Sollte ich irgendwo falsch liegen lasse ich mich gerne belehren.
Wird sofort erledigt
Und TFP heisst immer noch "time for prints".Das ist sogesehen ein Tauschgeschäft , eben Zeit ( vom Model ) gegen Fotos ( vom Fotograf )
Du sagst hier etwas ganz Wichtiges, aber der Sinn ist dir verschlossen geblieben. Tatsächlich ist TfP ein
Tauschgeschäft, bei dem gegenseitig auf Bezahlung verzichtet wird.Es verhält sich der Vertrag also sonst in jeder Art gleich wie ein Vertrag, in dem der Fotograf das Model gebucht hätte. Oder das Model den Fotografen. Sprich: das einzige, was anders als normal ist, ist die Art des Zahlungsflusses. Der wird in der Form eines Kompensationsgeschäftes für beide Seiten gleich hoch angesetzt und somit in Summe Null.
Mehr ist TfP / TfCD nicht.
Und genau daher gibt es keine sonstigen Änderungen zu jedem anderen normalen Auftrag …
Dann haben auch beide was davon.
Ja, der Photog tut, was er immer tut, das Model tut, was es immer tut, beide opfern ihre Zeit und hoffen daraus auf attraktive Ergebnisse.
Aber abgesehen davon möchte ich die Fotos sehen wenn der Fotograf "ganz toll künstlerisch inszeniert" und das Model ein "dummes Gesicht" dabei macht
Dann würde ich das TfP Model nach Ermahnung rausschmeißen, exakt so, wie ich es mit einem Pay Model mache. Professionalität ist nicht abgesagt, weil man gegenseitig auf das Honorar verzichtet.
Wieso wird dann nicht auch das Modell gefragt ob dein Wasserzeichen/Logo (was auch immer) ihrer Meinung nach zum Shoot/zu den Bildern passt?
Weil das nicht in die Rechte des Models fällt, Pay oder nicht Pay. Der Urheber ist der Fotograf, die Urheberschaft ist unteilbar, er allein bestimmt, ob er sein unumstössliches Recht auf eine Bildkennung ausüben will oder nicht. Das Prinzip nennt sich Rechtsstaat …
Nochmal ,die Fragestellung des TO war wegen TFP und nicht wegen Pay - Shootings.
Wie du durch deine kluge Anmerkung oben festgehalten hast: es gibt außer bei der Rechnungslegung keinen Unterschied zwischen TfP und Pay …
…*wenn das Modell dafür bezahlt hat sie erst recht Anspruch auf werbefreie Bilder denn in dem Moment ist sie ja die Auftraggeberin und du lieferst nur eine Dienstleistung für sie ab.
Irrtum. Der Fotograf ist der alleinige Urheber und … yadda, yadda, yadda. Die ewige Wiederholung sollte irgendwann zum Begreifen führen. Ich habe die Gesetze nicht gemacht, nur studiert und in der echten Welt vertreten und durchgefochten und lag bisher niemals falsch in meiner Einschätzung.
Wenn DU das Modell bezahlst sieht es da dan anders aus , dann kannst du fast alles mit deinen Bildern machen.
Der einzige Unterschied im Pay wäre (abgesehen vom zu bezahlenden Model-Honorar), dass dem Model absolut keine Nutzungsrechte an den erstellten Bildern zustehen. Wen es Abzüge will, kann es -- soferne möglich -- welche kaufen.
Das Model hat definitiv keine Rechte an den erstellten Werken, schon gar nicht hat es das Recht, sich die Signatur des Fotografen im Bild zu verbitten. Der Deal lautet "Recht auf eigenes Bild gegen Bilder für die Eigenwerbung", weitere Rechte sind nicht berührt. Warum das solche Schwierigkeiten macht, ist mir unverständlich. Wenn du als Photog nicht signieren willst, dann lass es. Aber schreibe niemandem sonst vor, wann er auf seine Rechte zu verzichten hätte -- denn das steht im Rechtstaat genau niemandem zu.
Der Fotograf kann dieses Recht von Fall zu Fall aufgeben, doch es steht ihm als Urheber immer und uneingeschränkt zu. Das war meine Antwort auf die Frage des TO und die steht nach zahllosen Beiträgen weiterhin so im Gesetz.