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Schul-Fotograf

wenn ich sehe, wie hier Bilder kopieren als legal empfunden wird. Das kann für mein Gefühl nicht legal sein, sonst wäre es doch auch legal, CDs Videos u.ä. aus der Videothek auszuleihen und zu kopieren...

Es ist in der Tat legal, eine DVD aus der Videothek für den privaten Gebrauch zu kopieren, sofern die DVD keinen wirksamen Kopierschutz enthält. Es ist auch legal, engen Freunden eine Kopie dieser Kopie anzufertigen (sofern dieses unentgeltlich erfolgt) oder alternativ den Freunden die Kopie auszuleihen, damit diese davon selbst eine Kopie herstellen können. Gleiches gilt für Audio-CDs und eben auch für Fotos.

Man mag es im Einzelfall als ungehörig empfinden, es ist aber zweifelsfrei legal. Das Urheberrecht sieht neben der Wahrung der Interessen von Urhebern auch gewisse Freiheiten für Konsumenten vor (was meiner Ansicht nach richtig und wichtig ist). Keine Seite sollte über die Stränge schlagen. Kopien pauschal als illegal zu verurteilen ist sachlich falsch und ebenso unangebracht wie ungehemmtes Kopieren ohne Rücksicht auf die Wirkungen/Verluste.

Und selbst wenn es alles so kommt und die Bilder mit Deinem Kind drauf vernichtet werden, was ist dann mit den (unrechtmässig) angefertigten Kopien (oder wenn die Leute der Logik folgend das Gruppenbild einfach noch kopieren bevor sie es zurückschicken oder vernichten), da kann der Fotograf ja nun wirklich nix dafür.

Der Fotograf ist nicht zu einem Rückruf der bereits verkauften Bilder verpflichtet. Auch die noch in seinem Besitz befindlichen Bilder muss er nicht unbedingt vernichten. Ein Anspruch auf Schadensersatz in nennenswerter Höhe besteht nicht zwangsläufig.
 
Es ist in der Tat legal, eine DVD aus der Videothek für den privaten Gebrauch zu kopieren, sofern die DVD keinen wirksamen Kopierschutz enthält. Es ist auch legal, engen Freunden eine Kopie dieser Kopie anzufertigen (sofern dieses unentgeltlich erfolgt) oder alternativ den Freunden die Kopie auszuleihen, damit diese davon selbst eine Kopie herstellen können. Gleiches gilt für Audio-CDs und eben auch für Fotos.

Danke für die Aufklärung :top: :eek: Das ist ja hammerhart, da hätte ich im Leben nicht mit gerechnet :eek:

Vielleicht sollte ich mal anfangen mir Filme auszuleihen...

Gilt das auch, wenn mir jemand sein Software Paket ausleiht? Oder greift da die Lizenz (nur auf einem Rechner zur Zeit)?

Würde es dann in dem Fall reichen, wenn der Fotograf einen Zettel dabei packt (oder auf die Rückseite der Bilder stempelt), das es nicht erlaubt ist Kopien anzufertigen?

Danke, ich bin baff!
 
In diesem Thread steckt ja wohl der Wurm. Wenn hier wegen 25 Euro (optionalen Euro, wohlgemehrkt!) die juristische Keule rausgeholt wird (und das auch noch falsch), dann ist das genau diese Kleingartenmentalität (das Laub Deines Apfelbaumes fällt in meinen Garten), an denen dieses Land so krankt.
Danke Arne, das musste einfach mal so deutlich gesagt werden.:top:

Was fremde und eigene Rechte angeht, werden hier oft unterschiedliche Massstäbe angelegt. Manche im Forum scheinen es für ein Menschenrecht zu halten, dass man jede Software kostenlos nutzen kann, dass man alles und jeden fotografieren darf und dass man die daraus entstandenen Fotos selbverständlich jederzeit veröffentlichen und verkaufen darf. GEZ-Gebühren werden nur von Deppen bezahlt (siehe aktueller Thread zu GEZ-Gebühren auf PCs); Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild und ähnliches werden als störend empfunden.

Aber wehe, es trifft einen selbst einmal. Da wird dann wegen jedem Popelkram gleich juristisches Grossgeschütz aufgefahren.
 
Sorry, ich komm da gar nicht drüber weg...

Ist das dann vielleicht sogar unrechtmässig, das mir der "normale" Kindergarten-Schulfotograf - der seine Bilder nur vor Ort zur Ansicht und nach Hause nur gegen Geld mitgibt - die Bilder nicht mit nach Hause gibt (damit ich Kopien machen kann)?
In der Videothek zahle ich ja wenigstens noch eine Leihgebühr von der wahrscheinlich die Gema/Künstlerkasse oder so auch noch was abbekommt...
Und wenn ich Audio-CDs kopiere soll ich ja auch die teuren, speziellen Audiorohlinge nehmen :-) :p
 
@ Silence

Du gest den falschen Weg. Die Schule solltest Du verklagen und nicht den Fotografen. Wenn Du über die Schule keine Mitteilung bekommen hast, das in der nächsten Zeit Schulfotos anstehen, ist die Schule ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen. Genauso wie bei einem Klassenausflug müssen die Eltern über die Schulleitung oder den Lehrer informiert/aufgeklärt werden.

Sollte Dein Kind bei einem Wanderausflug im Wald über einen Ast stolpern, wirst Du Dich ja auch an den Lehrer der die Aufsichtspflicht hat wenden und nicht an den Förster...oder gar an den Ast. :ugly:

Es ist für einen Schulfotografen völlig unmöglich vor einem Shooting die Eltern aller Schulkinder zu fragen, ob er/sie Ihr Kind fotografieren darf.

In Deinem Fall wird die ganze Angelegenheit nicht mal vor Gericht landen, da es sich in Deinem Fall um eine "Bagatelle" handelt. Die Gerichte schlagen sich mit solchen Kram nicht rum. Das weis Dein Anwalt auch. Aber der scheint das Geld dringend zu brauchen.

Naja, aber wenn Du mit Deiner Zeit nichts besseres anzufangen weist...viel Spaß.

LG
Ramiro
 
Meiner Ansicht nach ist das Ausdruck eines völlig gestörten Sozialverhaltens und es bleibt mir nur, Dir einen guten Anwalt auf der Gegenseite zu wünschen..

Hallo Schnappschütze,

es ist Deine Ansicht - subjektiv und durchaus legitim. Du bist ein sehr guter Diskussionspartner. Und das meine ich wirklich so. Bis auf wenige Ausnahmen greifst Du nicht in die Plattitüdenkiste.

Ein gestörtes Sozialverhalten habe ich meiner Meinung nach - und zum Glück stehe ich da nicht alleine - nicht. Ich wehre mich gegen Abzockerei. Nicht mehr. Nicht weniger. Und das mit durchaus probaten Mittel, die einem der Rechtsstaat zur Verfügung stellt.

Über den Ausgang der Sache sowie über die Folgen für den Fotografen, die Schule und die anderen Eltern würde ich zu gegebener Zeit ebenfalls gerne in diesem Thread von Dir informiert werden.

Das werde ich gerne machen! Versprochen!

Ich persönlich bleibe bei meiner Ansicht, dass das von Dir gezeigte Verhalten ein mustergültiges Beispiel für rechthaberische Kleinbürgerlichkeit ist.

Das ist Deine persönliche Ansicht. In vielen anderen Fällen würden wir beide wahrscheinlich konform gehen. Aber oftmals sind es die von Dir bezeichnete rechthaberische Kleinbürgerlichkeit, die vielen Menschen das Leben erleichtern. Ich könnte Dir hier X Urteile nennen, wo viele vielleicht im Vorfeld über rechthaberische Kleinigkeit gesprochen haben, die sich aber später zum Vorteil des Kunden entwickelt haben.

An biedermännischen Querulanten wie Dir nimmt unsere Gesellschaft in meinen Augen deutlich größeren Schaden als an einem simplen Angebot eines Fotografen, das nicht jedem als günstig erscheinen mag.

Du nennst mich einen Querulant. Ich nenne den Fotografen einen Abzocker, der sich und/oder seinen Arbeitgeber mit der Unwissenheit vieler Eltern bzgl. der Kosten bereichert.

Gruß,
Silence
 
Bis heute habe ich mich gewundert, warum in städtischen Kindergärten - angeblich - keine Kindergartenfotografie mehr erlaubt ist (als Begründung wurde mir genannt, dass keiner ein Gewerbe auf dem Gelände des KiGa ausüben bzw. Geld verdienen darf... Jetzt weiss ich warum, die haben einfach keine Lust auf diese Scheixxx .

Völliger Unsinn, was Du da schreibst. Selbstverständlich darf in die Kindergärten bzw. in den KITAS weiterhin gewerblich Kindergartenfotografie ausgeübt werden. Jedoch gilt auch hier, dass dieses nur mit dem Einverständnis der entsprechenden Eltern geschehen darf.

Es ist wirklich traurig, das sowas nicht mehr geht ohne Formulare in sechsfacher Ausführung (und heutzutage 20 Sprachen) ausfüllen zu lassen... .

Es ist nicht traurig, sondern richtig. Sonst komme ich morgen zu Dir, fotografiere Dich ein wenig, ob Du einverstanden bist, oder nicht. Vielleicht bist Du ja einverstanden und findest die Bilder toll.... irgendwann später streiten wir uns.... und dann findest Du es nicht mehr toll, dass ich die Bilder von Dir noch habe... und dann? Dann ist es schon besser, etwas schriftliches in der Hand zu haben....! Aus diesem Grund gibt es zwischen Modell und Fotograf in der Regel einen Vertrag!

Und als Fotograf würde ich einen :evil: tun, die unbezahlten Bilder rauszurücken wenn ich sehe, wie hier Bilder kopieren als legal empfunden wird. .

Zum einen habe ich kein Bild kopiert. Zum anderen kannst Du den :evil: als Fotograf natürlich machen, sofern Du das Geld auf der hohen Kante hast, um die rechtlichen Folgen locker zu bezahlen.
 
hmm... es geht hier um kindergartenfotos... wird das jetzt nicht etwas überbewertet? wenn ich die fotos schei**e finde, kauf ich nicht. ende. ich würd aber nie nie nie nie auf die idee kommen, den andern - die das ergebnis ok finden und es zahlen wollen - die tour zu versauen, nur weil mein kind mit auf dem gruppenfoto mit drauf ist.

das verhalten finde ich unsozial.
 
Gilt das auch, wenn mir jemand sein Software Paket ausleiht?

Für Software gelten besondere Regeln. Privatkopien sind nicht zugelassen. Von Software, die Dir gehört, darfst Du Dir aber eine Sicherheitskopie anfertigen. Das darf Dir nicht vertraglich untersagt werden und einen etwaigen Kopierschutz darfst Du dafür umgehen.

Würde es dann in dem Fall reichen, wenn der Fotograf einen Zettel dabei packt (oder auf die Rückseite der Bilder stempelt), das es nicht erlaubt ist Kopien anzufertigen?

Nach meinem Kenntnisstand nicht.

Das ist aber auch ein sehr hypothetischer Fall, da ein Fotograf, der ausschliessen möchte, dass ein Foto kopiert wird, vermutlich auf sicherere Methoden zurückgreifen wird (z.B. das Bild nur verkleinert herausgeben, einen verrauschten, halbtransparenten Schriftzug über das Bild legen, o.ä.).

Ist das dann vielleicht sogar unrechtmässig, das mir der "normale" Kindergarten-Schulfotograf - der seine Bilder nur vor Ort zur Ansicht und nach Hause nur gegen Geld mitgibt - die Bilder nicht mit nach Hause gibt (damit ich Kopien machen kann)?

Nein, es zwingt Dich ja auch niemand, Deiner Schwiegermutter Deine CDs auszuleihen/zu kopieren. :D Ebenso besteht für den Fotografen keine Verpflichtung, Dir sein Eigentum (Fotos, die Du noch nicht gekauft hast) gratis zur Ansicht/zum Kopieren zur Verfügung zu stellen. Er kann es (dann kannst Du kopieren), muss es aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin kein Jurist, aber ich denke aus der Nummer kommt man evtl. mit Gewohnheitsrecht wieder raus...

Nein, kommt man nicht. Definitiv. Die Sache ist im Prinzip einfach:
Niemand darf ein Kind - ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern - fotografieren. So einfach ist das. Da nützt auch die Ankündigung nichts. Solange die Einwilligung der Eltern nicht vorliegt, ist es verboten. Punktum. Da kannst Du auch nicht mit Gewohnheitsrecht "...das mache ich schon seit Jahren so!" kommen. Das wird keinen Richter interessieren.

Natürlich wird Unrecht nicht zu Recht nur weil es schon immer so war, aber Fotos in Schulen und Kindergärten werden schon von jeher gemacht, jeder kann die Konsequenz erkennen, dass aus der Ankündigung eines Fotografen Bilder entstehen, wer in Deutschland lebt und zur Schule geht und nicht genug Deutsch kann um Mitteilungen zu verstehen muss sich selbst um eine Übersetzung bemühen (wie war das Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) und wenn es Dir nur darum geht, dass Dein Kind auf keinem Bild sein soll, hättest Du als Reaktion auf die Ankündigung des Fotografen Dein Kind oder wenn dies noch zu jung ist, den Klassenlehrer/in einweisen können, dass Dein Kind nicht abgelichtet werden soll. Und dem zu hohen Preis kannst Du entgehen, indem Du die Bilder nicht kaufst.

Aha! Also nur, weil etwas angekündigt wird, ist eine ausdrückliche Einwilligung vorhanden? Ja dann Gute Nacht Deutschland!

Von daher würde ich als Laie nicht damit rechnen, dass Du damit durchkommst. Die Vernichtung der Bilder ist unverhältnismässig, da Du dem durch die Ankündigung (die Du ja bekommen hast) hättest entgehen können. Und ob es in Deiner Macht steht Musterprozesse zu führen...keine Ahnung.

Also hätte ich mein Kind an besagtem Tag nicht zur Schule schicken sollen? Nur, weil ein Fotograf da ist, der den Vormittag über Bilder macht? Und ich hätte mir dann auch unbezahlten Urlaub nehmen müssen, um mein Kind zu betreuen? Oder hätte mein Kind, während die anderen grinsend in die Kamera schauen, alleine auf dem Schulhof stehen sollen?

Du rechnest damit, dass ich nicht durchkomme... okay, Deine Meinung. Ich riskiere, trotz Rechtsschutzversicherung, keine rechtliche Angelegenheit, wenn die Chancen gegen mich stehen. Lt. meinem Anwalt, stehen die Chancen aber mehr als gut. Und das ist kein larifari Anwalt, der mal eben für ein paar Briefe ein paar Hundert Euro kassieren will, sondern er betreut mich seit 15 Jahren (sowie unsere Firma).

Unbefugtes erstellen von Bildnissen - gerade bei Kindern - ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern, kann und wird drastische rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Da beißt die Maus keine Faden ab. Da können hier im Forum noch so viele mit den Füßen auf den Boden trampeln.

Und ich finde diese Regelung gut.

Und von den Kosten der Abmahnung hätte der Fotograf drei Wochen Vollpension auf Mallorca verbringen können....
 
Völliger Unsinn, was Du da schreibst. Selbstverständlich darf in die Kindergärten bzw. in den KITAS weiterhin gewerblich Kindergartenfotografie ausgeübt werden. Jedoch gilt auch hier, dass dieses nur mit dem Einverständnis der entsprechenden Eltern geschehen darf.

Das stimmt leider SEHR WOHL für die STÄDTISCHEN Einrichtungen! Zumindestens in Köln und Umland. Ich habe mit Müttern verschiedener STÄDTISCHER Einrichtungen gesprochen, die ihre Kinder teilweise schon länger dort haben, ich habe auch mit einer Bekannten gesprochen, deren Mutter Leiterin einer Einrichtung ist und es ist definitiv so (oder alle erzählen nur Quatsch). Bei der Einrichtung meiner Tochter wird es so gemacht, das die Sache vom Elternrat ausgeht und nicht vom Kindergarten und dann bei einem Kind zuhause (wohnt ganz in der Nähe der Einrichtung) gemacht wird (evtl. ist ja auch ein Elternteil Fotograf, keine Ahnung, aber es findet aus den genannten Gründen - und alle nannten mir die selben Gründe - nicht in den Räumen des Kindergarten statt).



Es ist nicht traurig, sondern richtig. Sonst komme ich morgen zu Dir, fotografiere Dich ein wenig, ob Du einverstanden bist, oder nicht. Vielleicht bist Du ja einverstanden und findest die Bilder toll.... irgendwann später streiten wir uns.... und dann findest Du es nicht mehr toll, dass ich die Bilder von Dir noch habe... und dann? Dann ist es schon besser, etwas schriftliches in der Hand zu haben....! Aus diesem Grund gibt es zwischen Modell und Fotograf in der Regel einen Vertrag!

Ok, aber Du hast zugegeben, dass es eine Mittelung gab, von daher hättest Du ablehnen können, genauso wie ich Dir - wenn Du Dich ankündigst - die Tür nicht aufmachen muss.

Und das was Du beschreibst betrifft in erster Linie das Problem, dass ich dann vielleicht nicht möchte, dass Du die Bilder anderweitig verwendest (was ich aber auch nicht wollen würde, wenn wir uns nicht streiten :) ) und diese Gefahr besteht beim Kindergartenfotograf eher nicht (und dann würde er sich sicher strafbar machen, beim Vorkindergartenfotograf konnte man sogar für 1 Euro das Negativ erwerben, wenn man das entsprechende Bild 13x18 für 3 Euro gekauft hat).



Zum einen habe ich kein Bild kopiert. Zum anderen kannst Du den :evil: als Fotograf natürlich machen, sofern Du das Geld auf der hohen Kante hast, um die rechtlichen Folgen locker zu bezahlen.

Das habe ich auch nicht gesagt, das explizit DU kopiert hast, zumindestens habe ich das nicht gemeint. Und das mit dem :evil: bezog sich nur auf die Sache, die Bilder zur Ansicht mit nach Hause zu geben, auf die Gefahr hin, dass die (rechtmässig) kopiert werden. Also ist der Fotograf - rein rechtlich - sogar dazu verpflichtet mir die Bilder zur Ansicht nach Hause zu geben, ja?
 
Der Fotograf ist nicht zu einem Rückruf der bereits verkauften Bilder verpflichtet. Auch die noch in seinem Besitz befindlichen Bilder muss er nicht unbedingt vernichten. Ein Anspruch auf Schadensersatz in nennenswerter Höhe besteht nicht zwangsläufig.

Ich hoffe mal, dass Du Jurist bist, denn diese Rechtsberatung ist illegal. (Rechtsberatungsgesetz!) ;)
Zum anderen unterscheiden sich Deine Ansichten erheblich von denen meines Rechtsanwalts mit knapp 30 Jahren Berufserfahrung. Aber gut...
 
@ Silence

Du gest den falschen Weg. Die Schule solltest Du verklagen und nicht den Fotografen. Wenn Du über die Schule keine Mitteilung bekommen hast, das in der nächsten Zeit Schulfotos anstehen, ist die Schule ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen. Genauso wie bei einem Klassenausflug müssen die Eltern über die Schulleitung oder den Lehrer informiert/aufgeklärt werden.

Die Schule hat die Bilder nicht erstellt. Sondern der Fotograf. Er ist für sein Tun und Handeln verantwortlich. Die Schule stellt ihm nur die Plattform zur Verfügung.

@Sollte Dein Kind bei einem Wanderausflug im Wald über einen Ast stolpern, wirst Du Dich ja auch an den Lehrer der die Aufsichtspflicht hat wenden und nicht an den Förster...oder gar an den Ast. :ugly:

Hier vergleichst Du Äpfel mit Birnen. In diesem Fall kann der Förster die Aufsichtspflicht nicht verletzten, da er sie nicht einmal in Ansatz hatte!

Es ist für einen Schulfotografen völlig unmöglich vor einem Shooting die Eltern aller Schulkinder zu fragen, ob er/sie Ihr Kind fotografieren darf.

Wie bitte? Ist denn so schwer, einen Rundbrief an die Elternschaft zu schreiben, in dem über Art, Umfang, Leistung und Kosten aufgeklärt wird? Dieser Brief wird x-mal kopiert und den Kindern mitgegeben. Fertig. Das kann doch wirklich nicht so schwer sein...

In Deinem Fall wird die ganze Angelegenheit nicht mal vor Gericht landen, da es sich in Deinem Fall um eine "Bagatelle" handelt. Die Gerichte schlagen sich mit solchen Kram nicht rum. Das weis Dein Anwalt auch. Aber der scheint das Geld dringend zu brauchen.

Du scheinst Dich da nicht besonders gut auszukennen, oder? Zum einen hat der Fotograf nun eine Abmahnung erhalten. Diese hat er zu akzeptieren und die Kosten zu zahlen. Wenn nicht, so wird es vor dem Kadi landen. Illegales fotografieren von Kindern mag Deiner Ansicht nach eine Bagatelle sein. Zum Glück ist dieses in den Augen der Juristen keine Bagatelle.

Naja, aber wenn Du mit Deiner Zeit nichts besseres anzufangen weist...viel Spaß.LG
Ramiro

Doch, weiß ich!
 
Also ich bin echt super gespannt auf den Ausgang der Geschichte...

Wenn das durch kommt gibt es demnächst wohl nur noch wenige Möglichkeiten einigermassen günstig an Fotografenbilder zu kommen, denn auch wenn 25 Euro dafür zu viel sind ist es noch um Längen von einem Besuch im Studio des Fotografen entfernt und die wenigsten haben das Equipment und die Fähigkeit um "solche" Bilder zu erstellen oder kennen einen, der das kann...

Oder jeder bekommt einen von den Erziehungsberechtigten zu unterschreibenden Vertrag mit nach Hause (und die Mitbürger ausländischer Herkunft, die Deiner Meinung nach die Ankündigung vielleicht nicht verstanden haben bekommen einen Dolmetscher).
Der von Dir angesprochene Rundbrief dürfte ja ohne Unterschrift auch nicht reichen.

Nix für ungut, ich finde es spannend!
 
Das stimmt leider SEHR WOHL für die STÄDTISCHEN Einrichtungen! Zumindestens in Köln und Umland.

Ich habe ein Kind in einer stättischen Einrichtung und dort werden jedes Jahr Bilder gemacht. Also kann es nicht Bundesweit sein.

Ich habe mit Müttern verschiedener STÄDTISCHER Einrichtungen gesprochen, die ihre Kinder teilweise schon länger dort haben, ich habe auch mit einer Bekannten gesprochen, deren Mutter Leiterin einer Einrichtung ist und es ist definitiv so (oder alle erzählen nur Quatsch). Bei der Einrichtung meiner Tochter wird es so gemacht, das die Sache vom Elternrat ausgeht und nicht vom Kindergarten und dann bei einem Kind zuhause (wohnt ganz in der Nähe der Einrichtung) gemacht wird (evtl. ist ja auch ein Elternteil Fotograf, keine Ahnung, aber es findet aus den genannten Gründen - und alle nannten mir die selben Gründe - nicht in den Räumen des Kindergarten statt).

Dann ist es eine Sache des spezifischen Kindergartens. Wenn ein Shooting vernünftig geplant wird, so wird keine Stadt etwas dagegen haben, wenn es in deren Einrichtungen geschieht.

Ok, aber Du hast zugegeben, dass es eine Mittelung gab, von daher hättest Du ablehnen können, genauso wie ich Dir - wenn Du Dich ankündigst - die Tür nicht aufmachen muss.).

Das es eine entsprechende Mitteilung gab, habe ich in meinen Postings zuvor doch geschrieben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Gleichzeitig sage ich aber auch, dass eine Mitteilung nicht gleich die Einwilligung der Eltern ist.

Und das was Du beschreibst betrifft in erster Linie das Problem, dass ich dann vielleicht nicht möchte, dass Du die Bilder anderweitig verwendest (was ich aber auch nicht wollen würde, wenn wir uns nicht streiten :) ) und diese Gefahr besteht beim Kindergartenfotograf eher nicht...

Achso... weil es sich um einen Kindergartenfotograf handelt, besteht keine Gefahr der unbefugten Veröffentlichung? Warum? Nur weil es ein Kindergartenfotograf ist, soll ich sicher sein, dass die Bilder nicht zu Werbezwecken oder im Internet veröffentlicht werden? Nein, so einfach ist das nicht....
 
Ich will Dich echt nicht ärgern, ich finde es wirklich super interessant, weil es meinem Verständnis von "normalen" Abläufen total entgegenläuft, wenn Du keinen Bock mehr hast, dann sag das einfach :o

Ich habe ein Kind in einer stättischen Einrichtung und dort werden jedes Jahr Bilder gemacht. Also kann es nicht Bundesweit sein.

Musst Du dafür extra was unterschreiben oder ist das mit der allgemeinen Erlaubnis (die ich bei Anmeldung meiner Tochter in der KiTa annehmen oder ablehnen musste, im Falle der Ablehnung hätte die Einrichung dafür Sorge getragen/tragen müssen, dass meine Tochter auf keinem Bild ist oder unkenntlich gemacht wird, zB wenn die einen Zooausflug machen oder sonst was, geht hier eigentlich nur um Kindergartenalltag) abgegolten?


Dann ist es eine Sache des spezifischen Kindergartens. Wenn ein Shooting vernünftig geplant wird, so wird keine Stadt etwas dagegen haben, wenn es in deren Einrichtungen geschieht.

Doch nach der angegebenen Begründung geht es ja darum, dass die Stadt oder wer auch immer nicht erlaubt, dass irgendjemand in den Räumlichkeiten einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht bzw. Geld verdient und dazu gehört Fotos machen.
Mir kommt das ja auch total komisch vor, zumal ich schon von verschiedenen Insidern gehört habe, dass die Einrichtung eine Provision vom Fotografen bekommt, von daher ist es für die Stadt ja nicht uninteressant, Geld kann ein KiGa doch immer gebrauchen.


Also dann muss es Deiner Meinung nach (mag ja stimmen) einen richtigen Vertrag (als Rundbrief) geben, der von den Eltern unterschrieben zurückkommt und wer den nicht unterschrieben zurückbringt, wird nicht fotografiert und kommt auch nicht aufs Klassenfoto. Nun, das ist zumindestens wasserdicht, da gebe ich Dir recht.

Ich weiss gar nicht, ob ich bei so einem Pixifotostand im Babymarkt, bei Karstadt oder sonst wo etwas unterschreiben muss, oder reicht an der Stelle das aktive Platzieren des Kindes in der Kulisse schon als Erlaubnis?
 
Hey Silence....ist echt erfrischend mit Dir zu diskutieren. :D

Ich habe nur noch nicht ganz verstanden, warum Du den Fotografen abgemahnt hast (oder ich habe es hier überlesen). Geht es Dir generell darum, dass Du nicht möchtest, dass Dein Kind (von wem auch immer) abgelichtet wird. In diesem Fall müsstest Du ja auch jeden verklagen, der Dein Kind zufällig mit seiner Kamera aufnimmt. Das schließe ich daher aus.

Hat der Fotograf (oder die Schule) versäumt Dir (und den anderen Eltern) mitzuteilen, dass er am Tag X erscheint und die Kinder fotografiert, so dass Dir die Möglichkeit verweht blieb das Kind (mit einer entsprechenden Mitteilung an die Lehrkraft) vom Shooting auszuschließen?

Oder hat der Fotograf (die Schule) Dir mitgeteilt, dass eine Shooting stattfindet, Du hast nicht eingewilligt und Dein Kind wurde dennoch fotografiert?...Dann stehen Deine Chancen gut.

Du schreibst, dass der Fotograf einen Rundbrief verfassen soll, der dann in der Schule an die Kinder weitergegeben wird. Im Grunde ist es Irrelevant, ob die Schule oder der Fotograf Dich informiert. Hauptsache Du erhälst eine Mitteilung damit Du Dein Kind gegebenen Falls vom Shooting "befreien" kannst. Ich habe selbst zwei Kinder, die in die Schule gehen. Ich weis, dass hin und wieder einige Schulschreiben (Ausflüge, Kakaogeld, Schulfeste etc.) im Ranzennirvana untergehen oder erst gar nicht den Weg nach hause finden. Damit der Fotograf (was die Information an die Eltern angeht) auf der sicheren Seite stünde, müsste er ein Einschreiben mit seinem Vorhaben an alle Eltern der Schulkinder schicken. Nur so kann er sicher sein, dass Die Eltern die Mitteilung erhalten haben. Ich kenne allerdings keinen Fotografen der so vorgeht.

Du schreibst zudem, dass ich mich anscheinend nicht besonders gut damit auskenne. Eigentlich Doch. Ich habe selbst eine Zeit lang Schulfotos erstellt. In zwei Fällen haben sich Eltern darüber beschwert, dass Sie nicht informiert wurden und einer Ablichtung ihrer Kinder nicht zugestimmt hätten. In einem Fall konnte ich die Eltern wieder besänftigen. Diese wollten sich und Ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht ablichten lassen. Da jedoch noch keine Abzüge erstellt wurden (bis auf den Kontaktabzug), auf dem Ihr Kind zu sehen war, ist die Sache für die Eltern schnell wieder vergessen gewesen.

In dem zweiten Fall wurden vom Vater eines Kindes gleich schwere Geschütze aufgefahren. Er hat mir sofort mit seinem Anwalt gedroht. Nicht nur weil ich sein Kind uninformiert abgelichtet habe, sondern auch, weil ich es "unvorteilhaft" abgelichtet habe. Eigentlich hat Ihn gestört, dass Sein Kind unpassend für diesen Anlass gekleidet war. Jedoch konnte ich mich auch mit Ihm einigen, da ach in diesem Fall noch kein Bild entwickelt wurde. Aus dem Klassenfoto habe ich dass Mädchen via. EBV entfernt die Bilder von der Festplatte gelöscht und alle waren glücklich.

Mich würde mal interessieren, wie die Sache bei Dir weiter geht. Ich hatte bisher noch keinen Kunden, mit dem eine Einigung unmöglich gewesen wäre.
Halt uns bitte auf dem laufenden.

LG
Ramiro
 
Ah...habe gerade gelesen, dass es wohl doch eine Mitteilung von der Schule/dem Fotograf gab.

In diesem Fall lag es an Dir, der Schule (dem Fotografen) mitzuteilen, dass Du einer Ablichtung Deines Kindes nicht zustimmst. Solltest Du dies nicht getan haben kannst Du nicht nach dem Shooting sagen: ich wollte das nicht. Naja. kannst Du schon. ;)

Bei einer Ablehnung der Eltern nimmt das Kind in der Regel nicht am Shooting teil.

Ich denke da wirst Du schlecht Karten habe...Trotzdem spannend. :D

Gruß...Ramiro
 
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