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Sigma Service kulant?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_168019
  • Erstellt am Erstellt am
......die 3 Jahre Gewährleisung hätte ich eben gerne gehabt weil ich das Sigma dann auch besser hätte verkaufen können :D

Grüße
Joh

Gelten die Gewährleistungansprüche nicht nur auf den erst Käufer?
 
Ich denke nicht dass ich nochmal was anderes Kaufe ausser Nikkor, die 3 Jahre Gewährleisung hätte ich eben gerne gehabt weil ich das Sigma dann auch besser hätte verkaufen können :D

Grüße
Joh

Na wenns so ist, dann stören dich die 3Jahre Garantie, die dir Sigma nicht gewährt hat gar nicht. Die freiwillige Garantie von Sigma gilt nur für Erstkäufer und ist nicht übertragbar!:evil:

Grüsse
Jockel123
 
Na wenns so ist, dann stören dich die 3Jahre Garantie, die dir Sigma nicht gewährt hat gar nicht. Die freiwillige Garantie von Sigma gilt nur für Erstkäufer und ist nicht übertragbar!:evil:

Grüsse
Jockel123

Echt!? So ein Quatsch .... na ja .... Ein Sigma im Leben kann einem ja mal passieren :lol:

Grüße und danke
 
also ich verstehe die ganze Aufregung nicht! Es gibt feste Laufzeiten und somit Termine... wenn ich einen Einberufungsbescheid habe- oder einen Termin mit dem Flieger..... oder Erledigungszeitraum für Garantieverlängerung bei Sigma.... WO IST DA EIN/DER UNTERSCHIED? Es gibt keinen, ausser, dass es nun mal Termine, Vorgaben, Fristen usw gibt... und daran sollte man sich halten... und die Welt ist in Ordnung. Im Rahmen der Gleichbehandlung ihrer Kunden kann Sigma garnicht anders, als abzulehnen... ich versteh das...
aber das ist sicher eine andere Geschichte (und Baustelle) :D
 
Die Regelung, dass die erweiterte Garantie nur für den Erstkäufer gilt, findet man auch bei anderen Herstellern. Das sind übliche Vorgehensweisen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn man mir entsprechende freigiebigere Formulierungen eines anderen Herstellers vorlegt.

Oder habe ich den Sigma-Bashing-Day verpasst? :confused:
 
Echt!? So ein Quatsch .... na ja .... Ein Sigma im Leben kann einem ja mal passieren :lol:

Grüße und danke

Ich seh das aber anders:

Mein 50 1.4 von Sigma wurde dort (in Rödermark) direkt an meine 5D angepaßt... und nun passt es und dieses Tream-Team macht mir wirklich ganz tolle Bilder! Die 1.4 ist eine echte Arbeitsblende... gerade 1.4 ist traumhaft schön - sonst hätte ich es auch nicht getauscht, gegen mein Canon 50 1.4
MIR ist also Sigma nicht passiert, sondern ich habe selektiert und ganz bewußt diese Brennweite, diese Blende und dieses Sigma gekauft. Oftmals habe ioch hier den Eindruck... dass einfach "nechgeplappert" wird, ohne die Linsen, um die es geht, überhaupt zu kennen.:(
 
Hallo,

nach dem ich mir den thread durchgelesen habe:

ich finde es von Sigma nicht besonders kulant, andererseits gibt es halt Fristen, die man einhalten sollte.
Bei der dreijährigen (kostenlosen und freiwilligen) Garantie finde ich nicht verständlich, dass man sich registrieren muss.
Entweder man gibt 3 Jahre Garantie oder nicht,
der Ausschluss der "Nicht-Erstkäufer" macht die Sache dann auch nicht besser.:rolleyes:

Vor dem Hintergrund werde ich mich in Zukunft nicht wirklich für Sigma-Objektive interessieren
(oder mich zumindest rechtzeitig registrieren), somit hat der thread von joh2 schon etwas bewirkt.;)
 
Aber wann endet dann bitte die Kulanz? Eine Woche nach Fristablauf? Zwei? Drei? Man hat 8 Wochen Zeit sein Objektiv zu registrieren, das sollte eigentlich schaffbar sein. Die Registrierung selbst beansprucht in etwa 1 Minute, stellt also auch keinen unmenschlichen Aufwand dar. Und wie mbf schon sagte, die Regelung, dass die erweiterte Garantie nur für den Erstkäufer gilt, ist nicht allein auf Sigma beschränkt. (die 2 Jahre gesetzliche Garantie hast du ja unabhängig davon)
 
(die 2 Jahre gesetzliche Garantie hast du ja unabhängig davon)

Es gibt keine "gesetzliche Garantie"!!! Garantien sind IMMER freiwillig.

Du meinst Gewährleistung. Die Gewährleisung endet für dich als Kunden allerdings nach 6 Monaten, da ab diesem Zeitpunkt die Beweislastumkehr geltend wird. D.h. du mußt beweisen (Klage bei Gericht + Gutachter), dass der Mangel schon von anfang an bestand. :mad: Alles andere ist reine Kulanz des Händlers.
 
Das mit der Garantie für den Erstkäufer ist der Regelfall und nicht nur bei Sigma so.Ich hab vor Jahren ein Sigma 3 Tage vor Garantieablauf zum Händler (Media-Markt)gebracht und es wurde anstandslos repariert.Ein Tamron gekauft bei einem kleinen Berliner Händler wurde hingegen noch vor Ablauf der Garantiezeit kostenpflichtig repariert,wegen normaler Verschleißes!!!

Vielleicht ist es auch wichtig wo man kauft?!

Ich fotografiere seit Jahren auch mit Sigma-Objektiven,bin sehr zufrieden mit der Qualität dieser.
Gestern kam wieder eines dazu:2,8/70-200.Preis/Leistung wie immer Top und entgegen der landläufigen Meinung hier selbst mit Offenblende scharfzeichnend.Mag sein das es bei vieltausendfacher Vergrößerung Unterschiede zum Tamron geben kann ,in der Praxis ist der Unterschied irrelevant.
 
Da muss ich nach jüngster Erfahrung leider noch einen drauf setzten. Ich habe leider die Stativ Schelle für das 70-200er verloren. Das soll als Ersatzteil 140,-- euro kosten.

Das sind nahezu 20% des Neupreises! (725,--). Ich will jetzt bewusst nich von Sittenwiedrig sprechen, aber das haut dem Fass den Boden aus. Wenn also die Schelle eines der Teuersten Teile am Objektiv ist dann wundert es mich nicht das hier so viele menschen Probleme haben mit den Leistungen der Objektive. :grumble:

Ruhig Blut! Hast du mal bei Nikon gefragt, was die für eine Stativschelle für das 70-200 VR nehmen? Canon nimmt dafür jedenfalls 185 Euro UVP (ca. 170 real im Handel). Warum sollte Sigma das Ding dann vergleichsweise "verschenken"?
 
Es gibt keine "gesetzliche Garantie"!!! Garantien sind IMMER freiwillig.

Du meinst Gewährleistung. Die Gewährleisung endet für dich als Kunden allerdings nach 6 Monaten, da ab diesem Zeitpunkt die Beweislastumkehr geltend wird. D.h. du mußt beweisen (Klage bei Gericht + Gutachter), dass der Mangel schon von anfang an bestand. :mad: Alles andere ist reine Kulanz des Händlers.

Ja du hast Recht, ich meinte die gesetzliche Gewährleistung^^ Aber diese endet nicht nach 6 Monaten, sondern wurde 2002 auf 24 Monate verlängert. Nach 6 Monaten kehrt sich nur die Beweislast um, zu Ungunsten des Käufers.
 
Nach 6 Monaten kehrt sich nur die Beweislast um, zu Ungunsten des Käufers.


Hab ich doch beschrieben, oder? :rolleyes:

Bei meinem Macbook ging es mir so. 13 Monate nach Kauf ging das Mainboard kaputt. Nur 12 Monate Apfelgarantie -> ergo Händler stellte sich quer und ich konnte das Teil in die Tonne werfen. Da wäre nur der Rechtsweg möglich. Mit entsprechendem Risiko. :grumble:

(Hatte allerdings auch schon andere Erfahrungen mit sehr kulaten Händlern.)
 
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