Da hast du natürlich vollkommen recht.
Ich meine, das damals unser Dozent für eben dieses Thema mal erwähnt hat, das es auf die abgebildete Gruppe ankommt. Sprich: Löst man eine einzelne Person heraus wirds problematisch, fotografiert man allerdings eine Gruppe bei der die abgebildeten Personen eben nur bestandteil der Gruppe sind, kann mans veröffentlichen.
Ich weis allerdings nichtmehr ob dies im Zusammenhang mit der Pressefreiheit genannt wurde oder allgemein zu Bildrechten.
So sehe ich das auch.
Allerdings rreicht es nicht, nur Menschen in Gruppen zu fotografieren. Eine politische Partei hat einmal einen Prozess verloren, weil sie ohne Zustimmung ein Foto veröffentlicht hat, wo der Kläger fast unkenntlich winzig in einer Gruppe von mehr als 20 Personen abgebildet war.
In diesem Fall hat de Persönlichkeitsschutz nach Auffassung des Gerichtes offensichtlich überwogen.