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Problem: Friedhofsbilder verkaufen???

Fotografieren kann Teil der örtlichen Friedhofsatzung sein. So bedarf es in meiner Gemeinde der schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Obrigkeit um überhaupt ein (gewerbliches?) Foto machen zu dürfen!
 
dbirkholz schrieb:
ich will jetzt mal spitzfindig sein :D: das Schloß Sanssouci ist (zumindest der Garten) öffentlich zugänglich, Fotos vom Schloß bzw. Statuen im Garten sind aber nicht erlaubt. Ein Friedhof ist auch öffentlich zugänglich, dort sind allerdings Fotos von Grabsteinen erlaubt.

:confused: :confused: :confused: Grübel, Grübel :confused: :confused: :confused:
Nachzuvollziehen ist diese Ungleichbehandlung natürlich nicht. Hier werden offenbar über den Trick der Stiftungsbildung Grundrechte auf legale Weise stark eingeschränkt. Da spielt es offenbar keine Rolle mehr, daß sich dabei an den Eigentumsverhältnissen nichts verändert. Es war, ist und bleibt Eigentum des Staates aber nun unter dem Deckmäntelchen einer Stiftung. Dieses kleine nett klingende Wörtchen hat offensichtlich auch seine üblen Schattenseiten, wenn es für miese Praktiken mißbraucht wird. :(
 
Frosty schrieb:
Nachzuvollziehen ist diese Ungleichbehandlung natürlich nicht. Hier werden offenbar über den Trick der Stiftungsbildung Grundrechte auf legale Weise stark eingeschränkt.[...]

Nu wird's slightly off topic :o
Die Hütte gehört einer Stiftung, die gerne das Recht behalten würde ihr Eigentum zu vermarkten - das ist zwar schade, aber durchaus nachvollziehbar und legitim. Du darfst das Teil ablichten bis dir der Verschlussvorhang glüht, aber die Bilder eben nicht gewerblich nutzen.

Es ist kein GRUNDRECHT mit dem (Geistigen) Eigentum eines anderen Geld zu verdienen?

Beispiel: Du machst ein Foto und verkaufst es an eine Agentur. Eine Firma kauft es (RM) macht ein Poster daraus und ich fotografiere dann das Poster um das Foto eines Posters, zu verkaufen. Würdest Du / die Posterfirma mir Loblieder andichten.... oder einen Anwalt damit belästigen?

Wie ich schon scrieb, die Sache wird zu 99% glatt gehen, weils keiner merkt oder sich den Aufwand macht, aber Astrein ist es schlicht nicht, ohne entsprechende Genehmigungen.
 
dbirkholz schrieb:
Hallo Andreas,

ich will jetzt mal spitzfindig sein :D: das Schloß Sanssouci ist (zumindest der Garten) öffentlich zugänglich, Fotos vom Schloß bzw. Statuen im Garten sind aber nicht erlaubt. Ein Friedhof ist auch öffentlich zugänglich, dort sind allerdings Fotos von Grabsteinen erlaubt.

:confused: :confused: :confused: Grübel, Grübel :confused: :confused: :confused:

Ich glaub' manchmal versteh' ich unsere Gesetze nicht.

Gruß
Detlef

Tja, erlaubt ist meistens halt das, was nicht verboten ist ........ ;)
Wenn es der Eigentümer des Geländes ausdrücklich nicht gestattet, dann hat er das Recht dazu. Wenn er es nicht tut, dann umso besser.
Wenn es auch Friedhöfe gibt, bei denen der Eigner (wie ja vorhin erwähnt), das gewerbliche Fotografieren generell untersagt, dann geht natürlich nix mehr, das ist doch klar. Das ist dann auch nicht anders, wie in Bahnhöfen, Zoos, etc.
Wenn man es nicht weiß oder unsicher ist, dann sollte man sich halt immer vorher informieren, bevor man Bilder vermarkten will.

Andreas
 
isegil schrieb:
Die Hütte gehört einer Stiftung, die gerne das Recht behalten würde ihr Eigentum zu vermarkten -
Diese Hütte gehört der Stiftung, diese Stiftung gehört dem Staat und wird auch überwiegend/komplett über Steuergelder finanziert. Genauso wie Straßen, Plätze, sonstige Parks usw. (nur eben ohne den Umweg der Stiftung)
Es ist kein GRUNDRECHT mit dem (Geistigen) Eigentum eines anderen Geld zu verdienen?
Der Begriff "Geistiges Eigentum" wird offensichtlich immer weiter und absurder ausgelegt und mit immer längeren und Schutzfristen versehen, die vielfach nicht mehr logisch nachvollziehbar sind. Erklärt werden kann sowas nur noch mit von Lobbyisten maßgeblich beeinflußten/geschaffenen Gesetzen.
Ich sehe bei deinem Beispiel keinen näheren Zusammenhang mit dem Sanssouci-Stiftungs-Trick.
 
Frosty schrieb:
Nachzuvollziehen ist diese Ungleichbehandlung natürlich nicht. Hier werden offenbar über den Trick der Stiftungsbildung Grundrechte auf legale Weise stark eingeschränkt. Da spielt es offenbar keine Rolle mehr, daß sich dabei an den Eigentumsverhältnissen nichts verändert. Es war, ist und bleibt Eigentum des Staates aber nun unter dem Deckmäntelchen einer Stiftung. Dieses kleine nett klingende Wörtchen hat offensichtlich auch seine üblen Schattenseiten, wenn es für miese Praktiken mißbraucht wird. :(

Das ist aber auch nichts Neues:
Die bayerische Schlösser- und Seenverwaltung behält sich schon seit Jahren die Veröffentlichungsrechte von Aufnahmen ihrer Schlösser vor, wenn sie auf deren Grund aufgenommen wurden.
Jede nicht redaktionelle Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung.
Das ist schon so, so lange ich in der Branche arbeite (also mind. 15 Jahre).
Beim Schloss Neuschwanstein gibt es aber z.B. den glücklichen Umstand, dass alle schönen Aufnahmen des Schlosses sowieso von weiter weg gemacht werden (vom Tal aus oder vom Tegelberg aus), so dass es da keinerlei Einschränlkung gibt. :D
Schöne Bilder der Potsdamer Schlösser kann man aber wohl leider nur von deren Grund aus machen.
Laut unserem Anwalt könnte man dagegen Luftaufnahmen der Schlösser problemlos verwenden, weil eben nicht auf deren Grund entstanden ..... :D

Andreas
 
isegil schrieb:
Nu wird's slightly off topic :o
Die Hütte gehört einer Stiftung, die gerne das Recht behalten würde ihr Eigentum zu vermarkten - das ist zwar schade, aber durchaus nachvollziehbar und legitim. Du darfst das Teil ablichten bis dir der Verschlussvorhang glüht, aber die Bilder eben nicht gewerblich nutzen.

Es ist kein GRUNDRECHT mit dem (Geistigen) Eigentum eines anderen Geld zu verdienen?

Der geistige Eigentümer der "Hütte Sanssoucis" ist übrigens ein gewisser Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff, der vor über 250 Jahren verstorben ist. Der wird sicherlich niemanden mehr verklagen :D :D .

Der rechtliche Eigentümer, die "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" hat die "Hütte" zu besonderen Zwecken (siehe Stiiftungssatzung) vom Land Brandenburg übergeben bekommen: "3. die wissenschaftliche und publizistische Aufarbeitung und Dokumentation des Kulturdenkmalbestandes sowie die Öffentlichkeitsarbeit." - ob darunter auch Vermarktung fällt, steht da nicht.
Aber DU BIST DEUTSCHLAND (und damit auch Brandenburg), also gehört die Stiftung z.T. auch Dir und damit die "Hütte" :D :D :D :D

So, genug polemisiert.

Wie immer: Fragen kostet nichts. Vielleicht reicht eine einfache Anfrage bei der Stiftung, um alle Probleme aus der Welt zu schaffen. Wer weiß...:rolleyes:
 
AndreasB schrieb:
Laut unserem Anwalt könnte man dagegen Luftaufnahmen der Schlösser problemlos verwenden, weil eben nicht auf deren Grund entstanden ..... :D
Mußt man dann irgendwelche Flughöhen einhalten? (nur fotorechlich gesehen) :D

PS: Ich kauf mir mal schnell einen kleinen Hubschraubär mit Videokamera und Fernsteuerung. :p
 
DottoreMabuse schrieb:
Aber DU BIST DEUTSCHLAND (und damit auch Brandenburg), also gehört die Stiftung z.T. auch Dir und damit die "Hütte" :D :D :D :D
:):D:):D:):D:):D:):D:):D:):D:):D:):D:):D:):D:):D:)

Ich bin Deutschland, also ruft mich an. Ich (Deutschland) erteile euch dann die entsprechende Genehmigung mündlich per Telefon, Email oder Gedankenübertragung. Je nachdem, was gewünscht wird. :)
 
DottoreMabuse schrieb:
Wie immer: Fragen kostet nichts. Vielleicht reicht eine einfache Anfrage bei der Stiftung, um alle Probleme aus der Welt zu schaffen. Wer weiß...:rolleyes:

Was denn Anfragen??
Die Sache ist schon gelaufen - per Unterlassungserklärung mussten wir diese Bilder aus dem Programm nehmen, nachdem der Anwalt alles abgecheckt hat und uns dringend dazu geraten hat, NICHT (nachträgliche Einfügung, war vorher natürlich falsch) vors Gericht zu gehen, weil wir null Chance hätten.
Immerhin sind sie uns noch so weit entgegengekommen, dass sie uns die bisherigen Verwendungen nicht in Rechnung gestellt haben, wie sie es zunächst wollten. Wir konnten dann noch froh sein, dass wir die Bilder "nur" ab sofort nicht mehr anbieten und verkaufen dürfen, alles bis dahin aber unbehelligt bleibt.
So war es jetzt kein besonders großer und kostenintensiver Aufwand für uns (ältere CDs mussten halt entsorgt werden und mit Ersatzbildern neu aufgelegt - das hat nicht sooo viele Kosten verursacht).
Solche Dinge kommen in der Bilderbranche übrigens gar nicht so selten vor, gerade weil die Rechtssprechung im Fotorecht immer wieder die eine oder andere Überraschung bereithält und das Ganze auch immer wieder gewisse Grauzonen der Auslegung beinhaltet.

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Nightwish schrieb:

ich habe einen bildband von gerald axelrod "als lebten die engel auf erden". da sind lauter engelsstatuen "künstlerisch" abgebildert, auch viele von grabstätten.

anhand deiner bildbeispiele denke ich, bei dem was dir vorschwebt, ist es ok.

feine grüsse
hanna
 
hi nun muss ich mich mal auch zu wort melden,

auf dem unteren foto die trauende frau, das ist eine bronze firma..
eine sehr bekannte, siehe unter www.strassacker.de

diese stellt, die statue her. ich weiss nicht ab die besonders glücklich sind.
wenn du ihr foto verkaufst.

aber schreibe sie mal an in einer mail, sind eigentlich ganz nett.

da ich auch steinbildhauer bin, muss ich mich der meinung meines kollegen anschließen, wenn ich mir den kopf über neue schöne ornamente, und figuren zerbreche und dann kommt mitbewerber xy macht foto und zack.

schön ist das nicht,

aber für fotografen würde ich eine ausnahme machen ;)

gruss aus dortmund

Ralf
 
was man hier so lesen kann, doll.
Wozu hat Arne eigentlich den Kram zusammengetippert?
Das Geschrei ist dann wieder groß wenn's wie bei to-you läuft....
 
Âbend!

also ich kaufe mir ein grab und lasse darauf von einen steinmetz eine Statue stellen, dieses Grab mit der Statue fotografier ich und lasse postkarten davon drucken und verkaufe sie, so jetzt soll ein Steinmetz kommen und mich verklagen? is ein scherz oder?

mfg Andi
 
So jetzt möchte ich mich auch nochmal zu Wort melden.
Als Fotografenmeister bin aich was das Urheberrecht angeht etwas bewandert.

Du kannst diese Bilder wie bereits erwähnt ohne Probleme verkaufen. Ich gehe bei dieser Aussage davon aus, das Du ein eigenes schutzwürdiges Lichtbildwerk geschaffen hast. Will heissen, das Du dir beim fotografieren Gedanken darüber gemacht hast, woher das Licht kommt, mit welcher Brennweite und Blende Du die besten Ergebnisse bezüglich Tiefenschärfe erzielst usw. Andernfalls wäre auch nicht zu verstehen, warum die ein Knipsbild verkaufen möchtest.

Natürlich kann niemals ausgeschlossen werden, das irgendein Hansel seine Rechte verletzt fühlt und Klagen will, doch die Chancen hier zu gewinnen sind für den evtl. Kläger gleich null.

Wie hier schon erwähnt fotografierst Du kein Kunstwerk welches für eine Ausstellung oder ähnliches kurzfristig installiert wurde. Der Dorfbrunnen oder das Fachwerkhaus um die Ecke sind auch urheberechtlich geschützt, und doch darf dies jeder fotografieren und wenn er möchte davon Postkarten drucken lassen und diese auch verkaufen.

Grüße
Christian
 
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