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PS CS3 für Grundschüler?

Slowpicker

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich habe eine Tochter, die erst in die 1. Klasse geht. Wäre es legal, wenn ich über sie eine Schülerversion von Photoshop CS3 kaufen würde? Mit anderen Worten, die Lizenz läuft auf sie, ich aber nutze das Programm auf unserem (meinem) Computer. Wir leben im selben Haushalt! ;)

Wenn das geht, wo kommt man da am schnellsten dran und welche Dokumente sind dafür notwendig? Ich werde aus den Angaben der Adobe-Webseite nicht schlau. Reicht eine Schulbescheinigung? Soweit ich weiß, bekommen unsere Grundschüler noch keinen richtigen Schülerausweis, bin mir aber nicht sicher und muss das nochmal klären.

Hat jemand solch eine "Kaufprozedur" schon mal hinter sich gebracht?

Sollte das so funktionieren, wäre es die Umstände sicher wert...

Danke und Grüße,
Markus
 
Also prinzipiell spricht nichts dagegen, denn du musst dich ja auch "einarbeiten" damit du es deiner Tochter zeigen kannst :P

Mien onkel hat lappy über 9 jährigen sohn gekauft... war kein problem.
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Tochter, die erst in die 1. Klasse geht. Wäre es legal, wenn ich über sie eine Schülerversion von Photoshop CS3 kaufen würde? Mit anderen Worten, die Lizenz läuft auf sie, ich aber nutze das Programm auf unserem (meinem) Computer. Wir leben im selben Haushalt! ;)

Wenn das geht, wo kommt man da am schnellsten dran und welche Dokumente sind dafür notwendig? Ich werde aus den Angaben der Adobe-Webseite nicht schlau. Reicht eine Schulbescheinigung? Soweit ich weiß, bekommen unsere Grundschüler noch keinen richtigen Schülerausweis, bin mir aber nicht sicher und muss das nochmal klären.

Hat jemand solch eine "Kaufprozedur" schon mal hinter sich gebracht?

Sollte das so funktionieren, wäre es die Umstände sicher wert...

Danke und Grüße,
Markus

Fragt sich nur, ob solches Einkaufsverhalten seriös ist!:(

Aber solange man sich in seiner Haut noch wohl fühlt und beim Blick in den Spiegel nicht rot wird.............

Gruß R.F.
 
Ich würde es für einfacher halten, wenn du dich zu einem VHS-Kurs anmelden würdest und dir dein PS dann bestellst. DAS ist dann auch wirklich über die Lizenz gedeckt.

Gruß,
Digit_Al
 
Wäre es legal, wenn ich über sie eine Schülerversion von Photoshop CS3 kaufen würde? Mit anderen Worten, die Lizenz läuft auf sie, ich aber nutze das Programm auf unserem (meinem) Computer. Wir leben im selben Haushalt! ;)
Genau diese Frage habe ich den Mitarbeiter am Service-Telefon von Adobe auch gefragt. Die Antwort war (sinngemäß): "sicherlich können wir nicht kontrollieren, wer letztlich am Computer sitzt ... nur: im Sinne der Lizenzbestimmungen ist es nicht."

Folglich habe ich mich bei der VHS zum PS-Kurs angemeldet und von Adobe die Lizenznummer erhalten.
 
falsch. Ich habe mir das auch alles *genau* durchgelesen. Die angegebene Konstellation erfüllt ALLE Bedingungen und Einschränkungen der Adobe "Schülerlizenz". Es ist nur kein kommerzieller Einsatz der Software erlaubt. Welche(s) Familienmitglied(er) damit tatsächlich arbeitet/n, ist mit keinem Wort erwähnt.

Auch ich habe ein Volks (=Grund-) schulkind zu Hause. Wenn ich Software von Adobe wollte (ich will nicht), würde ich das genau so machen. Und das ist weder etwas zum rot werden und auch kein Almosen der Firma Adobe. Es ist ein absolut vertragskonformes Verhalten, egal, was irgendein Adobe-Mitarbeiter dazu persönlich meint.

Ausserdem: Auch aus 179 Euro für PS CS3 Extended erwirtschaftet Adobe noch einen ordentlichen Deckungsbeitrag. Die variablen Kosten für 1x Software (wenn sie entwickelt wurde) sind ja bekanntlich die Kosten der DVD plus Versand. :D

EDIT. wenn Adobe vor kurzem die Bedingungen geändert hat, könnte meine Meinung betreffend "Zulässigkeit" mittlerweile überholt sein. Ich bezog mich auf die Bedingungen, die ich im November 2007 exakt studiert habe. Der Deckungsbeitragsteil stimmt ungeachtet dessen aber weiterhin. ;)
 
Wann hast Du denn bestellt?
Wenn Du bereits vor einigen Wochen bestellt hast, bekommst Du die Seriennummer noch. Bei Neubestellungen geht es aber leider nicht mehr.

(s. Link oben)
 
Hallo zusammen,

mir geht es hier nicht um irgendwelche halbseidenen Hintertürchen oder Mogeleien. Meine Frage war klar: ist es LEGAL, wenn ich das so mache, oder ist es das nicht!?

Wenn die Nutzungsbedingungen dieses Szenario verbieten (sprich: Angehöriger darf mit der Schülerversion des Lizenznehmers NICHT arbeiten), ist das ne klare Ansage, nach der ich mich richten würde.

Wenn die Nutzungsbedingungen dieses Szenario NICHT verbieten (sprich: Angehöriger darf mit der Schülerversion des Lizenznehmers SEHR WOHL arbeiten), dann ist das ebenfalls ne klare Aussage. Da braucht man sich tatsächlich nicht für schämen und mit nem roten Kopf durch die Gegend laufen.

Danke für Eure Meinungen! Ich werde mich noch etwas schlauer diesbezüglich machen, und entsprechend meine Schlüsse ziehen.

Gruß,
Markus
 
Hallo zusammen,

mir geht es hier nicht um irgendwelche halbseidenen Hintertürchen oder Mogeleien. Meine Frage war klar: ist es LEGAL, wenn ich das so mache, oder ist es das nicht!?

Wenn die Nutzungsbedingungen dieses Szenario verbieten (sprich: Angehöriger darf mit der Schülerversion des Lizenznehmers NICHT arbeiten), ist das ne klare Ansage, nach der ich mich richten würde.

Wenn die Nutzungsbedingungen dieses Szenario NICHT verbieten (sprich: Angehöriger darf mit der Schülerversion des Lizenznehmers SEHR WOHL arbeiten), dann ist das ebenfalls ne klare Aussage. Da braucht man sich tatsächlich nicht für schämen und mit nem roten Kopf durch die Gegend laufen.

Danke für Eure Meinungen! Ich werde mich noch etwas schlauer diesbezüglich machen, und entsprechend meine Schlüsse ziehen.

Gruß,
Markus

Hi Markus,

da Grundschüler im Allgemeinen keine Rechtsgeschäfte abschließen können tritts du als gesetzlicher Vormund dafür ein. Somit hätte ich keine Bedenken. Wenn du eh damit kein Geld verdienen möchtest da ist dieses m.E. völlig legal.
 

So kenne ich das nämlich auch:
"Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein."

Bei der Studentenedition kauft man aber glaub ich erst das Produkt und bekommt später den Key. Wie das bei der "Education Box" ist weiß ich nicht.
 
Hi,
zum Thread Titel: JA und zwar die Student Edition


Zitat:

Bezugsberechtigte sind:....

Schüler an staatlichen oder staatlich anerkannten Allgemein- oder Berufsbildenden Schulen.

Allgemein:
Grundschule, Hauptschule, Realschule, Mittelschule, Gymnasium, Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachgymnasium, Fachschule, Technikerschule, Sonderschulen für Lern- und Körperbehinderte


VHS: NOCH! Hier greift die unten genannte Übergangsregelung

Zitat:

Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein.

Ist doch eindeutig !!

PMH
 
Zitat:

Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein.

Ist doch eindeutig !!

PMH
Vor 6 Monaten stand auch nichts anderes im den Geschäftsbedingungen von Adobe.
Dass der Kurs begonnen haben muss , ist irgendwie logisch:rolleyes:
Und mit der Regel "nicht älter als 2 Monate" ist auch irgendwie verständlich.
Sonst hätte ich meinen 10 Jahre alten VHS Kurs ausgegraben:lol:
mfg witalij
 
@Witalij

so kann man es natürlich auch sehen, jedoch sieht das Adobe im Augenblick anscheinend anders. Auf telefonische Anfrage bei Adobe wurde vielen Usern
-auch aus anderen Foren- mitgeteilt das sich die Regeln für VHS Teilnehmer verändert haben.

Also bevor ich für etwa 180€ etwas bei Adobe kaufe, würde ich zuerst mal dort anrufen!

PMH
 
Das funktioniert aber nicht mehr. Adobe hat die BEdingungen geändert.

http://www.adobe.com/de/education/purchasing/qualify.html

Falsch, es gibt und gab verschiedene Lizenzen.

Die Student Edition ist sehr wohl für Volkshochschulteilnehmer verfügbar: Student Edition

Ich zitiere:
"Wer darf die Student Edition beziehen und nutzen?

Schüler an staatlichen oder staatlich anerkannten Allgemein- oder Berufsbildenden Schulen

Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen

Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“ "

Da steht übrigens nicht, daß die Eltern von Bezugsberechtigten die Student Edition nutzen dürfen.

Rainer
 
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