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Ich denke aber, dass das alles ein bisschen an der Situation vorbeigeht. Wenn der Threadstarter ein paar Bilder verkauft und den Preis wissen möchte dann muss man ja nicht direkt mit den Steuern ankommen.
Ich glaube auch kaum, dass man wenn man ein paar Bilder verkauft (auch regelmäßig) ein Gewerbe anmelden muss. Das braucht man erst, wenn man als Kaufmann ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Gewerbebetrieb ist nicht ein Handelsgewerbe, wenn ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist. Ich denke bei einem Fotografen, der ein paar Bilder im Monat verkauft und sich davon auch nicht ernähren muss ist das nicht der Fall.
Im Gewerbebetrieb ist man ja schnell drin, aber wenn man damit als Schüler ein paar Euro verdient, dann ist man aber noch lange nicht einkommensteuerpflichtig.
Aber wo wir uns gerade damit so beschäftigen... kennt jmd. zufälligerweise Rechtssprechung bzgl. Fotografen und deren Behandlung als Gewerbetreibende oder Freiberufler?
Aber die Frage noch: wie fixiere ich die Bilder im Vertrag? Mit Vorschaubildern, Dateinamen?
und dann sowas wie: ,,hiermit verkaufe ich Herrn **** diese und jene Fotos für **Euro für einmalige Nutzung in ****. Alle weiteren Rechte vorbehalten" ?
Aber soweit ich das jetzt mitbekommen habe, kann ich das doch noch als "privater Rahmen" geltend machen oder?
Du musst dich schon entscheiden, entweder braucht er ein Gewerbe, oder eben nicht. Das er kein Kaufmann ist, ist wohl völlig unstrittig (schon mangels der dafür erforderlichen Ausbildung), aber wer in Dtl. "nachhaltig und Dauerhaft" Geld mit "egalwas" verdienen will, braucht grundsätzlich einen Gewerbeschein - solange es nicht ausnahmsweise eine freiberufliche Tätigkeit ist. Und in allen Fällen (selbst ohne selbstständige Tätigkeit nach HGB) sind die steuerlichen Verpflichtungen (Abgabe einer entsprechenden Erklärung ans Finanzamt identisch). Das er keine Einkommenssteuer befürchten muss, versteht sich ob der aktuellen Freibeträge dann wiederum auch - hatte ich ja auch geschrieben.
Die "Rechtssprechung" ist nebenbei bemerkt relativ eindeutig:
Künstler und Journalisten => Freiberufler
"Auftragsfotografen" => Gewerbe
Die Abgrenzung ist relativ einleuchtend. Wer anbietet, z.B. Hochzeiten oder Produkte zu fotografieren (also immer wiederkehrend die gleiche Sache zu machen), betreibt letztendlich ein Gewerbe, und ist kein "künstler" (egal wie "krass verschieden" die Bilder auch sein mögen).
Beispiel: Anstreicher vs. Maler/Künstler. Wer berufsmässig Küchen in Kundenwunschfarbe anstreicht, und dabei keine besonders ausgefallenen Werke produziert (sprich: einfarbige Wände produziert), ist definitiv gewerblich tätig. Wer hingegen relativ frei beliebige Werke erstellt, die jedes für sich einen "neuen Anspruch" beinhalten, ist Künstler. Man muss dabei einfach eines bedenken: Spitzfindigkeiten sind dem Richter schnurzpiepe - auch wenn's schade ist. Es gab wohl mal einen Fall, in dem ein Anstreicher meinte, er würde halt "als Künstler die Wände genau so einfarbig anstreichen". Anerkannt wurde die erste Küche/Wohnzimmerwand als Kunstwerk, aber er konnte nicht glaubhaft machen, dass er mit den weiteren Wohnzimmern dann eine "Serie" von Kunstwerken erstellen wolle![]()
Oft liegt ja ein Fall der so genannten "Liebhaberei" vor.
Schaut doch toll aus
Bei meiner ersten Veröffentlichung durfte ich hinterher feststellen, dass der Layouter leider die Bilder nicht angepasst hatte, farblich. Daher waren meine die einzigen auf der Seite mit dem typischen Nikon-Gelbstich
Naja, was draus gelernt: beim nächsten mal für Print Farbneutral entwickelt abliefern.