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Preisfrage - Bildveröffentlichung

  • Themenersteller Themenersteller Gast_102157
  • Erstellt am Erstellt am
Ganz einfache Rechnung:

Wenn Du auf Folgeaufträge hoffst, eher weniger verlangen. Bist Du zu teuer, zahlen sie (wenn Du Glück hast), fragen aber nie wieder.

Sebastian
 
Ich denke aber, dass das alles ein bisschen an der Situation vorbeigeht. Wenn der Threadstarter ein paar Bilder verkauft und den Preis wissen möchte dann muss man ja nicht direkt mit den Steuern ankommen.
Ich glaube auch kaum, dass man wenn man ein paar Bilder verkauft (auch regelmäßig) ein Gewerbe anmelden muss. Das braucht man erst, wenn man als Kaufmann ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Gewerbebetrieb ist nicht ein Handelsgewerbe, wenn ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist. Ich denke bei einem Fotografen, der ein paar Bilder im Monat verkauft und sich davon auch nicht ernähren muss ist das nicht der Fall.
Im Gewerbebetrieb ist man ja schnell drin, aber wenn man damit als Schüler ein paar Euro verdient, dann ist man aber noch lange nicht einkommensteuerpflichtig.
Aber wo wir uns gerade damit so beschäftigen... kennt jmd. zufälligerweise Rechtssprechung bzgl. Fotografen und deren Behandlung als Gewerbetreibende oder Freiberufler?

Du musst dich schon entscheiden, entweder braucht er ein Gewerbe, oder eben nicht. Das er kein Kaufmann ist, ist wohl völlig unstrittig (schon mangels der dafür erforderlichen Ausbildung), aber wer in Dtl. "nachhaltig und Dauerhaft" Geld mit "egalwas" verdienen will, braucht grundsätzlich einen Gewerbeschein - solange es nicht ausnahmsweise eine freiberufliche Tätigkeit ist. Und in allen Fällen (selbst ohne selbstständige Tätigkeit nach HGB) sind die steuerlichen Verpflichtungen (Abgabe einer entsprechenden Erklärung ans Finanzamt identisch). Das er keine Einkommenssteuer befürchten muss, versteht sich ob der aktuellen Freibeträge dann wiederum auch - hatte ich ja auch geschrieben.

Die "Rechtssprechung" ist nebenbei bemerkt relativ eindeutig:

Künstler und Journalisten => Freiberufler
"Auftragsfotografen" => Gewerbe

Die Abgrenzung ist relativ einleuchtend. Wer anbietet, z.B. Hochzeiten oder Produkte zu fotografieren (also immer wiederkehrend die gleiche Sache zu machen), betreibt letztendlich ein Gewerbe, und ist kein "künstler" (egal wie "krass verschieden" die Bilder auch sein mögen).

Beispiel: Anstreicher vs. Maler/Künstler. Wer berufsmässig Küchen in Kundenwunschfarbe anstreicht, und dabei keine besonders ausgefallenen Werke produziert (sprich: einfarbige Wände produziert), ist definitiv gewerblich tätig. Wer hingegen relativ frei beliebige Werke erstellt, die jedes für sich einen "neuen Anspruch" beinhalten, ist Künstler. Man muss dabei einfach eines bedenken: Spitzfindigkeiten sind dem Richter schnurzpiepe - auch wenn's schade ist. Es gab wohl mal einen Fall, in dem ein Anstreicher meinte, er würde halt "als Künstler die Wände genau so einfarbig anstreichen". Anerkannt wurde die erste Küche/Wohnzimmerwand als Kunstwerk, aber er konnte nicht glaubhaft machen, dass er mit den weiteren Wohnzimmern dann eine "Serie" von Kunstwerken erstellen wolle ;)

Nichts desto trotz kann sich die Gewerbeaufsicht erheblich mokieren, wenn er ohne Gewerbeanmeldung in die gewerbsmässige Tätigkeit "reinschludert" - und das kann dann Geld kosten, egal ob man über oder unter irgendwelchen Freibeträgen liegt.

Für diesen "Erstfall" aber wie gesagt sowieso egal.

Aber die Frage noch: wie fixiere ich die Bilder im Vertrag? Mit Vorschaubildern, Dateinamen?

und dann sowas wie: ,,hiermit verkaufe ich Herrn **** diese und jene Fotos für **Euro für einmalige Nutzung in ****. Alle weiteren Rechte vorbehalten" ?

Wie ich bereits erwähnt habe, würde ich davon ausgehen, dass dir der Verlag einen entsprechenden Vertrag vorlegen wird. Die haben das üblicherweise vorbereitet, da sie ja häufiger Fotos erwerben, und KEINE Lust haben dürften, bei jedem neuen, X-beliebigen Bildlieferanten die kompletten AGBs vom Hausjuristen durchgehen zu lassen - viel zu aufwändig.

Sprich: die werden da schon mit einem vorbereiteten Schriftstück ankommen, bei dem auch gleich die Bilder irgendwie referenziert sind (vermutlich Dateiname/Datenträger sowie Kurzbeschreibung des Inhalts damit es nicht-zweifelhaft ist, welche Bilder gemeint sind, o.Ä.).

Erst wenn die NICHTS entsprechendes vorlegen, würde ich mir weitere Gedanken machen. Das wäre aber mehr als merkwürdig.

Im Grunde genügt dann ein formloser Text, in dem du bspw. Bildanzahl, Auflagenstärke und Titel/Ausgabe des Magazins exakt festhältst - dann ist klar, dass es nur um genau diese Veröffentlichung geht. Wenn sie auf weitergehenden Rechten bestehen, genau diese einräumen, bspw. "zur Veröffentlichung im Print-Bereich".

Alle Rechte, die du nicht explizit abgibst (wie z.B. das Recht auf Wiederverkauf/Weitergabe an Dritte zur Verwendung) verbleiben bei dir, solange sie nicht "konkludent" durch die anderen Freigaben erfolgen. Es macht ja bspw. keinen Sinn, die Veröffentlichung im Internet zu erlauben, aber die Bearbeitung nicht (weil man sie fürs Netz zwangsweise bearbeiten muss).

Ich würde einfach eine möglichst knappe, aber prägnante Formulierung anstreben. Ansonsten gab's hier halt irgendwo im Forum noch nen Link zu AGBs, die das detailliert regeln, und die du einfach an Rechnung/Freigabe anhängen kannst.
 
Danke auch Dir, LGW.

Ich war heute da und wir haben uns halt unterhalten. Der Kerl ist übrigens Verleger, aber nicht im klassischen Sinne mit bereits laufendem Magazin. Eigentlich hat er eine kleine Werbeagentur und hat in letzter Zeit hier mal als Redakteur, dort mal als Fotograf usw. gearbeitet.

Sein Magazin kommt jetzt im MAi zum ersten Mal überhaupt raus. Er hat zwar schon ein wenig Erfahrung mit anderen Projekten ähnlicher Art, aber sein Handwerk im Umgang mit Fotografen ist schon etwas "eingestaubt".

Naja, wieauchimmer. Die Fotos machen sich gut, er hat mir auch Vorgaben (dpi usw.) gegeben und jetzt schaut er noch mal nach einem Mustervertrag inkl. Preis.
Also alles in privatem Rahmen und ganz locker.

Jetzt hat mich gleichzeitig noch gefragt, ob ich nicht für zukünfitge Artikel auch ein paar Fotos machen könnte. Je nach dem was anliegt eben.

Jetzt muss ich mir nochmal die ganzen Rechtsgeschichten genauer durchlesen.

Aber soweit ich das jetzt mitbekommen habe, kann ich das doch noch als "privater Rahmen" geltend machen oder?
Und die Bezahlung übersteigt, zumindest noch :), nicht den Preis meiner Kamera.

Werde weiter berichten.
 
Aber soweit ich das jetzt mitbekommen habe, kann ich das doch noch als "privater Rahmen" geltend machen oder?

Wie gesagt: solange es nicht "regelmässig" wird, das wäre das typischste (wenn auch nicht das einzige) Zeichen für ein gewerbsmässiges Handeln.

Spätestens wenn er dich zum dritten mal für Fotos beauftragt oder sie dir abkauft, wird die Luft ziemlich "dünn". Dass deine Ausgaben (Kamera) die Einnahmen weit übersteigen, spielt dabei erstmal auch keine Rolle :o

Aber so ein Gewerbeschein nebst Finanzamt und Kram tun auch nicht (so sehr) weh, und macht sich später auch ganz gut im Lebenslauf. Schau's dir einfach mal in Ruhe an, vielleicht findest du ja auch im Bekannten/Verwandtenkreis jemanden, der auch selbstständig ist (bestenfalls sogar "nebenberuflich", was ja bei dir der Fall wäre als Schüler), der dir konkrete Tipps geben kann.

Wenn es wirklich um Fotos für Artikel in einem Magazin geht, könnte man sogar ohne Gewerbeschein als freiberuflicher Fotojournalist durchkommen, aber das ändert nix an der Sache mit dem Finanzamt und so :D

Viel Glück, wenn das dauerhaft läuft, ist es doch ne schöne Sache :)
 
Du musst dich schon entscheiden, entweder braucht er ein Gewerbe, oder eben nicht. Das er kein Kaufmann ist, ist wohl völlig unstrittig (schon mangels der dafür erforderlichen Ausbildung), aber wer in Dtl. "nachhaltig und Dauerhaft" Geld mit "egalwas" verdienen will, braucht grundsätzlich einen Gewerbeschein - solange es nicht ausnahmsweise eine freiberufliche Tätigkeit ist. Und in allen Fällen (selbst ohne selbstständige Tätigkeit nach HGB) sind die steuerlichen Verpflichtungen (Abgabe einer entsprechenden Erklärung ans Finanzamt identisch). Das er keine Einkommenssteuer befürchten muss, versteht sich ob der aktuellen Freibeträge dann wiederum auch - hatte ich ja auch geschrieben.

Die "Rechtssprechung" ist nebenbei bemerkt relativ eindeutig:

Künstler und Journalisten => Freiberufler
"Auftragsfotografen" => Gewerbe

Die Abgrenzung ist relativ einleuchtend. Wer anbietet, z.B. Hochzeiten oder Produkte zu fotografieren (also immer wiederkehrend die gleiche Sache zu machen), betreibt letztendlich ein Gewerbe, und ist kein "künstler" (egal wie "krass verschieden" die Bilder auch sein mögen).

Beispiel: Anstreicher vs. Maler/Künstler. Wer berufsmässig Küchen in Kundenwunschfarbe anstreicht, und dabei keine besonders ausgefallenen Werke produziert (sprich: einfarbige Wände produziert), ist definitiv gewerblich tätig. Wer hingegen relativ frei beliebige Werke erstellt, die jedes für sich einen "neuen Anspruch" beinhalten, ist Künstler. Man muss dabei einfach eines bedenken: Spitzfindigkeiten sind dem Richter schnurzpiepe - auch wenn's schade ist. Es gab wohl mal einen Fall, in dem ein Anstreicher meinte, er würde halt "als Künstler die Wände genau so einfarbig anstreichen". Anerkannt wurde die erste Küche/Wohnzimmerwand als Kunstwerk, aber er konnte nicht glaubhaft machen, dass er mit den weiteren Wohnzimmern dann eine "Serie" von Kunstwerken erstellen wolle ;)

Danke für die Infos zur Abgrenzung.
Ich hatte mich mit dem Gewerbebetrieb, Handelsgewerbe vertan. Das ist nur relevant bzgl. der Buchführungspflicht.. ist ja auch HGB und nicht EStG.
Aber steuerlich braucht man für die Kaufmann Eigenschaft keine Ausbildung.
Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.
Unter den von dir genannten Bedingungen liegt die Einkunftsart Gewerbebetrieb vor (außer selbstständige Arbeit, wie du sagst). Nur ist es doch meist bei sowas die Frage, ob wirklich eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Wenn man die Einnahmen versteuern muss, dann kann man ja auch die betriebsbedingten Ausgaben steuermindernd geltend machen, wie z.B. die Kosten für die Fotoausrüstung. Oft liegt ja ein Fall der so genannten "Liebhaberei" vor.
 
(Achtung: das ist keine Rechts/Steuerberatung!)

Oft liegt ja ein Fall der so genannten "Liebhaberei" vor.

"Oft" ist relativ. Dabei ist dann auch die Frage, was man wie geltend machen kann und muss. Im Endeffekt obliebt die Entscheidung "Liebhaberei" aber (leider) nicht dem "Täter", sondern immer dem Finanzamt.

Und da ist es leider so: wer nach drei Jahren als Liebhaber eingestuft wird, hat halt evtl. Pech (Steuervorteile weg, weil man z.B. schön Verluste abschreiben kann). Wer nach drei Jahren wegen Schwarzarbeit "auffällt", hat nicht nur Pech, sondern ein echtes Problem.

Es gibt nicht umsonst die "Nebenberufliche Selbstständigkeit", schon dass zeigt klar, dass die Finanzämter erheblichen Wert darauf legen, auch kleinere "Einnahmen" mitgeteilt zu bekommen (die Einnahmen muss man im übrigen selbst dann versteuern, wenn es Liebhaberei ist, und man folglich nur noch Privatrechnungen ausstellt), und vor allem auch eine korrekte Gewerbeanmeldung gewünscht ist (logisch, wegen der Schwarzarbeit).

Die Grenze zu der man tätig werden WILL muss man selber ziehen. Für mich wäre sie auch in diesem Fall an der Stelle, an der der Auftraggeber sagt, "wow, echt cool, ich hab da glaub' ich regelmässig was, wir sollten zusammenarbeiten". Vielleicht noch nicht beim zweiten Job, aber so spätestens beim vierten ist eigentlich klar: Achtung, das ganze wird jetzt dringend eine selbstständige, gewinnorientierte Tätigkeit (welcher Art auch immer).

Aber Achtung: wenn man dann nur EINEN Auftraggeber hat, besteht wieder die Gefahr der Scheinselbstständigkeit :ugly:

Dagegen helfen in den ersten drei Jahren aber zum Glück in der Regel Visitenkarten und eine hübsche Website mit dem Hinweis "buchen sie mich hier".
 
So, also mir wurde soeben ein Vertrag zugeschickt, der alles beinhaltet und gut aussieht.

Lediglich die Vergütung ist noch offen und ganz unten im Vertrag angegeben:

Partei 2 erhält für dieses Veröffentlichungsrecht eine Vergütung in Höhe von € XXX (Pauschale).


Jetzt kann ich ihm ja einen Preisvorschlag wie hier aus dem Fred nennen, sagen wir 15€/Foto.

Ich könnte ihm aber ja auch einen Referenzpreis aus der MFM-Liste nennen.


Da kann ich aber das Magazin nicht 100%ig einordnen, was meint ihr:

http://www.hamburg-dia.de/mfm/infromationsbroschueren.php
http://www.hamburg-dia.de/mfm/prospekte.php

Nochmal die Fakten:

  • Auflage 5000 Stück
  • "Stadtmagazin" mit regionalen Artikeln/Werbung, Busfahrplänen, Öffnungszeiten usw.
  • 1x monatlich
  • erscheint kostenlos (Auslage in Cafes & Co.)
  • wird über Werbung finanziert
  • in diesem Fall geht es um 4 Fotos für einen "Leitartikel" und nochmal 4 Fotos für sonstige Verwendung im Magazin
 
Ein Stadtmagazin entspricht meiner Meinung nach am ehesten einer Illustrierten.

Es ist ja im Endeffekt eine "ganz normale Zeitschrift", ob die nun umsonst verteilt wird und sich komplett aus Werbung finanziert, oder noch nen Verkaufspreis erzielt, ist für den Fotografen ja relativ unerheblich.

Ich würde von daher hier schauen:

http://www.hamburg-dia.de/mfm/illustrierte.php

den Betrag jedoch relativ großzügig nach unten korrigieren, denn du zielst ja auf Folgeaufträge ab :)

Das hatte der.sepp ja auch geschrieben. Setzt du allerdings zu niedrig an, dann werden sie dich über Jahre mit diesem sehr niedrigen Preis nerven, "früher war das doch auch billiger, da muss man was machen können, blaaa" ;)

Problematisch ist, dass diese Beträge ja auch nur grobe "Leitzahlen" sind. Regional wird es da erhebliche Unterschiede geben, und von Blatt zu Blatt auch. Weiterhin ist die Frage, wie gut und wie exklusiv sind die Bilder. Wenn er die ratz-fatz auch woanders her kriegen kann, wird das den Preis eher drücken, wenn sie aber relativ einmalig sind, eher "anheben". Wobei man da auf dem Teppich bleiben sollte.

Keine Ahnung. So 30€ pro Bild in einem Leitartikel würde ich bei der Auflagenstärke glaube ich schon haben wollen... vielleicht intern ne Mischkalkulation machen, 4*30€+4*20€, dann haste ne schön runde Summe... das macht dann umgerechnet für ihn 4 Cent für deine Bilder pro Exemplar der Zeitschrift, das sollte eigentlich ganz gut hinkommen.

Aber ich habe wirklich noch NIE Bilder an eine Zeitschrift/Zeitung verkauft, von daher ist mein Urteil hier eher "gefühlt" als gewusst. Ich weiss was es etwa kosten dürfte, die Zeitschrift insgesamt herzustellen, aber das ist auch alles :o
 
Also. :)

Auch wenn das hier schon etwas ruht, vielleicht kommt ja nochmal jemand drauf.

Wir haben uns nun auf eine Pauschale geeinigt, bzw. er bot sie mir an (da sag ich nicht Nein :)).

Insgesamt 9 Fotos, 6 davon für den Artikel (Leitartikel ist ein zu starkes Wort muss ich nun anmerken) und 3 Fotos als "Lückenfüller" bzw. als optischer Anreiz für die Region.

Für jedes Foto ergeben sich ca. 22 Euro. Damit bin ich sehr zufrieden, zumal es auch mein erster Verkauf ist. :)
Da der Preis auch von ihm stammt (und ja, er hat die MFM-Liste gesehen, kann aber wirklich solche Preise nicht zahlen - verständlich), ist die Sache auch eindeutig.

Vielen Dank also nochmal an die ausführliche Beratung hier!
 
Noch eine letzte Ergänzung. So sieht es dann schlussendlich aus:
 
Schaut doch toll aus :top:

Bei meiner ersten Veröffentlichung durfte ich hinterher feststellen, dass der Layouter leider die Bilder nicht angepasst hatte, farblich. Daher waren meine die einzigen auf der Seite mit dem typischen Nikon-Gelbstich :ugly:

Naja, was draus gelernt: beim nächsten mal für Print Farbneutral entwickelt abliefern.
 
Schaut doch toll aus :top:

Bei meiner ersten Veröffentlichung durfte ich hinterher feststellen, dass der Layouter leider die Bilder nicht angepasst hatte, farblich. Daher waren meine die einzigen auf der Seite mit dem typischen Nikon-Gelbstich :ugly:

Naja, was draus gelernt: beim nächsten mal für Print Farbneutral entwickelt abliefern.

Danke. :)

Ja, das ist natürlich ärgerlich, wenn dann sowas erst hinterher sehen kann...;)
 
Naja, hätte sehen können... ich hab' halt diese Tendenz zur "warmen Entwicklung"... ohne Zusammenhang auf dem Screen schaut das auch gut aus, aber in einem Prospekt mit anderen Aufnahmen (die allerdings alles waren von "korrekt neutral" über grünstichig bis zu einem saftigen Magenta - da waren meine NICHT die schlimmsten *g*) merkt man schon, man muss einfach durchschnitt liefern, damit es "hinhaut".

War aber nix besonders wichtiges. Beim nächsten mal weiss man's besser :)
 
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