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Recht ? oder !

******** Blödsinn, siehe Post #72 *********

Meine Meinung:

Dass die Nutzung des Bildes ausschließlich dem Urheber gestattet ist und nicht einfach kopiert und eingebunden werden darf, geschenkt. Hier dürfte es sicherlich wenig Dissonanzen geben. Und wenn der Urheber unbedingt abmahnen und einen Abmahnanwalt fett machen will, ok, soll er es doch tun. Ist ja sein gutes Recht. Wenn ich das auch moralisch anders sehe.

Aber Schadenersatz? Hallo? Für welchen Schaden? Den Eventualschaden, dass irgendwer irgendwann mal 100 Fantastilliarden für dieses Bild zahlen möchte???? Wenn der das Bild zur Belustigung aller auf eine Fotocommunity-Seite stellt, muß er sich bewußt sein, dass das für Getty oder Corbis verbrannt ist. Von einem Schaden, der irgendwie ersetzt werden müsste, kann m.E. also nicht die Rede sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu noch ein Hinweis: Will der Fotograf später einmal, auch wenn er es anfangs nicht geplant hatte, das Bild später kommerziell verwerten und es sich dabei bspw. um eine exklusive Lizenzierung handelt, hat er das Problem, dass das Bild eben bereits auf diversen Seiten im Internet genutzt wird.

Entschuldige bitte, aber dieses "wollte, sollte, könnte sein" ist für mich genau die andere Seite der Medaille "alles frei, steht ja im Internet", steckt dahinter doch eine im Grunde ganz ähnliche Sicht der Dinge.

So gesehen ruhen auf meiner Platte übrigens "Millionenwerte".

Aber Schadenersatz?

Eben, wer einen Schaden hat, muss diesen gefälligst nachweisen.

...dass das für Getty oder Corbis verbrannt ist.

Eben, wenn ich ein Bild mit einer derart exklusiven (Erstveröffentlichungs-)Lizenz vermarkten will, dann ist es eben doch auch meine Verantwortung die geforderten Lizenzbedingungen zu erfüllen.

Greets
/bd/
 
Ist doch aber eine wunderbare Geschäftsidee...
Mach ein lustiges ,spaßiges Foto und stell es in entsprechenden Fotogruppen ein.
Warte ein Weilchen und forsche dann deinem Bild nach und klage dich reich...:p

Ein Bekannter macht das schon länger,nur andersrum......;)
Er sucht sich Seiten raus, mit Bildern, die vermutlich nicht direkt vom Seitenbesitzer sind.Damit geht er zum Anwalt und läßt den wegen Urheberrecht abmahnen.Der Anwalt wollte noch nie ein Originalbild sehen und scheint auch sonst nicht all zu neugierig zu sein....Der kassiert seine Gebühren und der Bekannte hat noch lange laufende Ratenzahlungen einzunehmen ,die völlig verzweifelte Eltern ausgehandelt haben für ihre lieben Kleinen.

Scheint sehr gut zu funktionieren ,denn vor knapp zwei Stunden habe ich eine Spazierfahrt im nagelneuen Fünfer-BMW mitgemacht.....

Dem Mißbrauch ist im Internet nach beiden Seiten keine Grenze gegeben...
 
Meine Meinung:

Aber Schadenersatz? Hallo? Für welchen Schaden? Den Eventualschaden, dass irgendwer irgendwann mal 100 Fantastilliarden für dieses Bild zahlen möchte???? Wenn der das Bild zur Belustigung aller auf eine Fotocommunity-Seite stellt, muß er sich bewußt sein, dass das für Getty oder Corbis verbrannt ist. Von einem Schaden, der irgendwie ersetzt werden müsste, kann m.E. also nicht die Rede sein.

Moment mal, Du fragst allen Ernstes, welcher Schaden?

Das ist kein Eventualschaden (was für für ein Konstrukt), sondern ein ganz realer.

Derjenige, der das Bild nutzt, hätte dafür zahlen müssen. Hat er aber nicht. Und schwupps, ... da isser schon, ... der Schaden.

Wenn Du etwas klaust, kannst Du doch auch nicht dem Ladeninhaber gegenüber argumentieren: Jetzt weisen Sie mir doch erstmal nach, dass Sie den Artikel überhaupt verkauft hätten, wenn ich ihn nicht genommen hätte. Eine solche Argumentation, dürfte zumindest die Stimmung im Gerichtssaal erheblich auflockern.

Alle die hier rufen, der soll sich mal nicht so anstellen (sinngemäß), möchte ich mal sehen, wenn deren Bild 100fach verwendet wird als Aufhänger, um Geld damit zu machen, wenn auch im entferntesten Sinne, um den eigenen Blog anzukurbeln, oder was auch immer. Werden diese Leute dann auch so laut rufen: Hey, freut mich das ich helfen konnte. Ich schick dir noch´n paar Bilder zur Gratisverwendung und bitte auch an die anderen weiterreichen. Oder werden eben diese dann rufen: Hey, so´ne Sch...e! Ich bin beklaut worden, hat jemand nen guten Fachanwalt, den er mir empfehlen kann?

Ich find den Preis sogar noch äußerst kulant, da wurde für geklaute Ebay-Bildchen, schon mehr verlangt.
 
Moment mal, Du fragst allen Ernstes, welcher Schaden?
...
Wenn Du etwas klaust, kannst Du doch auch nicht dem Ladeninhaber gegenüber argumentieren: Jetzt weisen Sie mir doch erstmal nach, dass Sie den Artikel überhaupt verkauft hätten, wenn ich ihn nicht genommen hätte.
Oder wenn ein ertappter Schwarzfahrer sich rechtfertigen würde: "Wieso soll ich was zahlen, ist ja kein Schaden entstanden - der Zug/Bus wäre ja sowieso gefahren!"
 
Es geht hier darum, dass das Bild auf kommerziellen Seiten gezeigt wurde - und dazu gehören auch Anbieter wie tumblr, wo der Blogger selbst von der Werbung nicht profitiert, wohl aber der Betreiber. Hier im Forum wäre das genauso. Für sich privat darf man das anschauen wie ein aufgenommener Fernsehfilm oder ein ausgeschnittenes Zeitungsbild - in dem Moment, wo eine kommerzielle Nutzung vorliegt - wie auch immer gestrickt - ist es eine Urheberrechtsverletzung.

Man kann auch keinen Song aus dem Radio - frei verfügbar - aufnehmen und ihn dann verkaufen oder unentgeltlich auf seiner mit Werbung aufgepeppten Homepage anbieten.

Dass es leider solche Fälle wie der 5er BMW-Mensch von weiter oben gibt finde ich auch :grumble::grumble::grumble:, denn das hat mit der Idee des Urheberrechts rein gar nix zu tun.
 
Oder wenn ein ertappter Schwarzfahrer sich rechtfertigen würde: "Wieso soll ich was zahlen, ist ja kein Schaden entstanden - der Zug/Bus wäre ja sowieso gefahren!"

Oder ein Brötchendieb der sagt: "Was. Um die Uhrzeit hätten die das sowieso nicht mehr verkauft. Etwas mitzunehmen was sonst in den Müll wandert ist doch kein Diebstahl. Weist mir ersteinmal nach, dass jemand wegen mir kein Brötchen kaufen konnte."
 
Um mal ein paar weitere Meinungen in die Runde zu werfen, verweise ich mal auf ein weiteres Forum:

http://www.model-kartei.de/forum/ernste-themen/88439-2-recht-oder.html

ist zwar nicht ganz koscha dieses crossposting, aber ich hoffe auf weitere interessante Meinungen.


Sollte ich hier mit Forenregeln kollidieren bitte löschen. Danke. :)

@Frank Räcker
Ich hoffe schon das meine HP einigermaßen Konform mit der deutschen Gesetzgebung ist, bin aber für Tips immer dankbar.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Bekannter macht das schon länger,nur andersrum......;)
Er sucht sich Seiten raus, mit Bildern, die vermutlich nicht direkt vom Seitenbesitzer sind.Damit geht er zum Anwalt und läßt den wegen Urheberrecht abmahnen.Der Anwalt wollte noch nie ein Originalbild sehen und scheint auch sonst nicht all zu neugierig zu sein....Der kassiert seine Gebühren und der Bekannte hat noch lange laufende Ratenzahlungen einzunehmen ,die völlig verzweifelte Eltern ausgehandelt haben für ihre lieben Kleinen.

Scheint sehr gut zu funktionieren ,denn vor knapp zwei Stunden habe ich eine Spazierfahrt im nagelneuen Fünfer-BMW mitgemacht.....

/sarkasm
Scheint ja ein ganz toller Mensch zu sein. Hoffentlich fährt der sich nicht tot mit seinem neuen 5er - die Gesellschaft braucht solche Leute für ein gutes, erwachsenes Miteinander...
/unsarkasm

Topic:
Jeder, der seine Bildchen irgendwo hochlädt, mus damit rechnen, dass diese potentiell weltweit durch Dritte genutzt werden könnten. Auch kommerziell. Das ist nach deutschem Recht nicht in Ordnung. Die deutsche Rechtsprechung (und vor Allem das deutsche Verhältnis zu Eigentum) ist weltweit aber natürlich nicht on te fly durchsetzbar. Dieses Risiko ging der Fotograf vermutlich bewusst ein (die Vorstellung, er tat dies, ohne erahnen zu können, was mit Daten im www geschieht erscheint geradezu grotesk). Natürlich ist eine solche Verwendung nachdeutschem Recht nicht erlaubt. Natürlich ärgert man sich, wenn Dritte mit den Eigenen Bildern Geld verdienen. Natürlich versucht man dann auch dagegen vorzugehen. Ändert das aber etwas an der Situation?

Es bleibt die Wahl:
1) weitermachen, wie bisher und sich an einem tollen Hobby erfreuen und Menschen zum Staunen (oder was auch immer) zu bringen
2) Eine Agentur zu konsultieren, die die Exklusivrechte am Bildmaterial durchsetzen kann (fotolia, Getty, etc.) und vermutlich weit weniger Leute mit den eigenen Werken "zu beglücken" oder eben
3) Keine Bilder veröffentlichen.

Bevor jetzt Stimmen auftauchen, die meinen, ich wäre mit den Praktiken einverstanden: Nein, dass bin ich nicht. Ich gehe nur davon aus, dass man sich vom Eigentumsbegriff lösen sollte, wenn man Bilder online stellt. Das www ist einfach viel zu groß um kontrollierbar zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das nennt man dann wohl Kapitulation.

Das kann man so sehen. Willst du wirklich gegen die Mühlen des Internets (und geltendes Recht in anderen Ländern, das nicht einmal mehr ausgebildete Spezialisten überblicken - speziell, wenn es um Onlinevergehen geht) ankämpfen?

Soll man sich als Gesellschaft insgesamt also auch davon verabschieden, in kriminellen Vierteln Recht und Gesetz durchsetzen zu wollen?

Besteht da nicht vielleicht ein nicht ganz unwichtiger, qualitativer Unterschied?
 
Schade das hier keine Anwälte oder Richter etc. offiziell mitschreiben können. :mad: Da hakt es ja schon meiner Meinung nach im Rechtssystem.
So prallen nur jeweils sehr kontroverse Meinungen aufeinander, auf einen Nenner kommen wir bestimmt nicht...
 
Warum sollten Sie dies, so sie es dürften - gerade in einem solchen Thread - unentgeldlich tun? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
******** Blödsinn, siehe Post #72 *********


Weder beim Ladendiebstahl noch beim Schwarzfahren wird ein Schadenersatz eingefordert, da es regelmäßig schwierig sein wird, einen Schaden nachzuweisen. Da, wie jemand schon schrieb, der Bus ja eh gefahren wäre.

Was eingefordert wird, ist eine pauschale Vertragsstrafe (oder wie auch immer das Kind jeweils genannt wird). Einzusehen in Aushängen im Lebensmittelmarkt, in der Straßenbahn etc.pp., die man VORHER zur Kenntnis nehmen kann.

Hätte Herr Von und Zu Bildermacher sein Bild mit einer solchen Message veröffentlicht, würd ich nix sagen. Aber nachher einen fiktiven Schaden zu beziffern und abzumahnen find ich zu billig.

Wobei ich ganz bei Euch bin, dass es sich um einen Urheberrechtsverstoß handelt, der auch entsprechend verfolgt werden kann, von mir aus auch mittels Abmahnung....aber Schadenersatz? Never.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Clari:

Der Schadenersatz - d.h. den Betrag den der Ertappte zu bezahlen hat - ist beim Schwarzfahren und bei der unrechtmäßigen Verwendung eines Bildes vergleichbar:
Er beträgt in beiden Fällen soviel wie die Leistung gekostet hätte wäre sie ordnungsgemäß zu Stande gekommen; sowohl die Bahn als auch der Urheber brauchen nicht nachzuweisen wieviel ihnen wirklich an Einnahmen entgangen wären, oder was der zusätzliche Aufwand gekostet hat oder Ähnliches. In beiden Fällen kommt halt noch (zu Recht) eine Strafgebühr für die Unrechtmäßigkeit dazu.
 
Hehe, der war gut :top:

Damit es nicht zu offtopic wird, spare ich mir einfach einen Aufsatz zum Thema "Studium und Beruf zur Sicherstellung der Existenzgrundlage" und ende mit den Worten: Ich würde meine mühsam und teuer erworbene Expertise nicht unentgeltlich einer großen Masse zur Verfügung stellen, wenn ich damit ebenso gut meinen Lebensunterhalt erwirtschaften könnte. Schön wäre es natürlich trotzdem, nichts für ungut :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei ich ganz bei Euch bin, dass es sich um einen Urheberrechtsverstoß handelt, der auch entsprechend verfolgt werden kann, von mir aus auch mittels Abmahnung....aber Schadenersatz?

Das heisst nur so.
Zu dem Betrag, der abgemahnt wird, zaehlen 2 Punkte:
- die Abmahnkosten des Anwalts (in De fuer 'einfache' Faelle auf 100 EUR begrenzt: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html)
- der Schadensersatz (der heisst AFAIK wirklich so oder so aehnlich): ueblicherweise der doppelte Preis/Honorar des Werkes
und man hat eine Unterlassungserklaerung zu unterschreiben/abzugeben.

Eine Abmahnung kann man nun zahlen oder, wenn einem etwa die Hoehe nicht gefaellt, dagegen Einspruch erheben.
 
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