......die 3 Jahre Gewährleisung hätte ich eben gerne gehabt weil ich das Sigma dann auch besser hätte verkaufen können
Grüße
Joh
Gelten die Gewährleistungansprüche nicht nur auf den erst Käufer?
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......die 3 Jahre Gewährleisung hätte ich eben gerne gehabt weil ich das Sigma dann auch besser hätte verkaufen können
Grüße
Joh
Stimmt, anspruch hat Sigma keinen. Was aber halt typisch ist... Frist selber vergeigt - Schuld ein anderer...![]()
Ich denke nicht dass ich nochmal was anderes Kaufe ausser Nikkor, die 3 Jahre Gewährleisung hätte ich eben gerne gehabt weil ich das Sigma dann auch besser hätte verkaufen können
Grüße
Joh
Na wenns so ist, dann stören dich die 3Jahre Garantie, die dir Sigma nicht gewährt hat gar nicht. Die freiwillige Garantie von Sigma gilt nur für Erstkäufer und ist nicht übertragbar!
Grüsse
Jockel123
Echt!? So ein Quatsch .... na ja .... Ein Sigma im Leben kann einem ja mal passieren
Grüße und danke
(die 2 Jahre gesetzliche Garantie hast du ja unabhängig davon)
Da muss ich nach jüngster Erfahrung leider noch einen drauf setzten. Ich habe leider die Stativ Schelle für das 70-200er verloren. Das soll als Ersatzteil 140,-- euro kosten.
Das sind nahezu 20% des Neupreises! (725,--). Ich will jetzt bewusst nich von Sittenwiedrig sprechen, aber das haut dem Fass den Boden aus. Wenn also die Schelle eines der Teuersten Teile am Objektiv ist dann wundert es mich nicht das hier so viele menschen Probleme haben mit den Leistungen der Objektive.![]()
Es gibt keine "gesetzliche Garantie"!!! Garantien sind IMMER freiwillig.
Du meinst Gewährleistung. Die Gewährleisung endet für dich als Kunden allerdings nach 6 Monaten, da ab diesem Zeitpunkt die Beweislastumkehr geltend wird. D.h. du mußt beweisen (Klage bei Gericht + Gutachter), dass der Mangel schon von anfang an bestand.Alles andere ist reine Kulanz des Händlers.
....Aber diese endet nicht nach 6 Monaten, ... Nach 6 Monaten kehrt sich nur die Beweislast um, zu Ungunsten des Käufers.
Nach 6 Monaten kehrt sich nur die Beweislast um, zu Ungunsten des Käufers.