Ist es nur meine Wahrnehmung oder hast du mit deiner Email den Tatbestand der "Nötigung" oder sogar "Erpressung" erfüllt?
Ich würde das im Falle einer Anzeige auf jeden Fall bedenken.
Schließlich hast du einen "dahergeholten" Geldbetrag eingefordert und drohst in gleichem Atemzug mit rechtlichen Schritten.
O Gott, was für eine gequirlte Sch...e!
Bei dem Beitrag liegt jeder halbwegs Rechtskundige vor Lachen auf dem Boden.
Luftschnapp... Ich erhole mich gerade langsam...
Lesen im Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung:
§ 253 StGB
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Wesentliches Tatbestandsmerkmal Nummer 1 "
um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern"
Forderung nach angemessener Vergütung und/oder Schadensersatz ist in der Regel sehr wohl berechtigt = niemals eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Bliebe noch die Frage, ob es nicht doch noch eine Nötigung sein könnte, wollen mal sehen...
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Wesentliches Tatbestandsmerkmal Nummer 2 "
Rechtswidrig ist die Tat, wenn (...) die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."
Die Formulierung "Ich schalte sonst den Anwalt ein" bzw. "Ich verklage Sie sonst auf Schadensersatz" ist die Ankündigung eines rechtsförmigen zivilrechtlichen Verfahrens. Da dem Geschädigten für den angestrebten Zweck - nämlich wirtschaftliche Kompensation (=Schadensersatz) oder Unterlassung - bei Weigerung des Schuldners zivilrechtlich gar kein anderes Mittel zur Verfügung steht, als - ggf. mit Hilfe eines Anwalts - ein ordentliches Gericht zu bemühen, kann diese "Drohung" per se schon nie verwerflich sein.
Die im Überschwang der Gefühle von Laien (und ungeschickten Rechtsverdrehern) manchmal gebrauchte Formulierung "Wenn Sie nicht zahlen, dann zeige ich sie an" kann allerdings den Versuch der Nötigung oder Erpressung darstellen. Zwar wird wiederum nur ein an sich legales, rechtsförmiges behördliches Verfahren in Form des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens angekündigt. Es kann aber in diesem als solchem in der Regel keine direkte wirtschaftliche Kompensation des Geschädigten erfolgen, sondern allenfalls eine Bestrafung des Urheberrechtsverletzers. Hier besteht also keine unmittelbare Korrelation mehr zwischen dem Mittel "Anzeige" und dem Zweck "Schadensersatz".
Die rechtlich korrekte Formulierung, mit der man den Spielraum = die Grenze zur möglichen Nötigung/Erpressung optimal nutzt, könnte daher unter Umständen lauten: "Wenn Sie nicht bis zum ... zahlen, werde ich einen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung meiner Forderung beauftragen. Ich werde meinen Anwalt außerdem bitten, gleichzeitig die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung Ihrer Handlungen zu prüfen."
@mastert
Die Einschaltung eines auf Urheber- und Leistungsschutzrechte
spezialisierten (
!!! - ggf. bei der örtlich zuständigen Anwaltskammer anfragen, für den Raum Ingolstadt/Oberbayern ist das die Kammer München, für Raum Oberpfalz/Regensburg die Kammer Nürnberg) Anwalts ist in jedem Fall dem Selberpfuschen vorzuziehen. Und sei es nur, weil Anwaltsschreiben in der Regel einfach mehr Durchschlagskraft haben.
Oder vielleicht auch, weil eine fachgerechte anwaltliche Beratung die Einschätzung der Durchsetzbarkeit, bzw. der rechtlichen Risiken und wirtschaftlichen Nebenwirkungen erleichtert.
Ich käme nie auf die Idee, derartige Fragen zu einem derart hochkomplexen Rechtsgebiet, die nicht mal jeder Anwalt ohne weiteres korrekt beantworten könnte, in einem Forum von einer zufälligen Ansammlung Halb- und Ungebildeter diskutieren zu lassen. Du hast übrigens noch nicht mal grob ansatzweise die Informationen gegeben, die für eine halbwegs rechtlich fundierte Beantwortung Deiner Frage notwendig wäre.