• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs Juli 2025.
    Thema: "Unscharf"

    Nur noch bis zum 31.07.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Rechtliche Frage Großveranstaltung - lang

@toony: Deine Ausführungen unter A & B sind soweit richtig.

@Doug: Bei analoger Fotografie bist Du den Film los - wenn Du keine guten Argumente hast (Presseausweis hilft da aus Erfahrung ungemein weiter)!

Gruß, Sascha
 
Das tue ich nur vor der Legislative, vor niemand anderem sonst.

Nur mal als Anmerkung.

Die drei Gewalten in Deutschland sind:

Legislative = gesetzgebende Gewalt (Parlament)
Judikative = rechtsprechende Gewalte (Gerichte)
Exekutive = ausführende Gewalt (Polizei)

Ich glaube, dass Du das am wenigsten gegenüber der Legislative machen würdest. :)
 
Weshalb sollte er es löschen sollen? Bei dem Recht am eigenen Bild geht es um das Veröffentlichen eines Fotos nicht um das Erstellen!

Gruß

Andreas

Sorry, das ist nicht richtig. Das Urhebergesetz spricht von veröffentlichen und verbreiten, das ist richtig. Rein aus dem Gesetz kann man also nicht herleiten, dass das Erstellen als solches verboten wäre.

Allerdings hat sich das durch die Rechtssprechung entwickelt. Wenn die spätere Veröffentlichung/Verbreitung verboten ist, dann ist auch schon die Aufnahme verboten.

Als Aufgenommener, der die Vermutung hat, dass Dein Persönlichkeitsrecht verletzt ist, hast Du m.W. nach auch ein Selbsthilferecht, welches bis zur Abnahme der Speicherkarte, nicht aber der Zerstörung der Kamera reicht. Im Zweifelsfalle schliesst dies wohl das Festhalten bis zum Eintreffen der gerufenen Polizei zur Überprüfung ein, wenn Du ihm die Bilder so nicht zeigen willst. Das bezieht sich jetzt aber auf das generelle Persönlichkeitsrecht und nicht auf Besonderheiten bei Demos usw.

Entsprechende Aktenzeichen zu Urteilen hab ich gerade nicht parat weil ich in der Arbeit sitze. Aber Google sollte helfen und es gibt hier im Forum auch einen sehr hilfreichen Thread zum Thema Fotorecht.
 
Bei der Polizei schon, wenn du das Bild nicht löschst (DIE und NUR DIE dürfen das verlangen) gehste halt ohne Ausrüstung nachhause. Bei jedem anderen würde ich das nicht machen. Und nun stell dir mal den Supergau vor. du knippst analog, also ohne schnelle Nachschau. wie willst du die Bilder denn dann zeigen? Geht ja schlecht. :D

Das Persönlichkeitsrecht erstreckt sich nicht nur auf die Veröffentlichung/Verbreitung sondern auch bereits auf die Erstellung einer Aufnahme. Allgemeines Persönlichkeitsrecht ohne Besonderheit wie Personen des öffentlichen Interesses mit zeitgeschichtlichem Bezug, Demos usw.
 
Das Persönlichkeitsrecht erstreckt sich nicht nur auf die Veröffentlichung/Verbreitung sondern auch bereits auf die Erstellung einer Aufnahme. Allgemeines Persönlichkeitsrecht ohne Besonderheit wie Personen des öffentlichen Interesses mit zeitgeschichtlichem Bezug, Demos usw.

Es gibt da doch so etwas, wenn man an einer Demo o.ä. teilnimmt, darf fotografiert und veröffentlicht werden, was das Zeug hält.

Zu deinem Fall:
Ich hätte mir erstmal Ausweis und Dienstnummer geben lassen und zwar von allen 6 Polizisten. Und dann immer schön nach den zusammenhängenden Paragraphen fragen. Den haben die meißten Polizisten nicht im Kopf.
Wenn die einen weiter zu labern einfach zur nächsten Polizeistelle gehen und Beschwerde wegen Belästigung (und unter Umständen Bedrohung) erstatten.
 
...
er kann mich auffordern die bilder anzusehen, und kann sagen ich soll es löschen.
da kann ich dann
a) das bild löschen und gut ist
oder
b) sagen ich lösch es nicht und geh ohne ausrüstung nach hause.(obwohl ich nicht veröffentlich)
ist das richtig so?

und er im gegenzug darf mich fotografieren, da er es eh nicht veröffentlicht.
...

zu b)
warum ohne Ausrüstung? Ein angepisster Polizist wird zwar gerne damit drohen, rechtfertigen kann er diese Maßnahme aber nicht. Das Beschlagnahmen der Speicherkarte reicht aus.
 
Geht denn beschlagnahmen nicht nur dann, wenn Verdacht auf eine begangene/zu begehende Straftat vorliegt?
Wenn er nun das Bild mit den männlichen Kühen löscht ... dann ist der doch dahin und der Grund dafür, die Karte einzukassieren ebenso.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
 
Es gibt da doch so etwas, wenn man an einer Demo o.ä. teilnimmt, darf fotografiert und veröffentlicht werden, was das Zeug hält.

Zu deinem Fall:
Ich hätte mir erstmal Ausweis und Dienstnummer geben lassen und zwar von allen 6 Polizisten. Und dann immer schön nach den zusammenhängenden Paragraphen fragen. Den haben die meißten Polizisten nicht im Kopf.
Wenn die einen weiter zu labern einfach zur nächsten Polizeistelle gehen und Beschwerde wegen Belästigung (und unter Umständen Bedrohung) erstatten.


Darum meinte ich ja, dass es Ausnahmen gibt, z.B.:

- öffentliche Veranstaltungen, bei denen mit der Aufnahme gerechnet werden muss (da gibt es weitere Eingrenzungen, ab hier erfolgt grundsätzlich eine Einschränkung des Persönlichkeitsrechtes, zumindest was das Erstellen der Aufnahme betrifft)
- im journalistischen Bereich, spielt oben teilweise auch mit rein, gibt es auch Ausnahmen

Bei diesen Sonderthemen bin ich bei meinen aktuell notwendigen Recherchen noch nicht so weit vorgedrungen, deshalb kann ich dazu noch nicht allzuviel sagen.
 
An Deiner Stelle hätte ich alle Fässer geöffnet und würde mit allen erdenklichen Mitteln dagegen vorgehen. Das Verhalten der Polizei ist teilweise schlimmer als das der Stasi.
 
An Deiner Stelle hätte ich alle Fässer geöffnet und würde mit allen erdenklichen Mitteln dagegen vorgehen. Das Verhalten der Polizei ist teilweise schlimmer als das der Stasi.

Genau das meinte ich mit meinem ersten Post zu diesem Thema. Ich finde es teilweise bedenklich, wenn man das Fehlverhalten einzelner Personen der kompletten Institution oder den rechtlichen Möglichkeiten dieser Institution dahinter gleichstellt.

Das Verhalten einzelner Polizisten wie es im Ausgangsthread beschrieben wurde war sicherlich falsch. Aber daraus einen 'Polizei verwendet Stasi-Methoden'-Bildartikel zu machen halte ich für vollkommen falsch.

Nur leider ist dies genau das was allzuhäufig in den Medien passiert. Die meisten Leser sprechen eben eher auf solche plakativen Vorwürfe als auf differenzierte Sachverhaltsdarstellungen an.
 
nur mal rein technisch
Karte formatieren...
als wenn die Bilder dann unrettbar weg wären
solange nix überschrieben wird ist alles noch da
 
Ich find's cool, das niemand wirklich etwas zur Rechtslage sagen kann, aber viele auf die Polizei einkloppen :lol:

Zur Rechtslage: gibt es für das "Du bist sogar zu dumm, mich zu fotografieren" verlässliche Zeugen?

Das ist nämlich eine Beleidigung. Dabei ist übrigens - mal vorausgesetzt du siehst definitiv volljährig aus - das "Du" teurer als das "dumm".

Dürfte nicht nur gelten, wenn man Polizisten so anspricht, sondern umgekehrt so ähnlich :D

Wobei ich auch dem nicht nachgehen würde.

Und bevor ich hergehe und irgendwelche Artikel schreibe, würde ich mich schon über die Rechtslage informieren. Am besten geht das vermutlich bei attac oder anderen linken Vereinigungen, die sich recht viel damit "rumschlagen".
 
Sorry, das ist nicht richtig. Das Urhebergesetz spricht von veröffentlichen und verbreiten, das ist richtig. Rein aus dem Gesetz kann man also nicht herleiten, dass das Erstellen als solches verboten wäre.

Eben. Und Grundlage für ein Vorgehen kann letztendlich nur das Gesetz sein. Selbst diese sind in unserem Land in Bezug auf Verfassungskonformheit überprüfbar.:top:

Allerdings hat sich das durch die Rechtssprechung entwickelt. Wenn die spätere Veröffentlichung/Verbreitung verboten ist, dann ist auch schon die Aufnahme verboten.

So pauschal siehst Du das? Da wäre ja das Erstellen eines Fotos verboten bei dem man sich vorher das Recht zur Veröffentlichung eingeholt hat, wenn es sich nach dem erstellen herausstellt, dass die abgebildete Person nicht mit der Veröffentlichung dieses Fotos einverstanden ist. Fotos bei denen man erst nach dem Erstellen die abgebildete Perrson um Erlaubnis zur Veröffentlichung fragt wären auch verboten, da es sich doch herausstellen könnte, dass die abgebildete Person nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Du siehst Deine pauschale Aussage - wörtlich genommen - ist absurd.

Als Aufgenommener, der die Vermutung hat, dass Dein Persönlichkeitsrecht verletzt ist, hast Du m.W. nach auch ein Selbsthilferecht, welches bis zur Abnahme der Speicherkarte, nicht aber der Zerstörung der Kamera reicht. Im Zweifelsfalle schliesst dies wohl das Festhalten bis zum Eintreffen der gerufenen Polizei zur Überprüfung ein, wenn Du ihm die Bilder so nicht zeigen willst. Das bezieht sich jetzt aber auf das generelle Persönlichkeitsrecht und nicht auf Besonderheiten bei Demos usw.

Kannst Du mir bitte den dafür erlassenen Paragraphen nennen oder zumindest den, den man dafür soweit verbiegen kann?

Entsprechende Aktenzeichen zu Urteilen hab ich gerade nicht parat weil ich in der Arbeit sitze. Aber Google sollte helfen und es gibt hier im Forum auch einen sehr hilfreichen Thread zum Thema Fotorecht.

So eindeutig wie Du es darzustellen versuchst ist nichts, was ich bis jetzt darüber gelesen habe. Auch wenn sich eine Gesetzesauslegung etablieren sollte, kann es doch im Einzelfall zu anderen Urteilen kommen.

Gruß

Andreas
 
So pauschal siehst Du das? Da wäre ja das Erstellen eines Fotos verboten bei dem man sich vorher das Recht zur Veröffentlichung eingeholt hat, wenn es sich nach dem erstellen herausstellt, dass die abgebildete Person nicht mit der Veröffentlichung dieses Fotos einverstanden ist. Fotos bei denen man erst nach dem Erstellen die abgebildete Perrson um Erlaubnis zur Veröffentlichung fragt wären auch verboten, da es sich doch herausstellen könnte, dass die abgebildete Person nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Du siehst Deine pauschale Aussage - wörtlich genommen - ist absurd.

Also, es ist schlicht und ergreifend so, dass das Urheberpersönlichkeits recht nach dem reinen Gesetzestext tatsächlich nur die Verbreitung verbietet.

Die Rechtssprechung hat sich aber in den letzten 20 Jahren so entwickelt, dass aus diesem Gesetz logisch folgt, dass auch die Aufnahme nicht gestattet ist, denn sonst würde u.U. ja über einem fotografierten Bürger/Prominenten in der Privatsphäre/etc ständig das Damoklesschwert schweben, dass die Bilder DOCH NOCH veröffentlicht werden, "irgendwann".

Merke: eine Gesetz besteht nicht nur aus dem Paragraphen, sondern auch aus den Zusatztexten, Erläuterungen und der aktuellen Auslegung aus Präzedenzfällen.

Daher geht die Rechtssprechung inzwischen soweit, auch die Aufnahme an sich zu untersagen.

Natürlich sind das alles Grenzfälle, hier wäre auch die Frage nach Hauptmotiv etc.pp. zu stellen, denn es handelt sich ja nicht um Aufnahmen im "privaten Bereich", sondern ganz klar in der Öffenlichkeit.
 
Eben. Und Grundlage für ein Vorgehen kann letztendlich nur das Gesetz sein. Selbst diese sind in unserem Land in Bezug auf Verfassungskonformheit überprüfbar.:top:
...

Die Gesetze werden in sehr vielen Fällen durch die Rechtssprechung weiterentwickelt. Manchmal werden diese Entwicklungen in Gesetze übernommen und manchmal nicht. Generell hast Du recht, dass man aus einem einfachen Gerichtsurteil keine Anspruchsgrundlage herleiten kann. Allerdings hilft es auch wenig die Rechtssprechung zu ignorieren, da sich die meisten Richter bei unklaren gesetzlichen Lagen an vorliegenden Urteilen orientieren.

...So pauschal siehst Du das? Da wäre ja das Erstellen eines Fotos verboten bei dem man sich vorher das Recht zur Veröffentlichung eingeholt hat, wenn es sich nach dem erstellen herausstellt, dass die abgebildete Person nicht mit der Veröffentlichung dieses Fotos einverstanden ist. Fotos bei denen man erst nach dem Erstellen die abgebildete Perrson um Erlaubnis zur Veröffentlichung fragt wären auch verboten, da es sich doch herausstellen könnte, dass die abgebildete Person nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Du siehst Deine pauschale Aussage - wörtlich genommen - ist absurd.
...

Den zweiten Satz versteh ich nicht :)

Und bei dem Rest hast Du grundsätzlich recht! Wenn man es genau nimmt, darfst Du kein Bildnis von einer Person machen sofern Du keine Zustimmung dieser Person dazu hast. Das hat nichts mit absurd zu tun. In der Praxis ist es natürlich so, dass Du oft das Bild machst und hinterher fragst ob Du ein Release bekommst. Wenn nicht, dann löschst Du es und gut ist. Geht ja auch praktisch oft nicht anders, weil ja die zu fotografierend Szene ansonsten schon futsch wäre. Bitte differenzieren zwischen rechtlicher Ausgangslage und praktischer Umsetzung!
Aber noch ein Tip...deshalb ist es z.B. hilfreich, wenn man bei Fotoaufnahmen von Personen sich so hinstellt, dass die Person sieht, dass sie fotografiert wird, da sie dann bei Nichtzustimmung Dir dies gestikulieren oder sagen kann. Auch ein kurzes hochhalten der Kamera mit fragendem Blick hilft.
Aber Grundtenor: Kein Bildnis ohne Zustimmung. Klingt hart, ist aber so, auch wenn nicht alles so heiss gegessen wie gekocht wird.

...

Kannst Du mir bitte den dafür erlassenen Paragraphen nennen oder zumindest den, den man dafür soweit verbiegen kann?

...

Da müsste ich ich nochmal nachschauen, aber ich hatte das 'm.W.' angefügt, weil ich dafür meine Hand nicht ins Feuer legen will. Das ist natürlich auch ein sehr kritischer Bereich, bei dem eine Handlung wohl bedacht sein will. Aber generell ist die Selbsthilfe kein Bereich, der im Recht unbekannt ist. Aber wie gesagt, werde ich heute Abend nochmal nachschauen.

...
So eindeutig wie Du es darzustellen versuchst ist nichts, was ich bis jetzt darüber gelesen habe. Auch wenn sich eine Gesetzesauslegung etablieren sollte, kann es doch im Einzelfall zu anderen Urteilen kommen.
...

Generell habe ich wohl deutlich gemacht, dass ich hier von Grundsätzen spreche und es Ausnahmen gibt. Allerdings stehe ich zu meinen inhaltlichen Aussagen, zumindest wäre mir bisher nicht bekannt, dass diese falsch sind. Meine Anmerkungen diesbezüglich habe ich auch erst vor einigen Tagen durch einen Rechtsanwalt bestätigt bekommen. Allerdings will ich das nicht als Argument anführen, weil das Hörensagen wäre.

Und letztlich...natürlich kann man Urteile nicht vorhersagen. Aber der Weg wie Urteile zu Stande kommen kann beurteilt werden, und daraus lassen sich zumindest Wahrscheinlichkeiten für den Ausgang eines eventuellen Verfahrens herleiten. Nichts anderes tun Rechtsanwälte den lieben langen Tag :)
 
danke nochmal an alle die hier rechtlich helfen konnten...

ich habe soeben bei der polizei angerufen und dem einsatzleiter den fall geschildert. er hat sich ohne den namen des kollegen zu kennen für das "du" und die bezeichnung "dumm" entschuldigt. hatten ein ca 20 min gespräch. er hat mich sogar eingeladen das ich gerne mal bei ihm vorbei kommen kann und mit ihm persönlich über alles reden kann.
damit gebe ich mich jetzt zufrieden. das waren sowieso die beiden punkte die mich am meisten gestört hatten.

also fazit für mich:
das nächste mal auf alle fälle namen des beamten aufschreiben und die rechtlichen grundlagen hinterfragen.
 
hatten ein ca 20 min gespräch. er hat mich sogar eingeladen das ich gerne mal bei ihm vorbei kommen kann und mit ihm persönlich über alles reden kann.

Da wäre ich vorsichtig. Man kennt das doch - die wollen nur wissen wer du bist, die verschleppen dich an den Hindukusch, und dann... :eek: :cool:

Was manch einer von "der Polizei" hält, ist echt untragbar.
 
Da wäre ich vorsichtig. Man kennt das doch - die wollen nur wissen wer du bist, die verschleppen dich an den Hindukusch, und dann... :eek: :cool:

Was manch einer von "der Polizei" hält, ist echt untragbar.



Du hast die Ironie Tags vergessen . . . :D

@toony: Das ist doch die mit Abstand beste Lösung! Auf jeden Fall besser als "alle Fässer aufmachen . . . "!

Grüße, Sascha
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten