Bogey
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Hm, komisch. Ich dachte das wäre "Stand der Technik". Das wäre dann nämlich nicht patentfähig. Zumindest bei uns. Aber im Land der unbegrenzten Möglichkeiten geht wohl auch sowas?
Interessiert doch die Amis nicht. Patent ist Patent, und spätestens nach Inkrafttreten des TTIP Freihandelsabkommens wird hier dann munter jeder Fotograf verklagt, der einen weißen Hintergrund verwendetJupp, in Deutschland wäre das nicht gegangen.
Der nächste lässt sich dann wohl Sonnenuntergänge patentieren...


Da kann doch gar nichts passieren,
man muss doch nur die Einschaltreihenfolge von Frontlicht und Rücklicht umdrehen dann hat man ein *völlig* anderes Studioarrangement.
Vor allem wenn man das Modell noch vor dem Einschalten des Lichtes positioniert.
Also alle immer schön das Modell im Schein der Taschenlampe positionieren und alles ist gut![]()
Da geht es dem Patent so wie vielen anderen Regeln, die zwar bestehen, aber nicht exekutiert werden können.
Na, wenn du dich da mal nicht irrst. Wäre nicht der erste und mit Sicherheit auch nicht der letzte irrsinnige Prozess, der in den USA auf solchen Patentanträgen beruht. Schau dir nur mal an, wofür sich Apple und Samsung gegenseitig verklagen. Solche Sachen grenzen schon sehr an diese Geschmacksmusterklagen. Und ich garantiere dir, dass nach Abschluss des TTIP hier ein gänzlich anderer, und vor allem unentspannterer Wind weht.