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Einige Händler bieten eventuell erweiterte rechtliche oder gewerbliche Garantien an, die über die "Europäische Kundendienst-Garantie von Nikon" über ein Jahr hinausgehen. Beispielsweise gilt in Italien und Spanien eine erweiterte rechtliche oder gewerbliche Garantie über zwei Jahre, die nur zwischen dem HÄNDLER und dem ENDKUNDEN gültig ist.
Jegliche Ansprüche für Garantieservice nach dieser erweiterten Garantie müssen zwischen dem VERBRAUCHER und dem HÄNDLER abgewickelt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Händler. In einigen Fällen können autorisierte Nikon-Serviceanbieter diese Art von gewerblicher Vereinbarung zwischen HÄNDLER und VERBRAUCHER nicht unterstützen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihr Händler das Nikon-produkt nicht über den offiziellen Nikon-Vertriebsweg gekauft hat - diese Fälle werden als Grauimporte angesehen.
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2. Wenn Ihr Produkt fehlerhaft ist, sehen Sie nach, ob es von der "Europäischen Kundendienst-Garantie von Nikon" über ein Jahr der Nikon Corporation abgedeckt wird.
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Die "Europäische Kundendienst-Garantie von Nikon" deckt dies nicht ab. Die zweijeährige deutsche Gewährleistungsfrist wird von uns und Nikon jedoch wie eine zweijährige Garantie gelebt. Darauf können sich alle Verbraucher in Deutschland mit einem hier in Deutschland erworbenen Nikon-Artikel zu 100% verlassen !
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