Deine Schönheit
Guest
Kunsturhebergesetz § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Also brauche ich keinen Vertrag sondern nur einen Quittungsblock. Sehr interessant für die Streetfotografie.
Gruß
Andreas
Also brauche ich keinen Vertrag sondern nur einen Quittungsblock. Sehr interessant für die Streetfotografie.
Gruß
Andreas