Jedenfalls, wenn ich wissen will, ob ich was mit an Board nehmen darf oder nicht, würde ich nicht die Airline sondern die Bundespolizei fragen... oder im Zweifelfall einfach in den Koffer damit
Letztendlich entscheidet die Airline, wer/was mit denen fliegt. Das wird ziemlich genau geregelt und selbst wenn dich der Security-Mitarbeiter mit einem Stativ durchlässt, hat ganz zum Schluß die Airline das Sagen - die sind schließlich für die Sicherheit an Bord zuständig.
Exemplarisch EK - Auszug aus deren Bestimmungen. Wenn ein MA das als gesicherheitsgefährdend einstuft, dann geht das nicht mit. Unabhängig davon, ob die Security das durchlässt.
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8.3.4(b)
Sämtliche
Gegenstände, die nach unserer Einschätzung oder nach Einschätzung des
Sicherheitspersonals geeignet sind, als Waffe verwendet oder zu einer solchen umfunktioniert
zu werden und potenziell Verletzungen oder Handlungsunfähigkeit verursachen oder eine
andere
Sicherheitsgefährdung darstellen können.
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Nicht zugelassene Objekte und gefährliche Gegenstände
Aufgrund internationaler Bestimmungen und zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Kunden werden zahlreiche Objekte im Handgepäck nicht zugelassen.
Gegenstände, die Verletzungen herbeiführen können oder eine andere Sicherheitsbedrohung darstellen, dürfen nur im aufgegebenen Gepäck transportiert werden und sind im Handgepäck nicht erlaubt. Diese Gegenstände müssen für die Beförderung als aufgegebenes Gepäck entsprechend verpackt sein. Dabei sind die IATA-Regelungen über gefährliche Güter und die Emirates-Regelungen zu berücksichtigen.
Zu diesen Gegenständen zählen insbesondere:
Echte oder Spielzeugwaffen
Waffen und Munition
Sprengkörper oder Gegenstände, die mit Sprengstoff gefüllt sind (beispielsweise Feuerwerksraketen oder Knallfrösche)
Messer aller Arten, Formen und Größen
Brieföffner
Metallbesteck
Steinschleudern
Rasierklingen und Rasiermesser
Handwerkzeug
Pfeile
Scheren
Nagelfeilen
Injektionsnadeln und Injektionsspritzen (außer wenn sie aus medizinischen Gründen erforderlich sind und mit einem Attest nachgewiesen wird, dass sie mitgeführt werden müssen)
Stricknadeln
Korkenzieher
Laserzeiger
Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die Gefahren für die Gesundheit und die Sicherheit der Fluggäste darstellen. Der Transport dieser Güter wird durch Bestimmungen der Zivilluftfahrtbehörde geregelt. Im Allgemeinen sind sie weder als Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck zulässig, wobei aber gewisse Ausnahmen bestehen.
Informieren Sie sich in den IATA-Gefahrgutvorschriften darüber, welche Artikel als Gefahrgut eingestuft werden, welche Artikel im Gepäck zugelassen sind und was Sie am Flughafen deklarieren müssen. Hinweise zu Vorschriften bei Abnahme durch Sicherheitspersonal finden Sie in den Beförderungsbedingungen (Artikel 8.3.6).
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