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ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder statthaft?

  • Themenersteller Themenersteller stranger
  • Erstellt am Erstellt am
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

Runciter schrieb:
Können wir dieses Thema nicht einfach pragmatisch lösen, indem wir in die FAQ der galerie einfach einen Satz hinzufügen wie..


"Wer eine Veränderung seiner Bilder im Rahmen der Besprechung NICHT duldet, muß dies im Anschluß seines Beitrags klar und deutlich formulieren.
Ansonsten wird in diesem Forum das Verändern der Bilder zur Veranschaulichung der Diskussion als übliche Praxis geduldet. Der Fotograf behält selbstverständlich alle Urheberrechte an seinem Foto."


Wir bewegen uns hier auf dünnem Eis in der Rechtsprechung. Solche Themen werden regelmäßig von Fall zu Fall entschieden, es gibt also keine klare Linie, an die wir uns hier halten könnten.

-Michael
im unterforum "bildbesprechung", in dem es ja gerade um ganz gezielte fragen und hilfestellungen zu ganz bestimmten einzelnen bildern geht, halte ich einen solchen passus für angebracht. in der galerie allerdings, geht es - wie die regeln ganz klar ausdrücken - primär um das zeigen von bildern in genau dem zustand wie eingestellt. da kann es nicht sein, dass der einsteller, also der urheber, explizit angeben muss, dass an den bildern nicht rum zu fummeln ist.

dass wir uns hier auf "dünnem eis" bewegen, wage ich zu bezweifeln. die rechtslage ist imho eindeutig.
 
Das Problem löst sich ganz einfach, indem Ihr bitte einen Blick in § 23 Satz 1 und § 3 Satz 2 UrhG werft.

Vorliegend haben wir es praktisch immer mit Bearbeitungen zu tun. Es sind mehr als nur "technische" Änderungen (Kontrast, Helligkeit), sondern i.d.R. echte "kreative" Eingriffe in das Bild. Andererseits sind es aber auch keine eigenständigen Werke, da das ursprüngliche Werk durchscheint.

Also hat nach § 23 Satz 1 der Urheber sehr wohl das Recht, die Veröffentlichung und Verwertung der Bearbeitung (nicht: die Herstellung!) zu verbieten. Heißt: Ihr dürft fremde Bilder durch die EBV hoch und runter jagen, zum Hochladen braucht ihr die Einwilligung des Urhebers.

An der Bearbeitung selbst habt ihr eigene Rechte (so sie eben "kreativ" ist, also Schöpfungshöhe hat, § 2 Abs. 2 UrhG). Zur Verwertung, das sagt § 3 Satz 2, braucht ihr sowohl diese Rechte an der Bearbeitung, als eben auch die entsprechenden Rechte am Original.

Soweit zum Theoretischen. Jetzt ganz praktisch: Wenn ich mein Bild in die "Bildbesrepchungen" einstelle, erteile ich dann konkludent (durch schlüssigs Handeln) die Einwilligung zur Veröffentlichung einer Bearbeitung? Und da (und erst da!) kann man sich streiten. Es scheint sich zwar eingebürgert zu haben, bearbeitete Bilder hochzuladen, aber mit scheint es keineswegs klar, dass das rechtens (wenn man schon danach fragt: an sich sollte das eine Frage sein, die man nicht über das "Recht", sondern über eine Absprache löst) ist: Das Forum heißt "Besprechung", nicht "Korrekturvorschläge".

Wer also ganz sicher gehen will, der sollte eigentlich vorher fragen. Der Beisatz "ich nehme es runter, wenn Du das möchtest" hilft eigentlich nicht (man fragt eben vorher), ist aber zumindest nett.
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

arne9001 schrieb:
Das Problem löst sich ganz einfach, indem Ihr bitte einen Blick in § 23 Satz 1 und § 3 Satz 2 UrhG werft.

Vorliegend haben wir es praktisch immer mit Bearbeitungen zu tun. Es sind mehr als nur "technische" Änderungen (Kontrast, Helligkeit), sondern i.d.R. echte "kreative" Eingriffe in das Bild. Andererseits sind es aber auch keine eigenständigen Werke, da das ursprüngliche Werk durchscheint.

Also hat nach § 23 Satz 1 der Urheber sehr wohl das Recht, die Veröffentlichung und Verwertung der Bearbeitung (nicht: die Herstellung!) zu verbieten. Heißt: Ihr dürft fremde Bilder durch die EBV hoch und runter jagen, zum Hochladen braucht ihr die Einwilligung des Urhebers.

An der Bearbeitung selbst habt ihr eigene Rechte (so sie eben "kreativ" ist, also Schöpfungshöhe hat, § 2 Abs. 2 UrhG). Zur Verwertung, das sagt § 3 Satz 2, braucht ihr sowohl diese Rechte an der Bearbeitung, als eben auch die entsprechenden Rechte am Original.

Soweit zum Theoretischen. Jetzt ganz praktisch: Wenn ich mein Bild in die "Bildbesrepchungen" einstelle, erteile ich dann konkludent (durch schlüssigs Handeln) die Einwilligung zur Veröffentlichung einer Bearbeitung? Und da (und erst da!) kann man sich streiten. Es scheint sich zwar eingebürgert zu haben, bearbeitete Bilder hochzuladen, aber mit scheint es keineswegs klar, dass das rechtens (wenn man schon danach fragt: an sich sollte das eine Frage sein, die man nicht über das "Recht", sondern über eine Absprache löst) ist: Das Forum heißt "Besprechung", nicht "Korrekturvorschläge".

Wer also ganz sicher gehen will, der sollte eigentlich vorher fragen. Der Beisatz "ich nehme es runter, wenn Du das möchtest" hilft eigentlich nicht (man fragt eben vorher), ist aber zumindest nett.
schön erklärt, trotzdem am thema vorbei ;)
es geht in diesem thread um die unerlaubte veröffentlich von "verbesserungen" in der galerie ;)
und dort werden bilder eingestellt, die gemäß unserer regeln gar nicht erst den anspruch zu erheben brauchen, besprochen - im sinne der einforderung von verbesserungsvorschlägen - werden zu wollen. in der galerie geht es um's zeigen. dass sich daraus eine "besprechung" ergeben kann, ist logisch, aber nicht zwingend.
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

scorpio schrieb:
schön erklärt, trotzdem am thema vorbei ;)
es geht in diesem thread um die unerlaubte veröffentlich von "verbesserungen" in der galerie ;)
und dort werden bilder eingestellt, die gemäß unserer regeln gar nicht erst den anspruch zu erheben brauchen, besprochen - im sinne der einforderung von verbesserungsvorschlägen - werden zu wollen. in der galerie geht es um's zeigen. dass sich daraus eine "besprechung" ergeben kann, ist logisch, aber nicht zwingend.

Hmhm, richtiges Lesen... Aber sei's drum: dann gelten die obigen Ausführungen natürlich "erst recht". In der Galerie können meine feinsinnigen Überlegungen zur konkludenten Gestattung natürlich dahinstehen. Dann ist die Rechtslage absolut eindeutig. Also: absolut KEINE Bearbeitung OHNE Zustimmung des Fotografen.
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

scorpio schrieb:
schön erklärt, trotzdem am thema vorbei ;)
es geht in diesem thread um die unerlaubte veröffentlich von "verbesserungen" in der galerie ;)
und dort werden bilder eingestellt, die gemäß unserer regeln gar nicht erst den anspruch zu erheben brauchen, besprochen - im sinne der einforderung von verbesserungsvorschlägen - werden zu wollen. in der galerie geht es um's zeigen. dass sich daraus eine "besprechung" ergeben kann, ist logisch, aber nicht zwingend.
Hmm, eigentlich war uns das "ich zeige Euch, wie es besser geht" ganz angenehm :-) Aber klar -- das ist gemäß Definition der Unterschied zwischen "Bildbesprechung" und "Galerie". Umgekehrt sollte dann aber überlegt werden, die "Bildbesprechung" -- analog zur Galerie -- auch nach Themen zu unterteilen?

Sini & Jörg
 
Die einfachste Loesung: wer Bilder einstellt soll gefaelligst eine CC-Lizenzinfo in seine Signatur oder unter/ueber das Bild packen. :p

So kann z.B. eine CC-Lizenz aussehen - naeheres findet man hier.
 
SRH schrieb:
Die einfachste Loesung: wer Bilder einstellt soll gefaelligst eine CC-Lizenzinfo in seine Signatur oder unter/ueber das Bild packen. :p

So kann z.B. eine CC-Lizenz aussehen - naeheres findet man hier.

Warum sollte das sinnvoll sein? Das UrhG regelt klar, welche Rechte der Urheber von Bildern und welche Rechte andere (nicht) haben. Nur wenn der Urheber ausdrücklich Veränderung und/oder Veröffentlichung erlaubt, ist diese für andere zugelassen.

Ich verstehe ehrlich gesagt auch die Diskussion nicht. Änderungsvorschläge kann man beschreiben. Wenn man unbedingt ein Bild bearbeiten möchte, kann man dies dem Urheber vorschlagen und um Erlaubnis bitten. Dauert zwar etwas länger, ist aber fair.
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

hmuenx schrieb:
Ich verstehe ehrlich gesagt auch die Diskussion nicht. Änderungsvorschläge kann man beschreiben. Wenn man unbedingt ein Bild bearbeiten möchte, kann man dies dem Urheber vorschlagen und um Erlaubnis bitten. Dauert zwar etwas länger, ist aber fair.
stimmt.
die diskussion wäre absolut unnötig, wenn es sich hier nicht als selbstverständlich eingebürgert hätte, erst zu ändern und zu veröffentlichen und dann - wenn überhaupt - anzubieten, es wieder zu entfernen, wenn der urheber es denn so wollte. und das ansinnen, der urheber möge explizit angeben, dass er keine veränderungen an seinen bildern möchte, war dann der höhepunkt.
 
Na dann machen wir das doch einfach ab jetzt andersrum: Wenn ich ein Bild einstelle (egal ob in Galerie oder Bildbesprechungen oder sonstwo), ohne was dazu zu schreiben, sollten keine geänderten Versionen meines Bilds ohne vorherige Nachfrage gepostet werden. Wenn ich als Erst-Poster nix dagegen habe, wenn meine Bilder geändert und dann gepostet werden, kann ich das ja explizit in mein Ursprungspost rein schreiben.

Schreibt das doch so in die FAQs und alle sind glücklich. ;)

Ciao,

Oliver
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

ubit schrieb:
Nö. Das wird nicht funktionieren. Wer liest schon Regeln, FAQ's oder AGB's?

Ciao, Udo
Aber mit der Anmeldung im Forum werden doch die AGB's und Regeln aktzeptiert, oder liege ich da falsch?
 
Theoretisch liegst Du richtig. Aber: Das liest doch wirklich niemand. Und das wird dazu führen, dass "Verstöße" gegen solche Regeln an der Tagesordnung sind. Ergebnis: Ständige Arbeit für Moderatoren...

Ciao, Udo
 
Ich fände es gut, wenn man in der Titelleiste des Forums Bildbesprechungen <Bearbeitung erlaubt> schreibt, wer da etwas dagegen hat meint es wohl nicht ernst mit Fragen, denn zeigen ist besser als beschreiben.

In der galerie würde ich Bearbeitungen generell verbieten... <keine Bearbeitungen!>


Irgndwo muss der Unterschied der beiden Forenteile ja liegen!

Wer ein echtes Problem hat (und nicht nur fragt " findet ihr die Schärfe OK" um seine Bilder in Besprechungen einstellen zu können) der wird sich freuen wenn ihm jemand zeigt wie er etwas aus seinen Bildern herausholen kann.


Wer in der galerie ein Bild ausstellt will es den Leuten zeigen, er ist normalerweise zufrieden mit dem Bild, sonst würde er es ja in Besprechungen einstellen.



so könnte man das Problem am einfachsten lösen und wenns im Titel steht, dann kann sich keiner rausreden, er hätte das nicht gelesen.
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

Ich unterstütze den Vorschlag von Nightstalker.
Man könnte ja zu Beispiel einfach (BE) für bearbeiten erlaubt im Titel mit einfügen. Wo es nicht steht lässt man dann ebend die Finger davon.

mfG
Martin
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

AGB:
ubit schrieb:
Theoretisch liegst Du richtig. Aber: Das liest doch wirklich niemand. Und das wird dazu führen, dass "Verstöße" gegen solche Regeln an der Tagesordnung sind. Ergebnis: Ständige Arbeit für Moderatoren...

Ciao, Udo

?
Hups, die AGB sind genauso bindend wie irgendwelche Gesetzestexte, also wenn du davon ausgehst, dass wir (= die meissten Nutzer), dann könnt ihr doch eigentlich nicht erwarten, dass wir uns an Gesetze halten ?! :confused: :confused:

Ich habe meine Meinung dazu schon mal in einem anderen Thread gepostet:
Dies hier ist ein (Diskussions-)forum. Hier geht es um Diskussion, Ausstausch und unterschiedliche Blickwinkel betrachten/erfahren. Gerade bei Bildern kann ich einen Änderungsvorschlag kaum/nur schwer ohne Beispiele erklären. Mir haben die bisherigen Beispiele immer sehr geholfen.

Also eine Bitte an die Mods/Admin: ändert die AGB, verlangt von jedem, die neuen zu akzeptieren und fertig.
Es könnte ja auch möglich sein, beim Einstellen der Bilder eine Checkbox (so ein Teil zum Abhaken) zu haben, in der jede(r) ankreuzen kann, ob er/sie eine Änderung der Bilder zulassen will oder nicht.
Rumreiten und Zeigen auf Paragraphen ist in meinen Augen wenig nützlich und heizt nur die Stimmung an (@Ubit, du bist hiermit nicht gemeint).
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

Auge schrieb:
Ich unterstütze den Vorschlag von Nightstalker.
Man könnte ja zu Beispiel einfach (BE) für bearbeiten erlaubt im Titel mit einfügen. Wo es nicht steht lässt man dann ebend die Finger davon.

mfG
Martin

Ich meinte allerdings, dass das im Titel des Forums stehen sollte (in der Zeile unter Bildbesprechungen)

Denn bei diesen ist es für mich selbstverstädlich, dass man Veränderungen zeigen muss.

Für alle die der Meinung sind, dass eine weitere Verbesserung ihrer Bilder nicht nötig ist gibt es die galerie...
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

MickyT schrieb:
Ich habe meine Meinung dazu schon mal in einem anderen Thread gepostet:
Dies hier ist ein (Diskussions-)forum. Hier geht es um Diskussion, Ausstausch und unterschiedliche Blickwinkel betrachten/erfahren. Gerade bei Bildern kann ich einen Änderungsvorschlag kaum/nur schwer ohne Beispiele erklären. Mir haben die bisherigen Beispiele immer sehr geholfen.
in der bildbesprechung, ja. in der galerie? nein!
wenn jemand gezielte fragen zu verbesserungen in/an seinen bildern hat, ist das forum "bildbesprechung" das richtige. dort ein bild z.b. mit dem zusatz "Verbesserungsvorschläge dürfen gerne auch am bild vorgenommen und hier gezeigt werden" eingestellt, und alles ist in butter.
in der galerie sind bilder, die einfach so gezeigt werden. klar, auch mit dem wunsch nach meinungen dazu. aber weniger nach gezielten verbesserungsvorschlägen. deswegen hier: finger weg vom bild!

ist das so schwer zu verstehen?

zur erinnerung: unterschied bildbesprechung - galerie :
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=12231
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

Gesetz:
scorpio schrieb:
ist das so schwer zu verstehen?
Nö, ich kann lesen und mir ist auch klar, dass mit dem Bearbeiten div. Gesetzte geschrammt oder übertreten werden.

Aber darum geht es (mir) nicht. Die Frage ist, was wir (= alle Nutzer) wollen. Da ich nur für mich sprechen kann, habe ich das gemacht:
Ich bevorzuge klar die Möglichkeit, Bilder verändern und besprechen zu können, da ich davon lernen kann und mir ganz neue Blickwinkel gezeigt werden.

Wie wäre es dann mal mit einer Abstimmung:
Was ist eure bevorzugte Grundeinstellung ?
Bilder bearbeiten (Ja/Nein)
Wo (Bildbesprechungen/Galerie)
und mal gucken, was dabei rauskommt.
(und vielleicht zwei Felder im Profil, wo jeder das für sich einstellen kann - denn immer einen Text zu tippen, der explizit erlaubt oder verbietet ist umständlich)
 
AW: ungefragte Verbesserungsvorschläge in der Galerie - rechtlich bedenklich oder sta

MickyT schrieb:
Nö, ich kann lesen und mir ist auch klar, dass mit dem Bearbeiten div. Gesetzte geschrammt oder übertreten werden.
und genau hier hat der forenbetreiber einzuschreiten, denn er haftet im ernstfall dafür! das kann teuer werden, glaub' mir. selbst eine abmahnung zahlt man als privater hobby-forenbetreiber nicht "mal eben" aus der portokasse.

Aber darum geht es (mir) nicht. Die Frage ist, was wir (= alle Nutzer) wollen.
anscheinend ist lesen doch schwerer, als ich dachte.
es ist keine frage des willens, schon gar keine des willens der nutzer, sondern eine rechtsangelegenheit.

Ich bevorzuge klar die Möglichkeit, Bilder verändern und besprechen zu können, da ich davon lernen kann und mir ganz neue Blickwinkel gezeigt werden.
genau dafür gibt es das unterforum "bildbesprechung".
womit sich das hier
Wie wäre es dann mal mit einer Abstimmung:
Was ist eure bevorzugte Grundeinstellung ?
Bilder bearbeiten (Ja/Nein)
Wo (Bildbesprechungen/Galerie)
und mal gucken, was dabei rauskommt.
(und vielleicht zwei Felder im Profil, wo jeder das für sich einstellen kann - denn immer einen Text zu tippen, der explizit erlaubt oder verbietet ist umständlich)
erübrigt.
 
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