increible
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Die Gewährleistung ist, wenn nicht ausdrücklich vertraglich vereinbahrt an das Gerät mit Garantienachweis (Rechnung) gebunden und nicht an den Käufer. Die Ansprüche sind im Grunde übertragbar. Wenn nicht anders vereinbahrt, was widerum anfechtbar ist.
Die Garantieinformationen bei Sony Deutschland können hier eingesehen werden. Bei Sony scheint das keine Probleme mit Garantieleistungen zu geben, da hier wohl die Kaufbelege ausschlaggebend sind.
Im Zweifelsfall immer beim Hersteller, hier Sony Deutschland anrufen und nachfragen.
jupp - lieben Dank und genau das habe ich getan ---> angerufen ...
es stellt kein Problem dar das ich nicht der Erstkäufer bin ... also alles tutti xD
herzlichen Dank nochmal für Eure Mühe
