• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Problem: Friedhofsbilder verkaufen???

Dieses Thema gab's doch schon desöfteren, nicht?...

Also ich würde da mal folgendes zu "Gemüte" ziehen... Sollte eigentlich einen Grossteil der Fragen beantworten... (oder auch neue aufwerfen :p )

http://publisher.ch/heft/054/Risseeuw_Bildrechte.pdf

http://www.fotocommunity.de/info/Fotorecht
(-> bin nicht sicher ob das nur den Membern zur Verfügung steht)
 
Sugar schrieb:
Dieses Thema gab's doch schon desöfteren, nicht?...

Also ich würde da mal folgendes zu "Gemüte" ziehen... Sollte eigentlich einen Grossteil der Fragen beantworten... (oder auch neue aufwerfen :p )

http://publisher.ch/heft/054/Risseeuw_Bildrechte.pdf

Naja, dieser Beitrag gibt wohl die Meinung oder das Verständnis des Autors wieder, mehr aber wohl nicht.
Schon alleine der Satz: "Das Urheberrecht liegt beim Fotografen, es sei denn er verzichtet darauf oder verkauft es."

Also klar ist mal, das man auf das Urheberrecht nicht verzichten kann, und verkaufen schon garnicht!

Wenn ich ein Lichtbildwerk o.ä. schaffe, habe ich das Urheberrecht, ob ich will oder nicht! Und verkaufen kann ich "Nutzungsrechte", nicht das Urheberecht selbst.

Mann (Frau auch nicht) soll nicht alles glauben was in Zeitungen o.a. steht! ;)

Man könnte jetzt behaupten ich sei kleinkariert, aber in diesem Punkt wird sehr oft falsches wiedergegeben und ich finde es wichtig gerade die Grundsätze richtig zu verstehen.

Grüße
Christian
 
Frosty, guggst du mal bei Goethe, Kant, Locke. Der liebe Gutenberg gab den Anstoß.
Auch Luther hatte was zu kriteln, von wegen Friedhöfe und so.
Das waren schon ein paar Lobbyisten, die Säcke die.
Und erst die UNO, 1948 rotteten die sich zusammen und beschlossen das Lobbyistentum. Reichtum und Macht den Kunstschaffenden der Tenor ;-)

Hanna, ich hab nen Bildband von Christos Werken, darf ich jetzt auch? Vom eingepackten Reichstag, die Bildchen, die würd ich gern vertickern.

Andi, genau so isses. Is wie bei Hochzeit. Fotograf macht Fotos, du kriegst Abzüge. Aus. Willst du weitere: Latzeman & Söhne.
Obwohl ich da den Werkcharakter arg bezweifle.

Christian, deine Argumentationskette hat eine mächtige Lücke.
Guggst du §§ 15 I Nr 1, 16 II UhrG.
Ist denn der Friedhof tatsächlich öffentlich, eine Straße, ein Platz?
Da is aber ne Mauer, gar ein Tor, Öffnungszeiten, ein Verwalter, Gärtner, eine Friedhofsordnung...
Und du würdest staunen, was die die alles ver- und einklagen.
Und Christian, das Einsetzen von Licht, Blende und Zeit hat weniger kunst- denn handwerklichen Charakter.
Der BGH:
"erheblich weiter Abstand" vom Können des Durschschnittsfachmanns ist für das eigenständige, neue Werk gefordert.
Andernfalls könnte auch ständig ein Fotograf den anderen übers Messer barbieren.
Sicherlich gibt es bei allem immer Auslegungsspielraum, aber ich fürchte, in dem von dir genannten Beispiel würdest eher du vom Kläger schnell zum Hansel gemacht, und zwar zum zahlenden.

Es gibt sogar Städte, die von vornherein das Fotografieren auf Friedhöfen wegen der Möglichkeit der Urheberrechtsverletzung verbieten.

So, jetzt ist der Teufel an die Wand gemalt, kratzt ihn wieder ab :-)

Urheberrecht ist beileibe kein neuer Problembereich des Internets oder gar modernen Raubrittertums der Verwertungsgesellschaften.
Obwohl die VG das schon versuchen, imho.

Jeder von uns wäre stinkig, würde man das eigene Bild auf einer anderen Seite wiederfinden, gar in einer Veröffentlichung die auf Cash aus ist.
Müsste man da denen, die nicht mit Bild, sondern mit Stein arbeiten gleiches Recht zugestehen?
 
Hagen schrieb:
Hanna, ich hab nen Bildband von Christos Werken, darf ich jetzt auch? Vom eingepackten Reichstag, die Bildchen, die würd ich gern vertickern.
Hätte ich was zu sagen gehabt, hätte es diesen Unsinn erst garnicht gegeben. Auch hier kann ich nicht nachvollziehen, warum die Verwertungsrechte für von mir oder sonstwem erstellte Fotos von diesen Verpackungsfetischisten abhängig sind. Ich frage mich, wie sich diese EU-Richtlinie bzgl. Panoramafreiheit auf solche Sachen zukünftig auswirken wird.

PS: Was Du mir mit deinem ersten Absatz sagen wolltest ist mir nicht so ganz klar. Diese extremen Formen des Urheberrechts haben sich erst Stück für Stück nach 1900 eingebürgert.
Müsste man da denen, die nicht mit Bild, sondern mit Stein arbeiten gleiches Recht zugestehen?
Teils schon, aber in Richtung Musterschutz und nicht in Richtung der Fotografie.
 
Frosty schrieb:
Da hatten wohl beide Seiten den gleichen Anwalt und die andere Seite zahlte besser. :D

Nein, Ihr Schlaumeier - wir haben einen sehr erfahrenen Anwalt auf diesem Gebiet, der die Rechtslage und die jeweiligen Musterprozesse sehr gut kennt.
Ein guter Anwalt ist eben der, der weiß, wann es sinnlos ist, weiter zu streiten und nur noch mehr Kosten zu verursachen.

Aber wahrscheinlich seid ihr selbst die besseren Fotorechts-Experten .... :D

Andreas
 
AndreasB schrieb:
Nein, Ihr Schlaumeier - wir haben einen sehr erfahrenen Anwalt auf diesem Gebiet, der die Rechtslage und die jeweiligen Musterprozesse sehr gut kennt.
Ein guter Anwalt ist eben der, der weiß, wann es sinnlos ist, weiter zu streiten und nur noch mehr Kosten zu verursachen.
lies einfach mal, was du geschrieben hast, dann wird's dir vielleicht klar ;)
(ich hatte die passage extra zitiert ;))
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten