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ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder statthaft?

  • Themenersteller Themenersteller stranger
  • Erstellt am Erstellt am
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

harlem24 schrieb:
Geht ja um eine pauschale Bearbeitungsfreigabe und damit habe ich in "Bildbesprechungen" im Gegensatz zur "Galerie" keine Probleme.
das doofe an der ganzen sache ist ja - wie im richtigen leben ;) -, dass es reicht, wenn ein einziger damit probleme hat. ob nun in der galerie oder in der bildbesprechung, ist erstmal egal.
das war der fall, also bleibt nichts anderes übrig, als die aktuelle rechtslage so wie sie sich nunmal zur zeit darstellt, durchzusetzen.

so blöde wie es auch sein mag:
es bleibt aktuell nichts anderes übrig - auch in der bildbesprechung nicht -, als dass der einsteller eines bildes explizit angibt, ob er mit einer bearbeitung und veröffentlichung der bearbeitung seines bildes einverstanden ist oder nicht.
denn wir können nicht davon ausgehen, dass es so ist, wenn es da nicht steht. wir müssen - ob wir wollen oder nicht - vom gegenteil ausgehen, um rechtssicherheit für den forenbetreiber zu gewährleisten. wie geschrieben: es reicht einer, der sich (rechtlich) auf die socken macht.
und einfach drüber weg sehen ... nunja, da gibt's glaube ich was mit "unterlassung" oder so ;)
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

scorpio schrieb:
das doofe an der ganzen sache ist ja - wie im richtigen leben ;) -, dass es reicht, wenn ein einziger damit probleme hat. ob nun in der galerie oder in der bildbesprechung, ist erstmal egal.
das war der fall, also bleibt nichts anderes übrig, als die aktuelle rechtslage so wie sie sich nunmal zur zeit darstellt, durchzusetzen.

so blöde wie es auch sein mag:
es bleibt aktuell nichts anderes übrig - auch in der bildbesprechung nicht -, als dass der einsteller eines bildes explizit angibt, ob er mit einer bearbeitung und veröffentlichung der bearbeitung seines bildes einverstanden ist oder nicht.
denn wir können nicht davon ausgehen, dass es so ist, wenn es da nicht steht. wir müssen - ob wir wollen oder nicht - vom gegenteil ausgehen, um rechtssicherheit für den forenbetreiber zu gewährleisten. wie geschrieben: es reicht einer, der sich (rechtlich) auf die socken macht.
und einfach drüber weg sehen ... nunja, da gibt's glaube ich was mit "unterlassung" oder so ;)

Ich bin mir ziemlich sicher, daß man, so denn der Forenbetreiber aktiv wird, eine rechtsgültige Pauschalfreigabe formulieren kann...

Ich habe für mein Treffen eine pauschale Zustimmung für die Veröffentlichung von Bilder, die auf diesem Treffen gemacht wurden, in die Teilnahmebedingungen aufgenommen. Bin seitdem noch nicht verklagt worden...

CHris
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

scorpio schrieb:
... um rechtssicherheit für den forenbetreiber zu gewährleisten.... es reicht einer, der sich (rechtlich) auf die socken macht.

Nun und wenn das nicht den dringendsten Handlungsbedarf aufzeigt....
Es wir immer den einen geben, der mit 12 Beiträgen ein ganzes Forum aufmischen will und dem es (wie zu sehen) auch gelingt...

Früher sind solche Erscheinungen erschienen, haben begriffen, dass dies kein Medium bzw. keine Plattform für sie ist und sind weitergezogen ... heute ist es wie mit Viren ... die werden auch immer raffinierter und vor allem hartnäckiger ...

Mann, haltet Euch bloß ran, diese Anarchie hier zu beenden ...
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

MickyT schrieb:
AGB:
Hups, die AGB sind genauso bindend wie irgendwelche Gesetzestexte, also wenn du davon ausgehst, dass wir (= die meissten Nutzer), dann könnt ihr doch eigentlich nicht erwarten, dass wir uns an Gesetze halten ?! :confused: :confused:

Die AGB gelten aber bestenfalls zwischen Bildautor und Forenbetreiber, nicht aber zwischen Bildautor und dem Bearbeiter des Bildes. Das hilft also (abseits einiger weiter eher "technischer" Probleme) nicht weiter.
 
Das läßt sich aber regeln. Mit den AGB's würden dann die Nutzungsrechte zum ausschließlichen Gebrauch im Forum an Thomas übertragen. Wobei diese Nutzungsrechte dann eine Nutzung der Bilder in veränderter Forum - ebenfalls ausschließlich - in Forenthreads enthalten.
Formulieren könnte Odin sowas sicher besser.

Ciao, Udo
 
ubit schrieb:
Das läßt sich aber regeln. Mit den AGB's würden dann die Nutzungsrechte zum ausschließlichen Gebrauch im Forum an Thomas übertragen. Wobei diese Nutzungsrechte dann eine Nutzung der Bilder in veränderter Forum - ebenfalls ausschließlich - in Forenthreads enthalten.
Formulieren könnte Odin sowas sicher besser.

Ciao, Udo

Mit Verlaub, das dürfte ebenfalls scheitern. Zwei Gründe:

a) Es ist ausgesprochen problematisch, Nutzungsrecht in AGB zu übertragen. Das erwartet niemand, der sich in einem Forum anmeldet, damit ist diese Klausel überraschend und unwirsam, § 305 c Abs. 1 a.E. Die Rechtsprechung ist da ausgesprochen streng. Abgesehen davon bin ich mir gar nicht sicher, ob hier überhaupt irgendwelche AGB einbezogen oder auch nur Verträge geschlossen werden. Mir wurde ja nicht mal ein Vertragspartner bekannt gegeben, mit dem ich kontrahiere (hüstel ;-).

b) Will das irgendwer wirklich? Nutzungs- und Bearbeitungsrechte auch noch unterlizenzierbar an einen Forenbetreiber einräumen? Und - will das der Forenbetreiber überhaupt ;-) Ich habe Zweifel.
 
Es war ja nur als theoretische Möglichkeit genannt. Aber damit wäre dann vermutlich folgende Klausel aus den AGB's der fc unwirksam?

Mit der Übertragung eines Inhalts auf unseren Server garantierst du uns, dass du das Recht hast, uns diese Inhalte zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig überträgst du uns ein Nutzungsrecht an diesen Inhalten. Das Nutzungsrecht, das du uns einräumst, umfasst das widerrufliche Recht zur weltweiten Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentlichen Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte ausschließlich im Rahmen des Internetangebots fotocommunity, ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch dich oder Dritte. Das Widerrufsrecht kannst du jederzeit durch Löschen deiner Fotos ausüben.

Oder die hier?

Wir behalten uns das Recht vor, übernehmen aber keine Verpflichtung, deine Bilder und Beiträge zu prüfen, zu editieren, zu löschen oder zu sperren, wenn diese deine Mitgliedspflichten verletzen oder sie gegen das Gesetz verstoßen. Dies gilt auch, wenn der Verdacht einer Verletzung vorliegt. Wir können dieses Recht delegieren, z.B. an andere Mitglieder. Ein Anspruch auf Veröffentlichung von Bildern oder Beiträgen in der fotocommunity besteht nicht.

Die FC behält sich das Recht vor Bilder zu editieren.... steht da jedenfalls....

Ciao, Udo
 
Hi,

warum einfach, wenns auch kompliziert geht...*kopfschüttel

Es sollte doch reichen, wenn im Unterforum "Bildbesprechungen" der Satz, "Mir ist bekannst, daß ich Bildbearbeitungen Dritter mit Einstellen meines Bildes zustimme und dem Bearbeiter erlaube das geänderte Bild im Rahmen dieses Forums zu veröffentlichen." eingefügt wird.

Einfach und schmerzlos.

Wenn sich dann jemand über Änderungen beschwert, ist man zumindest auf der sicheren Seite.

CHris
 
ubit schrieb:
Es war ja nur als theoretische Möglichkeit genannt. Aber damit wäre dann vermutlich folgende Klausel aus den AGB's der fc unwirksam?

Mit der Übertragung eines Inhalts auf unseren Server garantierst du uns, dass du das Recht hast, uns diese Inhalte zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig überträgst du uns ein Nutzungsrecht an diesen Inhalten. Das Nutzungsrecht, das du uns einräumst, umfasst das widerrufliche Recht zur weltweiten Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentlichen Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte ausschließlich im Rahmen des Internetangebots fotocommunity, ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch dich oder Dritte. Das Widerrufsrecht kannst du jederzeit durch Löschen deiner Fotos ausüben.

Oder die hier?

Wir behalten uns das Recht vor, übernehmen aber keine Verpflichtung, deine Bilder und Beiträge zu prüfen, zu editieren, zu löschen oder zu sperren, wenn diese deine Mitgliedspflichten verletzen oder sie gegen das Gesetz verstoßen. Dies gilt auch, wenn der Verdacht einer Verletzung vorliegt. Wir können dieses Recht delegieren, z.B. an andere Mitglieder. Ein Anspruch auf Veröffentlichung von Bildern oder Beiträgen in der fotocommunity besteht nicht.

Die FC behält sich das Recht vor Bilder zu editieren.... steht da jedenfalls....

Ciao, Udo

Zumidest bei dem Passus des Editierens kannst Du ganz stark davon ausgehen.

Aber um das Prüfen zu lassen, müßten die ein Bild erstmal editieren und Du sie verklagen und für so "doof" halte ich die nicht, da ist ein strittiges Bild schneller weg.

CHris
 
ubit schrieb:
Es war ja nur als theoretische Möglichkeit genannt. Aber damit wäre dann vermutlich folgende Klausel aus den AGB's der fc unwirksam?

Mit der Übertragung eines Inhalts auf unseren Server garantierst du uns, dass du das Recht hast, uns diese Inhalte zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig überträgst du uns ein Nutzungsrecht an diesen Inhalten. Das Nutzungsrecht, das du uns einräumst, umfasst das widerrufliche Recht zur weltweiten Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentlichen Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte ausschließlich im Rahmen des Internetangebots fotocommunity, ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch dich oder Dritte. Das Widerrufsrecht kannst du jederzeit durch Löschen deiner Fotos ausüben.

Oder die hier?

Wir behalten uns das Recht vor, übernehmen aber keine Verpflichtung, deine Bilder und Beiträge zu prüfen, zu editieren, zu löschen oder zu sperren, wenn diese deine Mitgliedspflichten verletzen oder sie gegen das Gesetz verstoßen. Dies gilt auch, wenn der Verdacht einer Verletzung vorliegt. Wir können dieses Recht delegieren, z.B. an andere Mitglieder. Ein Anspruch auf Veröffentlichung von Bildern oder Beiträgen in der fotocommunity besteht nicht.

Die FC behält sich das Recht vor Bilder zu editieren.... steht da jedenfalls....

Ciao, Udo

Nein, die sind (natürlich!) wirksam. Genaugenommen würde das sogar gelten -und tut es auch hier - wenn nichts dasteht. Die Formulierung 1) meint ja nur, dass das Bild auf der Internetseite angezeigt werden darf. Das bringt der Nutzer aber konkludent (durch schlüssiges Handeln) schon zum Ausdruck, indem er den Kram eben hochlädt.

Nr. 2) meint ja nur, dass Beiträge auch gelöscht werden können und dass der Betreiber das evt. auf Moderatoren auslagert. Die kriegen aber keine Recht an Bilder o.ä. sondern handeln praktisch als "verlängerte Hand" des Forenbetreibers.

Ergo: Beide Bestimmungen sagen nichts, was nicht auch so gilt. Sie übertragen aber keine Rechte zur Bearbeitung und - ganz allgemein - keine Rechte, die über die Nutzung auf der jeweiligen Seite hinausgehen.

Zu direkt über mit (editieren) noch: Jein. Das müsste man zumindest sehr eng dahingehend auslegen, dass etwa offensichtliche (technische) Fehler AN DEN BEITRÄGEN SELBST (nicht den Bildern) editiert werden dürfen.
 
lieblingsonkel schrieb:
Dies sollte der Grundtenor hier sein und nicht die allmähliche Verzettelung in der Sicherung künstlerischer resp. ge-werblicher Urheberrechte. Wer ein Problem mit der Nutzung seiner Rechte hat, sieht oder befürchtet soll sich doch in einschlägigen Foren produzieren.

Es geht nicht darum, sich zu 'produzieren', sondern darum, daß man Bilder in einem Forum zu dem Zweck zeigt, über diese Bilder zu diskutieren und/oder diese einfach anderen Teilnehmern vorzuführen. Wieso sich daraus automatisch eine Implikation ergeben sollte, daß jemand anders diese Bilder bearbeiten soll oder darf, kann ich nicht nachvollziehen. Einigen mag das recht sein, anderen wiederum nicht, und eine pauschale Lösung erscheint deshalb nicht sinnvoll. Ich bleibe daher bei meinem Vorschlag, daß man den Fotografen vor der Bearbeitung einfach fragt. Ebenfalls gut gefällt mir die Idee, zur Bearbeitung freigegebene Bilder ausdrücklich als solche zu markieren (aber bitte nicht die Umkehrung davon).

Ich verstehe nicht ganz, warum Du diese Diskussion ablehnst. Wenn hier eine andere Lösung als die vom UrhG vorgegebene gewünscht wird, dann sollte diese diskutiert und von der Mehrzahl der Teilnehmer akzeptiert werden. Eine eindeutige Mehrheit für eine Lösung ist aber bisher nicht abzusehen, finde ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
hmuenx schrieb:
Ich verstehe nicht ganz, warum Du diese Diskussion ablehnst. Wenn hier eine andere Lösung als die vom UrhG vorgegebene gewünscht wird, dann sollte diese diskutiert und von der Mehrzahl der Teilnehmer akzeptiert werden. Eine eindeutige Mehrheit für eine Lösung ist aber bisher nicht abzusehen, finde ich.

Es kann keine Möglichkeit geben, die nicht vom KUG gedeckt ist, weil ansonsten Tür und Tor für irgendwelche Spinner geöffnet werden, die meinen ihre Egozentrik nur vorm Kadi ausleben zu können...

Von daher sollte man sowas schon ausgiebig disskutieren. Es ist halt nur schade, daß es Leute gibt, die nicht den "Anstand" haben, vor einer solchen Veröffentlichung fremder Fotos einfach zu fragen...

CHris
 
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