Rolf, "Wandlung" wäre wohl dann das Stichwort.
Allerdings müsstest Du dann ja eine Ausgleichszahlung erhalten. Das wäre im umgekehrten Fall sicher einfacher...
Wenns kompliziert wird, einfach auf Dein Rückgaberecht (i.d.R. 14 Tage) bestehen.
Allerdings müsstest Du dann ja eine Ausgleichszahlung erhalten. Das wäre im umgekehrten Fall sicher einfacher...
Wenns kompliziert wird, einfach auf Dein Rückgaberecht (i.d.R. 14 Tage) bestehen.