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Presseausweis in Österreich

Für was brauchst du denn bitteschön einen Presseausweis?


Wie du es schon gemacht hast, gehst du hin, bzw. meldest dich an. Stellst dich vor. Wirst für die "registriert" und arbeitest für den Verein, dafür solltest du einen Mitgliedsausweis bekommen mit dem du dich ausweisen kannst, dass du von diesem Verein bist. (ich nenne dass jetzt einfach mal Verein, denn ein Spontanbesuch auf der Homepage und bei den Partybildern reingeschaut sagt mir, dass man dort nicht viel Ahnung haben muss, hauptsache man erkennt etwas auf den Bildern). Ja sicher, es gibt auch welche, und viele, die Ahnung haben und bessere Bilder vorweisen können. Ohne Frage.


Wenn man irgendwann mal einen Ruf hat, der sich u.A. durch gute Fotos auszeichnet, sollte man auch keine Probleme haben, in Verbindung mit der Mitgliedschaft bei Veranstaltungen reinzukommen, vorallem, wenn man vom "Verein" aus hinbeordert wird (Auftrag).


Oder verstehe ich das vollkommen falsch?
 
@Waechter: I will ja nicht unbedingt einen Presseausweis, darum hab ich ja gefragt.

Ja du hast schon recht es gibt viele Fotos die halt wie du sagst "hauptsache man erkennt etwas auf den Bildern" sind. Aber eben auch andere.

MfG
Simon
 
Gewerbliches Fotografieren ist in Österreich extrem streng und Pressefotografie beinhaltet nur die Veröffentlichung in Medien von aktuellen Ereignissen in zeitlicher Nähe zum Ereignis. So in der Art. Für alles andere braucht man eine Meisterprüfung. Ich würde mich da sehr genau erkundigen, weil das sehr teuer werden kann.

Manche Fotografen, die nur Pressefotograf sind, sind bereits nach Deutschland ausgewandert, weil das hier so arg ist.

Presseausweis bekommt man in Österreich erst, wenn man nachweisen kann, dass man den überwiegenden Teil seines Einkommens aus journalistischer Tätigkeit bekommt. Also erst, wenn man bereits Arbeiten vorweisen und das damit nachweisen kann. Wozu man für Partyfotos einen Presseausweis braucht, ist mir allerdings schleierhaft.
 
Presseausweis bekommt man in Österreich erst, wenn man nachweisen kann, dass man den überwiegenden Teil seines Einkommens aus journalistischer Tätigkeit bekommt.

FALSCH!

Den Presseausweis der Wirtschaftskammer erhält man nach der Gewerbeanmeldung (bzw. kann ihn dann Beantragen und es wird nicht nach dem Einkommen gefragt).
 
Auszug aus der Gewerbeordnung (AUT):
-"Dem Pressefotografen ist es nur gestattet, die von ihm hergestellten Aufnahmen für Zeitungszwecke, daß heißt zu Illustration aktueller Berichterstattung im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften abzugeben. Es darf sich dabei nicht um reproduzierbare (gestellte) Aufnahmen, wie z.B. im Studio oder mit Modellen, handeln."-
Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat es die Lobby der Berufsfotografen :grumble: auch erfolgreich zu verhindern gewusst diesen Satz um die Online Medien zu erweitern, wobei dies jedoch gelebte Praxis darstellt und sich vermutlich niemand mit einer Klage in diese Richtung lächerlich machen will. Es wird aber die Möglichkeit offen gehalten.
Partyfotografie stellt hier immer noch eine Grauzone dar und wird vermutlich von Berufsfotografen und deren Kammervertretung nur deshalb "geduldet", weil die Erlöse dem Aufwand in keiner (wirtschaftlich) vernünftigen Relation gegenüber stehen.
 
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