• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Verschlüsselte PhotoCD erhalten ohne erwähnung


ist das wirklich alles was dir eingefallen ist:D
 
Aufwärm....

an den T. O. wie ist es denn ausgegeangen? oder gibts immernoch nichts neues? Spekuliert wurde ja genug! Fakten bitte.


Gruß

Jörg
 
ich hab jetzt nicht den ganzen thread durchgelesen, aber wenns so steht wie am anfang:

Ist klar ein Sachmangel.

Denn laut §434 BGB ->

vereinbarte Beschaffenheit

vorausgesetzte Verwendung

Für Sachen der gleichen Art üblich


Daraus lässt dich schließen, das zmd Punkt 2 und 3 nicht erfüllt werden. Schließlich kann man von einer CD erwarten, das man sie wie andere CD's verwenden kann.

Handeln beim Sachmangel:

Rücktritt vom Vertrag möglich wenn:

Der Verkäufer sich weigert es Nachzubessern (nachbesserung z.b. neue CD, unverschlüsslet)

oder wenn er 2 mal nachgebessert hat, aber keine besserung vorliegt (z.b. gibt dir neue CD, ist aber auch verschlüsselt.
 
Ich sehe da nicht nur einen Sachmangel nach der Art der Ware... Unter umständen ist es sogar eine arglistige Täuschung, wenn der Fotograf sich bewusst war, das die Aussage "...und die Bilder auf CD" falsch verstanden wurde.

Wenn ich einem Laie sage: "Sie bekommen Abzüge, und die Bilder auf CD", dann ist für mich die Sache relativ klar, das die Bilder auf CD so vorliegen müssen, das der Kunde damit etwas anfangen kann - also zumindest in passabler Qualität betrachten kann.
Das bedeutet die Bilder müssen mind. in gängiger Screenresolution, und in einem Format, welches von der maximalen Zahl der Systeme gelesen werden kann (JPEG), vorliegen... Das erwartet der Kunde wenn man ihm Bilder auf CD verspricht. Und das Was der Kunde landläufig erwartet ist eben absolut nicht so rechtlich irrelevant, wie es viele hier immer wieder gerne darstellen.
Wenn meine Oma, oder sogar nur meine Freundin Bilder machen lässt, dann weiss die nix von Tiff und JPEG, und von Auflösungen, usw... Aber beide erwarten, wenn sie Bilder machen lassen, und anschließend eine CD mit diesen Bildern bekommen, das sie diese Bilder dann wenigens einigermaßen Formatfüllend am Computer ansehen können (und die dann als Wallpaper verwenden können, damit der Enkel jedesmal wenn er an den Rechner muss gleich ne Kriese bekommt ;) :D)...
...Und da das eben das ist, was diese Ware in ihrer Art ausmacht, liegt hier mit Sicherheit ein Sachmangel vor, welcher offensichtlich auch bewusst getarnt wurde... Nicht am Kunden liegt es einen Wasserdichten Vertrag zu machen - der Fotograf müsste hier sicherstellen, das die Aussage richtig verstanden wird, denn der Kunde ist Laie, und hat eine klare Vorstellung von dem was er da bekommt.

Das müssten dann aber die Gerichte klären (ich gebe hier ja keine Rechtsberatung ;)), jedoch bin ich mir eigentlich sehr sehr sehr sicher, das die Kunden in solch einem Fall recht bekommen würden, das Geschäft aufgehoben werden würde, oder der Fotograf die Bilder auf CD rausgeben müsste, oder das die Ware so bleibt wie sie ist, jedoch ein massiver Preisnachlass vorzunehmen wäre...

Ich würde bei sowas in jedem Fall einen Anwalt einschalten - ohne Zögern!
 
Zuletzt bearbeitet:
hab hier schon lange still mitlesen, und kann mich sonic nur bsolut anschliessen. Bin allerdings ebenfalls Laie.

Fuer mich fuehlt sich das nach arglistiger Täuschung seitens des Fotografen an, und das sollte man ihm nicht durchgehen lassen.

Gruss, Arno
 
Anwalt? Nicht doch, einfach selbst abmahnen. Kann aber sein dass es momentan ohnehin zu spät dafür ist.
 
Es doch gängige Praxis das nur die Abzüge übergeben werden. Mit der Übergabe der CD liegt der Fotograf die Aufbewahrung in die Hände der Kunden. Bei weiteren Abzügen muss der Kunde zahlen.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Preise dann dafür gerechtfertigt sind.
 
Es doch gängige Praxis das nur die Abzüge übergeben werden. Mit der Übergabe der CD liegt der Fotograf die Aufbewahrung in die Hände der Kunden. Bei weiteren Abzügen muss der Kunde zahlen.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Preise dann dafür gerechtfertigt sind.

Wenn die meisten Fotografen solch ein Geschätsgebahren an den Tag legen, ist es sehr bald nicht mehr gängige Praxis, zum Fotografen zu gehen, wenn man bilder braucht...
 
Und wenn der Fotograf zusätzlich die Fotos auf CD anbietet dann ist die gängige Erwartung, dass man damit auch was machen kann (am PC anschauen, Freunden schicken usw.).
Was "gängige Erwartung" ist, ist noch lange nichts, auf das man Anspruch hat.

"Gängige Erwartung" ist bei vielen Kunden auch die Möglichkeit, ein Foto im Internet veröffentlichen zu können.

Was ohne ausdrücklich eingeräumtes Nutzungsrecht trotzdem trotz aller "gängigen Erwartung" unzuässig und sogar strafbar ist... :cool:
 
Anfrage vor ca. 2 Monaten durch den TO und noch keine Klärung. Für den eigentlichen "Betroffenen" war/ist das wohl doch nicht so wichtig, eine Klärung zu erhalten.
 
Anfrage vor ca. 2 Monaten durch den TO und noch keine Klärung. Für den eigentlichen "Betroffenen" war/ist das wohl doch nicht so wichtig, eine Klärung zu erhalten.

Jepp, da kommt nix mehr bei rum. Die Frau ist jetzt Mutti und da geht ihr die CD wohl sonst wo vorbei. Zu Recht, gibt wichtigeres. Wäre allerdings interessant, welcher Fotograf das war.
 
Anfrage vor ca. 2 Monaten durch den TO und noch keine Klärung. Für den eigentlichen "Betroffenen" war/ist das wohl doch nicht so wichtig, eine Klärung zu erhalten.

ich habe vor ein paar Tage hier geschrieben warum bis jetzt nichts geschehen ist.

lass mich raten Du hast noch keine Kinder gell?, bzw Du kennst die Prioritäten der Frauen nicht :D
 
Jepp, da kommt nix mehr bei rum. Die Frau ist jetzt Mutti und da geht ihr die CD wohl sonst wo vorbei. Zu Recht, gibt wichtigeres. Wäre allerdings interessant, welcher Fotograf das war.

glaube mir, ich würde sehr gern hier schreiben wie das Studio heißt, allein schon aus dem Grund dass 2 gute Freunde auf dem Trick reingefallen sind, aber das könnte, nehme ich an, rechtliche Konsequenzen haben, also lasse ich es lieber.

Außerdem will ich erstmal abwarten wie der Photograf darauf reagiert wenn meine Bekannte hingeht, ohne Gespräch wäre es unfair ihn so bloß zu stellen.
 
Entschuldigt, wenn ich vielleicht etwas poste was schon geschrieben wurde. Habe den Großteil der Beiträge überflogen aber halt nicht alle:

Ich fasse das wichtigste zusammen:

Es gab eine mündliche Absprache, dass die Fotos nach dem Shooting auf CD übergeben werden. Die ist erfolgt, jedoch verschlüsselt.

Wenn man nun zufällig das korrekte Passwort herausfindet (knackt) wäre dass dann nicht auch in Ordnung ?
Der mündliche Vertrag ist rechtskräftig, wenn auch hier auslegungssache (verschlüsselt oder unverschlüsselt). Somit dürfte es doch auch rechtens sein die Verschlüsselung zu rückgängig zu machen / zu entfernen.

Unglaublich was sich die Leute einfallen lassen um andere abzuzocken...
Bevor ich da Geld in für die Fotos bezahlen würde, würd ich lieber neue machen lassen :)
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten