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Unerfreulich: EU will Panoramafreiheit einschränken

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@Frosty: Nicht um sonst gibt es deutschen Urheberrecht die Unterscheidung nach Hauptwerk (Motiv) und Beiwerk.
Jeden Laternenpfahl und jeden Kirchturm im Hintergrund will sicher keiner gebührenpflichtig machen.

Die berühmten Laternen vor der Semperoper und die Semperoper selbst sind oft ein maßgebliches Bildmotiv, was spricht dagegen, dass z.B. diese eine Brauerei die damit kräftig wirbt einen kleinen anteiligen Obolus abdrückt für die Nutzung dieser schönen Kulisse?* Und der Betrag pauschaliert an den Eigentümer geht, der wiederum den Erbauer bzw. Schöpfer daran beteiligt an der Einnahme.

*Drehgenehmigung öffentliche Verkehrsfläche ist was anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist jetzt klar warum das ganze mit der Panoramafreiheit so schräg läuft...:ugly:

Wer ist für die Überarbeitung des Urheberrechts zuständig?

Ätentschen pliiese, auer fämous: Günther Oettinger
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45274/1.html

In Frankreich gilt längst, die Veröffentlichung von Abbildungen geschützter Werke (auch Bauwerke) ist nicht erlaubt, wenn die Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind – auch nicht privat/nicht-kommerziell.
So soll ein Hausbesitzer in bester Lage am Meer zwischen zwei Felsen alles abmahnen was in Netz zu finden ist. So kann man sein Haus natürlich auch finanzieren.
Dein Eifelturm darf man mit der geschützten Beleuchtung nicht nachts fotografieren sondern muss sich wegen einer Genehmigung, die gegen Zahlung einer Gebühr erteilt wird, an die Societé Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) wenden, sofern die Bilder irgenwo veröffentlicht werden sollen.
 
Jeden Laternenpfahl und jeden Kirchturm im Hintergrund will sicher keiner gebührenpflichtig machen.
Der Passus im Entwurf des EU-Parlament kannte keine so feinen Unterschiede. Und was da auch drin stände, am Ende hätten die Gerichte unendlich viel Arbeit damit jeden Einzelfall zu entscheiden, ob da jemand noch im grünen Bereich ist oder sich im Graubereich verlaufen hat.
Die berühmten Laternen vor der Semperoper und die Semperoper selbst sind oft ein maßgebliches Bildmotiv, was spricht dagegen, dass z.B. diese eine Brauerei die damit kräftig wirbt einen kleinen anteiligen Obolus abdrückt für die Nutzung dieser schönen Kulisse?*
Schönes Gebäude, zweifellos, aber in der Mehrzahl werden ganz gewöhnliche Gebäude abgelichtet. Alt und neu, bekannter oder gänzlich unbekannt, groß und klein, schön und häßlich. Vom Wartehäuschen über Einfamilienhäuser und von historischen Bauwerken bis hin zu ollen Plattenbauten. Jeder könnte dann Ansprüche geltend machen.

Bei den meisten Gebäuden wäre ich eher bereit dafür zu bezahlen, daß sie aus der Landschaft herausgesprengt werden, weil sie stören. Statt dessen soll ich dafür auch noch bezahlen. Wie wärs denn, wenn im Gegenzug jeder Bauwerkbesitzer Steuern dafür entrichtet, daß sein Bauwerk das Landschaftsbild verunstaltet? :p So wie auch Autofahrer dafür zahlen müssen, daß sie ihr Auto in den öffentlichen Straßenraum stellen dürfen.
 
@Frosty: Nicht umsonst beginnt mein Beitrag mit diesem Satz:
@Frosty: Nicht um sonst gibt es deutschen Urheberrecht die Unterscheidung nach Hauptwerk (Motiv) und Beiwerk.

Das jedes Beiwerk im Bild schutzwürdig sein soll, ist natürlich kompletter Unfug in den Entwürfen der EU. Das ist vollkommen unausgegoren.

Ich rede ausschliesslich vom klaren Motiv also Hauptwerk, dass klar kommerziell zur eigenen Gewinnerzielung eingesetzt werden soll, da spricht nichts gegen eine angemessen Beteiligung am Gewinn. Ohne das Gebäude gäbe es das Bild so nicht.

Und nicht umsonst schreibe ich auch von einer Pauschalierung ala Gema um Aufwand und irrwitzige Einzelforderungen zu verhindern.
 
Ich rede ausschliesslich vom klaren Motiv also Hauptwerk, dass klar kommerziell zur eigenen Gewinnerzielung eingesetzt werden soll, da spricht nichts gegen eine angemessen Beteiligung am Gewinn. Ohne das Gebäude gäbe es das Bild so nicht.

Ach ja,... Dann aber auch den Bauunternehmer entlohnen, die Wasserwerke und die Glaserei.
 
Die berühmten Laternen vor der Semperoper und die Semperoper selbst sind oft ein maßgebliches Bildmotiv, was spricht dagegen, dass z.B. diese eine Brauerei die damit kräftig wirbt einen kleinen anteiligen Obolus abdrückt für die Nutzung dieser schönen Kulisse?.

Dagegen spricht zum Beispiel, dass diese Brauerei höchstwahrscheinlich schon genug Steuern abdrückt und dass der Staat, der große Leviathan, nicht auch noch hier seine Kraken ausstrecken muss.
 
Ich rede ausschliesslich vom klaren Motiv also Hauptwerk
So klar ist das leider nicht, weil der Graubereich unvermeidlich groß bliebe. Das hängt dann am Ende doch vom einzelnen Richter ab.
dass klar kommerziell zur eigenen Gewinnerzielung eingesetzt werden soll
Die kommerziell Schwelle ist im juristischen Sinne sehr früh erreicht. Da reichen teils schon Werbebanner auf der eigenen Internetseite. Und bei privat bzw. bei Nicht-Auftragsarbeiten angefertigten Fotos ist nicht klar, ob es jemals zu einer kommerziellen Verwertung kommt.
da spricht nichts gegen eine angemessen Beteiligung am Gewinn.
Gewinn? Sehe ich mir an, was die Leute bei Mikrostockagenturen bekommen, wäre der Verwaltungsaufwand teils höher als die Einnahmen. Wobei deren Verschwinden ebenfalls kein Verlust wäre.
Ohne das Gebäude gäbe es das Bild so nicht.
Dafür gäbe es ein Anders. Sind bspw. zwei Bauwerke drauf, weil ein ungewolltes grundsätzlich unvermeidbar mit drauf ist, müßte man für dieses Ärgernis sogar zahlen. :ugly:
Und nicht umsonst schreibe ich auch von einer Pauschalierung ala Gema um Aufwand und irrwitzige Einzelforderungen zu verhindern.
Ein Register, in das dann zigmillionen Bauwerke aufgenommen werden müssen und gepflegt werden müßte mit Eigentümer-/Architektendaten und den jeweiligen Schutzfristen. Dazu müßte sich auch jeder (Hobby-)Fotograf dort registrieren um ggf. mal ein Foto verkaufen zu dürfen. Das wäre ein bürokratisches Ungetüm, daß zum juristischen noch hinzukäme. Und obendrein wären sicher millionen von Bauwerksbesitzer sicher nicht all zu glücklich, sich mit der Gema-Variante herumschlagen zu müssen, die obendrein auch noch ihren Anteil abzweigt.
 
So klar ist das leider nicht, weil der Graubereich unvermeidlich groß bliebe. Das hängt dann am Ende doch vom einzelnen Richter ab.
Wenn das Gesetz gut ist, braucht es keine Richter.

Die kommerziell Schwelle ist im juristischen Sinne sehr früh erreicht. Da reichen teils schon Werbebanner auf der eigenen Internetseite.
Ich habe hier drin bereits mehrfach geschrieben, dass sich die Politik für diese indirekte Kommerzialisierung was einfallen lassen muß.

Und bei privat bzw. bei Nicht-Auftragsarbeiten angefertigten Fotos ist nicht klar, ob es jemals zu einer kommerziellen Verwertung kommt.
Wenn es keine Quelle der Veröffentlichung gibt, Druck oder Internet, wird auch nichts fällig.
Gewinn? Sehe ich mir an, was die Leute bei Mikrostockagenturen bekommen, wäre der Verwaltungsaufwand teils höher als die Einnahmen. Wobei deren Verschwinden ebenfalls kein Verlust wäre.
Die Abgabe müsste halt mit kalkuliert werden.
Dafür gäbe es ein Anders. Sind bspw. zwei Bauwerke drauf, weil ein ungewolltes grundsätzlich unvermeidbar mit drauf ist, müßte man für dieses Ärgernis sogar zahlen. :ugly:
Die Problemstellung in einem FOTOforum? Fotograf lass dir was einfallen, oder lass es... :rolleyes:
Ein Register, in das dann zigmillionen Bauwerke aufgenommen werden müssen und gepflegt werden müßte mit Eigentümer-/Architektendaten und den jeweiligen Schutzfristen.
Einmaliger Bewertungs- und Erfassungsaufwand.
Dazu müßte sich auch jeder (Hobby-)Fotograf dort registrieren um ggf. mal ein Foto verkaufen zu dürfen.
Pauschalabgabe in den Topf ohne Registierung?
Das wäre ein bürokratisches Ungetüm, daß zum juristischen noch hinzukäme. Und obendrein wären sicher millionen von Bauwerksbesitzer sicher nicht all zu glücklich, sich mit der Gema-Variante herumschlagen zu müssen, die obendrein auch noch ihren Anteil abzweigt.
Die Bauwerkbesitzer berühmter Gebäude bekommen dann schlicht regelmässig einen Betrag auf die einmal angegebene Bankverbindung überwiesen, den sie bisher nicht bekommen. Eine angemessene Verwaltungsgebühr wird sie da kaum wirklich stören.
 
Wem gehört denn die Semperoper? Für das Urheberrecht - um es mal salopp zu formulieren - sind wohl alle Beteiligten schon zu lange tot...
Dem Freistaat Sachsen, aber nicht in seiner "Staatseigenschaft" sondern eben als Eigentümer.
Du kannst für aber einfach auch die Allianz-Arena oder viele andere private und gerne fotografierte Bauwerke einsetzen. :rolleyes:
 
Wenn das Gesetz gut ist, braucht es keine Richter.
Wann hat der deutsche Gestzgeber sowas zuletzt hinbekommen, wenn es zugleich Millionen Bürger betraf? Schwammige Formulierungen sind nicht selten pure Absicht.
Wenn es keine Quelle der Veröffentlichung gibt, Druck oder Internet, wird auch nichts fällig.
Ich erbe Opas Fotos. Da entdecke ich eine tolle Aufnahme eines alten Bauwerks und bekomme die zufällig gut verscherbelt. An wen muß ich jetzt Kohle abdrücken bzw. wer bekommt diese? Denn niemand hat einen Schimmer wo und wann das Foto genau entstanden ist. Vielleicht ist die Aufnahme auch von mir und ich habs vergessen. Und so ist nicht einmal klar, ob überhaupt irgendwer Rechte geltend machen könnte, weil niemand das Bauwerk kennt. Bei Texten und Musikstücken ist die Vergleichbarkeit ungleich einfacher.
Die Problemstellung in einem FOTOforum? Fotograf lass dir was einfallen, oder lass es... :rolleyes:
Du lenkst von der Problemstellung ab. Ich soll für etwas zahlen, was unvermeidlich im Bild auftauchen wird, weil nur Perspektive X ein gutes Bild erzeugt. Architektur ist ein gutes Beispiel dafür, daß man oft nur wenig Auswahl an geeigneten Perspektiven hat und nehmen muß, was gegeben ist.
Einmaliger Bewertungs- und Erfassungsaufwand.
Dir ist schon klar, daß jährlich sehr viele Bauwerke den Eigentümer wechseln? Und was ist mit Anbauten oder was, wenn das Bauwerk zwischenzeitlich abgerissen wurde oder eine andere Fassade bekommen hat, anders beleuchtet wird, oder nicht ganz klar ist, wann das Gebäude denn nun genau entstand,...

Herrlich, was sich da alles für praxisrelevante Probleme konstruieren lassen. :cool:
Pauschalabgabe in den Topf ohne Registierung?
Dann würden die Kleinen wahrscheinlich durchweg leer ausgehen und die "Großbesitzer" die meiste Kohle einstreichen. Da könnte ich dann Onkel Erwins Schuppen noch so oft fotografieren und in Bildbänden verewigen. Er würde nie auch nur einen Cent bekommen.
 
Wann hat der deutsche Gestzgeber sowas zuletzt hinbekommen, wenn es zugleich Millionen Bürger betraf? Schwammige Formulierungen sind nicht selten pure Absicht.

Ja, das ist pure Absicht abstrakte Rechtsnormen geschrieben werden, damit sie im Rahmen der Subsumtion auf möglichst alle konkreten Fälle angewandt werden können.
Wer das Befahren der Autobahn mit vierrädrigen Traktoren verbietet, muß sich nicht wundern, wenn dann lauter drei- und sechsrädrige Traktoren über die Autobahn rollen.

Du lenkst von der Problemstellung ab.

Du konstruierst laufende exotische Randprobleme statt über das Grundsätzliche zu diskutieren.
 
Du konstruierst laufende exotische Randprobleme statt über das Grundsätzliche zu diskutieren.

Was gibt es da zu diskutieren? "Grundsätzlich" gibt es erst mal viele Dinge, die nicht mit einem Preis versehen sind. Wenn da Geld fliessen soll, muss es schon gute Gründe dafür geben. Ich hab noch keinen gehört.
 
Ich erbe Opas Fotos. Da entdecke ich eine tolle Aufnahme eines alten Bauwerks und bekomme die zufällig gut verscherbelt. An wen muß ich jetzt Kohle abdrücken bzw. wer bekommt diese? Denn niemand hat einen Schimmer wo und wann das Foto genau entstanden ist. Vielleicht ist die Aufnahme auch von mir und ich habs vergessen. Und so ist nicht einmal klar, ob überhaupt irgendwer Rechte geltend machen könnte, weil niemand das Bauwerk kennt. Bei Texten und Musikstücken ist die Vergleichbarkeit ungleich einfacher.

Das ist an sich eine klare Sache. Wenn Du ein Foto oder sonstiges Werk verwendest, dann ist es allein Deine Sache, Dich darum zu kümmern, ob durch die Verwendung die Rechte Dritter berührt werden.

Wenn Du beispielsweise ein Foto hast, dann ist es klar, dass es jemanden gibt, der Rechte daran hat, denn eines weißt Du ganz sicher: Dass Du es nicht selbst aufgenommen hast. Ergo ist der Fotograf ein anderer und dieser hat Rechte daran. Wenn Du nicht herausfinden kannst, wer die Rechte hat, dann darf das Foto deswegen nicht frei verwendet werden. Du riskierst immer, dass der Rechteinhaber gegen Dich Forderungen stellt.

Das selbe gilt für die auf dem Foto dargestellten Objekte oder Personen.

Wenn Du ein Werk verwendest, dann musst Du einfach die Rechte dafür haben und Dich selbst darum kümmern. Ein Schaffender ist nicht verpflichtet, beim Werk seinen Namen anzugeben oder auf seine Rechte hinzuweisen.

Es ist übrigens selbstverständlich erfreulich, dass diese schwachsinnige Idee mit der generellen Einschränkung der Panoramafreiheit aufgehoben worden ist.
 
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