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Streetfotografie mit Quittungsblock

  • Themenersteller Themenersteller Deine Schönheit
  • Erstellt am Erstellt am
@Julian T: hast du gesehen, dass dieser Tread über ein Jahr alt ist? :confused:
 
Kunsturhebergesetz § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Also brauche ich keinen Vertrag sondern nur einen Quittungsblock. Sehr interessant für die Streetfotografie.

Gruß

Andreas

Die Entlohnung kann in dem Fall auch dass Foto per Email sein. Somit brauchst Du nur seine E-Mail Adresse.

Als Streetfotograf einfach Visitengroße Karten mit nehmen wo dass Einverständnis drauf steht und wo man nur den Namen, Telefonnummer und seine Unterschrift eintragen kann.
 
@ Julian T

Das Werk müßte dann von so überragender Wichtigkeit sein, dass dessen Verbreitung oder Schaustellung dem Recht am eigenen Bild des Abgebildeten übergorden anzusehen wäre und zwar durch alle Rechstinstanzen.

Wie willst Du das im Moment der Aufnahme einschätzen können?

Gruß

Andreas
 
hey super... danke für das schnelle feedback :)

@flurinamsler:

und wenn ich einen neuen thread speziell zu diesem absatz eröffnet hätte? dann wäre deine steinigung anders aber genauso hart geworden :-p habe nämlich alle möglichen threads die auch nur annähernd zu dem thema passen durchgelesen. 100 seiten? und nichts zu diesem absatz...

ich war mir nur zu der interpretation der worte unsicher... ist ja alles relativ... größe... höhe... über... drunter... ;)

@ Deine Schönheit:

Ab wo fängt denn die Wichtigkeit an wichtiger zu sein als das Recht des Fotografierten?
 
Ab wo fängt denn die Wichtigkeit an wichtiger zu sein als das Recht des Fotografierten?

Das kann Dir keiner sicher sagen.

Die Mühe für die fast absolute Rechtssicherheit bei einem Vertrag, ist im Vergleich zu einem Prozeß, selbst wenn man ihn gewinnen sollte, verschwindend gering.

Gruß

Andreas
 
hallo,
ich hätte auch mal ne frage zum thema. und zwar bezieht sich das ganze hier ja mehr auf das fotografieren von models (wenn cih das richtig verstanden habe), meine frage wäre wie das ist wenn ich leute einfach bei irgendetwas,w as sie machen fotografiere. also wenn cih mich z.b. in den park setze und leute beim enten füttern o.ä. ablichte. brauch ich da von jedem auf dem bild eine erlaubnis?
und wenn ja, dann müsste das ganze ja auch bei irgendwelchen veranstaltungen gelten. wie ist es also wenn ich bei einem konzert fotos von der masse mache, da kann ich ja nicht jeden einzeln fragen/unterschreiben lassen?
(vielleicht sind die fragen extrem dumm aber sie igen mir nunmal auf dem herzen^^)

lg simon
 
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