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Rechtliche Frage Großveranstaltung - lang

Sollte es systematisch Grün-Weiße "Hohlköpfe" dieser Art geben, was ich aber nicht hoffe, so habe ich vollstes Verständnis für die Vermummten, denen es nur auf "Bullen klatschen" ankommt. Bei solchen Vertretern trifft dann der alte Spruch "Schnittlauch außen grün, innen hohl" vollkommen zu.

Grüße,

Vierstein

Na ich weiß ja nicht. Wenn hier in München mal wieder die Sicherheitskonferenz stattfindet und Hr. Beckstein seinen Kollegen aus den anderen Bundesländern die viel gerühmte 'Einkesselungstaktik' präsentiert, dann können wir das ja mal austesten. :)

Ich für meinen Teil habe auch Verständnis für Polizisten, die sich nicht gerne freiwillig 'klatschen' lassen nur weil sie z.B. a) Störenfriede aus einer grundsätzlich friedlichen Demo herausfiltern oder b) unbeteiligte Passanten vor gewaltbereiten Demonstranten schützen.

Irgendwie ist das alles nicht so schwarz/weiß wie es manchmal klingt :D

Nur meine eigene bescheidene Meinung! :)
 
Ich für meinen Teil habe auch Verständnis für Polizisten, die sich nicht gerne freiwillig 'klatschen' lassen nur weil sie z.B. a) Störenfriede aus einer grundsätzlich friedlichen Demo herausfiltern oder b) unbeteiligte Passanten vor gewaltbereiten Demonstranten schützen.

Darum ging es auch gar nicht. Es ging um Grün-Weisslinge, die die berechtigte Frage von Unbeteiligten an Demos nach dem Rechtsgrund ihrer Kontrolle als aktive Behinderung auslegen. Bei sowas hätte ich dann echt Lust das zu provozieren und durch einen dritten schön zu dokumentieren mit versteckter Kamera und Körpermikrofon.

Kopfschüttelnd,

Vierstein
 
Darum ging es auch gar nicht. Es ging um Grün-Weisslinge, die die berechtigte Frage von Unbeteiligten an Demos nach dem Rechtsgrund ihrer Kontrolle als aktive Behinderung auslegen. Bei sowas hätte ich dann echt Lust das zu provozieren und durch einen dritten schön zu dokumentieren mit versteckter Kamera und Körpermikrofon.

Kopfschüttelnd,

Vierstein

War vielleicht ungeschickt von mir das direkt auf Dein Zitat zu postne, weil ich das generell eher auf die gesamte aktuelle Diskussion bezog.

Meine grundsätzliche Aussage war derart gemeint, dass man sich natürlich entsprechende Szenarien zurechtlegen kann wann was wie von wem aufgefasst wird oder wie er sich verhält bzw. wie man sich selbst verhalten sollte.

Wie das dann in der Praxis aussieht? Keine Ahnung...ich selbst würde mir nicht zutrauen zu sagen wie ich in einer solchen Situation reagiere.
 
Wieso sagt man nicht zum Beamten, wenn er die Bilder sehen will :
" Das darf ich Ihnen nicht zeigen, ich habe kein Veröffentlichungs Recht.
Damit würde ich mich strafbar machen und Sie verleiten mich auch noch dazu."

:lol::D:evil:

Ist mir gerade so durch den Kopf gegangen. was meint Ihr?
 
Wieso sagt man nicht zum Beamten, wenn er die Bilder sehen will :
" Das darf ich Ihnen nicht zeigen, ich habe kein Veröffentlichungs Recht.
Damit würde ich mich strafbar machen und Sie verleiten mich auch noch dazu."

Weil der das in der Situation sicher überhaupt nicht komisch findet und dann erst recht anfängt stinkig zu werden. Bei einer Verkehrskontrolle antwortet man ja auf die Frage 'Haben sie was getrunken' auch nicht mit 'Ja' um dann später zu sagen '3 Apfelschorle'. Kann man machen, aber dann kann man sich ziemlich sicher sein, dass man auch noch Warndreieck und Verbandskasten auspacken darf. ;)

Bleibt mal auf dem Teppich, normalerweise haben die Leute in grün wenig Lust sich mit irgendwelchen Leuten zu streiten, schon gar nicht auf Großdemos wo die Stimmung eh aufgeheizt ist. Das hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern mit einfachen Deeskalationsstrategien. Wenn er das Bild sehen will, soll er, aber erst nachdem er sich ausgewiesen hat. Und kein Richter der Welt wird Dich verknacken weil Du das Bild einem Polizisten im Dienst auf Nachfrage gezeigt hast.

Gruß,
Günter
 
Bei einer Verkehrskontrolle antwortet man ja auf die Frage 'Haben sie was getrunken' auch nicht mit 'Ja' um dann später zu sagen '3 Apfelschorle'.
Ein guter Polizist fragt nicht, ob man was getrunken haben, sondern ob man Alkohol getrunken habe. Ansonsten darf er sich über die Antwort "3 Apfelschorle" nicht wundern.

Auch sonst hinkt der Vergleich aber. Denn es geht einen Polizisten zwar etwas an, ob Autofahrer alkoholisiert sind, es geht ihn aber nichts an, was ich fotografiere. Will er meine Fotos sehen, muss er das begründen.
 
Ein guter Polizist fragt nicht, ob man was getrunken haben, sondern ob man Alkohol getrunken habe. Ansonsten darf er sich über die Antwort "3 Apfelschorle" nicht wundern.
Da hast Du recht, aber gerade deshalb sollte man sich nicht mit dem anlegen. Nicht jeder Polizist ist ausgebildeter Logiker und kann über eine solche Antwort lachen. Ich schon, da ich gewohnt bin halbwegs präzise Fragen zu stellen und unter Kollegen auch schonmal versuchen korrekte, aber unbrauchbare Antworten zu geben. ;) Jetzt aber genug OT.

Auch sonst hinkt der Vergleich aber. Denn es geht einen Polizisten zwar etwas an, ob Autofahrer alkoholisiert sind, es geht ihn aber nichts an, was ich fotografiere. Will er meine Fotos sehen, muss er das begründen.
Ja, der Vergleich hinkt. Ja, der Polizist muss begründen warum er fragt, bei der Alkoholkontrolle ist die Begründung implizit gegeben. ;) Wenn er Fotos sehen will muss er das auch, und erst nachdem er sich mir hinreichend legitimiert hat. Und nur darum ging es.

Wenn er ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen konnte soll er doch die Bilder sehen, aber nicht mitten in der Randale sondern irgendwo am Rand. Was man dann mit den Bildern macht kommt sehr auf die Situation an.

Gruß,
Günter
 
Wieso sagt man nicht zum Beamten, wenn er die Bilder sehen will :
" Das darf ich Ihnen nicht zeigen, ich habe kein Veröffentlichungs Recht.
Damit würde ich mich strafbar machen und Sie verleiten mich auch noch dazu."

:lol::D:evil:

Ist mir gerade so durch den Kopf gegangen. was meint Ihr?

Tja, das ist mir auch schon etliche Posts vorher aufgefallen, hat aber niemanden absonderlich interessiert. :p



Also frage ich Euch nochmal (ein wenig lauter:)):

Wer kann die Begriffe: Veröffentlichen, privater Gebrauch, private Aufführung definieren?
 
Wer kann die Begriffe: Veröffentlichen... definieren?

Ich will es mal mit diesem Begriff versuchen. Du veröffentlichst ein Foto dann, wenn jemand es außer Dir und den abgebildeten Personen zu sehen bekommt.

Beispiele

Deine Freundin
Der besagte Polizist
Der Lichtassi – falls vorhanden
Deine Putzfrau – falls vorhanden wenn sie es auf Deinem Monitor entdecken kann
usw.

Gruß

Andreas
 
[Definition Veröffentlichung]


Keine Veröffentlichung, da regelmäßig davon ausgegangen wird, dass Du zu Deiner Freundin eine persönliche Bindung hast.

Der besagte Polizist

Bei einem Bild, auf dem er selber abgebildet ist? :eek:

Der Lichtassi – falls vorhanden

Nein...

Deine Putzfrau – falls vorhanden wenn sie es auf Deinem Monitor entdecken kann

Nein...

Grüße
Ingo
 
Ich will es mal mit diesem Begriff versuchen. Du veröffentlichst ein Foto dann, wenn jemand es außer Dir und den abgebildeten Personen zu sehen bekommt.

Beispiele

Deine Freundin
Der besagte Polizist
Der Lichtassi – falls vorhanden
Deine Putzfrau – falls vorhanden wenn sie es auf Deinem Monitor entdecken kann
usw.

Gruß

Andreas

Beweise bitte!

Ich denke DAS ist keine Veröffentlichung! Da wäre ja Sex mit meiner Freundin auch "veröffentlicht".

Wenn ich Dir per PN sage, dass Frau Merkel einen Pickel auf der Nase hat, ist das dann auch veröffentlicht?

Wenn ich meinem Anwalt ein Bild über ein Verbrechen zeige -ist das Veröffentlicht? (Gab es da nicht erst ein Urteil über den Schutz der Privatsphäre zwischen Anwalt und Mandanten)

Dann hätte ich ja meine Gehaltsabrechnung auch veröffentlicht, weil die meine Putzfrau auf dem Schreibtisch hat liegen sehen.

Ich hoffe Du verstehst, was ich damit sagen will.

Also wo beginnt / endet die Privatsphäre (die Öffentlcihkeit)?
 
Es geht um das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person. Wenn Du das, was Du gesehen und Fotografiert hast irgendeinem Menschen, in welcher Beziehung zu diesem auch immer stehen magst, zeigst verletzt Du damit das Recht der abgebildeten Person.

Das Zitat stammt aus einem Urteil des LG Stuttgart. „Bereits in der Herstellung von Bildnissen liegt "eine Beeinträchtigung der Freiheit des Individuums, darüber zu bestimmen, wie es sich in seiner sozialen Umwelt darstellen bzw. dargestellt sehen will. ... Mit der durch die Anfertigung eines Bildes erlangten Dispositionsbefugnis über diesen Spiegel der Persönlichkeit maßt sich der Hersteller ein Recht an, das nur dem Abgebildeten zusteht" (Franke, JR 1982, 49).“


Gruß

Andreas
 
Es geht um das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person. Wenn Du das, was Du gesehen und Fotografiert hast irgendeinem Menschen, in welcher Beziehung zu diesem auch immer stehen magst, zeigst verletzt Du damit das Recht der abgebildeten Person.




Gruß

Andreas

Danke. Das ist ja ein schönes Urteil gegen diesen ganzen Überwachungswahn!
Da bin ich als Fotograf aber auch ganz schön in der Misere....;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke. Das ist ja ein schönes Urteil gegen diesen ganzen Überwachungswahn!
Da bin ich als Fotograf ganz schön in der Misere....

Ich verstehe immer gar nicht, weshalb immer von "Misere für die Fotografen" die Rede ist.
Wenn man sich ganz einfach nur an die gegebenen, rechtlichen Bestimmungen hält, dann hat man keine Misere und kann trotzdem gute Fotos machen.
Zigtausende Profis arbeiten so, aber die kennen halt auch die rechtlichen Grundlagen (meistens). ;)

Andreas
 
Veröffentlichen, privater Gebrauch, private Aufführung definieren?[/COLOR][/SIZE]

Steht doch alles im Gesetz:

http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#11

Zur Definition der öffentlichen Wiedergabe (Veröffentlichung):
§ 15 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 ff. UrhG

Der Begriff für Verbreitung (wurde auch gefragt):
§ 17 UrhG

Dort findet man die Definitionen. Das ist allerdings erst ein Teil der Lösung, da ein Gesetz in den meisten Fällen abstrakt formuliert ist, d.h. man erfasst den inhaltlichen Charakter einer Handlung, z.B. veröffentlichen, und beschreibt diesen. Es wird aber nicht konkret für den Einzelfall aufgezählt was eine Veröffentlichung ist. Ob nun eine bestimmte Handlung z.b. Foto auf Homepage, eine 'Veröffentlichung' im Sinne des § 15 UrhG darstellt ist durch Auslegung des Gesetzes zu ermitteln.

'privater Gebrauch' und 'private Aufführung' sind m.W. nicht gesetzlich definiert. Bin aber grad zu faul zum Suchen.

edit: ein Zitat meines ersten Chefs, der Rechtsanwalt ist, fällt mir gerade dazu ein. Weil es so passend ist: 'Ein Blick ins Gesetz bringt ungeahnte Erkenntnisse!'

noch ein edit: Bitte genau beachten WAS das UrhG erfasst...hierzu verweise ich wieder auf das Zitat aus meinem ersten Edit ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
hi,

ich liebe diese land und seine ordnung! aber sorry dass sind die belege dafür das deutschland ein polizeistaat war und immer mehr auf dem wege ist wieder eins zu werden!

das geht für mich über eine gesetzliche diskussion hinaus! es wiederspricht meiner meinung nach dem schikaneverbot! wenn 5 polizisten deine bilder durchschauen und die finden nichts...und dann kommt noch einer und will deine bilder sehen...ich meine was ist das? ist der polizist james bond???

ich finde diese frage rechtlich zu beurteilen ist nicht so hilfreich! ob sie es dürfen oder nicht...wenn er es wollte hätte er es getan! und rausgeredet hätte er sich meiner meinung nach auch, wenn er im unrecht wär.
 
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