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Unheiml. Service der dritten Art (Canon)

Cephalotus schrieb:
Gibt es die Möglichkeit der Kontaktaufnahme via Telephon ? Vielleicht kann ja ein persönliches Gespräch die Lage entspannen ? 2000 ? ist ja der Wahnsinn.
Ja, das ist der Wahnsinn. Habe erstmal dem KV ganz sachlich schriftlich widersprochen hinsichtlich der Annahme, daß eine Beschädigung durch "Stoß oder Fall" vorliegt, und hierbei auch auf das makellose Gehäuse hingewiesen. Mal seh'n.
 
Anleitung zum Versicherungsbetrug ist auch nicht so toll :-(

Versicherungsbetrug ist erstens nicht toll und zweitens ja auch strafbar.
Ich stimme dir also zu.

Ich wollte damit nur darlegen, welche Macht Firmen wie Canon haben.
Nämlich den Kunden doppelt(!) in den Hintern zu treten.



Deckt eine Hausratversicherung nicht sowas ab? Oder ne andere Versicherung?
 
TheoTequila schrieb:
oh mann, wenn ich sowas lese würde ich Canon am liebsten direkt an den Hals springen...
Was soll denn bitte so eine aktion?
Das frage ich mich auch.

TheoTequila schrieb:
weiss jemand, ob das ganz was gebracht hätte, wenn man die cam an eine vertragswerkstatt statt nach willich schickt?
Vertragswerkstatt ist nicht. Die 1er Serie wird nur in Willich repariert.
 
Hmmm, ich glaub hier wird einiges durcheinander gewürfelt. Der Reparaturservice in Willich spricht nicht stellvertretend für Canon. Außerdem ist die Garantieabwicklung in den ersten 6 Monaten äußerst verbraucherfreundlich (vom Gesetz her). Deshalb lieber mal genau informieren bzw. im Zweifelsfall einen Anwalt konsultieren und dann wenigstens formal alles richtig in die Wege leiten.
 
Lasst aber doch bitte mal die Versicherungen raus. Sowas ist in keinem Fall ein Versicherungsfall.
 
PieroL schrieb:
Davon mal abgesehen, falls Canon und der Händler keine Fehler eingestehen sollten, hilft nur noch die Haftpflichtversicherung... so traurig es auch ist... :(


EDIT: Toll, ich hab meine Cam auch zur Canon-Werkstatt geschickt, bin ja mal gespannt, was dabei rauskommt, werds auf jeden Fall dann posten... :eek:

Na, wer da der Schelm ist frage ich mich jetzt aber: Was soll denn der Hinweis auf die Haftplichtversicherung? Soll das eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug sein? So etwas finde ich persönlich nicht lustig. :mad:

Wenn deine Kamera nicht korrekt zurück kommt, dann wird der Nachbar sie fallen lassen?

Das sind die Handlungen die dazu führen, dass der Canon-Service und die Versicherungen auch niemandem mehr glauben.

Denk mal drüber nach!
Grüße
 
PieroL schrieb:
Deckt eine Hausratversicherung nicht sowas ab? Oder ne andere Versicherung?
Das wäre möglicherweise der Fall, wenn z.B. einer vor meinen Augen mit 'ner Dampfwalze o.Ä. drübergefahren wäre. Aber wie hätte der damit zu mir hoch in den 25. Stock kommen sollen? Und wenn sie von dort aus dem Fenster gefallen wäre (Beton) - dann würden wir jetzt drüber diskutieren, wie "hochauflösend" so ein Body sein kann ..... :D
 
@objectivus: Schau mal noch mal auf Scorpios erstes Post. Genau so ist es. Sie müssen dir nachweisen, dass du das Ding runtergeschmissen hast. Das sollte schwierig werden.

Versicherungen: Da hilft im Zweifel nur die Rechtschutzversicherung. Die bezahlt dann möglicherweise den Prozess wenn Canon sich wirklich querstellt.

Grüße
 
Aber mal im Ernst, jemand wird betrogen (oder es wird zumindest versucht, ob wissentlich oder nicht ist egal) und manche denken sofort drüber nach, wen man betrügen könnte, um den Schaden wieder rein zu holen. Ist das die Welt, wie ihr sie euch wünscht? Ich nicht!
 
Hinterher ist man immer schlauer. Ich mußte mal ein defektes Handy austauschen. Unser D" Händler im Ort fragte noch, ob ich das neue Handy dann vom Hersteller direkt nachhause haben möchte, oder ob ich es dann im Laden abholen möchte.
Glücklicherweise entschied ich mich für die Abholung im Laden, denn ich war selber dabei, als der Händler das Paket dann öffnete. Es war jedoch kein neues Handy drin, sondern ein Stück Holz.
Wie hätte ich sowas beweisen sollen, wenn ich das Paket direkt nachhause bekommen hätte???

Aber nun zur Kamera: Hast du keine Zeugen, die dabei waren, als du die Kamera eingepackt hast? Vielleicht kann ja jemand bestätigen, daß die Kamera keine Macken am Gehäuse hatte. Es ist zwar traurig, aber bei wichtigen Sachen, die man verschickt oder bei Behörden in den Briefkasten steckt, kann ein Zeuge immer sehr hilfreich sein.
Frank
 
Hallo,
kann mich eigentlich über den Canon Service nicht aufregen.
Bei meinem "alten" 75-300 IS war nach einem 3/4 Jahr der IS hops gegangen.
Bei Foto Geissler in Reutlingen angerufen, Objektiv hingeschickt, Termin der Fertigstellung 14 Tage nach deren Erhalt des Objektives. Und so war es, nach 14 Tagen klingelte der Postmann bei mir, und brachte das Objektiv wieder, mit neuer IS Einheit. Das Tele wurde verkauft, es kam ein 70-300 DO ins Haus, bestellt bei Foto Koch, 2 Wochen ist´s auch so gut wie im Rucksack gewesen, dann im Zoo gewesen, zuhause Bilder angeschaut, der Fokus war überall, nur nicht da wo er sein sollte....zu dem Zeitpunkt hatte ich das Objektiv 2 Wochen und 2 Tage. Also bei Koch angerufen, ja zurück nehmen können sie es nicht, und wenn dann nur zur Reparatur einsenden. Hmm, also wieder in Reutlingen angerufen, Sache geschildert, Objektiv eingepackt, und ab nach Reutlingen, das war am 11.7. Termin der Fertigstellung 19.7. Und ? Am 20.7. habe ich das Objektiv mit neu justiertem AF System wiederbekommen.

Gruss Bernd
 
gregorx schrieb:
@objectivus: Schau mal noch mal auf Scorpios erstes Post. Genau so ist es. Sie müssen dir nachweisen, dass du das Ding runtergeschmissen hast. Das sollte schwierig werden.
Ja, auf den ersten Blick sieht dieser Weg gangbar aus. Nur: der "Beweis" ist in diesem Falle bereits durch Canon erfolgt, quasi in "sachverständiger, gutachterischer" Form, anhand von Indizien. Diese Indizien lauten dahingehend, daß als Ursache eines nicht korrekten Bajonett-Auflagemaßes das Gehäuse immer durch "äußere Gewalteinwirkung" verzogen worden sein muß. Ungeachtet dessen, daß das Gehäuse makellos ist und daher garnicht in einer derart gravierenden Weise malträtiert worden sein kann. Genauso wie man grundsätzlich auf dem Standpunkt steht, defekte Verschlußlamellen könnten ausschließlich durch Benutzer-Pfusch bei der Sensorreinigung entstehen.
Lediglich genau dieses Beharren auf der eigenen Fertigungs-Perfektion sowie die völlige äußere Unversehrtheit der Cam machen den Standpunkt der "Beschädigung" unglaubwürdig.
Ein "Gegengutachten" müßte aber wohl nachweisen, daß eine mangelhafte Fertigung durchaus möglich ist, und daß diese der Endkontrolle auch entgehen kann. Schwierig!
 
objectivus schrieb:
Ja, auf den ersten Blick sieht dieser Weg gangbar aus. Nur: der "Beweis" ist in diesem Falle bereits durch Canon erfolgt, quasi in "sachverständiger, gutachterischer" Form, anhand von Indizien. Diese Indizien lauten dahingehend, daß als Ursache eines nicht korrekten Bajonett-Auflagemaßes das Gehäuse immer durch "äußere Gewalteinwirkung" verzogen worden sein muß. Ungeachtet dessen, daß das Gehäuse makellos ist und daher garnicht in einer derart gravierenden Weise malträtiert worden sein kann. Genauso wie man grundsätzlich auf dem Standpunkt steht, defekte Verschlußlamellen könnten ausschließlich durch Benutzer-Pfusch bei der Sensorreinigung entstehen.
Lediglich genau dieses Beharren auf der eigenen Fertigungs-Perfektion sowie die völlige äußere Unversehrtheit der Cam machen den Standpunkt der "Beschädigung" unglaubwürdig.
Ein "Gegengutachten" müßte aber wohl nachweisen, daß eine mangelhafte Fertigung durchaus möglich ist, und daß diese der Endkontrolle auch entgehen kann. Schwierig!

Nunja ich glaube nicht das es damit getan ist das Canon sagt die Kamera ist runtergefallen. Ich denke die müssen Nachweisen das sie Dir heruntergefallen ist und den Schaden nicht durch einen eventuellen kurzfristigen Vorbesitzer oder durch den Transport oder vielleicht sogar bei Canon selber bei der "Endkontrolle" entstanden ist. Aber ich denke ein Anwalt ist das meist besser bewandert. Also erst checken wie Canon regaiert und ansonsten wohl leider ein Anwalt. Dann sehen sie wohl auch das es dir ernst ist.
 
Drachen schrieb:
Hinterher ist man immer schlauer. Ich mußte mal ein defektes Handy austauschen. Unser D" Händler im Ort fragte noch, ob ich das neue Handy dann vom Hersteller direkt nachhause haben möchte, oder ob ich es dann im Laden abholen möchte.
Glücklicherweise entschied ich mich für die Abholung im Laden, denn ich war selber dabei, als der Händler das Paket dann öffnete. Es war jedoch kein neues Handy drin, sondern ein Stück Holz.
Wie hätte ich sowas beweisen sollen, wenn ich das Paket direkt nachhause bekommen hätte???
Ja, ein bekannter Festplattenhersteller hat in den 80er Jahren etwas ähnliches gemacht: aufgrund Produktionsausfällen und somit Lieferschwierigkeiten hat er einfach kleine Ziegelsteine in die OVP's gehauen und verschickt, und somit den Quartalsumsatz "gerettet".

Drachen schrieb:
Aber nun zur Kamera: Hast du keine Zeugen, die dabei waren, als du die Kamera eingepackt hast? Vielleicht kann ja jemand bestätigen, daß die Kamera keine Macken am Gehäuse hatte. Es ist zwar traurig, aber bei wichtigen Sachen, die man verschickt oder bei Behörden in den Briefkasten steckt, kann ein Zeuge immer sehr hilfreich sein.
Daß das Gehäuse makellos war mußten die in Willich ja sehen. Und das mit den Zeugen - wenn ich für alles was ich täglich mache bald irgendwelche Zeugen brauche um "Unschuldsvermutungen" aller Art zu erhärten, dann "gute Nacht, Marie". Das kann einfach nicht sein.
 
objectivus schrieb:
Und das mit den Zeugen - wenn ich für alles was ich täglich mache bald irgendwelche Zeugen brauche um "Unschuldsvermutungen" aller Art zu erhärten, dann "gute Nacht, Marie". Das kann einfach nicht sein.
genau deswegen muss der händler ja beweisen, dass der mangel noch nicht beim kauf vorhanden war. das soll er doch mal versuchen, wenn keine spuren von gewalteinwirkung am body feststellbar sind.
nicht du musst beweisen, dass es nicht so ist, sondern der händler muss beweisen, dass es so ist! die aussage, dass ein solcher schaden (eigentlich) nur durch gewalteinwirkung auftreten kann, ist eine behauptung, kein beweis ;)
 
PieroL schrieb:
Wenn beide auf ihren Meinungen beharren, hat man schlechte Karten. :(

Dann beschreibt man schoen und genau und noch auf Englisch sein Fall und schickt die Beschreibung per Fax, Email und Brieftauben nach Canon Japan. Man bedauert drin, dass bei solchem Service ist es ist nicht zu denken, dass man weiter in Canon System investieren wuerde, wenn selbst 1D nicht richtig ankommen kann.
Man wartet dann eine Woche ab und freut sich sehr, da irgendwie alles ploetzlich geloest wurde.
 
scorpio schrieb:
genau deswegen muss der händler ja beweisen, dass der mangel noch nicht beim kauf vorhanden war. das soll er doch mal versuchen, wenn keine spuren von gewalteinwirkung am body feststellbar sind.
nicht du musst beweisen, dass es nicht so ist, sondern der händler muss beweisen, dass es so ist! die aussage, dass ein solcher schaden (eigentlich) nur durch gewalteinwirkung auftreten kann, ist eine behauptung, kein beweis ;)
Danke für die tröstenden Worte. Ich fürchte nur, der Händler wird sich mit dem "quasi-Gutachten" des Herstellers bzw. Service herausreden. Da dieser einen Fertigungsfehler von sich weist, und somit von einer "Beschädigung" ausgeht - auch ohne sichtbare äußerliche Spuren einer Gewaltanwendung wie Stoß oder Fall - ist die Schuldzuweisung eindeutig. Beide brauchen sich dazu nur auf den selben Standpunkt zu stellen. Bleibt dann eigentlich nur noch die Frage, durch wen, bzw. zu welchem Zeitpunkt (Gefahrenübergänge!) die Kamera "beschädigt" wurde. Auch wenn ich qua Gesetz nicht in der "Beweispflicht" bin, und versuche, den Händler im Rahmen der Gewährleistung haftbar zu machen, wird dieser das nicht auf sich sitzen lassen und ich komme um einen Rechtsstreit nicht herum. Dies bedeutet bei der derzeitigen Laufzeit anhängiger Klagen eine Wartezeit von ca. 2 Jahren (optimistisch!), bis ich entweder mein Geld oder eine einwandfreie Kamera habe. In letzerem Falle kann ich die dann gleich dem deutschen Museum schenken. Ich war zwar schon in der Vergangenheit zweimal genötigt, so etwas durchzuziehen und habe die Verfahren immer gewonnen - aber das waren Phyrrussiege und sie haben mich viel Zeit und Ärger gekostet. Ich werde daher versuchen, die Sache zuerst mit dem Hersteller bzw. Service zu klären. Den Händler habe ich bereits zeitgleich mit der Versendung nach Willich über diese Maßnahme sowie die zugrunde liegenden Mängel der Kamera informiert, und vorgestern dito noch einmal per Einschreiben. Desgl. die Geschäftsleitung des Herstellers. Sollte innerhalb dieser Woche in der Sache - dem mir erst gestern Nachmittag zugegangenen Kostenvoranschlag mit der "Beschädigungs-Diagnose" - keine zufriedenstellende Klärung erfolgt sein, so werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben. Und mich in den nächsten 2 Jahren der DSLR-Fotografie enthalten.
 
Pfui, böse Geschichte!
Drück Dir die Daumen, dass alles noch gut für Dich endet!

@mareklew:
Hast Du mit dieser Vorgehensweise Erfahrung?
Klappt das wirklich?
 
Hallo,
mal abgesehen vom rechtlichen Gezerre:

Weshalb hält eine sogenannte Profi-EOS eigentlich keinen Stoß aus?
Dachte immer diese Dinger wären fast unverwundbar.

Ist ja eigentlich ein Armutszeugnis für Canon!

Ansonsten toi,toi, toi!


Tschüs Christoph
 
digifreak schrieb:
@mareklew:
Hast Du mit dieser Vorgehensweise Erfahrung?
Klappt das wirklich?

Ja, hat meinem Kollege geholfen.
Er hat ein 100-400 IS zum Service in Warschau geschickt, da war irgenein kleines Fehler - entweder fokussierte falsch, oder etwas in der Art. Die haben das gar nicht repariert, dabei aber das IS Modul getoetet. Ging zurueck, dann haben die auf Garantie den ursprunglichen Fehler behoben und dann - auf Kosten den Kunde (!) das IS Modul ausgetauscht. Das war schon ziemlich genug fuer ihm und er hat bei der Zentrale direkt angeklopft und so war die Sache erledigt.
Das war nicht in Deutschland, soll aber keine Rolle spielen - Image ist Image. Probiere erst mit Canon Europe, vielleicht reicht es.
 
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