
 
Ja, so sehe ich das für mich. Wobei ich mich immer noch frage wie die auf mein Bild gekommen sind.:)

Sie haben es geklaut. So nennt man das.
Bleibst Du auch so gelassen, wenn sich an jemand, den Du nicht kennst, ohne Dich zu fragen, mal eben an Deinem Auto oder an Deinem Konto bedient. Schliesslich bist Du ja auch - vermute ich mal - weder Taxifahrer noch Banker.

schön am Finanzamt und allem vorbei, was Berufsfotografen so zahlen müssen.

Das ist reine Spekulation! Wer alle paar Monate mal ein Bild an eine Zeitung verkauft, kann das kaum als Einkommen bezeichnen. Ich gehe aber davon aus, das alle, die das machen, es auc korrekt in der Steuererklärung angeben.

Hatte ich ja geschrieben, sind die einzigen die mit Recht Beschwerde führen dürften.

Du also nicht, wenn ich Dir das Portemonaie klaue! Bist ja Hobbyist! ;-)

Gefragt werden ist okay, keine Ahnung ob jemand gefragt hat, die Mails die ich aufgrund des Zwangsimpressums meiner Seite erhalte lösche ich ungelesen gleich auf meinem Server. Ist ohnehin nur Werbung.:)

Oder auch nicht. Vermutlich ist Dir die Mail mit der Nachfrage nach Deinen Kontodaten, zwecks Honorarüberweisung wohl durch die Lappen gegangen.
Schön blöd!
 
Erst wenn die Bearbeitung frei wird, das "Quellwerk" nicht mehr oder nur noch als Inspiration durchscheint, dann bin ich auch frei in der Verwendung. Vielleicht hat Domerus das so gemeint, aber es ist interpretabel.

So hatte ich das gemeint. Wobei wohl bei jedem Einzelwerk zu definieren ist, inwieweit es ein eigenes Neues Werk ist. Nur wer, bzw. bei wem macht man das im Vorfeld einer Veröffentlichung?

domeru
 
So hatte ich das gemeint. Wobei wohl bei jedem Einzelwerk zu definieren ist, inwieweit es ein eigenes Neues Werk ist. Nur wer, bzw. bei wem macht man das im Vorfeld einer Veröffentlichung?

domeru

Keine alte Sau - das ist ja auch (im Grenzbereich) ein Glücksspiel. Da braucht man einen Sicherheitsabstand, keine Frage. Berechtigter Punkt.
 
...und auch eine Bearbeitung bedarf des Einverständnisses des Urhebers ;)...
So ist es - das eventuelle Urheberrecht an einer Bearbeitung nutzt dem Bearbeiter gar nix, wenn der Urheber des "Ur-Werkes" sagt: "Ist nicht!" Dann kann der seine Bearbeitung in die Tonne treten.

§3 soll nur verhindern, daß Urheber sich Bearbeitungen ihrer Werke vollständig aneignen können.
 
Zitat von TomRohwer
Das war einmal so, ist aber seit ca. 20 Jahre nicht mehr so. Seit die USA dem WIPO-Abkommen beigetreten sind, unterscheidet sich das US-Urheberrecht nicht mehr wesentlich vom deutschen.


Es gibt mehrere Staatsabkommen, die für eine Staatenübergreifende Urheberrechtliche gleichbehandlung sorgen, was aber Nullkommagarnix damit zu tun hat ob die jeweiligen inländischen Rechtsentwürfe vollkommen unterschiedlich sind!
Das ist richtig, ändert aber nichts daran, daß sich das US-amerikanische und das deutsche Urheberrecht im Jahr 2009 nicht mehr wesentlich voneinander unterscheiden.

Egal ob WIPO, TRIPS, oder RBÜ, du kannst Zitieren was du willst, deshalb bleibt es trotzdem so, das das Copyright wie es im Amerikanischen Gesetzbuch steht, in sehr wichtigen Punkten massivst vom deutschen Urheberrechtsgesetz abweicht.
Nein, es weicht eben nicht mehr "massivst" davon ab.

Du mögest anderenfalls mal belegen, in welchen Punkten denn... :cool:
(Bitte mit einschlägigen §§...)

Auch hier muss ich etwas wiedersprechen. Zumindest lernt man da was anderes wenn man Medienrecht im Zuge eines Medienwissenschaftlichen Studiengangs an einer Süddeutschen Hochschule studiert...

Nur den Zeitpunkt, den Bildschnitt und die Kameraneinstellungen zu bestimmen reicht in den meisten Fällen eben nicht aus, um ein Lichtbildwerk zu schaffen.
Die Medienrechtler verstehen da vermutlich etwas mehr von als die Medienwissenschaftler.

Im Zweifelsfall muss sogar von einem Sachverständigen geklärt werden, ob ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk vorliegt...
Nein. Im Zweifelsfall klärt das Gericht, wie das Bild zu bewerten ist. Dazu kann es einen Sachverständigen befragen, aber entscheiden tut immer das Gericht, und nie der Sachverständige.
 
Nein, es weicht eben nicht mehr "massivst" davon ab.
Du mögest anderenfalls mal belegen, in welchen Punkten denn... :cool:
(Bitte mit einschlägigen §§...)

Kein Problem:

Wikipedia:
Das Copyright [ˈkɒpiɹaɪt] (engl. copy „Kopie“ und right „Recht“) ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Ok, dann machen wir weiter...


Im Copyright des angloamerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (zum Beispiel dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag.

Deutsches Urheberrecht:
§ 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.


Leider auch nur ein Wikitext, da ich keinen amerikanischen Gesetzestext vorliegen habe...

Obtaining and enforcing copyright

Typically, a work must meet minimal standards of originality in order to qualify for copyright, and the copyright expires after a set period of time (some jurisdictions may allow this to be extended). Different countries impose different tests, although generally the requirements are low; in the United Kingdom there has to be some 'skill, labour and judgment' that has gone into it.[15] In Australia and the United Kingdom it has been held that a single word is insufficient to comprise a copyright work. However, single words or a short string of words can sometimes be registered as a trademark instead.

Copyright law recognizes the right of an author based on whether the work actually is an original creation, rather than based on whether it is unique; two authors may own copyright on two substantially identical works, if it is determined that the duplication was coincidental, and neither was copied from the other.

In all countries where the Berne Convention standards apply, copyright is automatic, and need not be obtained through official registration with any government office. Once an idea has been reduced to tangible form, for example by securing it in a fixed medium (such as a drawing, sheet music, photograph, a videotape, or a computer file), the copyright holder is entitled to enforce his or her exclusive rights. However, while registration isn't needed to exercise copyright, in jurisdictions where the laws provide for registration, it serves as prima facie evidence of a valid copyright and enables the copyright holder to seek statutory damages and attorney's fees. (In the USA, registering after an infringement only enables one to receive actual damages and lost profits.)

The original holder of the copyright may be the employer of the author rather than the author himself, if the work is a "work for hire". For example, in English law the Copyright, Designs and Patents Act 1988 provides that if a copyrighted work is made by an employee in the course of that employment, the copyright is automatically owned by the employer as a "Work for Hire."

Copyrights are generally enforced by the holder in a civil law court, but there are also criminal infringement statutes in some jurisdictions. While central registries are kept in some countries, which aid in proving claims of ownership, registering does not necessarily prove ownership, nor does the fact of copying (even without permission) necessarily prove that copyright was infringed. Criminal sanctions are generally aimed at serious counterfeiting activity, but are now becoming more commonplace as copyright collectives such as the RIAA are increasingly targeting the file sharing home Internet user. Thus far, however, most such cases against file sharers have been settled out of court. (See: File sharing and the law)

...Und was lernen wir daraus? Das Amerikanische Copyright ist ÜBERTRAGBAR! Das deutsche Urheberrecht ist das NICHT, es seih denn der Urheber stirbt, und verwerbt das Uhrheberrecht (bis 70 Jahre nach seinem Tod)...

Wir haben somit schon einen Grundlegenden Unterschied im Ansatz der kompletten folgenden Gesetzgebung.


Die Medienrechtler verstehen da vermutlich etwas mehr von als die Medienwissenschaftler.
Und was meinst du wer die Medienwissenschaftler in Medienrecht unterrichtet? RISCHTISCHHHHH Die Medienrechts Professoren ^^ Nicht wie du vielleicht gedacht hast, die Aushilfe in der Kantine ^^

Nein. Im Zweifelsfall klärt das Gericht, wie das Bild zu bewerten ist. Dazu kann es einen Sachverständigen befragen, aber entscheiden tut immer das Gericht, und nie der Sachverständige.
AWA??? Woher hast du denn diese Neuigkeit, etwa aus der Bildzeitung??? :ugly: Ich sprach auch nie von einer Entscheidung, ich sprach nur von einer Klärung durch einen Sachverständigen, den das Gericht beruft, wenn es selbst nicht in der Lage ist fachlich korrekt zu einem Urteil zu finden ^^


Ich bin jetzt hier raus. Normalerweise bin ich ja wirklich einer, der gerne das letzte Wort hat - speziell in öffentlichen Diskussionen - jedoch sehe ich es nicht ein, mich in einen der 2-3 Flames reinziehen zu lassen die hier im Moment toben... ...und in jedem einzelnen sind meine momentanen Gesprächskontrahenten beteiligt ;)
Das läuft sonst ewig so weiter (bzw. bis ein Mod das Rosshaar am Damokleschwert des Threads in Form eines CLOSE durchtrennt), der eine wirft dem anderen fachliche Inkompetenz vor dreht ihm die Worte im Mund herum und versucht ihn vor allen anderen lächerlich zu machen, bis eben dieser andere irgendwann mit denselben Methoden die Überhand gewinnt, und dasselbe Spiel von vorne losgeht, nur eben in die umgekehrte Richtung ;)

Tom, grundsätzlich finde ich viele deiner Kommentare garnicht so schlecht, und in vielerlei Hinsicht bringt deine Erfahrung und deine fachliche Kompetenz das ganze Forum wirklich weiter, jedoch bist du m.E. gerade im Hinblick auf die Gesetzgebung oft doch ziemlich festgefahren, und massivst auf dem Holzweg.

EDIT:
Ich habe eben nochmal nachgedacht.
Ich gebe dir recht. In allen Punkten, ohne wenn und aber. DU HAST RECHT. So, und jetzt BTT!
 
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