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TfP-Vertrag

Finde ich auf den ersten Blick angemessen - warum aber die Einschränkung der Größe bei den bearbeiteten Bildern? Für eine A4 Mappe ist das doch zu wenig.
vielleicht etwas unglücklich von mir ausgedrückt....
Je nach Bedarf oder Nutzungswunsch des Models richtet sich die Größe.
Standard ist die genannte Größe...

Ich hatte schon mal ein TfP-Shooting da wollte das Model 60 bearbeitete Bilder hinterher haben. (Eine genaue Anzahl war im Vertrag nicht definiert)
Ich hab ihr ca. 20 gemacht (war zum Glück nicht ganz so aufwändig) und ihr gesagt, dass die restlichen dann nach und nach kommen, weil ihre gewünschte Anzahl doch, unüblicherweise, sehr hoch sei...
Sie hat dann ihre Auswahl verkleinert..:ugly:
 
Warum darf das Modell die Bilder nicht bearbeiten???
Weil dann oft ganz komische und verunglückte Bilder dabei rauskommen, unter denen dann womöglich noch der Name des Fotografen steht.

Ich persönlich finde das einen der wichtigsten Punkte in einem TFP-Vertrag, dass eine Bearbeitung ausgeschlossen ist.
 
Sollte ich für die gemeinsam getroffene Auswahl lieber eine Maximalzahl an Bildern festlegen?
Oder sollte ich etwas von einer "angemessenen Anzahl Fotos" aufnehmen?

Warum darf das Modell die Bilder nicht bearbeiten???

Diesen Punkt werde ich keinesfalls aus dem Vertrag nehmen! Ich möchte nicht, dass das Model die Bilder durch ihre weitere Bearbeitung verschlechtert und das Bild dann als meine Arbeit präsentiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insgesamt ist es immer schwierig sich 100% festzulegen.

Ich würde als Fotograf eine relaitv geringe Menge an "mindestens" zu bearbeitenden Bildern reinschreiben. Sagen wir mal "Das Model bekommt innerhlab von drei Wochen mindestens 5 bearbeitete Bilder". Es zwingt Dich ja keiner nicht mehr zu machen, wenn es ein tolles Shooting ist.

Das mit der gemeinsamen Auswahl mache ich zwar genauso, finde ich aber schwierig, es in den Vertrag zu schreiben. Stell Dir vor, das Model kümmert sich danach nicht mehr um die Auswahl ... dann kann man den Vertrag auch so verstehen, dass das Model quasi nix mit ausgescuht hat und man "natürlich" auch keine Bilder veröffentlichen darf. Zuviel Gedönse ist immer Käse und lät Spielraum.

Ein paar harte Fakten müssen vertraglich reichen ....
- Das Model bekommt innerhlab Zeit X eine Anzahl X an bearbeiteten Bildern in orginaler Auflösung.
- beide Parteien dürfen die Bilder zu nichtkommerziellen Zwecken nutzen
- Namensnennung des Fotografen ist Pflicht

Was man dann macht, wenn alles gut klappt:
- mehr als X Bilder bearbeiten
- weniger Zeit als X Wochen brauchen bis zur Abgabe
- Bilderauswahl mit dem Model absprechen

Was nie geht ist in meinen Augen:
- Bea durch das Model oder Dritte
- Keine Bildabgabe durch den Fotografen an das Model
- Rohdatenherausgabe
 
Weil dann oft ganz komische und verunglückte Bilder dabei rauskommen, unter denen dann womöglich noch der Name des Fotografen steht.

Ein paar harte Fakten müssen vertraglich reichen ....
- Das Model bekommt innerhlab Zeit X eine Anzahl X an bearbeiteten Bildern in orginaler Auflösung.
[...]
- Namensnennung des Fotografen ist Pflicht

Und du glaubst, wenn die Bilder von Originaler Größe auf Webgröße verkleinert werden (unsachgemäß durch das Model) keine komischen und verunglückte Sachen raus kommen können???
 
"Das Model stellt sich ... zur Verfügung." - da streuben sich gleich mal die Nackenhaare über das Selbstverständnis des Fotografen.

Der Absatz mit den Nebenabreden sollte dringend entfernt werden, denn der Vertrag ist in vielen Punkten lückenhaft und nur durch Nebenabreden überhaupt praktikabel (beispielsweise wie die Auswahl der Bilder getroffen wird).

Grundsätzlich finde ich es gut, Verträge nicht zu detailliert aufzusetzen. Allerdings sollte man Formulierungen vermeiden, bei denen gravierend unterschiedliche Interpretationen möglich sind (beispielsweise was eine "gute Bildqualität" ist).

Ansonsten halte ich den Vertragsentwurf noch immer nicht für ausreichend fair. Wenn man einen TfP-Vertrag abschließt, muss man meiner Meinung nach immer mit einem gewissen Kontrollverlust leben. Man möchte aber doch selbst auch gewisse Freiheiten in der Nutzung der Bilder haben.
 
Ich gebe zu bedenken, schon eine reine Verkleinerung der JPG ist eine Bearbeitung der Bilder und für viele Internetseiten einfach nötig dass es passt, oder wird sogar von vielen Seiten beim Hochladen ganz automatisch vorgenommen.

Auch wenn der Laie eine reine Bilddatei-Verkleinerung nicht als Bearbeitung empfindet oder sieht.

Insoweit könnte ich deinem Vertrag als Model-Seite nicht zustimmen, diese Bedingung wäre mir zu absolut.
 
Und du glaubst, wenn die Bilder von Originaler Größe auf Webgröße verkleinert werden (unsachgemäß durch das Model) keine komischen und verunglückte Sachen raus kommen können???

Ich liefere die Bilder immer in Webauflösung / Grösse und dann nochmal höher aufgelöst zum drucken.
Dann hat man da kein Problem. Wobei vielen auch die Web Version reicht.
 
Was haltet ihr davon, wenn ich schreibe: "Das Model erhält innerhalb von drei Wochen nach dem Fotoshooting eine Auswahl von mindestens fünf Fotos in guter Bildqualität im JPEG-Format zum zeitlich beschränkten Download und/oder auf einer CD/DVD."

Wie könnte ich den ersten Satz des Vertragsentwurfs umformulieren?

Den letzten Satz habe ich rausgenommen.
 
Festgelegte 5 finde ich zu wenig.

Hast Du Dir mal die angesprochenen WICHTIG-Threads angeschaut?
Da findest Du neben Anderem das hier... :D
(...was dann irgendwann aber nicht mehr öffentlich verfolgt und weiter entwickelt wurde.)

Keine Bange, es geht auch viel einfacher.
Aber vielleicht hilft es zur Inspiration...:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Festgelegte 5 finde ich zu wenig.

Bei meinen letzten beiden Fotoshootings habe ich einmal 15 unterschiedliche und einmal 16 unterschiedliche Bilder nachbearbeitet.

Ich möchte mich mit der geringen Anzahl nur absichern, für den Fall, dass einmal sehr wenige gute Bilder rauskommen sollten. Macht man beispielsweiße ein sehr spezielles Fotoshooting, dann fotografiert man garnicht aus mehr als 5 verschiedenen Blickwinkeln.
 
Ein Mal frage ich noch...:)
Hast Du Dir die WICHTIG-Threads oder das Verlinkte angeschaut?

Lass doch einfach die konkrete Zahl offen und trage sie dann Shoot-bezogen jeweils ein.
 
Bei einem für den allgemeinen Gebrauch vorgesehenen Vertrag finde ich fair, wenn das Model grundsätzlich die gleichen Fotos zur Nutzung bekommt wie auch der Fotograf. Wenn man als Fotograf mit bestimmten Bildern nicht leben kann, soll man diese gleich bei der Kontrolle löschen, so dass nur Bilder übrig bleiben, mit deren Veröffentlichung durch das Model man leben kann. (Das Model ist hier auch nicht besser dran: es muss genauso bei jedem Posing damit rechnen, dass das so vom Fotografen veröffentlicht wird.)

Manchmal (eher: sehr selten) hat man spezielle Shootings, bei denen es nur um ganz wenige konkrete Bildideen und deren Realisierung geht. In so einem Kontext kann ich mir vorstellen, dass man dann wirklich nur das angestrebte Resultat entsprechend im Vertrag vereinbart und nicht jedes einzelne Bild, das ein Kandidat für das angestrebte Resultat war. Beispiel: Es wird ein bestimmtes Composing als Resultat angestrebt und beim Shooting dafür verwendbares Ausgangsmaterial erstellt.

In meinem Vertrag bekommt das Model die gleichen Fotos wie ich als Fotograf und darf diese Bilder (eingeschränkt) selber bearbeiten und sowieso veröffentlichen. Darüber hinaus kann ich (aber muss nicht) dem Model bearbeitete Bilder überlassen. Welche und wie viele ist mir überlassen (was ja nicht verbietet, dass ich mir vom Model eine Liste mit dessen Favoriten geben lasse, die dann auch berücksichtigt wird).
 
"Das Modell verpflichtet sich...den Fotografen zu nennen."

Das finde ich albern. Was soll das bringen? Geld, Reichtum, Ehre - via Facebook?
 
Festgelegte 5 finde ich zu wenig.

kommt eben auch drauf an, was man unter "bearbeiteten" Bildern versteht.

Streng genommen ist ja jedes JPG ein bearbeitetes Bild (weiter oben wurde ja auch schon spitzfindig, aber völlig korrekt darauf hingewiesen, dass selbst eine Verkleinerung des Bildes eine Bearbeitung darstellt).

Ich meine unter Bearbeitung genau so, wie ich meine veröffentlichten Bilder bearbeite - und das ist extrem aufwendig. Da sind mir schon 5 zugesicherte Aufnahmen zu viel - meistens werden es ja so viel, aber manchmal eben auch nicht - und dann setze ich mich nur äußerst ungern an ein Bild und bearbeite es stundenlang, obwohl ich nicht davon überzeugt bin.

Wenn ich also überhaupt mal TFP anbiete, dann bekommt das Modell alle von mir veröffentlichte Bilder in maximaler Auflösung und darüber hinaus eine Auswahl von Bildern, die ich OK finde (ja, subjektiv von mir ausgewählt - ich gebe keine Bilder aus der Hand, die ich selber schon schlecht finde).
Letztere sind in meinem Sinne unbearbeitet, was Standard JPG Umwandlung bei mir bedeutet - aber wenn sich jemand besser fühlt, nenne ich die eben "bearbeitet" - es gibt ja sowieso öfters mal Grabenkämpfe, ob und wie viel ein "echtes" Bild überhaupt bearbeitet werden darf.
Hat sich noch niemand beschwert - notfalls käme da ein einigermassen schickes Preset drüber - kostet ja nur drei/vier Klicks mit der Maus.

Allerdings gebe ich einem Modell sowieso auch volle Bearbeitungsrechte - erstens macht mir das nicht so viel aus und zweitens ist vielen Modell das sowieso egal und machen hier was sie wollen - und mal ehrlich: wer verklagt denn ein Modell deshalb?
Ich schreib aber dazu, dass in einem solchen Fall das Bild als vom Model bearbeitet zu kennzeichnen ist.

Insgesamt bin ich mittlerweile genau aus solchen Gründen (und noch einigen weiteren Problemen, die sich bei TFP so ergeben können) dazu übergegangen Models wenn möglich zu bezahlen - zumindest hier bei mir kommt man für kleines Geld an Models heran - und diese Summe ist mir den ganzen TFP Aufwand nicht wert - ist schon unglaublich, welche Ansprüche manche Models da haben.

vg, Festan
 
Zuletzt bearbeitet:
Anhand eurer Meinungen habe ich die Vertragsvorlage mal etwas verändert. Ich habe versucht dabei einige angesprochene Punkte zu berücksichtigen.

ry5ss6tmcwq.jpg

Du darfst hier die Fotos auch für Fotomontagen nutzen.

Als Model hätte ich bedenken, dass Du meinen Kopf (oder was auch immer) nutzt um ihn auf pornografischen Darstellungen zu montieren. :D

Auf der von Yoda verlinkten Seite steht im Vertrag, dass so etwas ausgeschlossen ist. Das gefällt mir sehr gut. Ebenso die Möglichkeiten der Nennung des Namen oder nicht bzw. Nennung des Nick-Name.
 
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