michap72
Themenersteller
Hallo!
Ich hätte eine eher generelle Frage, falls falsch hier, bitte in passenderes Unterforum verschieben!
Meine Frage: Meines Wissens nach gibt es ja keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Übertragbarkeit von Garantieansprüchen bei Gebrauchtkauf (Objektive, Kameras etc.). Ich wollte deshalb mal nach Euren Erfahrungen fragen. Hattet ihr in solchen Fällen Probleme? (ohne Nennung von Anbietern, herstellern, Fotogeschäften o.ä. wenns geht!) Eigentlich ist es ja so, dass sich eine vorhandene Restgarantie auf den Artikel, den man erworben hat bezieht und nicht an den Käufer gebunden ist, oder?
Gruß,
Micha
Ich hätte eine eher generelle Frage, falls falsch hier, bitte in passenderes Unterforum verschieben!
Meine Frage: Meines Wissens nach gibt es ja keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Übertragbarkeit von Garantieansprüchen bei Gebrauchtkauf (Objektive, Kameras etc.). Ich wollte deshalb mal nach Euren Erfahrungen fragen. Hattet ihr in solchen Fällen Probleme? (ohne Nennung von Anbietern, herstellern, Fotogeschäften o.ä. wenns geht!) Eigentlich ist es ja so, dass sich eine vorhandene Restgarantie auf den Artikel, den man erworben hat bezieht und nicht an den Käufer gebunden ist, oder?
Gruß,
Micha