Ist natürlich keinerlei Rechtsverbindliche Auskunft:
0. Zumindest ein Erstgespräch bei nem Steuerberater machen wär mein dringender Rat - ist glaub ich sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass es Kostenlos sein muss das Erstgespräch - der kann dir auch eine rechtsverbindliche Auskunft geben.
1. Gewerbe anmelden (beim Schwarzenbergplatz wär das in Wien) - "Pressefotograf" ist in Österreich zwar ein freies Gewerbe, allerdings Gewerbepflichtig - Partyknipser fallen glaub ich unter Pressefotografen
2. SV Befreiung beantragen (Formular füllt dir der bei der WKO direkt aus - sofern du unter ich glaub € 4000,-- GEWINN im Jahr bleibst)
3. Beim Finanzamt melden und angeben (sofern es zutrifft), dass du unter € 10000,-- Umsatz im Jahr machst und die einfache Buchhaltung machen willst (dann darfst du keine UST verrechnen, musst sie aber monatlich auch nicht abführen ans FA - musst allerdings für dein Equipment auch normal UST bezahlen und kannst es nur von der Steuer dann absetzen).
4.
www.fotografen.at - dort kannst du mit der Gewerbeanmeldung den Presseausweis der WKO beantragen
Die Presseausweise die ich kenne kriegst du in Österreich NICHT ohne Gewerbeschein, da wie erwähnt Pressefotograf ein freies Gewerbe ist (aber eben ein Gewerbe!).