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Verkauf einer Kamera an einen User hier im Forum

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Vielleicht kannst du hier https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=726839 noch was erfahren, womit dir geholfen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich hab jetzt einen link von dieser Diskussion hier an den Käufer gesendet, der ist noch jung und lernt evt. dazu.
Ja ich könnte mir denken, daß er noch dazu lernt, aber sicher nicht das, was er soll...:grumble:
Du bist einem Betrüger auf den Leim gegangen, melde ihn der Forenleitung, bevor er hier noch mehr Unheil anrichtet und dann geh zur Polizei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verbuche es als Lehrgeld und machs beim nächsten Mal eben anders. Die Kohle wird wohl futsch sein. Man sollte nie derart gutgläubig sein.
 
Fakten:


4. ich warte auf Geld und mahne an - jedoch Funkstille

(...)

9 ich biete an, noch am gleichen Tag zu versenden, wenn ich ein Protokoll der Überweisung bekäme.


Also, wenn Du nach dem Hin und Her selbst angeboten hast, die Ware vor dem Zahlungseingang rasuzuschicken, dann hält sich mein Mitleid doch sehr in Grenzen.

Hattest Du da als Verkäufer solchen Druck? Wollte die zu dem Preis sonst niemand haben?

Sag doch bitte mal, um was für eine Kamera zu welchem Preis es sich gehandelt hat.
 
Die Kohle wird wohl futsch sein.

Sehe ich ganz klar anders ! Es ist schon so ärgerlich wenn man von einem User hier im Forum so vera**** wird, trotzdem gibt es die schon erwähnte möglichkeit: Sämtlichen Schriftverkehr inkl. Kontoauszüge des entsprechenden Zeitraumes der Polzei vorlegen und Strafanzeige erstatten. Spätestens nach einem netten Schreiben der Staatsanwltschaft kommt eine Reaktion, so selbst durch exerziert vor ein paar Jahren bei einem säumigen Ebay-Händler. Ein paar Wochen nach der Anzeige wurde das Geld erstattet.

Eine Meldung an die Boardleitung halte ich für angemessen, solche Leute gehören nicht hier hin, punktum.
 
Also, wenn Du nach dem Hin und Her selbst angeboten hast, die Ware vor dem Zahlungseingang rasuzuschicken, dann hält sich mein Mitleid doch sehr in Grenzen.

Hattest Du da als Verkäufer solchen Druck? Wollte die zu dem Preis sonst niemand haben?

Gute Menschen sind halt manchmal besonders nett. Kennst Du bestimmt auch:-))

Ich verstehe übrigens nicht, warum bei folgenden Fällen:

a) ich überweise Geld, damit ich etwas bekomme
b) ich versende etwas, damit ich Geld bekomme

praktisch immer nur der Fall b) als 'leichtfertig', 'selbst schuld' etc. bezeichnet wird.

Dabei ist doch a) eigentlich viel 'leichtfertiger', denn im Fall b) kann die Gegenleistung (=das Geld) nicht 'schlecht, anders als beschrieben, funktionsunfähig' ankommen, im Fall a) wohl. Also ist das Risiko bei a) sogar höher...

C.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei ist doch a) eigentlich viel 'leichtfertiger', denn im Fall b) kann die Gegenleistung (=das Geld) nicht 'schlecht, anders als beschrieben, funktionsunfähig' ankommen, im Fall a) wohl.

Genau das meine ich. :)

Der Verkäufer könnte sich ja sogar eine Adresse ausdenken. Ich jedenfalls würde einem potentiellen Käufer keine Ausweiskopie schicken, damit der im Zweifelsfall weiß, an wen er sich wenden kann.

Naiv wäre es allerdings, das Paket an ein Postfach oder eine Packstation zu schicken.
 
Das ich darauf mit meinen 78 Lebensjahren nicht selbst gekommen bin?

Obwohl du 50 Jahre älter bist als ich dürften deine Erfahrungen beim Onlineshopping die meinen nicht übersteigen;)
Wenn ich derjenige sein muss der in Vorleistung geht würde ich auf persönliche Übergabe bestehen. Hier im Forum gibt es ja keine Bewertungssystem oder sonst etwas was böse Buben fernhalten kann.
Ich würde Anzeige erstatten. Wer weiß wie viele noch betrofffen sind. Wenn er wegen Betrugs verurteilt wird heißt das allerdings nicht das du an das Geld kommst. Von daher bleibt dir der Gang zum Anwalt nicht erspart.
 
Zuletzt bearbeitet:
3. danach eine PN des Käufers mit dem Inhalt: "er befinde sich z.Zt. im Urlaub und könne nur gegen Mehrkosten bei einer Fremdbank überweisen. Er wolle das besser in der nächsten Wochen von Zuhause tun

Schon an dem Punkt wäre ich skeptisch geworden.

4. ich warte auf Geld und mahne an - jedoch Funkstille
5. dann die PN "die Kaufzusage bleibe bestehen" ich möge etwas warten
6. Zusage von mir zu warten.
7. PN des Käufers: "ob er noch überweisen dürfe"
8. meine Antwort: "wir waren ja so verblieben"
Hinhaltetaktik.

9 ich biete an, noch am gleichen Tag zu versenden, wenn ich ein Protokoll der Überweisung bekäme.
Das war ein Fehler.

10. das Protokoll kommt umgehend
Klar.

11. Ich versende noch am gleichen Tag das Paket mit DHL - der Ehegatte bestätigt.
Zu spät.

12. mir scheint heute: das Protokoll war getürkt, bis heute (1 Woche) kein Geld und Funkstille
Dachte ich mir.

13. auf emails mit Lesebestätigung erfolgt keine Reaktion
Abzusehen.

Was würdet ihr jetzt tun?
Anzeige erstatten.
 
I "Was würdet ihr tun?"

Moin,

Frist setzen, per E-Mail sowie per Schneckenpost.
Zusätzlich versuchen über Telefon Kontakt herzustellen.

Wenn beides nicht fruchtet musst du überlegen ob du einen Anwalt einschaltest, und ob der noch was bewirken kann.
Ein Titel könnte dabei herauskommen, nutzt nur nix wenn eh nix zu holen ist, oder dein Kostenaufwand den Wert der Kamera übersteigt.

Polizei kannst du dir schenken, die kommen da eh nicht in die Puschen, Online ist für die immer noch ein Buch mit 7 Siegeln.
 
praktisch immer nur der Fall b) als 'leichtfertig', 'selbst schuld' etc. bezeichnet wird.


Das hab ich doch so pauschal garnicht behauptet.

Das, was ich leichtfertig finde ist, jemandem bei dem es schon Probleme mit der ersten Überweisung gab, wo Funkstille herrschte etc. (steht ja alles im ersten Post), dann von sich aus anzubieten das vor Zahlungseingang zu schicken.

Das wirkt ein wenig so als wollte man das Geschäft aus irgendwelchen Gründen unbedingt machen, auch wenn eigentlich alle Warnleuchten an sein müßten.
 

Genau, absoluter Quatsch.

Man kann übrigens auch direkt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen (dann kommt der Ermittlungsauftrag an die Polizei von dort:-).

Und es kostet nichts.

Selbst wenn es sich bei dem 'Käufer' um einen Inkasso-, Mahnbescheid- und Vollstreckungsgestählten Menschen handelt, wird er wissen, dass bei einer Straftat Schluss mit Lustig ist.

C.
 
[...]

Frist setzen, per E-Mail sowie per Schneckenpost.

soll was bringen :angel: ..?

Zusätzlich versuchen über Telefon Kontakt herzustellen.

könnte ebenso schwierig werden, wenn der Käufer keinen Eintrag in
öffentliche Übersichten hat ... kommt heute gar nicht mal so selten vor ...

Wenn beides nicht fruchtet musst du überlegen ob du einen Anwalt einschaltest, und ob der noch was bewirken kann.

ein Ansatz, aber bringt wohl erst einmal nur dem RA etwas ...

[...]

Polizei kannst du dir schenken, die kommen da eh nicht in die Puschen, Online ist für die immer noch ein Buch mit 7 Siegeln.

kannst Du dafür bitte ein oder zwei belastbare Beispiele bringen..?

meine persönliche Erfahrung ist eine ganz andere :angel: ...

back-2-topic ...

wenn ich es hier richtig verstanden habe, fragte der TE "Was würdet ihr tun?"
und nicht, was hat er falsch gemacht ...

mein Vorschlag wäre der, die Polizei aufzusuchen und eine Anzeige zu
erstatten, da es nach der Schilderung des TE aus meiner Sicht um einen
dreisten Versuch eines Betrugs handelt ...

danach ein Fachanwalt für Internetbetrug und schauen, was daraus wird ...
 
Zitat von Marcus999:

Verbuche es als Lehrgeld und machs beim nächsten Mal eben anders. Die Kohle wird wohl futsch sein. Man sollte nie derart gutgläubig sein.

Also, das kann's ja nun wirklich nicht sein. Wenn du nicht gleich anzeigen willst, hol dir Rechtsberatung, die gibt's z. B. bei der Gewerkschaft und anderen Einrichtungen kostenlos.

Dann ein scharfer Brief mit knapper Fristsetzung und Androhung der strafrechtlichen Konsequenzen, und wenn die Frist verstreicht, sofort anzeigen. (Da geht's offenbar nicht nur um Versäumnis eines Zahlungszieles, sondern um echten Betrug.)

Hoffentlich ist dein Geschäftspartner in Deutschland, denn im Ausland Geld einzutreiben, macht die Sache wirklich kompliziert.

Übrigens: Privatkauf im Internet ist immer Vertrauenssache. Wer zuerst eine Aktion setzt - entweder die Ware schickt oder das Geld überweist - muss auf die Ehrlichkeit des anderen hoffen. Ich bin Österreicher und habe schon oft in Deutschland privat gekauft. Ich war stets froh, wenn die Ware da war. Und ich muss euch loben, die Ware ist immer prompt gekommen! :)

Franz
 
Nochmals anschreiben und eine Frist setzen und gleichlaufend die Anzeige ankündigen.

Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten weil einige von uns durchaus wissen was ein Onlinebetrug ist.
Und dann, wenn du es dir nicht selbst zutraust oder zumuten magst, den Anwalt mit den Schuldbeitreibungsverfahren beauftragen.

Und mach dir nix ob der blöden Sprüche, bei mir hat auch jeder einen Vertrauensbonus bis er ihn vergeigt.
 
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