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"Tokina AT-X 100/2,8 Pro D Macro" defekt

Pamperspauli

Themenersteller
Hallo!
Ich bräuchte kurz euren Rat:

Das Tokina Objektiv ging auf meiner Reise durch Indonesien kaputt. Auf einmal fielen mir sämtliche Linsen aus dem Objektiv als ich es verwenden wollte. Auch hatten sich die Schrauben auf dem Ring an dem die Gegelichtblende befestigt wird, gelöst.
Die Linsen überstanden zum Glück den Sturz, doch ich konnte sie leider nicht mehr einsetzen.

Das Objektiv habe ich 2008 hier im Forum gebraucht gekauft, damals war es schon zwei Jahre alt.
Ich kontaktierte den Händler, bei dem der User es gekauft hatte und dieser verwies mich auf die Firma HapaTeam GmbH in Eching.

Nach ein paar E-Mails mit der Firma entschloss ich mich ihnen das OBjektiv zu schicken und überprüfen zu lassen. Einige Wochen später nach meiner Nachfrage nach meinem OBjektiv bekam ich einen Kostenvoranschlag für "Lens tube fix" für 143€.
Ich muss sagen, ich war/bin nicht bereit für eine Reparatur zu zahlen, da der Schaden meiner Meinung nach nie passieren hätte dürfen. Vor allem weil Tokina auch mit "qualitativ hochwertiger Fertigung und Materialien" wirbt.
Da weder Tokina Europe noch die Firma HapaTeam bereit waren einen Teil der Kosten zu übernehmen, verlangte ich von der Firma das Objektiv wieder zu mir zurück zu schicken.
Nach weiteren zwei Wochen, wagte ich es wieder einmal bei der Firma nachzufragen, ob denn mein Objektiv schon unterwegs sei. Ich bekam die Antwort, dass ich sie noch nicht über "reparieren" oder "nicht reparieren" informiert hätte.
Weiters müsste ich den Kostenvoranschlag unterschrieben zurück schicken.
Leider verlangt die Firma 50€ zurDeckung ihrer Kosten, wenn ich das OBjektiv nicht bei ihnen reparieren lasse.
So schrieb ich der Firma, dass ich den Kostenvoranschlag nicht unterschreiben kann, da ich durch meine Unterschrift die Zahlung von 50€ akzeptieren würde.
In Österreich darf man maximal 10% der Reparatursumme als Kostenvoranschlag bei nicht erteilen des Auftrages verrechnen. In Deutschland ist dies etwas anders. Wenn ich richtig informiert bin, dann hätte mich die Firma schon frühzeitig über diese Zahlung aufklären müssen und nicht erst ab dem Zeitpunkt als es darum ging ihnen den Auftrag zu erteilen. Des weiteren müsste diese Zahlung in den AGB der Firma angegeben sein. Auf der Hompage konnte ich aber keine AGB finden.
Somit ist diese Zahlung für mich nicht gesetzeskonform.
Dies schrieb ich auch Herrn Frank, dem Kundenberater mit dem ich in Kontakt stand.
Seit dem höre ich nichts mehr von der Firma. Meine E-Mails werden gelesen aber nicht beantwortet.

Hat irgend jemand einen Vorschlag wie ich wieder an mein Objektiv kommen kann? Zur Not muss ich einen Rechtsanswalt einschalten bzw der Konsumentenschutz wurde schon informiert.

Danke für eure Hilfe!

Paul
 
AW: Hilfe! Tokina AT-X 100/2,8 Pro D Macro defekt

Zahl die 143 Euro, das ist ein Spottpreis, und danke Tokina für die günstige Reparatur. Mit der Einsendung vom Objektiv hast du deren AGB zugestimmt, egal ob du die vorher kanntest oder nicht und österreichisches Recht gilt hier nicht, sonst hättest sicher einen KV über 500 Euro bekommen.
 
AW: Hilfe! Tokina AT-X 100/2,8 Pro D Macro defekt

Da ich aber mittlerweile bei mir jemanden habe der es mir günstiger repariert, brauche ich nur mehr mein Objektiv zurück.
Wo steht, dass ich mit dem Einsenden die AGB akzeptiere?
 
AW: Hilfe! Tokina AT-X 100/2,8 Pro D Macro defekt

Du hast das Objektiv eingeschickt und den Auftrag zur Überprüfung gestellt.... damit ist eine Geschäftsbeziehung eingetreten und damit ziehen die AGBs....
 
AW: Hilfe! Tokina AT-X 100/2,8 Pro D Macro defekt

Hallo Paul!

Du hast Gebrauchtware aus dem Jahr 2006, bei der ein Defekt aufgetreten ist. Das ist verständlicherweise ärgerlich - aber Reparatur-Ansprüche kannst Du zunächst einmal nicht geltend machen, da sowohl die Hersteller-Garantie (3 Jahre) als auch Gewährleistung durch den Händler (2 Jahre mit 'Beweislastumkehr' nach 6 Monaten) abgelaufen sind. Insofern musst Du bei einem Reparatur-Auftrag damit rechnen, dass Kosten auf Dich zukommen. Man kann in einem Fall wie diesem höflich danach fragen, ob ein solcher Defekt normal sei, und um Kulanz seitens des Herstellers bitten - mit etwas Glück kommt dieser dann am Ende für die entstandenen Kosten auf, das wird aber immer von Fall zu Fall entschieden.

Das Einschicken des Objektives wird ggf. als solch ein Reparatur-Auftrag gewertet - oder zumindest als Absichtserklärung, mit der Du offensichtlich Interesse daran bekundest, dass das Objektiv wieder in funktionsfähigen Zustand versetzt wird. In solchen Fällen ist es normal/üblich, dass ein kostenpflichtiger Voranschlag erstellt wird - irgendwer muss das Ding schließlich in die Hand nehmen und Zeit/Aufwand investieren, um es zu prüfen und die Möglichkeit einer Instandsetzung sowie die damit verbundenen Kosten zu beurteilen. Im Normalfall wird der Kostenvoranschlag bei Erteilung des Reparaturauftrages verrechnet/gutgeschrieben, entscheidest Du Dich allerdings gegen eine Reparatur, so hast Du diesen Teil der Kosten zu tragen. Österreichisches Recht wird wohl kaum Anwendung finden (können), wenn Du eine in Deutschland ansässige Firma in Anspruch nimmst.

Gruß, Graukater
 
Das österreichisches Recht nicht zur Anwendung kommt ist mir klar.

Die Firma hatte mich gebeten ihnen das Objektiv zu schicken, damit sie sich ein Bild der Lage machen konnten.
Damals war nie die Rede davon, dass ich das Objektiv bei der Firma reparieren lassen werde.

Mir ist schon klar, dass für die Firma Kosten entstehen, nur hätten sie mir vorher sagen können, dass für mich auch Kosten entstehen.
In der Beziehung zwischen Konsument-Firma, hat die Firma auch eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden.
Die Firma kann nicht von mir als Konsument erwarten, dass ich ihre üblichen Abläufe und Kosten kenne.

Sogar der deutsche Gesetzestext sieht vor, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlages vorher ausgemacht werden muss.
 
AW: Hilfe! Tokina AT-X 100/2,8 Pro D Macro defekt

Mit der Einsendung vom Objektiv hast du deren AGB zugestimmt, egal ob du die vorher kanntest oder nicht...

Die AGB müssen gut lesbar und sofort zu finden sein, sonst gelten sie widerrum nicht...
Falls sie also nirgendwo zu finden sind...

Und auch nicht jeder Punkt der AGB ist notwendigerweise gültig (da wird nicht selten Mist geschrieben).

Dennoch finde auch ich 50 Euro als Bearbeitungsgebühr keine Katastrophe. Ärgerlich, aber Summen um 40 Euro sind bei sowas eigentlich immer zu erwarten...
 
Die Firma hatte mich gebeten ihnen das Objektiv zu schicken, damit sie sich ein Bild der Lage machen konnten.
Das ändert natürlich evtl. die Situation, wenn Du das Objektiv 'auf Aufforderung' eingeschickt hast.

Mir ist schon klar, dass für die Firma Kosten entstehen, nur hätten sie mir vorher sagen können, dass für mich auch Kosten entstehen.
In der Beziehung zwischen Konsument-Firma, hat die Firma auch eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden.
Die Firma kann nicht von mir als Konsument erwarten, dass ich ihre üblichen Abläufe und Kosten kenne.
Hier hast Du meine Sympathie - wenn das so abgelaufen ist, hätte der Reparaturbetrieb Dich fairerweise darauf hinweisen sollen, dass Dir ggf. entsprechende Kosten in Rechnung gestellt werden.

Ohne die Korresponzenz im Vorfeld im Einzelnen zu kennen, kann ich Dir so auch nur raten, mit dem Schriftwechsel beim Verbraucherschutz oder dem Anwalt Deines Vertrauens vorstellig zu werden, und dort mit sachkundiger Hilfe zu klären, welche rechtlichen Möglichkeiten Dir jetzt ggf. zur Verfügung stehen.

Gruß, Graukater
 
sag mal, bei euch ist aber schon noch alles in ordnung oder ?
was hast du denn erwartet ? das sie das objektiv angucken, zeit investieren und es dir dann nach austria zuruecksenden fuer umme ? steht im nahmen caritas, hilfswerk oder der gleichen ?

sorry aber fuer mich hoert sich das schon irgendwie so an, als wenn du sehr naiv bist.

arbeitest du eigentlich auch umsonst ?

trotzdem wuensche ich dir ein schoenes fest.
 
Die Frage wer von uns beiden naiv ist, würde ich nicht so vorschnell beantworten wie du femo66

Oder bezahlst du jedem sofort eine Summe, nur weil er sie von dir verlangt, die weder gerechtfertig ist noch durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen ist.

Dem Rest danke ich für die konstruktiven Kommentare.

Graukater: Verbraucherschutz etc, wissen schon bescheid, und prüfen noch.

lg paul
 
und arbeitest du umsonst ?
was hast du erwartet ? das ein techniker deine linse anguckt, und sie dann zurueckschickt ?

was meinst du denn ist der stundenlohn des technikers ? wer bezahlt den ? wer zahlt das porto ? das erfassen des eingangsbeleges, den KV an dich ?

ich wuensche dir viel glueck, vielleicht hast du auch erfolg, weil die firma nen formfehler begangen hat, aber ob du RECHT hast.....naja musst du wissen, hoffe fuer dich das du die firma nie wieder brauchst wenn du fertig bist.

ich finde es wirklich unmoeglich wie du dich verhaelst ! das ist meine meinung und du musst nicht dieser sein. es handelt sich um einen servicebetrieb, und nicht um den hersteller ! wenn du sauer bist, fein, dann geh gegen tokina vor weil deine linse auseinander gefallen ist.

aber haettest du ueberhaupt gewaehrleistungsansprueche als zweit/gebraucht kaeufer ?

bei den meisten service und reparaturbetrieben gibt es begutachtung und reparatur nur gegen bar....

so ich bin raus dir und euch allen ein frohes fest.
 
Hallo,

es ist eine Sauerei, 1/3 der Reparaturkosten für einen Kostenvoranschlag zu verlangen. Es ist aber auch nicht korrekt, für ein 6 Jahre altes Produkt eine Kostenerstattung zu verlangen. Es ist nun mal Technick und diese kann kaputt gehen. Wenn man ein Auto kauft, rechnet man auch damit das mal etwas kaputt geht. Der Defekt ist nun mal da und es erwischt immer eine entsprechende Prozentzahl der gefertigten Produkte. Eine komplett fehlerfreie Produktion gibt es nicht.
Zahl die 143€ (ist ja gar nicht mal so teuer) und mach schöne Fotos und freue Dich wieder.

Gruß Uli
 
Hallo,

es ist eine Sauerei, 1/3 der Reparaturkosten für einen Kostenvoranschlag zu verlangen. Es ist aber auch nicht korrekt, für ein 6 Jahre altes Produkt eine Kostenerstattung zu verlangen. Es ist nun mal Technick und diese kann kaputt gehen. Wenn man ein Auto kauft, rechnet man auch damit das mal etwas kaputt geht. Der Defekt ist nun mal da und es erwischt immer eine entsprechende Prozentzahl der gefertigten Produkte. Eine komplett fehlerfreie Produktion gibt es nicht.
Zahl die 143€ (ist ja gar nicht mal so teuer) und mach schöne Fotos und freue Dich wieder.

Gruß Uli

da gebe ich dir voellig recht....ausser beim KV...ueberleg mal ihm sind alle linsen aus der linse gepurzelt....da sollte man doch froh sein, das man es ueberhaupt reparieren kann....
 
und arbeitest du umsonst ?
was hast du erwartet ? das ein techniker deine linse anguckt, und sie dann zurueckschickt ?

was meinst du denn ist der stundenlohn des technikers ? wer bezahlt den ? wer zahlt das porto ? das erfassen des eingangsbeleges, den KV an dich ?

ich wuensche dir viel glueck, vielleicht hast du auch erfolg, weil die firma nen formfehler begangen hat, aber ob du RECHT hast.....naja musst du wissen, hoffe fuer dich das du die firma nie wieder brauchst wenn du fertig bist.

ich finde es wirklich unmoeglich wie du dich verhaelst ! das ist meine meinung und du musst nicht dieser sein. es handelt sich um einen servicebetrieb, und nicht um den hersteller ! wenn du sauer bist, fein, dann geh gegen tokina vor weil deine linse auseinander gefallen ist.

aber haettest du ueberhaupt gewaehrleistungsansprueche als zweit/gebraucht kaeufer ?

bei den meisten service und reparaturbetrieben gibt es begutachtung und reparatur nur gegen bar....

so ich bin raus dir und euch allen ein frohes fest.



nein, ich arbeite nicht umsonst.
Würde ich allerdings mit meinen Kunden so umgehen wie diese Firme mit mir, könnten wir zusperren.

Natürlich entfällt als Zweitbesitzer der Anspruch auf Gewährleistung.
Habe mich auch direkt an Tokina gewendet, doch auch die waren nicht kooperativ.

Danke, Kostenrechnung ist mir ein Begriff, allerdings auch der Gesetzestext.
Aber die Formfehler der Firma sind nicht mein Problem. Mein Problem ist ,dass sie mein Objektiv besitzen und es nicht zurueck schicken wollen.

Es geht jetzt primär auch nur darum, dass ich mein Objektiv wieder zurueck bekomme. Es wird aber vermutlich damit enden, dass ich die 50€ zahlen werde, damit ich mein Objektiv zurueck bekomme.
Ich würde mich vermutlich auch nicht so aufregen, wenn sich die Firma anders verhalten hätte und sich nicht so wahnsinnig viel Zeit für die Beantwortung von E-mails lässt. Wir sprechen hier von Wochen!!!

Da ich in Zukunft auf Tokina Objektive verzichten werde gibt es keinen Grund sich in Zukunft an die Firma HapaTeam GmbH zu wenden.
 
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