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Übertragbarkeit von Garantieansprüchen bei Gebrauchtkauf

Status
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michap72

Themenersteller
Hallo!
Ich hätte eine eher generelle Frage, falls falsch hier, bitte in passenderes Unterforum verschieben!
Meine Frage: Meines Wissens nach gibt es ja keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Übertragbarkeit von Garantieansprüchen bei Gebrauchtkauf (Objektive, Kameras etc.). Ich wollte deshalb mal nach Euren Erfahrungen fragen. Hattet ihr in solchen Fällen Probleme? (ohne Nennung von Anbietern, herstellern, Fotogeschäften o.ä. wenns geht!) Eigentlich ist es ja so, dass sich eine vorhandene Restgarantie auf den Artikel, den man erworben hat bezieht und nicht an den Käufer gebunden ist, oder?
Gruß,
Micha
 
Jein. Wenn ich in einem Planetenmarkt eine Kamera kaufe, diese dir morgen verkaufe und dir den Kassenzettel gebe, dann ist nicht nachvollziehbar wer die Kamera tatsächlich gekauft hat. Im Zweifelsfalle wird ja auch niemand nachfragen.
Anders siehts aus wenn du dich direkt an den Hersteller wendest. Einige (z.B. Sigma) bieten eine Registrierung ihrer Produkte an, die mit 5 Jahren Garantie "belohnt" wird. Diese ist NICHT übertragbar.
 
Jein. Wenn ich in einem Planetenmarkt eine Kamera kaufe, diese dir morgen verkaufe und dir den Kassenzettel gebe, dann ist nicht nachvollziehbar wer die Kamera tatsächlich gekauft hat. Im Zweifelsfalle wird ja auch niemand nachfragen.
Anders siehts aus wenn du dich direkt an den Hersteller wendest. Einige (z.B. Sigma) bieten eine Registrierung ihrer Produkte an, die mit 5 Jahren Garantie "belohnt" wird. Diese ist NICHT übertragbar.

Aber das erste (gesetzlich vorgeschriebene) Jahr Garantie (z.B. beim Sigma)gilt dann doch auch für mich als Gebrauchtkäufer, oder?
 
Ich bin mir nicht ganz sicher, ich glaube dass auf Elektrogeräte 2 Jahre Garantie gegeben werden MÜSSEN. Theoretisch ist diese auch nicht übertragbar. Im Zweifelsfalle stellt das wie gesagt niemand in Frage. Ich denke selbst wenn du eine gebraucht gekaufte Kamera im Garantiefall mit dem Kassenzettel direkt an den Hersteller schickst, dann fragt niemand nach. Es sei denn das Teil ist registriert, dann wird mans merken.
 
Meines Wissens ist es 1 Jahr hatte nählich vor kurzer zeit probleme mit meinem apfel mp3-player da das elektro geschäft den nicht zurück nehmen wollte bzw. reperieren lassen wollte.
 
Gewährleistung = Gesetzlich = 2 Jahre (Neuware) § 437 BGB i.V.m. § 438 BGB
Garantie = Freiwillig = Beliebig

Bitte nicht verwechseln. Die Gewährleistung ist auch bei Übergang der Ware gesichert. Bei der Garantie kommt es auf die AGB des Garantiegebers an.

lg
Uwe
 
Ist es nicht so, dass es 1 Jahr einen Garantieanspruch gibt und dann 1 weiters Jahr Gewährleistung (mit Beweislastumkehr, d.h. im 2. jahr muss ich nachweisen, dass der Defekt gerätebedingt ist)?
Und: So einfach ist das mit der Rechnung oft gar nicht, denn z.B. beim Amazonas steht ja auch ein Name des Käufers auf der Rechung, und anderswo sicher auch. Da komme ich dann ja als Zweitbesitzer u.U. in Erklärungsnot, oder?
Micha
 
Meine Frage: Meines Wissens nach gibt es ja keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Übertragbarkeit von Garantieansprüchen bei Gebrauchtkauf (Objektive, Kameras etc.).
Natürlich gibt es solche gesetzlichen Regelungen nicht, das wäre ja auch noch schöner: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers!
Aber das erste (gesetzlich vorgeschriebene) Jahr Garantie (z.B. beim Sigma)gilt dann doch auch für mich als Gebrauchtkäufer, oder?
Dieses Jahr gibt es deshalb natürlich auch nicht. Und die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten in Kraft. Es ist zwar immer die Rede von 2-jähriger Gewährleistung, die letzten 18 Monate sind aber eher theoretischer Natur (weil man fast nie nachweisen kann, dass der Schaden, der zum Ausfall geführt hat, schon beim Kauf bestanden hat).
 
Gewährleistung = Gesetzlich = 2 Jahre (Neuware) § 437 BGB
Garantie = Freiwillig = Beliebig

Bitte nicht verwechseln. Die Gewährleistung ist auch bei Übergang der Ware gesichert. Bei der Garantie kommt es auf die AGB des Garantiegebers an.

lg
Uwe

Aha! Hatte sich mit meinem post überschnitten, sorry!
Micha
 
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