• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs Mai 2025.
    Thema: "Grün"

    Nur noch bis zum 31.05.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Tip zum Bilderverkauf

reinhard

Themenersteller
Hallo!
Ich habe zufaellig diese Site gefunden:
http://www.imagepoint.biz bzw. http://fotograf.imagepoint.biz.

Hier kann sich jeder als Fotograf registrieren und seine Bilder zum Verkauf anbieten. Ich habe mich registriert und einige Bilder hochgeladen (ueber Browser oder ftp). Funktioniert einwandfrei. Einige der Bilder wurden abgelehnt, andere sind bereits freigeschaltet.
Und das ist das Gute an dieser Site: Die Bilder werden ueberprueft und koennen auch abgelehnt werden. Damit tauchen keine 'Schrott'-Bilder auf. Ja, ich weiss, ueber Kunst laesst sich nicht streiten. Trotzdem ist es gut, dass eine Auswahl getroffen wird.
Der Service sitzt in der Schweiz, aber der Abrechnungsprozess ist 'internationalisiert'.
Wer Interesse hat, soll einfach mal nachschauen und muss dann fuer sich selbst entscheiden, ob's lohnt.
Einige der Bilder hier im Forum haben eindeutig das Zeug zum Bestseller-Foto.
 
Sorry. Haette wohl vorher suchen sollen.
Da der Tips und Tricks sowieso schon ziemlich voll ist - Tom, schmeiss den Beitrag einfach raus.
 
Sind die auch seriös?
Ich habe jetzt z.B. auf deren Seite nichts gesehen, dass die einen Vertrag mit den Fotografen abschließen.
Es steht z.B. auch nichts darin, dass der Fotogarf versichern muss, dass er z.B. von allen abgebildeten Personen eine schriftliche Einverständniserklärung haben muss.
Wenn dann Personenbilder verkauft werden, ohne dass die abgebildete Person ausdrücklich schriftlich eingewilligt hat, dann kannd as für den Fotografen sehr teuer und unangenehm werden.
Falls die das mit den Fotogarfen im Vorfeld nicht eindeutig abklären, wären die ziemlich unseriös .............
Und ob die auch die Fotografen über die diversen Einschränkungen aufklären, die z.B. bei der Darstellung von Markenprodukten, Logos, etc., bestimmte Einschränkungen bei Gebäuden, verschiedenen Einrichtungen, etc. gibt?
Es ist ja wohl auch gerade als Angebot an Amateurfotografen gedacht, bei denen man nicht immer davon ausgehen kann, dass sie die diversen rechtlichen Bestimmungen kennen.
 
AndreasB schrieb:
Sind die auch seriös?
Ich habe jetzt z.B. auf deren Seite nichts gesehen, dass die einen Vertrag mit den Fotografen abschließen.
Es steht z.B. auch nichts darin, dass der Fotogarf versichern muss, dass er z.B. von allen abgebildeten Personen eine schriftliche Einverständniserklärung haben muss.
Wenn dann Personenbilder verkauft werden, ohne dass die abgebildete Person ausdrücklich schriftlich eingewilligt hat, dann kannd as für den Fotografen sehr teuer und unangenehm werden.
Falls die das mit den Fotogarfen im Vorfeld nicht eindeutig abklären, wären die ziemlich unseriös .............
Und ob die auch die Fotografen über die diversen Einschränkungen aufklären, die z.B. bei der Darstellung von Markenprodukten, Logos, etc., bestimmte Einschränkungen bei Gebäuden, verschiedenen Einrichtungen, etc. gibt?
Es ist ja wohl auch gerade als Angebot an Amateurfotografen gedacht, bei denen man nicht immer davon ausgehen kann, dass sie die diversen rechtlichen Bestimmungen kennen.

Fängst Du schon wieder an ?
Wir haben das Thema doch nun ausführlich durchgekaut, auch mit Gesetzesbestimmungen, die nicht mal so annährend so dramatisch sind wie Du es darstellen versuchst. Ich habe langsam das Gefühl Du versuchst eher die Leute vom Verkauf abzuhalten, aus irgendwelchen persönlichen oder anderen gründen. Die Firma hat AGB und die lese Dir durch. Es wird auch ein Vertrag zwischen Argentur und Fotograf geschlossen, genauso zwischen Firma und Käufer.

Wenn Du Mägel an den AGB und den Verträgen vorbringen möchtest, dann bitte mit entsprechenden Gesetzestexten. Nur so einfach aus dem Bauch zu behaupten das die unwissenheit von Amateurfotgrafen ausnutzen, ist schon heftig. Sowas kann Dir eine Klage einbringen, wegen Geschäftsschändung.
 
"Geschäftsschändung" .....? :)
Ganz wie Du meinst - Du scheinst Dich ja sehr gut auszukennen im prof. Bildergeschäft.
Aus meiner Praxis (Bildagentur/Bilderverkauf) kann ich halt nur darauf hinweisen, dass man bei der Veröffentlichung von Personen-Motiven, erst recht beim freien gewerblichen Verkauf, schriftliche Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen nachweisen können muss, weil eine ungefragte Veröffentlichung der Personenbildnisse eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Rechtes am eigenen Bild ist.
Das ist halt so, ob Du das wahr haben willst oder nicht ............
Kannst ja mal einen Rechtsanwalt fragen, falls es Dich interessiert.
Ansonsten kannst Du das natürlich machen, wie Du willst ......... ;)
 
AndreasB schrieb:
Aus meiner Praxis (Bildagentur/Bilderverkauf) kann ich halt nur darauf hinweisen, dass man bei der Veröffentlichung von Personen-Motiven, erst recht beim freien gewerblichen Verkauf, schriftliche Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen nachweisen können muss, weil eine ungefragte Veröffentlichung der Personenbildnisse eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Rechtes am eigenen Bild ist.

Und weiter, wo ist das Problem ?
Deine pauschale Aussage ist immer noch eine Halbwarheit. Soll ich wieder die Links raussuchen. Nein mache ich nicht, daß ist schon hier im Forum zu finden.

Bitte, höre auf zu pauschal die Angelegenheit anzugehen. Es gibt klare Gesetze und Verträge, was erlaubt ist und was nicht. Wenn Dein ehemaliger oder zurzeitiger Arbeitgeber da Probleme bekommen hat, wird das schon seinen Grund gehabt haben, die Du bisher angedeutet hast, aber nichts handfestes dargelegt hast. Nenne definitive Ereignisse und das entsprechende Urteil, dann kann man darüber auch diskutieren.
 
Die rechtlichen Bestimmungen hatte ich schon mal genannt, aber man kann das ja ruhig ignorieren.
Der rechtliche Hintergrund ist bei der Abbildung von Personen das im Kunst- und Urheberrechtsgesetz (KUG) niedergelegte "Recht am eigenen Bild" (als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes).
Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geben auch Antwort auf die Frage, ob (und ggf. wieviel) dem zu Unrecht Abgebildeten eine Entschädigung zusteht.
Wenn es Dich interessiert, kannst Du Dir ja gerne die entsprechenden Paragraphen dazu raussuchen, wenn Du es genau juristisch belegt haben willst ............
Im Übrigen brauchst Du mich nicht persönlich anzugreifen, sondern Dich eben nur etwas besser selber informieren.
Weitere Infos z.B. hier:
http://helena.ludwig.name/Fotografie/Diverse Seiten1/fotorecht.htm
http://www.fotorecht.de/
 
AndreasB schrieb:
Wenn es Dich interessiert, kannst Du Dir ja gerne die entsprechenden Paragraphen dazu raussuchen, wenn Du es genau juristisch belegt haben willst ............

Was soll ich raussuchen, auf welche Fakten und Ereignisse ?
Mache Fallbeispiele, am besten welche die Du erlebt hast, welches Urteil wurde gefällt usw.

Letztlich zählt bei gesetzen immer, was der Richter aus der tatsächlichen Begebenheit für ein Urteil fällt. Nein der sagt nicht "Boh, der hat Bilder verkauft, ab in den tiefsten Kerker mit ihm".
 
Hallo AndreasB,

Kannofant hat Recht. Du sollest Dir vielleicht mal die Vertragsbedingungen von imagepoint durchlesen, bevor Du sie hier pauschal niedermachst.

In den Vertragsbedingungen steht zum Beispiel folgendes:
Bilderrechte
Der Fotograf verpflichtet sich, dass seine Bilder frei von Einschränkungen aus Persönlichkeits- und Urheberrechten sind. Bei einer allfälligen Verletzung setzt sich der Käufer direkt mit dem Fotografen auseinander. ImagePoint kann aus einer Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten in keinem Fall belangt werden. Bei begründetem Verdacht auf Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten wird ImagePoint den Namen des Fotografen bekannt geben.

Damit dürfte dann wohl alles geklärt sein, oder? :D

Gruß
Detlef
 
Wenn Dir die konkrete Praxis lieber ist:

Unser Verlag ist gerade selbst direkt davon betroffen:
Wir wurden gerade in einem Vergleichsurteil beim Oberlandesgericht Stuttgart dazu verdonnert, einer Frau einen Schadensersatzbetrag von EUR 10.000,- zu zahlen.
Ein Fotograf, der uns u.a. eine Prorträtaufnahme dieser Frau verkauft hatte und uns wie üblich im Kaufvertrag bestätigt hatte, dass er die Einwilligung der abgebildeten Frau hat, hatte eben tatsächlich keine schriftliche Einverständniserklärung von der Frau. Er konnte nur auf eine angebliche mündliche Einverständniserklärung der Frau hinweisen, die er aber trotz Angabe eines angeblichen Zeugen, nicht beweisen konnte und die die Frau bestreitet.
Wir hatten das Bild auf unseren normalen Foto-CDs an Kunden weiterverkauft und die hatten das Bild für Werbezwecke und auch redaktionell verwendet. Die Frau sah zufällig dese Verwendungen (Anzeigen, Plakate, Artkel) und ging dagegen vor.
Wir als Verkäufer des Bildes wurden jetzt zur Schadensersatzzahlung an die Frau verdonnert und werden unsererseits Regress bei dem Fotografen holen, der im Kaufvertrag die falsche Angabe gemacht hatte. Das wird den Fotografen also möglicherweise die 10.000,- Euro + Kosten, +evtl. weitere Kosten für den Austausch des Bildes, das nicht weiter vertrieben werden darf, kosten.
Wir werden jedenfalls versuchen, das über unseren Anwalt einzutreiben, was uns in zwei früheren, ähnlichen Fällen auch gelungen ist.

Soviel zu einem konkreten Fall aius der Praxis ............
 
@Andreas,

schau dir bitte die Angebote auf Imagepoint einmal genauer an.
Dort stellen reichlich Profis (Fotografen und Agenturen) ihre Arbeiten
zum Verkauf. Wenn die von Dir in Frage gestellte Seriösität dieser Fa.
nicht gegeben wäre, würde das eher nicht der Fall sein.

lg
vossi
 
Hallo, trotzdem siehst Du die Persönlichkeitsrechte zu Pauschal.
Wenn eine Person zum Beispiel Teil einer Veranstaltung ist oder sich innerhalb einer Gruppe aufhält, greift das Persönlichkeitsrecht nicht mehr. Steht so auch im KUG.
Der Spruch '... von allen abgebildeten Personen eine schriftliche Genehmigung ...' impliziert aber, daß man angeblich bei Gruppenbildern, wie z.B. Stadtszenen jeden Hinz und Kunz um Erlaubnis bitten müsse und das ist schlicht falsch.
Bei Portraits oder wenn eine Person besonders hervorgehoben wird hast Du allerdings recht.
 
AndreasB schrieb:
Wenn Dir die konkrete Praxis lieber ist:

Ein Fotograf, der uns u.a. eine Prorträtaufnahme dieser Frau verkauft hatte und uns wie üblich im Kaufvertrag bestätigt hatte, dass er die Einwilligung der abgebildeten Frau hat, hatte eben tatsächlich keine schriftliche Einverständniserklärung von der Frau. Er konnte nur auf eine angebliche mündliche Einverständniserklärung der Frau hinweisen, die er aber trotz Angabe eines angeblichen Zeugen, nicht beweisen konnte und die die Frau bestreitet.

Tja, daß ist natürlich Pech für den Fotograf. Steht ja auch eindeutig drin das er das nicht darf. Imagepoint lehnt solche Bilder auch ab, denn die werden vorher kontroliert. Schlecht für eure Verlag, die sich nicht die schriftliche Einverständniserklärung hat zeigen lassen. Unverständlich ...

Privatpersonen foten ist halt verboten, wenn das Bild nicht Kriterien erfüllt das es wieder erlaubt ist.
 
@Andreas

Was für ein Verlag ist den das, kann man sich Euer Angebot ansehen ?

lg
vossi
 
Um Gruppenaufnahmen etc. ging es doch hier überhaupt nicht - das Thema wurde doch schon längst woanders durchgekaut ..............
Diese Sonderfälle und Ausnahmeregelungen stehen ja in den diversen Gesetzeserläuterungen drin - braucht man ja nur nachzulesen.
Ihr zieht immer ganz andere Fälle heran, als die, um die es anfangs geht .......
Dass Berufsfotografen diese Bestimmungen kennen (sollten) darf man ja wohl voraussetzen.
Meine Frage war ja lediglich ursprünglich, ob diese Online-Agentur mit den Fotografen einen Vertrag abschließt, in dem solche Punkte aufgeführt werden (habe ich ja vielleicht auf deren Seite nur nicht gefunden?) oder ob sie die Fotografen, die ja zum nicht unerheblichen Teil auch aus Amateuren bestehen werden, daüber überhaupt nicht aufklären.
Denn wie man ja hier aus solchen threads klar erkennen kann, besteht in diesem Bereich offenbar ziemlich viel Unkenntnis ..........
Wenn die also die Amateurfotografen so ins eventuelle Messer laufen lassen, dann fände ich das eben sehr wohl unseriös ............
Und wenn man mal bei den Personenaufnahmen dort reinsieht, sind es eben keine Menschengruppen, sondern gestellte, einzelne Personenaufnahmen.

Da wir in unserem Kaufvertrag mit den Fotografen ausdrücklich den Passus mit dem model release beinhalten - dass er versichert, dass ihm ein model release vorliegt - ist das für uns eine vertraglich verbindliche Sache und für uns von Haus aus kein Grund, den Berufsfotografen (bei uns sind fast keine Amateure) zu misstrauen und in jedem Fall schriftliche Belege zu verlangen. Bei neuen Fotografen machen wir das, aber bei Fotografen, mit denen wir seit Jahren gut zusammenarbeiten, besteht da nicht unbedingt ein Grund.
Wir werden das jetzt aber sicher aufgrund dieses aktuellen Falles überdenken ............

"Habe ich ihm schon mehrmals gezeigt und dargelegt, er will es nicht hören. Sorry AndreasB, aber es ist so."
Diesen Satz verstehe ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht - aber wahrscheinlich nur, weil ich nicht so viel Ahnung und praxis in Fragen des Bildrechtes habe, wie Du ............. ;)
Mir persönlich kann es ja wurscht sein, wie Ihr das handhabt - sollte ja nur ein Tipp und Hinweis sein, auf was man achten sollte, bevor man Fotos leichtfertig veröffentlicht .............
 
Hallo,

kennt jemand von euch noch weitere Argenturen im Web, wo man Bilder zum Verkauf anbieten kann?

Besten Dank im Voraus.

lG
Flyer
 
http://www.peoplespictures.de

Hat aber keine so positiven Kritiken im eigenen Forum. Und die Bilder werden nicht geprueft. Einige der enthaltenen Bilder sind ziemlich gut. Andere Schrott (nur meine bescheidene Meinung).
Schau's Dir an und entscheide selbst. Was ich bisher gesehen habe ist ImagePoint die beste Kombination aus Bedienung und Professionalitaet. Es gibt noch http://www.passepartout-service.de/de62000 .
Hier kannst Du Dich kostenlos registrieren, Deine Bilder in einer online Galerie praesentieren und verkaufen. Ist gut und professionel gemacht, aber etwas umstaendlicher zu bedienen als ImagePoint.

Noch eine Anmerkung zur Diskussion Rechte und Pflichten beim Bilderverkauf: Es ist doch wohl jedem klar, dass er sich bei Personenaufnahmen und manchmal auch bei Architekturaufnahmen (Hunderwasser-Haeuser sind meines Wissens so ein Fall) schriftlich absichert, bevor er ein Bild zum Verkauf stellt.
Aber man sollte doch keine Angst haben muessen, kriminell zu sein, wenn man etwas verkauft....
 
Dass das jedem klar ist, scheint ja offenbar nicht so zu sein ...... ;)
Natürlich soll sich keiner kriminell fühlen müssen, aber wie Du selber sagst, sollte man eben die gesetzlichen Grundlagen etwas beachten - es geht ja auch nur um den Selbstschutz, um eventuelle, unangenehme, finanzielle Folgen von vornherein zu vermeiden ............
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten