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Verschlüsselte PhotoCD erhalten ohne erwähnung

Ich bleib dabei: Wenn ich für etwas 700 Euro ausgebe (dafür bekommt man ja schon nen passablen Fotografen, der eine komplette Hochzeit nebst anschließender Feierlichkeit begleitet) - dann INFORMIERE ich mich im Vorfeld doch etwas genauer, was ich da genau kaufe.
Das sagt aber gar nichts.

Wenn ich 70.000 Euro für ein Auto ausgebe, gehe ich einfach davon aus, daß in dem Ding ein funktionstüchtiger Motor drin ist. Und würde nie auf die Idee kommen, das ausdrücklich vertraglich festhalten zu wollen...
 
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Der Vertrag ist rechtskräftig. Die Verschlüsselung wird wohl nicht rechtens sein, da sie unter den Punkt "überraschende Klausel" fällt und recht deutlich darauf hätte hingewiesen werden müssen.
Eine Verschlüsselung kann keine "Klausel" sein. Eine Klausel ist etwas, das im Vertrag steht.

Wenn in den AGB stünde, daß die CD verschlüsselt ist und man nicht selber an die Dateien rankommt - dann könnte diese Klausel "überraschend" sein. Weil der Verbraucher nicht unbedingt damit rechnen muß.

Aber ob das eine "überraschende Klausel" wäre, das wäre dann vor Gericht zu prüfen - da "ich kann mir selber Abzüge machen lassen" üblicherweise nicht zur Lieferung bei solchen Fotoaufträgen gehört, wird eine Klausel, die das ausschließt, vermutlich auch nicht "überraschend" sein.

Weil: etwas, das üblicherweise nicht mit geliefert wird, darf man auch nicht als "üblich mitgeliefert" erwarten... :D
 
Was eine Zeitverschwendung.
215 Posts und eigentlich nur unsinn geschrieben, der die Ursprungsthematik nur am Rande streift.

Ich bin kein Anwalt und darf daher keine Rechtsberatung geben, aber ich kann eine Fachliche Meinung ohne Gewähr dazu abgeben...
Das ist auch besser so.

Deine Einschätzung ist gemessen an der herrschenden Rechtsprechung eindeutig zu optimistisch für den Kunden des Fotografen.

Ich erinnere nur an das LG Köln, das einen Fotografen-Kunden darüber belehrt hat, daß ein vereinbartes Nutzungsrecht für "Online-Zwecke" nicht die Veröffentlichung auf Websites umfasst... Der Kunde war übrigens Anwalt.

Gesetz und Rechtsprechung siedeln die Urheberrechte des Fotografen sehr hoch an. Wenn es nicht ausdrücklich vertraglich (z.B. in AGB) vereinbart wird, dann hat der Kunde maximal das Recht, gemäß §60 UrhG Vervielfältigungen der bestellten Personenbildnisse zu machen oder machen zu lassen - wenn er es denn kann.

Eine Pflicht, ihm das zu ermöglichen, sieht das Gesetz genausowenig vor wie einen Rechtsanspruch der Kunden, selber Vergrößerungen machen (lassen) zu können.

Insofern: Vorsicht mit solchen kühnen Einschätzungen!

(Und für eine konkrete Einschätzung fehlen ohnehin alle notwendigen Detail-Informationen - was wir hier maximal machen können, ist spekulatives allgemeines Kaffeesatzlesen.)
 
Ich erinnere nur an das LG Köln, das einen Fotografen-Kunden darüber belehrt hat, daß ein vereinbartes Nutzungsrecht für "Online-Zwecke" nicht die Veröffentlichung auf Websites umfasst... Der Kunde war übrigens Anwalt.
Wie heisst es so schön, vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand... :rolleyes:. Man sollte dem Richter vielleicht erklären, was man unter "Online" versteht...
Gesetz und Rechtsprechung siedeln die Urheberrechte des Fotografen sehr hoch an. Wenn es nicht ausdrücklich vertraglich (z.B. in AGB) vereinbart wird, dann hat der Kunde maximal das Recht, gemäß §60 UrhG Vervielfältigungen der bestellten Personenbildnisse zu machen oder machen zu lassen - wenn er es denn kann.
Und wieder der Hinweis, was für Rechte der Fotograf alles hat und per se der Kunde keine... Das Urheberrecht ist diesbezüglich sicherlich sehr Urheberlastig... aber diese Rumeierei auf Rechten bringt nix, wenn der Fotograf als profaner Dienstleister wie jeder andere Handwerker auch nicht die Leistung erbringt, welche vom Kunden erwartet wird. Und mit Spielchen, wie dieser verschlüsselten CD manöveriert sich ein Fotograf sukzessive selber ins Abseits.
Der Kunde hat ohne schriftliche Vereinbarung, was zum Lieferumfang gehört sicherlich vor Gericht nicht so gute Karten, seinen Wunsch, alle Dateien unverschlüsselt zu erhalten durchzusetzen. Andererseits gibts wie schon mehrfach angesprochen nur die Lösung mit dem Fotografen zu reden, oder evtl. mit unabhängigen Zeugen vorgängig einen ähnlichen Auftrag vereinbaren etc. wo dann klar gesagt wird vom Fotografen, was auf der CD sei. Und wenn dass dann nicht wahrheitsgemäss beschrieben wird durch den Fotografen, hat man entsprechendes Druckmittel, doch noch zu einer gütlichen Einigung zu kommen.
 
So, die Geschichte geht weiter:


Ich war heute im besagten Studio, und habe mich nach einem Fotoshooting erkundigt, ich wurde über die Preise aufgeklärt usw., da das Thema CD leider nicht kam, fragte ich nebenbei naiv ob ich die Bilder auch auf CD bekomme. Zuerst wurde ich merkwürdig angeschaut (ob sie hier mitlesen? ;) ), spaß beiseite, mir wurde erklärt, dass ich zwar eine CD bekomme ich aber mit den Daten nichts anfangen kann da die Urheberrechte bei denen liegen. Wenn ich die Bilder Digital haben möchte muss ich mit etwa 130 EUR zusätzlich pro Bild rechnen (voller Auflössung).

Ebenso haben sich meine Freunde (ohne mich) beim Photograf erkundigt warum die CD verschlüsselt ist, ob er vielleicht einen Fehler gemacht hat. Antwort war, dass die Rechte an den Bilder bei ihm liegen, und dass er das immer so macht. Die Bilder können sie gern unverschlüsselt haben gegen Zahlung von noch mal 700 EUR.
Er meinte noch dazu, dass er das beim Beratungsgespräch auch gesagt hätte.

Meine Freunde versichern mir, dass niemals was von einer verschlüsselten CD gesagt wurde, und sie neigen nicht dazu Märchengeschichten zu erzählen.

Soweit an infos.

Ich lasse meine Gedanken spielen, 2 gute Freunde die sich untereinander nicht kennen, gleicher Photograf, genau die gleiche Geschichte mir fällt ehrlich gesagt schwer zu glauben, dass da kein System dahinter steckt, den spätestens wenn ich so ein „Missverständnis“ mit einem Kunde habe, versuche doch den Fehler nicht mehr zu machen in dem ich meine Kunden das nächste mal besser Aufkläre.
 
Ich lasse meine Gedanken spielen, 2 gute Freunde die sich untereinander nicht kennen, gleicher Photograf, genau die gleiche Geschichte mir fällt ehrlich gesagt schwer zu glauben, dass da kein System dahinter steckt, den spätestens wenn ich so ein „Missverständnis“ mit einem Kunde habe, versuche doch den Fehler nicht mehr zu machen in dem ich meine Kunden das nächste mal besser Aufkläre.

Was er ja in Deinem Fall gemacht hat, wenn ich das jetzt richtig mitbekommen habe?!

Gruß
Phishkopp
 
Ich sag mal: ....Und dem hat er entsprochen - gegen Vorlage der CD kann kostenpflichtig eine Nachbestellung angefertigt werden.
Ich kenne es aus den letzten 20 Jahren auch gar nicht anders:
....
Ist doch auch noch nie anders gewesen.... Selbst zu Analog-Zeiten hat man
keine Negative mit nach Hause bekommen.
Etwas, das seit Jahrzenten gängige Geschäftspraxis darstellt, nicht explizid zu
erwähnen, halte ich nicht für einen Betrugsversuch.

Erinnert mich ein wenig an die Reklame von BurgerKing.
 
Etwas, das seit Jahrzenten gängige Geschäftspraxis darstellt, nicht explizid zu erwähnen, halte ich nicht für einen Betrugsversuch.

die meisten Leute wissen das nicht. Ich finde das muss man auch nicht wissen, sondern ein gute Photograf klärt seine Kunden auf.

Sieh es einfach anders, meine Freunde gehörten zu den Leute die bereit waren zum Photograf zu gehen und gutes Geld für gute Arbeit zu bezahlen. Die werden nach dieser Erfahrung nicht mehr so schnell in einem Studio gehen, und die paar Hochzeiten, Taufen und diverse andere kleine feiern die in meinem Freundeskreis dieses Jahr stattfinden macht alles jetzt ein befreundete Hobbyphotograf.

Mit seiner Einstellung schadet der ursprünglich genannte Photograf nicht nur sein Ruf sondern schadet andere Photografen, solltest vielleicht darüber nachdenken.
 
...mir wurde erklärt, dass ich zwar eine CD bekomme ich aber mit den Daten nichts anfangen kann da die Urheberrechte bei denen liegen. Wenn ich die Bilder Digital haben möchte muss ich mit etwa 130 EUR zusätzlich pro Bild rechnen (voller Auflössung).
Solange du den Fotograf nicht dabei "erwischt" wie er gezielt was anderes verkauft, als er vorgängig anpreist, hast du schlechte Karten... Und soweit hat er sich ja bei deinem Gespräch korrekt verhalten und informiert.
Da gibts nur noch den Versuch über Tränendrüse, Drohung von nicht weiter empfehlen etc. einen etwas günstigeren Preis auszuhandeln für deine Freunde.
Ist doch auch noch nie anders gewesen.... Selbst zu Analog-Zeiten hat man
keine Negative mit nach Hause bekommen.
Etwas, das seit Jahrzenten gängige Geschäftspraxis darstellt, nicht explizid zu
erwähnen, halte ich nicht für einen Betrugsversuch.
Auch auf die Gefahr hin, das zu wiederholen und OT zu werden, jpg Dateien sind keine Negative sondern stellen nur eine neue Form von "Abzügen" dar, die die Kunden heute vermehrt als (alleinige) Leistungen vom Fotografen erwarten. Z. B. für Passfotos in den elektronischen Dokumenten, elektr. Bilderrahmen, etc.
 
....Auch auf die Gefahr hin, das zu wiederholen und OT zu werden, jpg Dateien sind keine Negative sondern stellen nur eine neue Form von "Abzügen" dar, die die Kunden heute vermehrt als (alleinige) Leistungen vom Fotografen erwarten. Z. B. für Passfotos in den elektronischen Dokumenten, elektr. Bilderrahmen, etc.

Sag' dem Fotografen du möchtest die Aufnahmen zur Verwendung in digi. Bilder-
rahmen oder das Passbild für ein online-Dokument...du wirst das auch bekommen,
in einer dafür geeigneten Auflösung. Aber die Kunden wollen ihre Aufnahmen in
maximaler Auflösung, bester Bearbeitung und Top-Qualität auf CD.
Ja warum denn nur ??? Ein Schlecker-Abzug vom Gruppenbild kostet 8 Cent,
beim Fotografen als Nachbestellung 7 Euro ....
Fotografen verdienen mit dem Erstellen ihr Geld und mit Nachbestellungen,
will man den Fotografen hier und jetzt verbieten ihren Lebensunterhalt zu verdienen?
Wer nicht bereit ist, die Leistung eines Fotografen zu bezahlen, der soll sie dann
auch nicht in Anspruch nehmen.
 
Sag' dem Fotografen du möchtest die Aufnahmen zur Verwendung in digi. Bilder-
rahmen oder das Passbild für ein online-Dokument...du wirst das auch bekommen,
in einer dafür geeigneten Auflösung...
Der Versuch, analoge Geschäftspraktiken ins digitale Zeitalter zu retten. Kundenunfreundlich, hoher Verwaltungsaufwand etc. Ein schönes Foto der Kinder steckt man heute in den Fotorahmen, verschickt es Morgen den Grosseltern und braucht es übermorgen in der Hochzeitszeitung wenn sie heiraten und dann gibts den Fotografen nicht mehr... :rolleyes:
Fotografen verdienen mit dem Erstellen ihr Geld und mit Nachbestellungen,
will man den Fotografen hier und jetzt verbieten ihren Lebensunterhalt zu verdienen?
Wer nicht bereit ist, die Leistung eines Fotografen zu bezahlen, der soll sie dann
auch nicht in Anspruch nehmen.
Falsch, viele Fotografen sind auf der Schiene mitgeschwungen, Shootings zu nicht kostendeckenden Preisen anzubieten und dann über die Nachbestellungen das notwendige dazuzuverdienen. Wer also guter Kunde war/ist finanziert immer auch die Schnäppchenjäger mit. Ich will einfach nur das Foto in in voller Auflösung, fertig bearbeitet zu einem fairen Preis. Heisst nicht anderes als die vollen Aufwände des Fotografen zu einem angemessenen Stundensatz. Genauso, wie ich die Arbeit jedes anderen Handwerkers und auch kreativen Kopfes (z.B. Unternehmensberater etc.) auch bezahle. Aber damit werden wir def. OT. Darüber wurde im Dorf-Fotografenthread ausgiebig debattiert.
 
Haarspalterei ist das und wenn man vor 40 Jahren Negative bekommen hätte dann hätte das auch nicht bedeutet das die in nem Panzerschrank wären...

Meine doch genau das gleiche. Bloss weil du dass nicht verstehst, musst du mir nicht haarspalterei vorwerfen.
 
Und was lehrt uns das? Viele Fotostudios sind auch nicht anders als andere Pferdehändler. Da kann man gleich einen nebenberuflichen Hobbyfotografen nehmen, anstatt sich von solchen Studios professionell über den Tisch ziehen zu lassen.
 
Ich finde es doch einwenig bedenklich, wenn hier immer damit argumentiert wird, dass der böse Kunde dann mit den Fotos zu Schlecker geht und dort 8 Cent-Abzüge machen lässt.

1. lassen die meisten Fotografen ihre Bilder über CEWE machen.
2. zahle ich eine DIENSTLEISTUNG und diese Dienstleistung ist das Fotografieren und nicht das Nachbestellungen, und für diese Aufgabe, die meine 6jährige Tochter beherrscht wird dann ein Preisaufschlag von 1000% erhoben.
3. Wenn der gute Fotograf bei einem 700 Euro-Shooting nicht kostendeckend arbeitet, dann sollte er vielleicht noch den ein oder anderen Kurs der IHK besuchen.

Amüsant finde ich, dass das Argument der Archivierung (wie damals bei den Negativen) entfällt, da die ja dem Kunden aufs Auge gedrückt wird. :top:
 
Wie heisst es so schön, vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand... :rolleyes:. Man sollte dem Richter vielleicht erklären, was man unter "Online" versteht...
Der Haken ist ja, daß es der Richter ist, der verbindlich erklärt, was rechtlich unter "online" zu verstehen ist. (Wobei es auch ein Armutszeugnis für einen Anwalt ist, daß er sich eine "Online-Nutzung" einräumen lässt, ohne genauer zu definieren, was damit gemeint ist.)
 
AGB: sind hier imo völlig irrelevant. Ob eine Verschlüsselung der CD darin überhaupt geregelt werden darf ist fraglich, da es um einen wichtigen Vertragsbestandteil geht, und nicht um Allgemeine Regelungen (daher der Name Allgem.Gesch.Bed.)
Du mißverstehst die Bedeutung des Begriffs "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB). AGB können und müssen selbstverständliche auch wichtige Vertragsbestandteile regeln - in den meisten Fällen sind AGB überhaupt die einzigen Vertragsbedingungen...

AGB bedeutet schlicht: es gibt Formularvertragsbedingungen, die einheitlich für eine Vielzahl von Vertragsbeziehungen gelten sollen. Im Verhältnis eines Gewerbetreibenden zu seinen Kunden z.B., damit er nicht jedesmal einen Einzelvertrag formulieren muß.

Ausserdem sind im Privatgeschäftsverkehr ohnehin geschätzte 90% aller AGBs nichtig.
90 Prozent ist etwas übertrieben, aber der Punkt wurde ja schon mehrfach erwähnt: es ist als erstes zu prüfen, wie die AGB aussehen und ob sie überhaupt wirksam sind.

Nur: wenn es keine AGB gibt, dann gilt das UrhG in Verbindung mit dem BGB. Und dann hat der Fotograf durchaus gute Karten.

Verschlüsselte CD:
Wenn nichts explizit vereinbart wurde geht man vom allgemeinen Rechtsempfinden aus. 99,99-100% der Richter dürften davon ausgehen, dass die CD irgendwie benutzbare Fotos enthalten muss. (schon bei den "Experten" hier ist der Anteil derer, die das so gut finden verschwindend klein) Die Nachweispflicht, dass was anderes vereinbart wurde, dürfte beim Fotografen liegen.
Gewagte These. Der Richter wird vom Rechtsprechungsgrundsatz zum UrhG ausgehen müssen, daß stets nur die erforderliche, sozusagen kleinstnötige Einräumung von Rechten an geschützten Werken als vereinbart gelten soll. Und da der Fotograf durchaus beanspruchen kann, für weitere Abzüge Geld zu bekommen, widerspricht eine verschlüsselte CD durchaus nicht diesem Rechtsgrundsatz.

Der Punkt ist und bleibt nämlich: wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Kunde eines Fotografen keinen Rechtsanspruch auf kostenlose weitere Abzüge. Nada. Niente.

Wenn er Abzüge hat, die er vervielfältigen lassen kann, dann kann er sein Recht aus §60 UrhG wahrnehmen. Aber da das ein Schrankenrecht ist, kann er nicht verlangen, es auch wahrnehmen zu können.

Vorgehen:
Hier liegt ein Missverständnis vor. Der Kunde hat was anderes gewollt, als er bekommen hat.
Quod erat demonstrandum. Siehe nur das LG Köln-Urteil zum Thema "Nutzungsrechte für Online"...

Denn der Fotograf wird hier, wenn er nur ein wenig Grips hat, Gericht und Anwalt gehörig scheuen. Denn das wird eventuell Teuer. (eine Vertragsrechtsschutzversicherung für Unternehmer ist auch recht Kostspielig, und daher eher selten vorhanden...)
Einen Berufsfotografen (zumal einen niedergelassenen) ohne geschäftliche Rechtsschutzversicherung wirst Du lange suchen müssen...

Inwieweit man noch einen Vertrauensschaden Bezahlen muss

(schliesslich hatte der Fotograf auch Aufwand, den er im Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages tätigte - Er hat dabei die Nachweispflicht, ansonsten gilt ein Branchenüblicher Satz, und da 700€ verdammt viel für 10 Fotos sind, wird er wohl abstriche machen müssen. Schlimmer als die 700€ kanns jedenfalls nicht werden.)
Daß 700 Euro "verdammt viel" für 10 Fotos sind, kann man pauschal eben nicht sagen. Es gibt Fotografen, da kriegst Du für 700 Euro nicht mal ein Foto...

Arme Leute kriegen übrigens eine Kostenbeihilfe.
...und müssen im Falle, daß sie verlieren, die Prozesskosten dann trotzdem zahlen. Ggf. ratenweise abstottern. Und wenn sie gewinnen, zahlen sie die ohnehin nicht. Insofern ist die Prozeßkostenbeihilfe im Zivilprozeß eine ziemlich... obskure Angelegenheit.

Genauere Auskunft erteilt der Anwalt.
Ich würde ja zu einer Verbraucherzentrale gehen.

Erstens ist es da erstmal kostenlos, zweitens kennen die sich mit solchen Fällen sehr gut aus.

OT:
Ich wundere mich seit Foreneintritt häufig, wieviel Geld man anscheinend mit PRIVATEN Fotonachbestellungen machen kann, dass man da derart am Urheberrecht klebt. (ich geb alles raus, kommt eh nichts nennenswertes nach. Und so kann man auch prima einen etwas höheren Preis erklären.)
Viele, speziell Handwerksfotografen haben eine Preisgestaltung, die nahelegt, daß sie von den Nachbestellungen leben.

Ob das "marketing-mäßig" klug ist, sei dahingestellt. Eine dusselige oder kunden-abschreckende Preisgestaltung ist indessen nicht automatisch rechtswidrig.
Die Früher bei Hochzeitsdanksagungen (heisst das so?) üblichen kleineren Brautpaarfotoabzüge des Fotografen sind inzwischen doch auch Privatabzügen gewichen. Oder eben unerlaubten Scans, die der Fotograf aber a) nie zu gesicht kriegt, und b) der nachweis, dass es das eigene Foto ist unheimlich aufwendig wäre. und c) die mögliche Mehreinnahme verschwindend gering.
Die Scans sind erlaubt... -> §60 UrhG.

Der Kunde eines Fotografen, der dort ein "Bildnis" (= Personenbild) bestellt, hat das Recht, dieses Bildnis zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen und die Vervielfältigungen zu nicht gewerblichen Zwecken zu verbreiten.

Das heißt: wenn der Kunde eine reproduktionsfähige Vorlage bekommt, dann darf er scannen, soviel er mag. Kriegt er Seidenraster, hat er Pech gehabt. Kriegt er eine verschlüsselte CD: ebenso.

Dem Kunden die verschlüsselte CD zu geben, macht übrigens durchaus Sinn: die Verantwortung für die Aufbewahrung geht zum Kunden über, und der kann jederzeit wenn er möchte, mit der CD kommen und Nachbestellungen ordern.

Gut, wenn man ein Foto von den gerade einstürzenden Twintowers o.ä. hätte, dann kann man mit Nachbestellungen sicher ein gutes Geld verdienen, aber Privatfotos???
Alles eine Frage der Kalkulation. Wenn ich die Aufnahmen selbst billig mache, verdiene ich an den Nachbestellungen. Dann gibt es ja üblicherweise auch meist nur 1 bis 5 Abzüge inbegriffen, und der Rest muß dann bestellt werden. Und schon klingelt die Kasse.

Sobald reichere Leute bei den Nachbestellungen auch anfangen zu knausern, (wegen der Wirtschaftskrise bspw.) bricht das ganze System doch wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Das nennt man gemeinhin "unternehmerisches Risiko".
Und dann gehen die Fotografen mit Angebotspreisen reihenweise den Bach runter, während die mit richtiger Kostenverrechnung überleben.
Wo ist das Problem?
 
Schwarzpattemacher fliegen irgendwann allesamt auf. Genauso wie die Geschäftemacher wie der Fotograf mit der Photo-CD einen miesen Ruf haben wird.

Das dauert aber sehr lange, wenn es überhaupt eintritt.

Wir haben 2006 bei einem von mehreren Bekannten empfohlenen und scheinbar renommierten Fotografen im Schwarzwald einen 2007er-Foto-Kalender anfertigen lassen mit unserem Enkelkind. Verteiler in der ganzen Verwandschaft - Preis 550 Euro :eek:
Nun denn ein hoher Preis um die 400 - 450 Euro war schon angekündigt, aber eben nicht dieser - wir haben es als Großeltern aber dann trotzdem bezahlt. Übrigens der gleiche Fotokalender hätte hier in Zwickau etwa 200 Euro gekostet, wie wir ein Jahr später in Erfahrung bringen konnten

Dann haben wir hier zuhause festgestellt, dass fast jedes Bild irgendwelche Macken hatte! Simple Dinger! Rechtschreibefehler. Statt August 2007, stand dort Angust 2007, auf einem anderen Blatt stand Oktober, aber es waren die Zahlenkonstellationen eines ganz anderen Monats drunter - wir haben dann raus gekriegt, dass es doch der Oktober war, aber eben drei Jahre vorher. Ein Monat fehlte ganz, einer war zweimal da. Die Tage stimmten, aber die Überschriften nicht.

Meine Tochter wollte das angesichts des Preises so nicht hinnehmen, ist wieder hin, wollte reklamieren und die Kalender neu anfertigen lassen. Nichts dergleichen - da war es dann plötzlich aus mit der Freundlichkeit! Der hat die abfahren lassen als unerfahrene Neubürgerin aus dem Osten die doch erstmal lernen muss, "wie es hier läuft". Der hat den reklamierten Kalender gar nicht in die Hand genommen, geschweige denn mal geprüft, ob da wirklich Fehler drin waren. Und dann bekam meine Tochter noch die "Abschlußbelehrung": wenn sie es sich trauen würde, ihn in der Öffentlichkeit anzuschwärzen, bräuchte sie im ganzen Schwarzwald nie mehr zu einem Fotografen zu gehen, denn hier hielten die Zünfte noch zusammen.
Wir haben dann gesagt, lasse es, das bringt nichts, sie war vor zwei Jahren gerade auf Arbeitssuche und irgendwie bekam man mit, dort kannte jeder jeden und jeder war mit jedem verwandt oder bekannt - meine Tochter muss dort schießlich leben und arbeiten.

Aber eines ist klar - dort werden nie mehr Bilder gemacht. Die späterhin sicher erforderlichen Hochzeitsbilder entstehen woanders und wenn ich das Pärchen sonstwohin bis an die Nordseeküste oder hier herüber nach Zwickau fahren müßte, wenn sich die Herrschaften dort etwa doch zum Boykott verbünden sollten. Dort geht nicht ein Cent mehr hin!
 
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