@Frosty: Nicht um sonst gibt es deutschen Urheberrecht die Unterscheidung nach Hauptwerk (Motiv) und Beiwerk.
Jeden Laternenpfahl und jeden Kirchturm im Hintergrund will sicher keiner gebührenpflichtig machen.
Die berühmten Laternen vor der Semperoper und die Semperoper selbst sind oft ein maßgebliches Bildmotiv, was spricht dagegen, dass z.B. diese eine Brauerei die damit kräftig wirbt einen kleinen anteiligen Obolus abdrückt für die Nutzung dieser schönen Kulisse?* Und der Betrag pauschaliert an den Eigentümer geht, der wiederum den Erbauer bzw. Schöpfer daran beteiligt an der Einnahme.
*Drehgenehmigung öffentliche Verkehrsfläche ist was anderes.
Jeden Laternenpfahl und jeden Kirchturm im Hintergrund will sicher keiner gebührenpflichtig machen.
Die berühmten Laternen vor der Semperoper und die Semperoper selbst sind oft ein maßgebliches Bildmotiv, was spricht dagegen, dass z.B. diese eine Brauerei die damit kräftig wirbt einen kleinen anteiligen Obolus abdrückt für die Nutzung dieser schönen Kulisse?* Und der Betrag pauschaliert an den Eigentümer geht, der wiederum den Erbauer bzw. Schöpfer daran beteiligt an der Einnahme.
*Drehgenehmigung öffentliche Verkehrsfläche ist was anderes.
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