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Street Fotografie - ich versteh's nicht

Und? So lange Personen nicht in sehr unvorteilhaften Posen/Dingen usw. zu sehen sind, ist das auch kein Problem.
diese -irrige- Meinung hat auch nur so lange Bestamd, bis die erste Abmahnung/Unterlassungserklärung auf dem Tisch des Fotografen landet. Ich denke, Du solltest Dich mit den einschlägigen Gesetzen mal näher befassen. Abbildungen von Personen im Mittelpunkt eines Bildes -und eben nicht als blosses Beiwerk- sind immer mit einem Risiko verbunden, ob es -nach Deinen Worten- einen Großteil interessiert oder nicht.
 
diese -irrige- Meinung hat auch nur so lange Bestamd, bis die erste Abmahnung/Unterlassungserklärung auf dem Tisch des Fotografen landet. Ich denke, Du solltest Dich mit den einschlägigen Gesetzen mal näher befassen. Abbildungen von Personen im Mittelpunkt eines Bildes -und eben nicht als blosses Beiwerk- sind immer mit einem Risiko verbunden, ob es -nach Deinen Worten- einen Großteil interessiert oder nicht.

Du solltest dich, nach deinen Worten, mit der Fotografie und Realität befassen ;). Leute lichten alles mit ihren Handys ab und filmen jeden von uns ungewollt und teilen es übers Internet und hier im Forum kommen wirklich welche mit DSGVO und co^^.
 
Das Foto mit der Katze zum Beispiel ^^
Ja, stimmt. Könnte aber auch eine schlechte Montage sein. Ist aber genauso Mist. Genau wie das andere Katzenbild (mit den beiden Hunden). Das ist aber zumindest gut gemacht.

Dennoch gibts ne Menge guter Bilder dort.
 
Du solltest dich, nach deinen Worten, mit der Fotografie und Realität befassen ;). Leute lichten alles mit ihren Handys ab und filmen jeden von uns ungewollt und teilen es übers Internet und hier im Forum kommen wirklich welche mit DSGVO und co^^.
"Frau Richterin, Sie sollten sich mal mit der Realität befassen! Leute lichten alles mit ihren Handys ab und Sie kommen jetzt hier mit der DSGVO!"...

Zum Glück scheint es so, als hätten die Personen AUF den Fotos genauso wenig Ahnung von der Rechtslage wie manche hinter der Kamera. Sonst würde es sicher häufiger Streit wegen DSGVO, KUG usw. geben. Manche nehmen es sicher auch einfach gelassen und machen sich nichts daraus, fotografiert zu werden. Aber hier lebt im Grunde ein ganzes Genre davon, dass der eine nicht merkt, dass er fotografiert (und veröffentlicht) wird, und dem anderen ist es egal.
 
Es gibt die Bestimmung wenn eine Veröffentlichung im höheren Interesse der Kunst liegt stehen Persönlichkeitsrechte dagegen zurück. Bei den genannten könnte/dürfte das der Fall sein.
Weiß ich, wissen wir hier fast alle.
Eine Grenze ab wann etwas bereits "Kunst" ist wird wohl schwer zu definieren sein, und ob sich die zahlreichen "Street"-Fotografen darauf berufen können... 🤔
Eben. Das ist einer der entscheidenen Punkte.

Ein anderer Punkt: Bilder, die lange vor den derzeit geltenden Regeln und Gesetzen entstanden sind.

Usw. Also erachte ich diese ewigen Diskussionen, solange nicht dezidiert nach Bildrechten gefragt wird, nicht nur als reichlich überflüssig.
 
Es gibt die Bestimmung wenn eine Veröffentlichung im höheren Interesse der Kunst liegt stehen Persönlichkeitsrechte dagegen zurück. Bei den genannten könnte/dürfte das der Fall sein.
Eine Grenze ab wann etwas bereits "Kunst" ist wird wohl schwer zu definieren sein, und ob sich die zahlreichen "Street"-Fotografen darauf berufen können... 🤔
Muss auch nicht, denn das ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der zwischen den beiden Rechten abgewogen werden muss. Und die wir im Zweifel von einem Gericht getroffen.
 
"Frau Richterin, Sie sollten sich mal mit der Realität befassen! Leute lichten alles mit ihren Handys ab und Sie kommen jetzt hier mit der DSGVO!"...
Da die DSGVO kein Gesetz ist, haben weder die Exekutive noch die Gerichte damit etwas zu tun. Zuständig sind die Datenschutzaufsichtsbehörden, bei denen man Beschwerden einreichen kann.

Das hat aber auch gar nichts mit dem hier diskutiertem Verständnis für Straßenfotografie zu tun. ;)
 
Vergiss doch mal die DSGVO usw. Die interessiert einen Großteil auf diesem Planeten genau NULL.

Die Person, die ablichtet, die musst du fragen, ob sie nach eigenen moralischen Ansprüchen handelt. Ist aber bei z.B. der Sportfotografie nicht anders, die einen halten bei schlimmen Verletzungen noch mal extra rein mit der Kamera, ein anderer Fotograf macht es eben nicht, weil er es als unangebracht empfindet und keinen Mehrwert bietet usw.
Sportfotografen sind jedoch akkreditiert und zugelassen, Streetfotografen wohl kaum. Sportfotografen ohne Akkreditierung nimmt man übrigens die Kamera ab. 😉
 
Die DSGVO ist – wie der Name sagt – eine Verordnung, genauer gesagt eine EU-Verordnung, die seit ihrem Inkrafttreten geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU ist. Und selbstverständlich werden Verstöße gegen sie vor Gericht verhandelt.
Die Materie ist etwas komplexer.

Die DSGVO enthält eine Öffnungsklausel, wonach in den Mitgliedsstaaten u.a. der Kunstfreiheit Rechnung getragen werden kann. Diese ist bekanntlich ein Grundrecht, Art. 5 Abs. 3 GG. Deshalb gilt das KunstUrhG weiter, und damit auch § 23 Abs. 1 Nr. 4, wonach Bildnisse auch ohne Einwilligung verbreitet werden dürfen, wenn dies einem höheren Interesse der Kunst dient. Und dann sind wir wieder beim BVerfG, nach dessen Entscheidung die Kunstfreiheit Vorrang hat, solange keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Abgebildeten festzustellen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Prosecutor Zu dem Verhältnis von DSGVO und KunstUrhG habe ich in diesem Beitrag doch gar nichts gesagt. Es ging mir lediglich um das, was Lenz Moser unmittelbar vor meinem Beitrag gesagt hat und worauf ich in meinem Beitrag geantwortet habe. Dass die DSGVO sich in einen Rechtsrahmen eingliedert, ist doch völlig klar.
 
Da ist doch hier etwas verlinkt, wo eine klar erkennbare Person ggü. einem Fotografen recht bekam. Vielleicht sogar in diesem Faden.
Ja, weil in dem Einzelfall die Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Abgebildeten aus der Art der Präsentation des Bildes als großformatigem Blickfang an einer öffentlichen Straße abgeleitet wurde.

Im Ergebnis läuft es immer auf eine Abwägung der kollidierenden Rechtsgüter hinaus. Es bleibt der Maßstab "schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts" mit (laut BVerfG) Betonung auf "schwerwiegend".

Die immer wieder zu lesende Behauptung, in jedem Fall müsse die Einwilligung vorliegen, ist bei Streetfotos ganz eindeutig falsch.

Aber für Angsthasen ist Street sicher das falsche Metier. :giggle:

Da die vertiefte Erörterung von Rechtsfragen in diesem Forum unerwünscht ist, war das mein letzter Beitrag hierzu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus eigener unschlanker Erfahrung mit der DSGVO wage ich mal die Prognose, dass keine Privatperson, die auf öffentlichem Grund im Alltagsgeschehen fotografiert wird, vor irgendeinem Gericht mit einer Klage durchkommen wird. Es sei denn, dass mit diesem Foto im Böhmermann-Stil reisserische, ideologische oder kommerzielle Ziele vefolgt werden und diese Person es begründen nachweisen kann, dass ihr durch diese Fotos irgendwelche persönlichen Nachteile entstanden sind.

Ansonsten ist die DSGVO eine ganz groß angelegte Nebelkerze, die in erster Linie ausschließlich kommerziellen und behördlichen Zwecken dient. Privatleute haben genau Null davon - eigene Erfahrung :mad:
Bis auf die o.g. Ausnahme mit dem vorenthaltenem Geld oder ehrabschneidenen und verleumderischen Aktionen, wie der "Böhmermann-Imker" es bewiesen hat (y)
 
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Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die allermeisten 'Streetfotos' einfach nur langweilig sind. Von wenigen Ausnahmen abgesehen.

Es gibt die Bestimmung wenn eine Veröffentlichung im höheren Interesse der Kunst liegt stehen Persönlichkeitsrechte dagegen zurück. Bei den genannten könnte/dürfte das der Fall sein.
Eine Grenze ab wann etwas bereits "Kunst" ist wird wohl schwer zu definieren sein, und ob sich die zahlreichen "Street"-Fotografen darauf berufen können... 🤔
Bist du eingetragener Fotokünstler?
Nein?

Dann kannst du dich auch nicht auf die Kunstfreiheit berufen.

Wie zu erwarten, kamen auf meinen Beitrag zuvor die Antworten, die ich erwartet hatte.

Ich würde es gar nicht gut finden, ohne meine Erlaubnis zentraler Bestandteil eines veröffentlichten Fotos zu sein.
Bei Veranstaltungen und/oder Gruppenaufnahmen ist das etwas Anderes.

Am Eingang unseres Sportplatzes wird jeder Besucher und Teilnehmer darauf hingewiesen, dass hier Video- und Fotoaufnahmen gemacht werden. Doch außer Szenen beim Sport, wird niemand ungefragt in zentraler Weise abgelichtet und hinterher das Ergebnis auf unseren Medien veröffentlicht.
@ernst.w : Keine Unterstellung, eure Antworten bezeugen es ausreichend, dass ihr euch einen Dreck um Persönlichkeitsrechte schert. Statt dessen nur Ausflüchte.
 
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