AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta
dass wir uns hier auf "dünnem eis" bewegen, wage ich zu bezweifeln. die rechtslage ist imho eindeutig.
im unterforum "bildbesprechung", in dem es ja gerade um ganz gezielte fragen und hilfestellungen zu ganz bestimmten einzelnen bildern geht, halte ich einen solchen passus für angebracht. in der galerie allerdings, geht es - wie die regeln ganz klar ausdrücken - primär um das zeigen von bildern in genau dem zustand wie eingestellt. da kann es nicht sein, dass der einsteller, also der urheber, explizit angeben muss, dass an den bildern nicht rum zu fummeln ist.Runciter schrieb:Können wir dieses Thema nicht einfach pragmatisch lösen, indem wir in die FAQ der galerie einfach einen Satz hinzufügen wie..
"Wer eine Veränderung seiner Bilder im Rahmen der Besprechung NICHT duldet, muß dies im Anschluß seines Beitrags klar und deutlich formulieren.
Ansonsten wird in diesem Forum das Verändern der Bilder zur Veranschaulichung der Diskussion als übliche Praxis geduldet. Der Fotograf behält selbstverständlich alle Urheberrechte an seinem Foto."
Wir bewegen uns hier auf dünnem Eis in der Rechtsprechung. Solche Themen werden regelmäßig von Fall zu Fall entschieden, es gibt also keine klare Linie, an die wir uns hier halten könnten.
-Michael
dass wir uns hier auf "dünnem eis" bewegen, wage ich zu bezweifeln. die rechtslage ist imho eindeutig.