• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Februar 2025!
    Thema: "Kalt"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Februar-Wettbewerb hier!
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Streetfotografie mit Quittungsblock

  • Themenersteller Themenersteller Deine Schönheit
  • Erstellt am Erstellt am

Deine Schönheit

Guest
Kunsturhebergesetz § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Also brauche ich keinen Vertrag sondern nur einen Quittungsblock. Sehr interessant für die Streetfotografie.

Gruß

Andreas
 
...interessant wäre die Frage, was passiert, wenn du den Abgebildeten über den Verwendungszweck im unklaren lässt oder ihn/sie sogar anlügst... vermute das gibt trotzdem Ärger
z.B.: du erzählst, du willst das Bild nur für private Zwecke und gibst der Person 5€ dafür - am nächste Tag erscheints in der Kreiszeitung :)
 
...interessant wäre die Frage, was passiert, wenn du den Abgebildeten über den Verwendungszweck im unklaren lässt oder ihn/sie sogar anlügst... vermute das gibt trotzdem Ärger
z.B.: du erzählst, du willst das Bild nur für private Zwecke und gibst der Person 5€ dafür - am nächste Tag erscheints in der Kreiszeitung :)

:eek:Anlügen wäre nicht okay:mad:

Im Unklaren lassen würde doch kein Problem sein -außer moralisch -, da es ja heißt: "Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Aber darum geht es nicht. So wäre eine gewisse Rechtssicherheit einfacher zu erreichen als mit einem umständlichen Vertrag.

Gruß

Andreas
 
...

Also brauche ich keinen Vertrag sondern nur einen Quittungsblock. Sehr interessant für die Streetfotografie.

...

und du beweist dann, dass Krikelkrakel die Unterschrift des Abgelichteten ist ;-)
 
Die Entlohnung kann ja auch in der Teilhabe der Ansicht am Foto bestehen. Also die Info wo die Einsicht möglich ist. Zudem dem Fotografierten ein Bonbon anbieten und davon ein Foto machen als Entlohnungsnachweis. :D
Aber besser noch zu zweit losziehen. So gibt es immer einen Zeugen. Gruß matthi
 
... also immer schön vorsichtig sein, wenn euch einer mit ner dslr und ner packung bonbons begegnet :)
aber wofür gibt's dann eigentlich noch Verträge?
 
... also immer schön vorsichtig sein, wenn euch einer mit ner dslr und ner packung bonbons begegnet :)
aber wofür gibt's dann eigentlich noch Verträge?

Weiss doch jedes Kind, dass man keine Süßigkeiten von fremden Fotografen nehmen soll. :evil:

Ontopic: Auf diese Art der Auslegung des Paragraphen würde ich mich aber nicht unbedingt verlassen. Es kommt nämlich sofort die Frage auf, ab welcher Höhe ein solcher Betrag als Entlohnung anzusehen ist.
 
Tag!
... Es kommt nämlich sofort die Frage auf, ab welcher Höhe ein solcher Betrag als Entlohnung anzusehen ist.
ist doch komplett egal, ob es 2.-, 5.-, oder 50.- euro sind.
ausserdem, steht irgendwo das es bargeld sein muß?

wenn ich zu jemanden hingehe und sage, du ich will dich fotografieren dafür bekommst du einen gutschein für einen kaffee (natürlich von einem lokal eines bekannten :evil:), dann ist das ja auch eine entlohnung.

mfg Andi
 
Tag!

ist doch komplett egal, ob es 2.-, 5.-, oder 50.- euro sind.
...

Ist nicht egal!

Die Entlohnung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzungsverhältnis stehen. Also nix mit Bonbon oder Salzstange oder z.b. 10 Euro wenn das Bild hinterher auf 1000 Werbeplakaten zu finden ist.
(siehe Wanckel, Foto- und Bildrecht, Rz 134)

Außerdem muß die Entlohnung direkt für die Veröffentlichung erfolgen. Ein Arbeitnehmer der ein Gehalt erhält, gibt also z.b. nicht gleichzeitig nicht seine Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos. (gleiche Quelle)

Deshalb wäre es wohl auch schwierig, einem Strassenmusikanten 2 Euro in die Tasse zu werfen und dann darin eine Entlohnung im Sinne von § 22 S. 2 KUG zu sehen (aus beiden o.g. Gründen)
 
und du beweist dann, dass Krikelkrakel die Unterschrift des Abgelichteten ist ;-)

Ein Foto von ihm mit der unterschriebenen Quittung in der Hand.

Sonst ist auch schwer später zuzuordnen welche Quittung zu welchem Model gehört.:rolleyes:

Gruß

Andreas
 

Siehst Du in der von mir angesprochenen und im Gesetzt vorgesehenen Alternative zum Vertrag keine praktikable Möglichkeit?

Ich denke es wird auf der Straße einfacher sein, eine unterschrieben Quittung von einem Model zu erhalten als es einen vollgeschrieben Vertrag unterschreiben zu lassen.

Absolute Rechtssicherheit hat man nie. Was ist, wenn das Model, was einen Vertrag vor Ort unterschrieben hat später behauptet es wäre wegen Trunkenheit zu dem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig gewesen. Da hast Du dann auch keinen Vorteil gegenüber einer unterschriebenen Quittung.

Gruß

Andreas
 
Siehst Du in der von mir angesprochenen und im Gesetzt vorgesehenen Alternative zum Vertrag keine praktikable Möglichkeit?

Ich denke es wird auf der Straße einfacher sein, eine unterschrieben Quittung von einem Model zu erhalten als es einen vollgeschrieben Vertrag unterschreiben zu lassen.

Absolute Rechtssicherheit hat man nie. Was ist, wenn das Model, was einen Vertrag vor Ort unterschrieben hat später behauptet es wäre wegen Trunkenheit zu dem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig gewesen. Da hast Du dann auch keinen Vorteil gegenüber einer unterschriebenen Quittung.

Gruß

Andreas

Natürlich ist das eine Möglichkeit. Am besten wäre es natürlich, wenn vielleicht noch 'Fotoaufnahmen' oder so auf dem Block stünde. Aber so eine Quittung ist natürlích besser als gar nichts.

Wenn Du aber die Bilder veröffentlichen und redaktionell oder nichtredaktionell verwenden willst, warum in einem solchen Falle dann nicht gleich ein MR unterschreiben lassen? Ich vermute mal, dass es Dir darum geht das ganze so praktikabel wie möglich zu machen. Je weiter Du Dich aber von einer klaren Vereinbarung (MR) entfernst um so schwieriger kann es werden.

Am Wochenende hab ich ein paar Aufnahmen gemacht, die sich ggf. weiter verwerten lassen. Ich hab die Leute danach angesprochen, ihnen meine Karte gegeben und gesagt, dass ich die Fotos ggf. gerne veröffentlichen würde. Mündlich hab ich mir erstmal die Genehmigung geholt sie evtl. Interessenten zuzusenden, allerdings noch ohne Veröffentlichung. Dann hab ich mir die Telefonnummer geben lassen und gesagt, dass ich ggf. nochmals auf sie zukomme und falls jemand die Bilder verwenden will wir nochmals über eine schriftliche Vereinbarung und Vergütung reden.

Vorteil ist aus meiner Sicht, dass Du nicht vorher schon etwas zahlen musst und ggf. hinterher feststellst, dass es nicht angemessen war. Und für das einfache Anbieten der Fotos (ist streng gesehen wohl auch eine Veröffentlichung) reicht mir persönlich die mündliche Zustimmung. Da erfolgt die Veröffentlichung ja nicht in breiter Öffentlichkeit. Sollte nun jemand Interesse an den Bildern haben, kann ich ganz einfach einen prozentualen Anteil an die abgebildeten weiterleiten und mir dazu ein MR holen.
 
Ich vermute mal, dass es Dir darum geht das ganze so praktikabel wie möglich zu machen.

Ja. Ich denke das so mancher auf der Straße fotografierte Mensch in dem Moment einfach keine Lust hat einen Vertrag durchzulesen und nur aus diesem Grund keiner Veröffentlichung zustimmt.

Am Wochenende hab ich ein paar Aufnahmen gemacht, die sich ggf. weiter verwerten lassen. Ich hab die Leute danach angesprochen, ihnen meine Karte gegeben und gesagt, dass ich die Fotos ggf. gerne veröffentlichen würde. Mündlich hab ich mir erstmal die Genehmigung geholt sie evtl. Interessenten zuzusenden, allerdings noch ohne Veröffentlichung. Dann hab ich mir die Telefonnummer geben lassen und gesagt, dass ich ggf. nochmals auf sie zukomme und falls jemand die Bilder verwenden will wir nochmals über eine schriftliche Vereinbarung und Vergütung reden.

Ein ähnlicher Weg wie ich ihn manchmal benutze. Ich schicke denen eine Mail mit den Fotos und frage dabei um Erlaubnis zur Veröffentlichung nach.

Wie man sieht gibt es verschieden Wege wie man ans Ziel kommt.

Ich habe diese Diskussion eröffnet weil ich im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild immer wieder gelesen habe, dass es einige Fotografen so schwer finden an eine Erlaubnis zu gelangen. Das finde ich nicht.

Gruß

Andreas
 
Also brauche ich keinen Vertrag sondern nur einen Quittungsblock. Sehr interessant für die Streetfotografie.
Es wird immer wieder gerne darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1907 stammt. Richter vertreten heute ziemlich zweifelsfrei die Ansicht, dass eine Entlohnung vielen Zwecken dienen kann und man daraus nicht die Einwilligung zur Veröffentlichung ableiten kann, zumindest dann nicht, wenn der Abgelichtete bestreitet, diese Einwilligung erteilt zu haben.
 
Außerdem ist die Norm eine reine Beweislastregelung. Sie stellt lediglich die Vermutung auf, dass der Abgebildete mit einer Veröffentlichung einverstanden war. Diese Vermutung ist aber widerlegbar und leicht zu erschüttern. Es reicht aus, wenn er einen Zeugen herbeiziehen kann, der bestätigt, dass er beispielsweise ausdrücklich keine Veröffentlichung wollte.
 
Ich würde schon auf der Quittung vermerken, dass es eine Entlohnung für das Recht zur Veröffentlichung ist.

Gruß

Andreas
 
...und selbst dann is doch noch nich klar, in welchem Rahmen die Veröffentlichung geschehen soll! Ich denk es macht n kleinen Unterschied ob du das Bild einer kleinen Zeitung zur Verfügung stellst oder es für nen Tausender weiterverscherbelst und der Käufer damit Plakatwände tapeziert... oder?
Ich glaub der Quittungsblock kann einiges vereinfachen und reicht in den meisten Fällen auch aus, wenn dir allerdings jemand ans "Bein pinkeln" will - gut nacht :)
 
Kann man sich dann nicht auf den Abschnitt aus selbigem Paragraphen beziehen?:

"Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient"

Man stellt das Bild als Kunst aus... oder sehe ich das zu naiv? Wie kann man diesen Absatz interpretieren? Find den Absatz nämlich schön :) Durch das "nicht" wird ja alles andere quasi erlaubt :-p
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten