• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Urheberrecht

Ich verstehe das Problem nicht so recht.
Wenn ich im Auftrag einer Firma ein Bild machen soll, damit diese es für Werbung nutzen kann, dann liegt es doch gerade bei großen Firmen und groß angelegter Werbung im Interesse der Firma, dass sie das Foto dann exklusiv hat.

Man denke nur mal an ein bekanntes Film Plakat, dass plötzlich auch Katzenzüchterverein XY nutzen kann, weil der Fotograf denen Nutzungsrechte fürs Bild verkauft. Der Kunde denkt dann doch sofort, der Verein habe etwas mit dem Film zu tun. Das ist problematisch!

Als Fotograf ist man ja nicht gezwungen ein ausschließliches Nutzungsrecht zu erteilen, aber wenn es ein wichtiger Kunde ist und entsprechend bezahlt wird...
 
Und natürlich bist du auch der Urheber wenn er dir stattdessen seine Kompaktknipse gibt und dich bittet damit ein Foto zu machen, auch wenn er sie vorher auf Automatikmodus oder sonstwas gestellt hat.

Nein, das ist er nicht zwingend. Das ist eine Frage der Schöpfungshöhe und beim Passanten der für den Touristen Stativ und Selbstauslöser ersetzt kann man in der Regel davon ausgehen, daß die Schöpfungshöhe so gering ist, daß diese kein Urheberrecht begründet. Der Passant ist hier nicht mehr als ein technisches Hilfsmittel, wenn man den Selbstauslöser benutzt wird ja auch nicht Herr Nikon Urheber.

Zumal man zusätzlich die Einräumung weitgehender Nutzungsrecht durch das konkludente Handeln des bereitwillig Fotografierens annehmen kann.



Die angebliche generelle Sittenwidrigkeit bei der Einräumung eines vollumfänglichen unbegrenzten Nutzungsrechtes ist Quatsch gemischt mit Unwissenheit.

Es ist zwar sittenwirdrig bzw. verstößt gegen die gesetzlich vorgesehene angemessen Vergütung des Urhebers, wenn z.B. ein Verlag seine AGB so umstrickt, daß er versucht sich bei jeder Nutzung für ein paar Euro Anstrichhonorar auch gleich alle Rechte - und gerne auch das Recht das Bild weiterzugeben/weiterzuverkaufen - an einem Bild zu krallen. Gegen solche Praktiken gab es erfolgreiche Klagen z.B. von freelens.

Ganz sicher nicht sittenwidrig ist es dagegen, einem Kunden ein exklusives und ungeschränktes Nutzungsrecht an einem Bild zu verkaufen. Das ist sogar eine feine Sache und macht richtig Spaß, weil es da um vierstellige Summen pro Bild geht.
 
Und du bemerkst den Unterschied zwischen vierstelliger Summe und kostenlos? ;)

Kostenlos ist ein Sonderfall und was ganz anderes als jemanden mit einem unagemessenen Preis über den Tisch zu ziehen.

Wer etwas verschenkt oder kostenlos tut, der kann nicht am Ende behaupten, er sei nicht angemessen bezahlt worden.

Wenn man etwas kostenlos tut, dann ist kein Geld zu bekommen genau die angemessene Bezahlung dafür.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten