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TFP-Shooting: Bilder mit Copyright-Vermerk?

gurkensalat89

Themenersteller
Hallo,

wollte mal fragen, wie andere Fotographen es bei einem TFP-Shooting handhaben. Man gibt dem Model ja eine CD mit den fertigen (bearbeiteten) Bildern. Manche Fotografen setzen ja in eine Ecke noch ihr Copyright oder Web-URL mit rein. Gebt ihr dem Model die Bilder ohne diesem Copyright oder macht ihr das vorher drauf?

Auf der einen Seite spricht für das Copyright, dass es ja Werbung für den Fotografen ist, auf der anderen Seite möchte das Model vllt ganz normale Bilder ohne Copyright-Vermerk? Ich bin unschlüssig und würde gerne mal eure Meinung hören, bzw wie ihr es bisher gemacht habt!

Danke!
 
Als Fotograf hast du nach dem WURA (Welt Urheber Rechts Abkommen) das Recht, dass dein Namen mit dem Werk in einer adäquaten Größe genannt wird. Das Signieren deines Werkes folgt diesem Grundrecht bildnerischen Schaffens und ist somit auch Qualitätsmerkmal (stell' dir vor, du wirst der nächste Helmut Newton, dann bisse sich das Model in den eh scho wissen, wäre das Bild nicht signiert …)
 
Würde mir ein Fotograf Bilder mit seinem Copyrightgeschwurbel überreichen, würde ich ihm so lange in den Hintern treten, bis er den Mist entfernt hat. Auf seiner eigenen website kann er das halten, wie er will.

domeru
 
Gib beide versionen raus. Einmal mit einmal ohne. Und im TFP-Vertrag schreibst rein das nur die MIT Copyright online gestellt werden dürfen.
Da gibts direkt mehr Verständnis und keine Peinlichkeiten. Basta

grüße nj
 
Würde mir ein Fotograf Bilder mit seinem Copyrightgeschwurbel überreichen, würde ich ihm so lange in den Hintern treten, bis er den Mist entfernt hat.

Damit machst du dich neben einem Bruch des Urheberrechts auch des Vergehens gegen das Strafgesetz schuldig. Je nach Beweggründen und Art der Misshandlung (wir haben es hier ja mit Nötigung in Tateinheit mit körperlicher Gewalt (Körperverletzung unbekannten Grades, womöglich noch Freiheitsentzug ("so lange … bis"), da wirst schon ein gewisses Weilchen gut gesiebte Luft atmen, wegen dieser Aufregung :)) Bisserl leiser treten und lieb fragen hilft vielleicht eher, selbst wenn der Fotograf nur klein und schmächtig wäre, das Recht ist auf seiner Seite*… Bis hin zu Bildern von Taufen, Hochzeiten, Ausflügen, Vereinstreffen, …*Die WURA ist da eindeutig und unbeugbar.
 
Gib beide versionen raus. Einmal mit einmal ohne. Und im TFP-Vertrag schreibst rein das nur die MIT Copyright online gestellt werden dürfen.
Das ist nun die dünnste Geschichte und die Streiterei vorprogrammiert. Entweder signieren oder nicht, fertig. Wenn jemand die Signatur entfernt, verstößt er gegen das Bearbeitungsrecht -> Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren, der Staatsanwalt vertritt den Urheber bei der Rechtsdurchsetzung, man braucht nichtmal den Anwalt oder Prozesskostenvorschuss zu riskieren.

Eine klare Linie -- entweder auf die Rechte verzichten und nicht signieren oder eben nicht und signieren. Ich signiere alles, weil ich als Kreativer für meine Werke stehe. Natürlich nicht als Miniplakatwände, wie ich das auch häufiger sehe … Aber in einem Umfang, der die Identifizierung ermöglicht.
 
Würde mir ein Fotograf Bilder mit seinem Copyrightgeschwurbel überreichen, würde ich ihm so lange in den Hintern treten, bis er den Mist entfernt hat.

Richtig. Wobei man sowas vorher klärt und entsprechende "Wasserzeichen Fotografen" gleich aus der Auswahl fliegen würden (bei mir).

entweder auf die Rechte verzichten und nicht signieren oder eben nicht und signieren.

Auf was für Rechte verzichtet man denn deiner Meinung nach (außer dem Recht eigene Bilder zu verunstalten)?

Ich würde das Model bitten bei nichtkommerziellen (kommerziell ist eh ausgeschlossen) Veröffentlichungen meinen Namen / Website zu erwähnen bzw das auch im Vertrag so festhalten. Wasserzeichen hat Diskofotograf Charakter (meine Meinung).
 
Auf was für Rechte verzichtet man denn deiner Meinung nach (außer dem Recht eigene Bilder zu verunstalten)?
Guckst du da …

Ich würde das Model bitten bei nichtkommerziellen (kommerziell ist eh ausgeschlossen) Veröffentlichungen meinen Namen / Website zu erwähnen bzw das auch im Vertrag so festhalten.
Du kannst jederzeit auf dein Recht verzichten, das steht dir frei. Aber erst verzichten und dann bitten ist ein bisserl lächerlich. Hopp oder tropp. Wischi waschi endet immer in Frust und Anwaltsgebühren.

Wasserzeichen hat Diskofotograf Charakter (meine Meinung).
Das ist dir unbenommen -- wir wissen ja gar nicht, was wir uns unter diesem Begriff im Einzelfall vorzustellen haben. Wasserzeichen am Euroschein? Sehr dezent … Wasserzeichen von Shutterst*ck? Untragbar. Ich denke, dass jeder Fotograf so viel Gefühl für sein eigenes Bild haben sollte, dass er es nicht mit einem Plakat seiner Wichtigkeit zu malt …
 
Alle Leute, die sich hier für ein Wasserzeichen auf den Bildern aussprechen, sollen sich mal fragen, ob es für sie auch ok wäre, wenn das Model sich vor dem Shooting

vvvv.hobby-super-model-roswitha.com.de.tv

mit Edding auf die Stirn schreibt...
 
Wenn's zum Shoot passt, wieso nicht? Ansonsten scheint eine irrige Annahme zu bestehen: man darf auf sein Recht verzichten. Das ist freiwillig. Man wird aber standardmäßig vom Gesetz in seinem Recht als Urheber geschützt.

Also: nehmen wir mal an, Fredi O. kauft sich ein Knipserl, fotografiert Mitzi U., die Bilder kriegt sie auf CD "ohne weiteres", Fredi O. knallt mit dem Moped gegen ein Lastkraftwagen. Die Erben erheben Anspruch auf das geistige Schaffen von Fredi, darunter auch das von Mitzi genutzte.

Und spätestens jetzt zahlt es sich aus, wenn man im voraus alles exakt geregelt hat. Mit so einem an den Haaren herbeigezogenen Sch* verbringt man seine Tage an der Uni, wenn man das Zeug studiert. Und weil sich gerade in dem Bereich recht locker recht satt Geld machen lässt, würde ich klar und deutlich die Position im Voraus einnehmen und jedenfalls schriftlich fixieren.

Was aber auch gerne übersehen wird: das Mädel vor der Knipse ist weitgehend frei von Verantwortung. Die trägt üblicherweise der Produzent / Regisseur / CD / Fotograf, wie auch immer er sich benennen will. Von der umgefallenen Lampe, die das Model erwischt, bis zur Klage eines Konzerns, weil im Bild ein Prop verwendet wurde, der eben nicht frei von Rechten war - das trifft alles den Fotografen. Das Model kommt, wird schön gemacht und geht. Der Fotograf inszeniert, verantwortet künstlerisch und ist der Erschaffer des Werkes. Allein aus dieser Verteilung heraus werde ich keinem Model jemals mehr zubilligen, als in einem normalen Pay Vertrag drinnen ist, bloß das TfCD eben nicht Geld fließt. Aber alles andere, von den Rechten bis zur Urheberschaft, etc. sind in einem klaren Model-Photog Verhältnis undiskutierbar und im Standardvertrag abgedeckt. Das ist ein ganz klares Vorgehen und ich fühle mich sicher nicht schlecht, wenn ich auf meinem Recht als Urheber beharre - ich nehme ja niemandem etwas weg, denn es gäbe das Gut nicht, hätte ich es nicht geschaffen. Und wenn ein Model damit im voraus Probleme hat, kein Problem, es gibt ausreichend weitere …
 
Du kannst jederzeit auf dein Recht verzichten, das steht dir frei.

Und nochmal die Frage: Inwiefern verzichte ich auf Rechte, wenn ich kein "Copyright" Quatsch in meine Bilder setze? In Deutschland garnicht.

Aber erst verzichten und dann bitten ist ein bisserl lächerlich. Hopp oder tropp. Wischi waschi endet immer in Frust und Anwaltsgebühren.

Wie kommst du darauf dass ich das tun will?

Ich würde das Model bitten bei nichtkommerziellen (kommerziell ist eh ausgeschlossen) Veröffentlichungen meinen Namen / Website zu erwähnen bzw das auch im Vertrag so festhalten.

Wie du aus diesem Satz lesen willst dass ich auf irgendwelche Rechte verzichte weiß ich nicht. Ich sage ich würde es im Vertrag festhalten, sie aber auch höflich darum bitten, auch wenn ich das natürlich nicht muss.

Man wird aber standardmäßig vom Gesetz in seinem Recht als Urheber geschützt.

Du weißt es doch, warum also schreibst du
entweder auf die Rechte verzichten und nicht signieren oder eben nicht und signieren.

Klar darf man sein Bild "signieren". Wenn man es nicht tut, verzichtet man aber noch lange nicht auf irgendwelche Rechte (in Deutschland).

edit: Ich weiß auch garnicht wieso du die ganze Zeit von Welturheberrechtsabkommen redest, es geht hier um Deutschland also um das UrhG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und nochmal die Frage: Inwiefern verzichte ich auf Rechte, wenn ich kein "Copyright" Quatsch in meine Bilder setze? In Deutschland garnicht.
Weil es dein Recht ist, dein Werk zu zeichnen. Es steht dir zu, deine Kennung sichtbar zu hinterlassen. Wie jeder bildende Künstler.

Wenn du es nicht tust, verzichtest du auf eben jenes Recht…

edit: Ich weiß auch garnicht wieso du die ganze Zeit von Welturheberrechtsabkommen redest, es geht hier um Deutschland also um das UrhG.
Das UrhG in D ist eine nationale Ausprägung des WURA -- und damit nachrangig. Das selbe Recht kann in praktisch jedem westlich orientierten Land eingefordert werden und darum geht es jenseits aller kleinkarierten Nationalismen.
 
Urheberrechte sind in Deutschland unveräußerbar, allenfalls Nutzungsrechte sind abtretbar. Damit ist eine Kennzeichnung eines Fotos nicht notwendig.
Und wenn ich das richtig lese, ist das deutsche UrhG keine Ausprägung des Welturheberrechtsabkommens, sondern letzteres bespricht eher die gegenseitige Anerkennung der lokalen Urhebergesetze.
 
Nach meinem Eindruck wirft "nnn" hier einiges bei der Bedeutung, der Herkunft und dem Wirkungsbereich von Gesetzen zum Urheberrecht durcheinander und kommt so zu seinen aus meiner Sicht falschen Schlussfolgerungen.

Etwas Spitz möchte ich hinzu fügen, dass wenn der copyright-Vermerk tatsächlich eine Rechtswirkung entfalten würde davon auszugehen wäre, dass hiermit auch das damit verbundene Prinzip des "Fair Use" einher geht - soviel also zum Thema "Rechte aufgeben"...;)

Greets
/bd/
 
schreib doch ganz einfach rein das eine veröffentlichung gleich welcher art durch das model nur mit hinweis/link/namensnennung des fotografen erlaubt ist...dann ists bild net versaut und dein name steht trotzdem dabei...
und wenns mal eine vergisst dazu zu schreiben kann man einen ganz netten und harmlosen hinweis bringen "würde mich freuen wenn mich drauf verlinkst" bevor man mit der schlinge droht:evil:
 
Da ich auch mehrere Jahre als Modell unterwegs war mal meine Sicht dazu:

Bei 90 % der Fotografen war es auch so wie bei unique photo, einmal alle OCC auf CD und dann nach und nach die bearbeiteten mit Logo vom Fotograf..

Wenn ich dann mal lieb gefragt habe ob ich das ein oder andere bearbeitete Bild ohne Logo haben dürfe (zum ausdrucken) hat noch keiner nein gesagt!

Fotograf zufrieden, Model zufrieden..
Mich hat das meist dezente Logo nie gestört, ein Fotograf hatte mal die Angewohnheit das Logo übers Model (also mich) zu legen, meistens über die Füße oder so, das hat mich dann doch genervt, hab die Bilder nochmal bekommen, wo das Logo dann nicht störend positioniert war.

:top:
 
Nach meinem Eindruck …
…*der dir überlassen bleibt -- ich hab's mit akademischem Brief und Siegel, dass ich das Thema beherrsche. Wie schaut's bei dir aus? Aber wenn es nur eine Leseschwäche war: Nein, ich behaupte in keiner Zeile, dass der Copyright Vermerk / die Signatur ein Recht begründe - das entsteht durch Schaffung des Werkes und ist untrennbar mit dem Urheber auf ewig verbunden.

Aber es ist ein Teil des Urheberrechts, sein Werk signieren zu dürfen - auf das kann der Urheber verzichten, muss aber nicht. Der Vorteil der Signatur ist die Eindeutigkeit und die noch höhere Vergehensgröße, wenn jemand das Werk unberechtigt verwendet und die Signatur entfernt. Wenn ich also sage, jemand verzichtet auf eines seiner Rechte (nämlich das des Kenntlichmachens der Urheberschaft), wenn er auf die Signatur verzichtet, ist genau das ausgesagt.

Sollte ein "Fotograf" seine Werke so plakativ zeichnen, dass dadurch das Werk beeinträchtigt wird, dürfte es auch kein großes Bestreben geben, das Werk missbräuchlich (wenn überhaupt) zu verwenden :)
 
Was in diesem Rahmen wohl übertrieben ist, aber in der Praxis eine Rolle spielt: Das Gesetz kennt "concludentes Handeln". Was immer man "in gutem Glauben und unter Freunden" stillschweigend an Rechten abtritt, hat im extremen Fall den Nachteil, dass diese stillschweigende Rechtsabtretung bereits ausreicht, um jedes Recht zu verlieren. Das ist im Urheberrecht ganz besonders häufig zu beobachten -- der Urheber wird regelmäßig schlechter gestellt, wenn er nicht seine Rechte im Voraus klar darstellt, weil meist der Schaden die Verfolgung durch den Staatsanwalt nicht rechtfertigen würde.

Also gilt in jedem Fall: zumindest in den EXIFs sollte der Urheber laut und deutlich ersichtlich sein, inklusive eines Hinweises, welche Rechte erteilt wurden, auf dem Datenträger in lesbarer Form (RTF, TXT, PDF). Dann kann später niemand sagen, er habe annehmen dürfen, die strittigen Rechte concludent übertragen bekommen zu haben (durch Ausfolgung des Datenträgers).
 
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