• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Recht ? oder !

Wo habe ich denn das geschrieben? Das wäre illegal und soll bitteschön auch so bleiben!

Nirgends, das war auch kein Bezug zu Dir. Ich habe es geschrieben. ;-)

@el.nino: Danke für Deine Erhellungen!
 
weshalb man dem schöpferisch Tätigen das Recht zugesprochen hatte, an den Ergebnissen seiner Arbeit verdienen zu dürfen.

Recht, nicht Pflicht.
Dürfen, nicht müssen.

Und noch hast du mein Argument, dass GNU-Lizenzen für die Entwickler und Nutzer durchaus ein kommerziell erfolgreiches Konzept ist aus meiner Sicht nicht widerlegen können.

Warum?

Weil, wie schon angesprochen, die Einkünfte über zum Teil hochspezialisierte Dienstleistungen erzielt werden. Für die Oberliga bedeutet dies z.B., dass die freiwillige und kooperative Mitarbeit an einem Projekt im Ergebnis sehr lukrativ ist. Wer an den Standards mitarbeitet, steht bei der Drittverwertung an erster Stelle.

Und überhaupt mal was ganz Grundsätzliches, jetzt aber... :)

Von einigen Diskutanten wird hier ja der Eindruck erweckt, dass ihr Geschäftsmodell des Handels mit Verwertungsrechten jetzt das einzig wahrhaftige ist.

Man hat sogar schon davon gehört, dass es manchen Hobyisten völlig genügt durch sein Bild einem Menschen einen Moment des Lächeln zu schenken. Der selbst bei unerlaubter Nutzung seine wertvolle Lebenszeit nicht mit für ihn sinnlosen Streitereien zubringen möchte.

Es soll ja auch noch Berufs-Fotografen geben, für die 1000 Pixel-Schnipsel im Web bestenfalls Marketingmittel sind oder überhaupt keinen Wert darstellen.

Wer sein Geld nicht mit Rechten verdient, der kann doch auch darauf bestehen, dass er diese Marketingmittel einsetzen darf, wie er lustig ist.

Ergo, Lizenzen wie die CC erfüllen einen wichtigen Beitrag und die freie Nutzung von definierten Inhalten kann durchaus ein Bestandteil eines Geschäftsmodells sein.

Greets
/bd/
 
Recht, nicht Pflicht.
Dürfen, nicht müssen.

Und noch hast du mein Argument, dass GNU-Lizenzen für die Entwickler und Nutzer durchaus ein kommerziell erfolgreiches Konzept ist aus meiner Sicht nicht widerlegen können.

Ich habe auch "Recht" geschrieben.

Das wollte ich auch garnicht widerlegen, ich habe ja bestätigt, dass das für Mozilla ein kommerziell erfolgreiches Konzept ist. Der Nachteil aber ist, dass Programmierer ausgebeutet werden. Ich sehe mich auf Seiten der Schaffenden und nicht der Geschäftemacher.

Der Nachteil für Fotografen ist es halt, dass sie einen Beruf haben, der Spaß macht und den daher andere als Hobby betreiben. Gewinner sind die Verlage und die Firmen, die Fotos nutzen und auf diese Weise sehr billig einkaufen können.

Der Fotograf, den man nichts verdienen lässt, kann auch dem Bäcker oder Fleischhauer weniger abkaufen der mit seinem Beruf Geld verdienen will. Irgendwann kommt alles wieder zurück auf einen selbst.

Ich lebe mittlerweile nicht mehr vom Fotografieren. Nicht deswegen, aber unglücklich bin ich darüber nicht, das sich das für mich so ergeben hatte.

Ich habe genügend Leuten ein Lächeln geschenkt und Honorar für die Fotos bekommen. Ganz im Gegenteil, je mehr jemand zahlt, desto breiter das Lächeln. Ist wirklich so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den letzten Beiträgen von el,nino und Cenour kann ich nur beipflichten. Das ist so genau auch meine Sicht. Natürlich kann sich jeder eine Kopie für den Bildschirmhintergrund machen oder für den Rechner der Freundin/Mutter/Bruder... . Aber er sollte es nicht einfach irgendwo veröffentlichen.
Und da hier die ganze Zeit sehr viel von monetären Standpunkten argumentiert wird, hier noch meine Sicht:

Geistiges Eigentum gibt es nicht, sobald es öffentlich ist. Mein geistiges Eigentum befindet sich in meinem Kopf, nicht ausserhalb davon.
Aber ich habe mithilfe meines geistigen Eigentums (mein Werkzeug) etwas geschaffen. Ein Bild. Dieses ist nun real mein Eigentum, kein anderer hats gemacht oder wird es genauso je machen, es war vorher nicht da, nun ist es da. Und kann angeschaut, ja sogar an die Wand oder ein Hochhaus gehangen werden. Oder auf Karten gedruckt... Es kann so real wie ein Kaffeebecher sein.
Vielleicht vermittelt es vielleicht etwas, einen Umstand, der sonst nur schwer zu verstehen wäre, ich hätte es durchdacht, ich hätte es gemacht, ich hätte eine Information geschaffen. Oder ein Gefühl, oder ein Bewußtsein. Dieses gilt es meiner Meinung nach zu respektieren.

Das als Einleitung

Ich bin selber als Medienschaffender tätig, unter anderem fotografiere ich auch. Nun macht es mir Spaß, meine Bilder in meinem Blog zu präsentieren, in einer Auflösung, die in meinen Augen heutzutage das Mindestmaß dessen ist, was man halbwegs mit Genuß konsumieren kann. Auf meiner Seite können meine Bilder kommentiert, likes oder google+ vergeben werden. Man kann auch via flattr spenden, ein kleiner Versuch meinerseits, um zu schauen wie die Bereitschaft insgesamt dazu aussieht. Oder mich per Formular kontaktieren.
Eine Anfrage bekäme ich in Minuten auf mein Smartphone. Und könnte reagieren. Der Nutzer verlöre nicht viel Zeit. Manchmal muss er vielleicht ein bisschen warten, weil ich nicht jeden Tag/Stunde/Minute.meine Mails/Twitteraccount/Facebook Messages etc. pp. abrufe, was nun, wenn man nur nicht so hektisch wäre, auch kein Problem darstellen sollte.

Nur wird es nicht genutzt. Stattdessen nimmt man sich ein Bild, kopiert es auf seine Festplatte (was ich überhaupt nicht verwerflich fände) und veröffentlicht es auf einer Seite, bei Facebook oder woanders wieder.
Dabei geht die Verbindung zu mir verloren. Der Betrachter bekommt überhaupt nicht mehr mit, das ich der Urheber bin.

Aber darum geht es mir: ich mache das Bild und ich möchte Feedback dazu bekommen (was angesichts der Abrufzahlen ohnehin sehr gering ist), ich möchte gefragt werden ob das Bild für ein Vorhaben genutzt werden darf. Dann weiß ich was damit woanders passiert. Wenn es in meinen Augen dort nicht veröffentlichet werden sollte, muss derjengie das akzeptieren. Wenn es kommerziell genutzt werden soll, werden die Modalitäten ausgehandelt.

Eine Frage der Kommunikation.

Und wer die Kommunikation scheut, kann immer noch einen Link setzen. Das geht in feeds, Mails, Blogs, Webseiten, Netzwerken und so weiter. Diese Möglichkeit gibt es im Internet schon ewig.
Und ich weiß über die Links, wo überall ich zu finden bin und wo sich über mich ausgetauscht wird. Dabei behält es den direkten Bezug zu mir, anderen wird ebenfalls die Möglichkeit gegeben, mich bei Bedarf zu kontaktieren.

Stellt jemand jedoch ein fremdes Bild direkt ein, leistet er gleichzeitig der Sichtweise einiger Menschen Vorschub, man hätte das Bild ja nicht zuordnen können, also habe man es somit als frei verfügbar betrachtet.

Paradoxes gibt es auch: ich habe ein Bild von einem Blick über die Dächer Berlins veröffentlicht. Nun kopierte eine Userin eines Netzwerkesdieses Bild und veröffentlichte es dort. Es dient ihr als Artikelbild zu einer Frage, wo man in Berlin ähnliche Motive fände.
Statt mich also direkt über meine Seite zu kontaktieren und mich zu fragen, wobei ich da auch sicher hätte helfen können, stellte sie das Bild in einer Community ein ohne Verweis auf mich….
Nun steht es da, der Nächste sieht es, veröffentlicht es von hier weiter und Schwupps, liegts nicht mehr in meiner Hand, was damit passiert.
 
Nur wird es nicht genutzt. Stattdessen nimmt man sich ein Bild, kopiert es auf seine Festplatte (was ich überhaupt nicht verwerflich fände) und veröffentlicht es auf einer Seite, bei Facebook oder woanders wieder.
Dazu mal eine kleine Geschichte: Vor ca. zwei Jahren schrieb hier ein User einen (wie ich fand) genialen Beitrag, den ich gerne in einem anderen Forum gepostet hätte. Also schrieb ich eine kurze PN mit der Anfrage ob ich den Text gegen Namensnennung verwenden dürfte. Das Ergebnis war ein netter PN-Plausch, die Erlaubnis zum kopieren und im dortigen Forum ein Aufstand (der Text war provokativ :) ) - war mir aber wurscht.

Nebenbei hat sich der betreffende User sehr gefreut, dass sein Text bei mir diesen Anklang fand. Freundlich fragen bringt freundlich Antwort.

Wenn es in meinen Augen dort nicht veröffentlichet werden sollte, muss derjengie das akzeptieren.
Dazu hatte ich schon mal einen Beitrag geschrieben, aber der ist durch ein Missverständnis verschütt gegangen.

Diesen Aspekt halte ich noch für deutlich unterrepräsentiert in dieser Diskussion: Was ist wenn der Fotograf nicht möchte, dass sein Bild auf "bestimmten" Seiten veröffentlicht wird. Bei meinem Beruf würde eine Verbindung mit gewissen "Organisationen" meinem Ansehen deutlich schaden. Wenn die dann noch meinen Namen unter das Bild schreiben... weia... das würde ich wirklich nicht wollen.

Vielleicht sollte das die "Alles ist erlaubt"-Fraktion auch mal in Betracht ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorneweg:

"Privat" im juristischen Sinne ist nicht "alles im Leben, was nicht kommerziell/beruflich betrieben wird"!


Nein, das geht viel weiter.
z.B. darfst Du Dir auch von jemand eine CD leihen und davon die Privatkopie machen.

Nein, das kann man aus §53 UrhG so allgemein nicht herauslesen.

§53 spricht nur von Kopien durch den "zur Vervielfältigung befugten" zu dessem privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Sich von "jemand" eine CD zu leihen erlaubt keine Privatkopie für den Ausleihenden, weil man durch das Leihen eben nicht zu einer "zur Vervielfältigung befugten Person" im Sinne des §53 wird!

Zwar darf der " zur Vervielfältigung Befugte (...) die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen" aber auch das eben nur zu seinem "privaten und eigenen Gebrauch", nicht aber zu dem des mit der Kopie beauftragten, es sei denn dieser wäre dem privaten Bereich des Befugten zuzurechnen. (Dass die eigene Ehefrau die Kopie der CD für ihr Auto selbst macht ist was anderes, denn das bleibt ja im eng umrissenen privaten Bereich.)


Aber das Verleihen an irgendjemanden außerhalb des eigenen privaten Bereichs stellt u.U. eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" dar, da der normale Käufer einer CD eben kein Verleihrecht hat.


Zwar darf der " zur Vervielfältigung Befugte (...) die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen" aber wenn Du Dir eine CD leihst, dann bist Du nicht der Käufer und damit nicht der zur Vervielfältigung Befugte.





§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
 
"Darf ich auch eine geliehene CD zum privaten Gebrauch vervielfältigen?

Ja. Auch von geliehenen CDs dürfen Kopien zum privaten Gebrauch angefertigt werden.

(vgl. Harke, Dietrich, in: c´t 5/2000, S. 112 – 114)"

http://www.urheberrecht.th.schule.de/86210899320b03605/033a7a99680903415/index.html

"Kopieren geliehener CDs
Auch von geliehenen CDs dürfen zum Eigengebrauch Privatkopien hergestellt werden. § 53 UrhG bestimmt nicht, dass nur von eigenen CDs Privatkopien hergestellt werden dürfen."

http://www.123recht.net/ratgeber/ur...tmusikdateikopie/raubkopieoderprivatkopie.pdf

"Dabei muss sich die Vorlage nicht einmal in eigenem Besitz befinden. Das heißt, man darf für den privaten Gebrauch durchaus Kopien von ausgeliehenen CDs und DVDs erstellen, auch wenn diese von Freunden oder aus der Videothek stammen."
http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/privatkopie-vs-raubkopie.htm



... da der normale Käufer einer CD eben kein Verleihrecht hat.
Warum sollte man kein Verleihrecht haben, mal davon abgesehen, dass es so was wie ein Verleihrecht nicht gibt.
Wenn mir etwas gehört, darf ich es selbstverständlich auch jemand leihen.


P.S. Das ganze funktioniert natürlich nicht wenn die CD einen Kopierschutz hat.
Da müsste man dann den Umweg über die "Analoglücke" gehen, was am PC ja sehr komfortabel zu bewerkstelligen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil vorhin mal eine Kulturpauschale angesprochen wurde:
Beim Kauf von Leerkasetten, -CDs, -DVDs und CD-Brennern ist eine Pauschale im Kaufpreis enthalten (sogenannten Kopierpauschale) die die Urheber für Privatkopien entschädigen soll.
Nach meinen Recherchen kassiert die Gema diese Pauschale ein.
Nur, wie werden diese dann verteilt?
Bekomme ich automatisch Geld sobald ich als Künstler Mitglied bei der Gema bin?
Wie verhält sich das bei nicht Musik-Werken (Fotos, Filme etc.)?

Da stimmt doch mal wieder irgendwas nicht?
 
Da stimmt doch mal wieder irgendwas nicht?

Ja, das ist halt einer dieser privilegierten Vereine genauso wie andere Domainnamen gegen jährliche Gebühr vergeben dürfen. Für die Pflege einer Datenbank, auch nicht schlecht.

Die verteilen das nach einem Verteilschlüssel an alle Rechteinhaber die sich bei der Gema/Akm angemeldet haben und explizit an jene, die das bekommen sollen. Wenn also ein Veranstalter oder Radiosender eine Liste der gespielten Musikstücke angibt, dann wird das direkt zugeordnet. Zuerst werden freilich die eigenen "Verwaltungskosten" einbehalten. Es setzen sich halt immer gleich mehrere Parasiten an den Fluss über den das Geld fließt.

Bei Geld ist es auch so: Zuerst zahlt der Staat der privaten Nationalbank dafür, dass das Geld gedruckt wird, dann kann man praktisch nur über ein Konto Geschäfte machen, daran verdient die Bank und weil es so praktisch ist, bezahlt man mit Kreditkarte, die wiederum mitschneiden. Und weil es noch praktischer ist gibt es Paypal, die auch mitschneiden und alle mitverdienen lassen ab der Kreditkartenfirma. So ist das halt.

In Bezug auf die Kopiererei: So viel ich weiß, gilt "privat" jedenfalls in Österreich als "selbst", also nicht "im privaten Kreis".

Eine DVD oder CD kann man verleihen, also kostenlos verborgen, aber man darf sie nicht - gegen Bezahlung - vermieten. Ob das Verleihen auf einen privaten Kreis beschränkt ist, weiß ich nicht. Aber Videotheken oder Bibliotheken haben eine eigene Lizenz, die können also nicht einfach eine DVD im Handel kaufen und die dann vermieten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie verhält sich das bei nicht Musik-Werken (Fotos, Filme etc.)?

Da stimmt doch mal wieder irgendwas nicht?


Nur, weil Du es nicht weißt, ist es keine Verschwörung oder irgendwas wo "mal wieder irgendwas nicht" stimmt.

Es gibt die VG Wort und die VG Bild Kunst, die sowas analog für Wort und Bild-Autoren regeln. Da wird man Mitglied und bekommt dann anteilig seinen Anteil aus dem Topf.

http://www.vgwort.de/

http://www.bildkunst.de/



Und wenn man da Mitglied ist, dann wird einem ganz schnell klar, daß das zwar so als kleiner Bonus am Jahresende eine nette Sache ist, aber daß eine Kulturflatrate das ellerletzte sein wird.
 
Weil vorhin mal eine Kulturpauschale angesprochen wurde:
Beim Kauf von Leerkasetten, -CDs, -DVDs und CD-Brennern ist eine Pauschale im Kaufpreis enthalten (sogenannten Kopierpauschale) die die Urheber für Privatkopien entschädigen soll.
Nach meinen Recherchen kassiert die Gema diese Pauschale ein.
Nur, wie werden diese dann verteilt?
Bekomme ich automatisch Geld sobald ich als Künstler Mitglied bei der Gema bin?
Wie verhält sich das bei nicht Musik-Werken (Fotos, Filme etc.)?

Da stimmt doch mal wieder irgendwas nicht?


Ich produziere diverse Dokumentationen, Berechnungen, Konstruktionen, Statik und Bauphysik, Pläne, Leistungsbeschreibungen, Urkunden, Gutachten, errichte Verträge etc. und verteile derartige Inhalte z.B. per Datenträger und es ist in diesem Fall nicht einzusehen, dass da "Kopierpauschalen" eingehoben werden, ebenso werden diese Unterlagen kopiert und vervielfältigt, es ist daher schlicht Ressourcenraub den letztlich meine Klientel zu bezahlen hat, ebensowenig wie irgendwelche Beträge aus den eingehobenen Summen bei mir jemals im Ingenieurbereich zur Auszahlung gelangen.
Die Art der Einhebung macht auch jedewede Rückerstattungsverfahren unwirtschaftlich und ich behaupte, dass das mit Absicht so implementiert wurde.


abacus
 
Nein, das kann man aus §53 UrhG so allgemein nicht herauslesen.

Dein Problem nicht nur an dieser Stelle der Diskussion ist aus meiner Sicht, dass es dir ein wenig an der gebotenen Bescheidenheit mangelt.

Tatsächlich ist es so, dass die Kopie zu privaten Zwecken außer Frage steht. Illegale Vorlage, Erwerbszwecke und technischer Kopierschutz mal außen vor - vom Gesetz nicht definiert und unter Juristen umstritten ist der Tatbestand des "privaten Bereichs".

Du versuchst un- oder wissentlich nun den Eindruck zu erwecken, dass es geltendes Recht ist, dass sich der "private Bereich" auf die engste Familie beschränkt - was natürlich Unsinn ist.

Dann wirfst du anscheinend die gewerbliche Ausleihe, etwa einer Videothek, mit dem privaten Verleihen eines Mediums durcheinander und ziehst konsequent die falschen Schlüsse.

Kurz und gut, noch ist dir Zulässigkeit der "Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern" nicht gefallen, auch wenn vor allem die Rechteverwerter der Musikindustrie etwa zwischen 2003 und 2008 sehr darauf gedrängt haben. In diesem Zeitraum glaubte man dort noch, man könne die Strategie des "pay per use" auch gegenüber dem Privatkäufer durchsetzen.

Inzwischen hat man sich wohl (vorerst) von dieser Strategie verabschiedet und siehe da, die Kopie zur privaten Nutzung ist ein gutes Stück aus der Schusslinie geraten.

Ein schönes Beispiel dafür, dass es in diesem Themenbereich immer um eine politische Auseinandersetzung und um einen Interessensausgleich zwischen Urheber, Rechteverwerter und Nutzer geht.

Greets
/bd/
 
Ich produziere diverse Dokumentationen, Berechnungen, Konstruktionen, Statik und Bauphysik, Pläne, Leistungsbeschreibungen, Urkunden, Gutachten, errichte Verträge etc. und verteile derartige Inhalte z.B. per Datenträger und es ist in diesem Fall nicht einzusehen, dass da "Kopierpauschalen" eingehoben werden, ebenso werden diese Unterlagen kopiert und vervielfältigt, es ist daher schlicht Ressourcenraub den letztlich meine Klientel zu bezahlen hat, ebensowenig wie irgendwelche Beträge aus den eingehobenen Summen bei mir jemals im Ingenieurbereich zur Auszahlung gelangen.
Die Art der Einhebung macht auch jedewede Rückerstattungsverfahren unwirtschaftlich und ich behaupte, dass das mit Absicht so implementiert wurde.


Und genau das ist ja eines der Grundprobleme einer Kulturflatrate. Man nimmt den Menschen die Wahl ob und welche kulturellen Leistungen sie bezahlen wollen.

abacus bezahlt für seinen CD-Brenner und die CD-Rohlinge pauschal für Volksmusik-CDs die er damit kopieren könnte.

Dabei tut er das garnicht, sondern würde sich von dem Geld lieber einen Fotobildband kaufen.

Wenn das in Zukunft alles staatlich geregelt ist. Wer entscheidet dann wofür das Volk "sein Geld" ausgeben möchte und wie es dann von einem Kulturflatrate-Ministerium auf die Urheber aufgeteilt wird?
 
/bd/;9211030 Du versuchst un- oder wissentlich nun den Eindruck zu erwecken schrieb:
Der private Bereich ist wie ich meinem Text voranstellte nicht "alles was nicht kommerziellist" so wie es manche hier propagieren.

Wäre das anders, würden sich ja alle Bundesbürger legale Kopien von einer einzigen verkauften CD ziehen können, die fröhlich vom einen zum anderen "verliehen" wird.
 
Und genau das ist ja eines der Grundprobleme einer Kulturflatrate.

Genau.
Deswegen ja auch meine Frage zu den anderen Vergütungsgesellschaften und wie die Einnahmen verteilt werden.


Wäre das anders, würden sich ja alle Bundesbürger legale Kopien von einer einzigen verkauften CD ziehen können, die fröhlich vom einen zum anderen "verliehen" wird.

Theoretisch wäre das durchaus möglich.
Wobei der Knackpunkt hier glaube ich ist, dass die CD nicht einfach so weiterverliehen werden darf.
Wenn sich aber alle Bundesbürger bei einer Person nacheinander die CD leihen wäre das vollkommen rechtens.
Ist natürlich praktisch kaum durchführbar.
Hinzu kommt dann noch die Einführung des Kopierschutzes bei den meisten Musik-CDs, wobei ich nicht weiss ob es den heute noch gibt, da die CD sowieso am Aussterben ist.
 
Nachtrag:
Und bei deinem Beispiel kommt nun auch die Kopierpauschale zum Einsatz.
Pro Leer-CD beträgt diese knapp 1€ und pro CD-Brenner knapp 10€.
Theoretisch (!) sollte der Urheber für jede Kopie also knapp 11€ erhalten.
Das dieser Betrag so gut wie gar nicht bis gar nicht beim eigentlichen Urheber ankommt steht auf einem anderen Blatt.
 
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber die Rechte sind nicht überall auf der Welt gleich. Wenn ein Author / Fotograf sein Werk nicht unter einer bestimmten LIzenz stellt, dann greifen "Standards" ein. In Deutschland haben wir glücklicherweise das Uhrheberrecht. In manchen Ländern werden Werke ohne Hinweise auf LIzenzbedigungen automatisch als "Public Domain" (gemeinfrei) eingestuft. Ich weis nicht inwieweit sich das auf die Fotografie auswirkt. Wollte halt aber nur mal sagen das jeder selbst dafür verantwortlich ist eine Lizenz für die Bilder zu vergeben. Denn unter Umständen könnte es in dem jeweiligem Lande sogar rechtens sein fremde, aus ihrer sicht nicht geschütze Bilder zu verwenden. Vor allem dann, wenn diese auf ausländischen Servern gespeichert werden.

Ist halt kein einfaches Thema...
 
Wäre das anders, würden sich ja alle Bundesbürger legale Kopien von einer einzigen verkauften CD ziehen können, die fröhlich vom einen zum anderen "verliehen" wird.
NEIN! NEIN! NEIN!

"Privat" und "Freund" bedeutet nicht Facebook-Bekannte! Jeder Richter wird dir zugestehen, dass Du für fünf oder auch zehn Freunde im Dorf, die Du PERSÖNLICH kennst, eine Kopie angefertigt hast. Mit solchen Kinkerlitzen wird sich niemand beschäftigen. Das ist eine "Mischkalkulation". Wenn jeder 7 Kopien anfertigen kann und der Eine macht 14 und der Nächste keine, dann geht das in der Statustik unter. Nochmals: Danach kräht kein Hahn!

Niemand wird dir aber abnehmen, dass Du 80 Millionen "Freunde" in der Republik hast, die Du dann auch noch persönlich kennst. Du kannst eine CD/DVD 5.000 Mal kopieren und in deiner Wohnung ins Regal stellen. Du darfst sie als Untersetzer oder was weiß ich verwenden -> EGAL! Du darfst aber nicht anfangen sie zu veröffentlichen! Da macht es absolut keinen Unterschied ob Du sie verschenkst oder verkaufst - kein Mensch wird dir abnehmen, dass das alles Freunde sind. Vor Gericht gibt es da Spielraum, auch "freie Beweiswürdigung" genannt. Richter benutzen da ihren "gesunden Menschenverstand" - was angesichts ihrer Berufserfahrung ihnen auch zugestanden wird.

Macht es doch nicht immer so kompliziert in dem ihr solche Extrembeispiele sucht. Die Sachlage ist sehr einfach und unkompliziert - wenn man es nur nicht unnötig spitzfindig ausreizt.

Mit dem Aufkommen der Audio/Videorecorder hat der Gesetzgeber doch die Problematik erkannt und salomonisch entschieden, dass man Werke aufnehmen und überspielen darf und dafür gibt es einen Ausgleich in Form einer Abgabe auf die Datenträger. Mit dem digitalen Zeitalter ist das Ganze dann auf Kopiergeräte, Drucker, CD/DVD/Blu-ray etc. erweitert worden.

Ansonsten ist das Urheberrecht nach wie vor 100 Jahren vollauf auf der Höhe der Zeit. Allenfalls kleine Anpassungen sind von Zeit zu Zeit notwendig.

Vor 100 Jahren musste man Verleger mit einem Verlag sein um etwas veröffentlichen zu können - der Privatmensch hatte schlichtweg die Möglichkeiten nicht. In der heutigen Zeit ist aber jeder Homepage-/Blogbetreiber schon ein Verleger und dementsprechend dem Urheberrecht unterworfen. Früher war eine gedruckte Schülerzeitung eine lokale Sache - bestenfalls einige hundert Exemplare waren im Umlauf. Ob da ein Bild drin war oder nicht hat schlichtweg niemanden gekratzt. Heute wird die Schülerzeitung aber im Netz veröffentlicht und erreicht somit (potentiell) wie gleiche "Auflage" wie die Bild-Zeitung. Dementsprechend gelten da heute die selben Maßstäbe.

Macht euch doch bitte einfach mal den Unterschied zwischen Privat und Öffentlich klar:
Nackt in der Wohnung rum laufen -> Privat -> Egal
Nackt in der Öffentlichkeit -> Na?

Ist doch wirklich nicht so schwer, oder?
 
NEIN! NEIN! NEIN!

"Privat" und "Freund" bedeutet nicht Facebook-Bekannte! Jeder Richter wird dir zugestehen, dass Du für fünf oder auch zehn Freunde im Dorf, die Du PERSÖNLICH kennst, eine Kopie angefertigt hast. Mit solchen Kinkerlitzen wird sich niemand beschäftigen. Das ist eine "Mischkalkulation". Wenn jeder 7 Kopien anfertigen kann und der Eine macht 14 und der Nächste keine, dann geht das in der Statustik unter. Nochmals: Danach kräht kein Hahn!

Ich muss Summilux35 mal kurz in Schutz nehmen.
Er bezog sich auf das Verleihen an 80 Mio. Bundesbürger, was ja völlig rechtens ist.
Diese Personen können sich dann (theoretisch) vollkommen legal eine Kopie für sich selbst oder den privaten Umkreis anfertigen und die original CD dann wieder zurückgeben.
Und genau deswegen wurde ja auch der Kopierschutz eingeführt, damit das dann nicht mehr möglich ist (Ausnahme: Analoglücke).

P.S. Für Software gelten Ausnahmeregeln.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten