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Sony Alpha 230 Kann wer helfen :( ?

Die Gewährleistung ist, wenn nicht ausdrücklich vertraglich vereinbahrt an das Gerät mit Garantienachweis (Rechnung) gebunden und nicht an den Käufer. Die Ansprüche sind im Grunde übertragbar. Wenn nicht anders vereinbahrt, was widerum anfechtbar ist.
Die Garantieinformationen bei Sony Deutschland können hier eingesehen werden. Bei Sony scheint das keine Probleme mit Garantieleistungen zu geben, da hier wohl die Kaufbelege ausschlaggebend sind.

Im Zweifelsfall immer beim Hersteller, hier Sony Deutschland anrufen und nachfragen.

jupp - lieben Dank und genau das habe ich getan ---> angerufen ...
es stellt kein Problem dar das ich nicht der Erstkäufer bin ... also alles tutti xD

herzlichen Dank nochmal für Eure Mühe ;)
 
Die Gewährleistung ist, wenn nicht ausdrücklich vertraglich vereinbahrt an das Gerät mit Garantienachweis (Rechnung) gebunden und nicht an den Käufer.

Das ist so nicht richtig. Da der Zweitkäufer keinen Vertrag mit dem Händler hat, hat der Zweitkäufer, hier der TO, keine rechtlichen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.
 
Habe ich mal mit einem Richter drüber gesprochen.

Jo.
 
Das ist so nicht richtig. Da der Zweitkäufer keinen Vertrag mit dem Händler hat, hat der Zweitkäufer, hier der TO, keine rechtlichen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.

Garantie ist Garantie, D.h. 2 Jahre und da wirds auch keine Rolle spielen ob der TO zweitbesitzer ist.
Der TO muss lediglich in Besitz der Rechnung /Kaufbelegs sein und gut ist
 
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