Eben. Und Grundlage für ein Vorgehen kann letztendlich nur das Gesetz sein. Selbst diese sind in unserem Land in Bezug auf Verfassungskonformheit überprüfbar.

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Die Gesetze werden in sehr vielen Fällen durch die Rechtssprechung weiterentwickelt. Manchmal werden diese Entwicklungen in Gesetze übernommen und manchmal nicht. Generell hast Du recht, dass man aus einem einfachen Gerichtsurteil keine Anspruchsgrundlage herleiten kann. Allerdings hilft es auch wenig die Rechtssprechung zu ignorieren, da sich die meisten Richter bei unklaren gesetzlichen Lagen an vorliegenden Urteilen orientieren.
...So pauschal siehst Du das? Da wäre ja das Erstellen eines Fotos verboten bei dem man sich vorher das Recht zur Veröffentlichung eingeholt hat, wenn es sich nach dem erstellen herausstellt, dass die abgebildete Person nicht mit der Veröffentlichung dieses Fotos einverstanden ist. Fotos bei denen man erst nach dem Erstellen die abgebildete Perrson um Erlaubnis zur Veröffentlichung fragt wären auch verboten, da es sich doch herausstellen könnte, dass die abgebildete Person nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Du siehst Deine pauschale Aussage - wörtlich genommen - ist absurd.
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Den zweiten Satz versteh ich nicht
Und bei dem Rest hast Du grundsätzlich recht! Wenn man es genau nimmt, darfst Du kein Bildnis von einer Person machen sofern Du keine Zustimmung dieser Person dazu hast. Das hat nichts mit absurd zu tun. In der Praxis ist es natürlich so, dass Du oft das Bild machst und hinterher fragst ob Du ein Release bekommst. Wenn nicht, dann löschst Du es und gut ist. Geht ja auch praktisch oft nicht anders, weil ja die zu fotografierend Szene ansonsten schon futsch wäre. Bitte differenzieren zwischen rechtlicher Ausgangslage und praktischer Umsetzung!
Aber noch ein Tip...deshalb ist es z.B. hilfreich, wenn man bei Fotoaufnahmen von Personen sich so hinstellt, dass die Person sieht, dass sie fotografiert wird, da sie dann bei Nichtzustimmung Dir dies gestikulieren oder sagen kann. Auch ein kurzes hochhalten der Kamera mit fragendem Blick hilft.
Aber Grundtenor: Kein Bildnis ohne Zustimmung. Klingt hart, ist aber so, auch wenn nicht alles so heiss gegessen wie gekocht wird.
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Kannst Du mir bitte den dafür erlassenen Paragraphen nennen oder zumindest den, den man dafür soweit verbiegen kann?
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Da müsste ich ich nochmal nachschauen, aber ich hatte das 'm.W.' angefügt, weil ich dafür meine Hand nicht ins Feuer legen will. Das ist natürlich auch ein sehr kritischer Bereich, bei dem eine Handlung wohl bedacht sein will. Aber generell ist die Selbsthilfe kein Bereich, der im Recht unbekannt ist. Aber wie gesagt, werde ich heute Abend nochmal nachschauen.
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So eindeutig wie Du es darzustellen versuchst ist nichts, was ich bis jetzt darüber gelesen habe. Auch wenn sich eine Gesetzesauslegung etablieren sollte, kann es doch im Einzelfall zu anderen Urteilen kommen.
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Generell habe ich wohl deutlich gemacht, dass ich hier von Grundsätzen spreche und es Ausnahmen gibt. Allerdings stehe ich zu meinen inhaltlichen Aussagen, zumindest wäre mir bisher nicht bekannt, dass diese falsch sind. Meine Anmerkungen diesbezüglich habe ich auch erst vor einigen Tagen durch einen Rechtsanwalt bestätigt bekommen. Allerdings will ich das nicht als Argument anführen, weil das Hörensagen wäre.
Und letztlich...natürlich kann man Urteile nicht vorhersagen. Aber der Weg wie Urteile zu Stande kommen kann beurteilt werden, und daraus lassen sich zumindest Wahrscheinlichkeiten für den Ausgang eines eventuellen Verfahrens herleiten. Nichts anderes tun Rechtsanwälte den lieben langen Tag
