Frosty, guggst du mal bei Goethe, Kant, Locke. Der liebe Gutenberg gab den Anstoß.
Auch Luther hatte was zu kriteln, von wegen Friedhöfe und so.
Das waren schon ein paar Lobbyisten, die Säcke die.
Und erst die UNO, 1948 rotteten die sich zusammen und beschlossen das Lobbyistentum. Reichtum und Macht den Kunstschaffenden der Tenor ;-)
Hanna, ich hab nen Bildband von Christos Werken, darf ich jetzt auch? Vom eingepackten Reichstag, die Bildchen, die würd ich gern vertickern.
Andi, genau so isses. Is wie bei Hochzeit. Fotograf macht Fotos, du kriegst Abzüge. Aus. Willst du weitere: Latzeman & Söhne.
Obwohl ich da den Werkcharakter arg bezweifle.
Christian, deine Argumentationskette hat eine mächtige Lücke.
Guggst du §§ 15 I Nr 1, 16 II UhrG.
Ist denn der Friedhof tatsächlich öffentlich, eine Straße, ein Platz?
Da is aber ne Mauer, gar ein Tor, Öffnungszeiten, ein Verwalter, Gärtner, eine Friedhofsordnung...
Und du würdest staunen, was die die alles ver- und einklagen.
Und Christian, das Einsetzen von Licht, Blende und Zeit hat weniger kunst- denn handwerklichen Charakter.
Der BGH:
"erheblich weiter Abstand" vom Können des Durschschnittsfachmanns ist für das eigenständige, neue Werk gefordert.
Andernfalls könnte auch ständig ein Fotograf den anderen übers Messer barbieren.
Sicherlich gibt es bei allem immer Auslegungsspielraum, aber ich fürchte, in dem von dir genannten Beispiel würdest eher du vom Kläger schnell zum Hansel gemacht, und zwar zum zahlenden.
Es gibt sogar Städte, die von vornherein das Fotografieren auf Friedhöfen wegen der Möglichkeit der Urheberrechtsverletzung verbieten.
So, jetzt ist der Teufel an die Wand gemalt, kratzt ihn wieder ab
Urheberrecht ist beileibe kein neuer Problembereich des Internets oder gar modernen Raubrittertums der Verwertungsgesellschaften.
Obwohl die VG das schon versuchen, imho.
Jeder von uns wäre stinkig, würde man das eigene Bild auf einer anderen Seite wiederfinden, gar in einer Veröffentlichung die auf Cash aus ist.
Müsste man da denen, die nicht mit Bild, sondern mit Stein arbeiten gleiches Recht zugestehen?