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Service zur Linienbildung bei der Canon G10?

Rolf, "Wandlung" wäre wohl dann das Stichwort.
Allerdings müsstest Du dann ja eine Ausgleichszahlung erhalten. Das wäre im umgekehrten Fall sicher einfacher...

Wenns kompliziert wird, einfach auf Dein Rückgaberecht (i.d.R. 14 Tage) bestehen.
 
Rolf, "Wandlung" wäre wohl dann das Stichwort.
Allerdings müsstest Du dann ja eine Ausgleichszahlung erhalten. Das wäre im umgekehrten Fall sicher einfacher...

Wenns kompliziert wird, einfach auf Dein Rückgaberecht (i.d.R. 14 Tage) bestehen.

Danke für die Antwort Peter...

Ich hab heute alles mitgenommen zur Arbeit, Kamera + Verpackung und werde nachher mal da vorbeifahren.

gruss aus Bremen
Rolf
 
Rolf, "Wandlung" wäre wohl dann das Stichwort.
Allerdings müsstest Du dann ja eine Ausgleichszahlung erhalten. Das wäre im umgekehrten Fall sicher einfacher...

Wenns kompliziert wird, einfach auf Dein Rückgaberecht (i.d.R. 14 Tage) bestehen.

Welches Rückgaberecht?

Er hat beim Händler vor Ort gekauft; das wäre reine Kulanz seitens des Händlers. Der hat aber das Recht die Ware einzuschicken und reparieren zu lassen; soweit ich weiss - 2 Versuche. Da die Lösung seitens Canon bekannt ist, steht der Reparatur nichts im Wege, auch wenn's ärgerlich ist.

Also bleibt nur auf Kulanz des Händlers zu hoffen.
 
Habe nun mal einige Bilder in 100% genauer angeschaut. Bis jetzt konnte ich nichts finden.

Bei denen die den Fehler auf den Bildern gefunden haben, habe ich 2 Fragen:

1. Tritt der Fehler immer an der gleichen Stelle auf?
2. Kann jmd. mal ein Bild irgendwo uploaden in dem man den Fehler sehen kann? Auf der Canon Hompage ist ja nur ein Thumb.

Danke

Gruss

naax
 
Kuck in den Thread Beitrag #13 und #14, da haben ich und casimero je ein Beispiel verlinkt.
Mein Fehler ist jedenfalls reproduzierbar immer an der gleichen Stelle gewesen. Es ist schon verdächtig, daß die Position des Fehlers bei mir, bei casimero und bei dem Beispiel auf der canon-Seite praktisch gleich ist.
 
Welches Rückgaberecht?

"hier in Bremen.." Ok.

Dann ists in der Tat Kulanz mit dem Rückgaberecht – Aber durchaus nichts ungewöhnliches. Der Anspruch im Falle eines Mangels auf Wandlung bleibt aber bestehen. Gibts halt für die Differenzsumme zur LX3 einen Gutschein o.ä.

Wenn man freundlich bleibt und alles in 100% Lieferzustand abgibt, sollte das doch aber kein Thema sein. Rolf, in jedem Fall drücke ich Dir die Daumen. Vielleicht brauchst Du ja noch etwas dazu. Sobald der Umsatz insgesamt höher ist, wird ein VERkäufer wohl kaum ein Problem damit haben.
 
Kuck in den Thread Beitrag #13 und #14, da haben ich und casimero je ein Beispiel verlinkt.
Mein Fehler ist jedenfalls reproduzierbar immer an der gleichen Stelle gewesen. Es ist schon verdächtig, daß die Position des Fehlers bei mir, bei casimero und bei dem Beispiel auf der canon-Seite praktisch gleich ist.


Danke, habe den "hier"-Link überlesen.

Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil :)

Thx

naax
 
Welches Rückgaberecht?

Er hat beim Händler vor Ort gekauft; das wäre reine Kulanz seitens des Händlers. Der hat aber das Recht die Ware einzuschicken und reparieren zu lassen; soweit ich weiss - 2 Versuche. Da die Lösung seitens Canon bekannt ist, steht der Reparatur nichts im Wege, auch wenn's ärgerlich ist.

Also bleibt nur auf Kulanz des Händlers zu hoffen.

Nein, tut mir leid, aber das ist falsch! Egal wo man kauft, es besteht IMMER eine 2jährige Gewährleistungspflicht des Händlers gegenüber des Käufers! Wenn der Defekt zum Zeitpunkt des Kaufs schon vorlag, und das tat er ja in diesem Fall, dann hat der Kunde die Wahl, ob er das Geld zurück will, oder ob er die Ware reparieren lassen will! Der Händler hat nicht das Recht die Ware zur Reparatur zu schicken!
Das Angebot vom Hersteller(in dem Fall Canon) dagegen ist nur eine freiwillige Garantie...
Bei Interesse nachzulesen in §437,439-441 Bürgerliches Gesetzbuch
 
Ok, stebre.
Interessehalber: Wie wäre in dem Fall vorzugehen. Auf Rücknahme bestehen und wenn der Händler sich weigert sich das schriftlich geben lassen und das Ding wieder mitnehmen? Dann einen Anwalt einschalten und Prozessieren?
 
Ok, stebre.
Interessehalber: Wie wäre in dem Fall vorzugehen. Auf Rücknahme bestehen und wenn der Händler sich weigert sich das schriftlich geben lassen und das Ding wieder mitnehmen? Dann einen Anwalt einschalten und Prozessieren?

Nein, soweit muss es in der Regel nie kommen. Bei mir kam diese Situation schon häufiger vor und es reichte im Prinzip immer, sich an den Vorgesetzten weiterleiten zu lassen. Im schlimmsten Fall mal die paar Seiten aus dem Gesetzbuch ausdrucken und vorlegen, war bei mir auch schonmal nötig, da sich die Angestellten, vor allem in den großen Ketten (Sat***, Med**Mar**, usw.) natürlich immer blöd stellen, angeblich sogar auf Anweisung von oben.

Aber wenn man dann den Abteilungsleiter oder sogar Filialleiter vor sich hat, merken die schon gleich, dass man weiß von was man spricht...

Ich kann übrigens wärmstens die Bücher von Dr. jur. Ralf Höcker empfehlen, das "Lexikon der Rechtsirrtümer" und die Fortsetzungen, da werden eben solche Fälle behandelt und immer auch auf die entsprechenden Paragraphen verwiesen, aber sehr lustig und verständlich beschrieben...
Unglaublich, was man da lernt...
 
Ich danke für die Hilfe !!!

Gleich habe ich Feierabend und dann werde ich losziehen.
Im März habe ich bei dem Fotogeschäft das Sigma 55-200 /2.8 HSM für meine E520 gekauft, dann noch für 118 Euro die passende Tasche dafür. Und ab und zu "Kleinkram", also wenn der das nicht macht (nachdem ich erstmal ganz freundlich bin), werde ich wohl etwas ungehalten.
Schliesslich kaufe ich deshalb dort, um gute Beratung und Bedienung zu bekommen. (was in dem Fall mit der Sensorreinigung der E520 nicht der Fall war).
Für die G10 wollten die 499 Euro haben, hab sie schliesslich auf 485 runterbekommen. Immer noch 60-70 Euro mehr als im Internet. Aber das war mir bewußt.
Ich muss sogar für das einschicken der E520, 20 Euro Versandkosten zahlen, obwohl das auf Garantie läuft.
Langsam muss ich glaube ich meine Strategie überdenken, wo ich mein "Zeugs" kaufe.

Langer Rede kurzer Sinn, ich werde nachher berichten.

gruss aus Bremen
Rolf
 
Nein, tut mir leid, aber das ist falsch! Egal wo man kauft, es besteht IMMER eine 2jährige Gewährleistungspflicht des Händlers gegenüber des Käufers! Wenn der Defekt zum Zeitpunkt des Kaufs schon vorlag, und das tat er ja in diesem Fall, dann hat der Kunde die Wahl, ob er das Geld zurück will, oder ob er die Ware reparieren lassen will! Der Händler hat nicht das Recht die Ware zur Reparatur zu schicken!
Das Angebot vom Hersteller(in dem Fall Canon) dagegen ist nur eine freiwillige Garantie...
Bei Interesse nachzulesen in §437,439-441 Bürgerliches Gesetzbuch

Kann der Händler denn die defekte Kamera seinerseits dem Hersteller zurückgeben oder bleibt für ihn ein Schaden?
 
Nein, tut mir leid, aber das ist falsch! Egal wo man kauft, es besteht IMMER eine 2jährige Gewährleistungspflicht des Händlers gegenüber des Käufers! Wenn der Defekt zum Zeitpunkt des Kaufs schon vorlag, und das tat er ja in diesem Fall, dann hat der Kunde die Wahl, ob er das Geld zurück will, oder ob er die Ware reparieren lassen will! Der Händler hat nicht das Recht die Ware zur Reparatur zu schicken!
Das Angebot vom Hersteller(in dem Fall Canon) dagegen ist nur eine freiwillige Garantie...
Bei Interesse nachzulesen in §437,439-441 Bürgerliches Gesetzbuch

Das stimmt nicht! Generell darf der Verkäufer 2x nachbessern, bevor der Käufer Wandlung verlangen kann. Eine Geld-zurück-Regel kennt das BGB nicht, sondern ist reine Kulanz des jeweiligen Verkäufers. Das hat nichts mit Garantie/Gewährleistung zu tun.

Anders ist es natürlich bei Fernabsatzverträgen mit dem 14 tägigen Widerrufsrecht (§ 312b BGB). Aber auch das hat nichts mit Gewährleistung oder Garantie zu tun!

Gruß,
Echodyne
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute habe ich die G10 bekommen - leider xxx82... als Seriennummer. Habe reklamiert und die Ersatzlieferung ist unterwegs - hoffentlich mit einer Seriennummer, die nicht darunterfällt; ist jetzt reine Glücksache.

EDIT
die Ersatzlieferung wurde beim Großhändler geordert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also alle Bauchschmerzen umsonst, die Kamera wurde ohne Probleme zurückgenommen und ich hab mir jetzt die P6000 zugelegt.

Ich stand eine viertelstunde vor der LX3 und der P6000, die P6000 ist es geworden, weil sie mir einfach besser in der Hand liegt und einen Sucher hat.

Von der Bildqualität ist sie nach meinen Recherchen hier und z.b. bei Flickr mit der G10 zu vergleichen. Ich hatte auch schon die P5000, leider war diese etwas langsam, ansonsten auch ein schönes Teil.

gruss aus Bremen
Rolf
 
Prima Rolf,
dann ist die Sache ja erledigt.
Immer gut Licht mit der Minikon.:top:

Danke :)

Ich hatte zur Sicherheit einen Ausdruck der Canon Internetseite mit der Bekanntgabe des Mangels mitgenommen und dann auch dagelassen. Hat er sich für bedankt und über Canon etwas geschimpft, das die auch die Händler informieren könnten, damit er gleich die entsprechenden Seriennummer aussortieren kann. So hat er doppelte Arbeit.

gruss aus Bremen
Rolf

ps. Jetzt muss ich mir bei Flickr nur wieder eine neue Gruppe zur P6000 aussuchen ;)
 
naja, meine ist auch xx83 ohne Kennzeichnung am Deckel. Aufgefallen ist mir jedoch nichts. Morgen gehts erstmal mit der G10 nach London und dann schauen wir weiter.
Gruß
Ralle
 
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