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Shutter Count an nagelneuer EOS 50D

Ja, man sollte am besten auch gleich Verkaufsgespräche auf Band aufnehmen und dem Verkäufer aus möglicherweise auftretenden falschen Aussagen dann einen Strick drehen.:ugly: Man kann's auch übertreiben, Rechtsstaat hin oder her.

Im Ernst: falls das Gerät tatsächlich bereits 57400 Auslösungen auf dem Buckel hatte, wäre es natürlich kein Neugerät mehr gewesen. Aber Betrug muss man erst mal nachweisen - wie schon weiter oben stand: „falschen Karton aus dem Lager gegriffen“ und schon isser aus dem Schneider.

Es geht ja gar nicht um Betrug, sondern darum, dass er dann das Gerät zurücknehmen muss und dir dafür eine tatsächlich neue zu geben hat!

Die Kamera ist ja getauscht worden, aber ansonsten hätte ich dort richtig Druck gemacht...
 
Ja, man sollte am besten auch gleich Verkaufsgespräche auf Band aufnehmen und dem Verkäufer aus möglicherweise auftretenden falschen Aussagen dann einen Strick drehen.:ugly: Man kann's auch übertreiben, Rechtsstaat hin oder her.

Im Ernst: falls das Gerät tatsächlich bereits 57400 Auslösungen auf dem Buckel hatte, wäre es natürlich kein Neugerät mehr gewesen. Aber Betrug muss man erst mal nachweisen - wie schon weiter oben stand: „falschen Karton aus dem Lager gegriffen“ und schon isser aus dem Schneider.

Na wäre ja gespannt ob du das auch so locker sehen würdest wenn sie das Ding dir angedreht hätten. :angel:
Obendrein Umtausch ist dann schön und gut aber für so eine Aktion ne Menge Zeit versch....... und womöglich zig km fahren bringt dann auch zurecht auf die Palme
 
Geld zurück ist eine Kulanzleistung, zum Umtausch der Ware hätte es auch noch die Alternative einer fachgerechten Reinigung sowie eines dem Gebrauchszustand entsprechenden Preisnachlasses gegeben. Aber dazu hätte er vorher schon etwas anders reagieren müssen.

man kann von jedem vertrag 14-tägig zurücktreten. das gilt auf für kaufverträge.
 
man kann von jedem vertrag 14-tägig zurücktreten. das gilt auf für kaufverträge.

Das stimmt so nicht ganz; ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nur in speziellen Fällen (u.a. Fernabsatzvertrag und Verbraucherdarlehensvertrag). Ansonsten gilt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Geld zurück ist eine Kulanzleistung, zum Umtausch der Ware hätte es auch noch die Alternative einer fachgerechten Reinigung sowie eines dem Gebrauchszustand entsprechenden Preisnachlasses gegeben. Aber dazu hätte er vorher schon etwas anders reagieren müssen.

Wenn mir jemand eine nagelneue Kamera verkauft - und ich dann 3 Tage später vom CPS höre, dass das "Neugerät" schon 1 Jahr im Intensiv-Einsatz war und über 50.000 auf der Uhr hat, aber immerhin gut geputzt wurde, dann ist "Geld zurück" keine "Kulanz".
Da gibt's dann auch nicht Preisnachlass sondern Vertragserfüllung: Neugerät auf den Tisch oder Geld zurück!
 
Das stimmt so nicht ganz; ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nur in speziellen Fällen (u.a. Fernabsatzvertrag und Verbraucherdarlehensvertrag). Ansonsten gilt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html

Heißt das nicht eher: "Pacta servanda sunt"? das verb steht doch immer am Ende.

Wie dem auch sei: Otto Normalverbracher kann das Zeug doch innerhalb von 14 Tagen zurückbringen?!?
 
N-E-I-N!

Manche Läden (meist Ketten) bieten das zwar an, aber FREIWILLIG.

Die 14 Tage Rückgaberecht gibt es im Fernabsatz, aber nicht wenn Du in ein Ladengeschäft gehst.

Schließlich hast Du die Rücktrittsmöglichkeit im Fernabsatz nur deswegen, weil Dir die Möglichkeit gegeben werden soll, die Ware so in Augenschein zu nehmen, wie das auch im Geschäft möglich wäre (sinngemäße Formulierung).
 
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