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digitz schrieb:Ist es eine neue Kamera oder gebraucht?
Waren am Zubehoer, Karton Gebrauchspuren?
Im Zweifelsfall am besten umtauschen.
Warum?digitz schrieb:Im Zweifelsfall am besten umtauschen.
gstrasser schrieb:Es gibt wohl Leute, denen steigt das Fernabsatzgesetz zu Kopf![]()
Igendwie hab ich das Gefühl, es braucht als Gegengewicht mal ein "Handlerschutzgesetz" gegen notorische Rücksender.
cu
Ganz so einfach ist das normalerweise nicht und schon garnicht im Sinne des Gesetztes.Hyronimo schrieb:Tja, ist nun mal per Gesetz ihr gutes Recht alles wieder zurückzuschicken, da kann man nichts machen![]()
Was für eien KAmera hättest du dann gekauft?hoewe schrieb:wenn ich die Kamera im Laden gesehen hätte, hätte ich sie bei einer beschädigten Seriennummer nicht gekauft! Insofern wäre eine Rücksendung nach Deiner Mitteilung im Sinne des Gesetzes! Ob es den Aufwand lohnt ist wohl eine andere Frage. Gruss Thomas
hoewe schrieb:natürlich ist es nicht so schlimm! nur im Geschäft hätte ich die Wahl im Fernabsatz nicht. Insoweit ist es nachvollziehbar, wenn jemand die Kamera aufgrund eines solchen Fehlers zurücksenden möchte. Insoweit ist es im Sinne des Gesetzes. zudem steht dem Kunden grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, sodass ich Deine Bemerkungen schon grundsätzlich nicht nachvollziehen kann. Wie gesagt, ob es sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Gruss Thomas
hoewe schrieb:also noch einmal: es ging mir grundsätzlich um den Sinn und Zweck des Widerrufsrecht nicht um die Seriennummern. Aber wenn ich die Wahl hätte würde ich selbstverständlich eine mit vorziehen. Gruss Thomas
Riesbeck schrieb:Ganz so einfach ist das normalerweise nicht und schon garnicht im Sinne des Gesetztes.
Das wird nur oft falsch ausgelegt.
Es dem Kunde die möglichkeit geben die Ware so zu testen, wie er es im Laden könnte, mehr nicht.
Und der Fehler, der hier aufgetreten ist, ist ein "Herstellerfehler" und beeinträchtigt das Produkt in keinster weise.