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Urheberrecht

willimax

Themenersteller
Hallo,
ich hab mal eine Frage zum Urheberrecht.

Wenn ich zB. in Berlin am Brandenburger Tor einen Touristen bitte
mit meiner Kamara ein Foto von mir zu machen,
wer hat dann die Urheberrechte, der Fotograf ( Tourist ) oder ich ??
 
Ähm, das kommt drauf an?

In der Realität du, weil du die Kamera eingestellt und sowohl seine als auch deine Position festgelegt hast. Damit bist du Schöpfer der Werks.

Wenn du ihm nur die Kamera zur Verfügung stellt und es seine künstlerische Inspiration ist, die über Blende, Zeit und Aufnahmeposition entscheidet, dann könnte man annehmen, dass er der urheber ist.

Aber da haben wir wirklich irgendwo einen langen thread drüber.

Gr Torsten
 
Es geht ja wohl um die Frage nach dem Urheber und das ist in der Regel derjenige, der den Knopf drückt. Wenn Du Passfotos machen lässt ist auch der Fotograf derjenige, der das Urheberrecht hat - wohlgemerkt es geht hier immer um die Verwertungsrechte. Wenn Du mehr wissen willst:


suche nach Urheber

(Wem die Kamera gehört ist völlig irrelevant)
 
Es ist auch irrelevant, wer den Knopf drückt.
Es ist relevant, wer das Werk schafft, und das kann auch jemand sein, der alle Einstellungen etc festlegt und dann einen Assistenten den Knopf drücken lässt.
 
Sie liegen bei dir, da du den Fotografen ja beauftragt hast. Wenn auch ohne Bezahlung.

Was für ein Blödsinn. Wenn du mit deiner teuren Ausrüstung durch Berlin tingelst und dich jemand fragt, ob du ein Foto von ihm machen kannst und es ihm per mail zuschicken kannst, bist du sicherlich der Urheber. Auch wenn du sie auf Automatikmodus stellst. Oder siehst du das anders?

Und natürlich bist du auch der Urheber wenn er dir stattdessen seine Kompaktknipse gibt und dich bittet damit ein Foto zu machen, auch wenn er sie vorher auf Automatikmodus oder sonstwas gestellt hat.
 
Er verwechselt Urheberrechte mit Nutzungsrechte. ;)
Er darf nicht behaupten, dass er das Foto gemacht hat, aber wohl das Foto verwenden wie er will.
 
Wenn du extrem vorsichtig bist, dann lässt du den Touristen einen Vertrag unterschreiben, der dir das ausschließliche uneingeschränkte Nutzungsrecht einräumt.
Ob dich dann noch jemand fotografieren will, ist die Frage. ;)
 
Er verwechselt Urheberrechte mit Nutzungsrechte. ;)
Er darf nicht behaupten, dass er das Foto gemacht hat, aber wohl das Foto verwenden wie er will.

Wenn er nicht der Urheber ist, darf er dies prinzipiell nicht. (Auch wenn es vom anderen schwierig nachzuweisen ist).

Wenn du extrem vorsichtig bist, dann lässt du den Touristen einen Vertrag unterschreiben, der dir das ausschließliche uneingeschränkte Nutzungsrecht einräumt.
Ob dich dann noch jemand fotografieren will, ist die Frage. ;)

Dazu kommt noch, dass solche Veträge nichtig sind. ;-)
 
Er verwechselt Urheberrechte mit Nutzungsrechte. ;)
Er darf nicht behaupten, dass er das Foto gemacht hat, aber wohl das Foto verwenden wie er will.

Jo verwechsel da wohl was, ist aber kein grund so behindert zu reagieren lieber god of hate.

Wenn ich als Fotograf in einem Studio Bilder mache gehen die Nutzungsrechte auch an das Studio über...darauf hat meine "bin grad 30min wach" Logik aufgebaut.

Btw plädiere ich nicht auf absolute Richtigkeit....
 
Dazu kommt noch, dass solche Veträge nichtig sind. ;-)

Warum das? Im Gegensatz zum Urheberrecht können Nutzungsrechte weitergegeben und gehandelt werden.
Ausschliesslich bedeutet, dass du das Bild exklusiv nutzen darfst und uneingeschränkt bedeutet für alle Zwecke und weltweit...

http://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html

Die Frage ist hier eher, ob der Kamerabesitzer aufgrund der Motivwahl/Komposition... nicht eh als Miturheber gilt und deshalb schon alle Rechte am Werk (mit)besitzt.

http://dejure.org/gesetze/UrhG/8.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Und eben das ist Sittenwidrig und damit verboten.

Kannst du bitte näher erläutern, was genau sittenwidrig ist und hast du dafür Quellen?

Ich hab meine Informationen aus dem Buch "Designers Manual - Basiswissen für selbstständige Designer" herausgegeben von Wolfgang Maaßen 3.Auflage.
Dort sind die verschiedenen Modelle von Nutzungsrechten wie folgt erklärt: (ab Seite 147 im Kapitel "Einräumung von Nutzungsrechten")

"Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk vervielfältigen, verbreiten oder auf sonstige Weise für seine Zwecke nutzen will, muss sich vom Urheber die entsprechenden Nutzungsrechte einräumen lassen.

Grundsätzlich ist zwischen einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten zu unterscheiden. Räumt ein Urheber einem anderen ein einfaches Nutzungsrecht ein, verbleibt ihm die Möglichkeit, das Werk weiterhin selbst zu nutzen oder Dritten einfache Nutzungsrechte gegen Entgeld zu überlassen (§ 31 Abs. 2 UrhG). Meist bestehen die Verwerter aber darauf, dass sie das ausschließliche Nutzungsrecht erhalten. Das ausschließliche Nutzungsrecht ist ein Exklusivrecht. Es berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen (einschließlich des Urhebers selbst) auf die ihm erlaubte Art zu nutzen (§ 31 Abs. 3 UrhG). Wer das ausschließliche Nutzungsrecht erwirbt, kann also jedermann verbieten, das Werk in gleicher Weise zu nutzen.

Sowohl beim einfachen als auch beim ausschließlichen Nutzungsrecht hat der Urheber die Möglichkeit, die Rechtseinräumung einhaltlich auf bestimmte Nutzungsarten zu beschränken (z.B. Nutzung einer Grafikdesignarbeit nur für eine Werbeanzeige). Es ist ausserdem eine räumliche Beschränkung zulässig (z.B. Nutzung nur im deutschsprachigen Raum). Schließlich sind auch zeitliche Beschränkungen denkbar (z.B. Nutzung nur für ein Jahr).
Der Urheber und sein Vertragspartner können den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte frei vereinbaren. Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten ist allerdings ausgeschlossen (§31 Abs. 4 UrhG). Verpflichtungen hierzu sind unwirksam."
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du bitte näher erläutern, was genau sittenwidrig ist und hast du dafür Quellen?

Prof. Udo Branahl, DJV, DJU, Freelens und tägliche Berufspraxis.... Frag mal deren Juristen was die mit Verträgen machen, die dem Fotografen ein ausschließliches Nutzungsrecht aus den Rippen laiern..: In der Luft zerreissen. :D Es gibt nur wenige Ausnahmen bei denen das so einfach geht, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B..
 
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